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contrahirt von Johann Heinrich Goͤrnert II. von Queckborn, am 22. Februar 1755. Diesen Forderungen und dem bestehenden Pfandrecht wird widersprochen und da jene auch nach vorliegender Bescheinigung getilgt sein sollen, so werden alle diejenigen, die aus den desfall— sigen Schuldurkunden Ansprüche herleiten können, aufgefordert, solche so gewiß binnen 4 Wochen a dato dahier geltend zu machen, gegenfalls die Schuldverschreibungen für erloschen angesehen und die Einträge im Hypothekenbuch gelöscht werden. Grünberg den 31. December 1837. Großh. Hess. Landgericht das. of Ray ß.
138) Durch Krankheit verhindert, habe ich meinen Gehülfen Heller beauftragt, die Zehnt— Grundrenten von den Jahren 1836 und 1837 zu erheben und daruber unter meiner Verantwort⸗ lichkeit zu quittiren.
Indem ich dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke ich, daß jeder Beitrags— pflichtige einen Anforderungszettel zugestellt er⸗ halten wird.
Gießen am 6. Februar 1838.
Der Stadtrechner Nern.
12) Das zum Nachlaß des Kaufmanns Gerhardt Tasche von Gießen gehörige Hof— Gut Badenburg soll erbvertheilungshalber
Freitags den 16. dieses Monats,
Vormittags 10 Uhr, öffentlich meistbietend versteigert werden. Die Versteigerung geschieht in Badenburg, die Ver⸗ kaufsbedingungen werden im Versteigerungstermin bekannt gemacht, Kaufliebhaber können jedoch schon vorher bei Gr. Hofgerichts-Advokat Wiessell und unterzeichnetem Gericht Auskunft darüber er⸗ halten; bemerkt wird hierbei, daß das vollstän⸗ dige Wirthschaftsinventar und die Weinvor— räthe unter annehmbaren Bedingungen an den Käufer abgegeben werden können.
Der Hof Badenburg liegt ohngefähr eine Stunde weit von Gießen entfernt, an der Lahn und ohnfern von der nach Marburg führenden Chaussee und ist durch seine sehr vortheilhafte, schöne Lage nicht allein zur Betreibung der Land— wirthschaft, eines jeden Fabrikgeschäfts, Bier brauerei, Brandweinbrennerei ꝛ6., sondern auch als sehr beliebter Belustigungsort, zur Fortbetreibung der bisher dort geführten Gast⸗ Wirthschaft geeignet. Die Gebäude sind im besten Zustand und bestehen in einem zweistöckigen Wohn⸗ Haus, geräumiger Scheuer, vollständiger Stal⸗
lung, Holz⸗ und Chaiseremißen, Küchenbau, Gar— tenhaus und ganz neu erbautem Tanzsaal; drei dabei befindliche gewoͤlbte Keller sind sehr geräu— mig, trocken und vollkommen gesichert, mehrere auf dem Gute, nahe bei dem Hof befindliche Brunnen und der an dem Hof vorbeifließende Lahnfluß sichern jeden Wasserbedarf. Der Hof selbst, sowie der daranstoßende große Garten, in welchem sich die Ruine Badenburg befindet, sind mit einer Mauer umgeben.
Die zu dem Hof Badenburg gehörigen, sämmtlich ganz nahe dabei liegenden Aecker, Wiesen und Gärten, ohngefähr 26 Morgen, sind in guter Bauung, gehörig ausgestellt und die ausgedehnten Obstbaumpflanzungen besonders gut gehalten und sehr einträglich.
Gießen den 1. Februar 1838.
Großherzogl. Hess. Landgericht PI oc ch.
Sen
9) Fruchtversteigerung bei dem Nentamte Grünberg.
Mittwoch den 21. Februar 1838, Vormit⸗ tags 9 Uhr, soll, auf dem herrschaftlichen Spei⸗ cher zu Seuuberg eine ansehnliche Parthie 1837. herrschaftlicher Frichte von Waizen, Korn, Ger⸗ ste, Hafer und Abbruch, sodann einige Fuder Korn und Futterstroh aus der herrschaftlichen Zehntscheuer daselbst, unter den bei der Verstei—⸗ gerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich versteigert werden.
Grünberg am 3. Februar 1838.
Großherzogl. Hess. Rentamt. B det kt che r.
11) Freitag den 23. Februar 1838, sollen die, dem verstorbenen Andreas Seng zu Schaden— bach gehörigen Güter, bestehend in 28 alten Morgen Ackerland, 12 alten Morgen Wiesen, auf 9 Jahre, stückweise oder im Ganzen, verpach⸗ tet und zugleich dessen nachgelassener Hausrath, sowie alle Arten Früchte an den Meistbietenden in demselben Termin mitversteigert werden.
Der Vormund Johannes Diehl
10) Der Unterzeichnete ist gesonnen, von seinen Besoldungsgrundstücken 50 Morgen Acker⸗ land, und ohngefähr 15 Morgen meist dreische riger Wiesen, die 15— 16 Wagen Heu und fast eben so viel Grummet liefern, bis zu Petri dieses Jahres, unter annehmlichen Bedingungen auf 6 Jahre zu verpachten. Lusttragende werden mündlich und schriftlich alle gewünschten Erklä⸗ rungen erhalten. Kirtorf am 1. Febr. 1838.
Mann, Caplan.
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