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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

36. Freitag, den 7. Septbr. 1838.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift betragt pr. Zeile 2 kr. 5

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Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 7556. Gießen am 6. Septbr. 1838.

Betreffend: Die Verlegung eines Jahrmarktes zu Leun. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach einer Benachrichtigung der Fuͤrstlichen Regierung zu Braunfels soll der in dem diesjaͤhrigen Landkalender auf Donnerstag den 27. September angezeigte Leuner Jahrmarkt nicht an diesem Tage, sondern Dienstag den 18. September l. J. abgehalten werden.

Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, beauftrage ich Sie, alsbalden die geeignete Bekanntmachung zu erlassen.

8 K Eh. Knorr. 5 . N 8 a Zu Nr. K. G. 5037. Gruͤnberg am 25. August 1838. Betreffend: Die Untersuchung gegen die angebliche Margaretha

Nern vom Hofe Mühlsachsen bei Oberbessingen, wegen Betrugs und Fälschung.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

. Sowohl in obiger, als in anderen Untersuchungssachen ist die Vernehmung der an geblichen Margaretha Nern dringend erforderlich; sie hat sich aber schon vor langerer Zeit