Zu Nr. K. G. 4062.

Grunberg am 3. Juli 1838.

Betreffend: Den Vicinalwegbau, insbesondere die Anstellung von

Wegwärtern.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Sie haben in Ihren Gemeinden alsbald bekannt zu machen, daß alle diejenigen, wel⸗

che eine Anstellung als Wegwaͤrter fuͤr den Vieinalwegbau im hiesigen Kreise wuͤnschten, Monats dahier zu melden haͤtten, wenn auf ihr Gesuch Der Anmeldende muͤsse sich uͤbrigens der, fur die Bauauf

unfehlbar bis zum 1. kuͤnftigen Ruͤcksicht genommen werden solle.

sich

seher Lr. Classe als Straßenbauaufseher vorgeschriebenen Pruͤfung im Rechnen, Schreiben, Ab⸗

stecken, Nivelliren und so weiter unterwerfen.

Bekanntmachungen.

Edictalla dung.

67) Nachdem sich ergeben hat, daß das Vermögen des verstorbenen Fuhrmanns Hermann Engel dahier, zu Bezahlung dessen Schulden nicht hinreichend, auch der Versuch einer gütli⸗ chen Vereinigung unter den Gläubigern fruchtlos geblieben, und deshalb der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden hiermit Alle und Jede, welche Forderungen an genannten Gemein⸗ Schuldner haben, sie mögen dahier bekannt sein und sich gemeldet haben oder nicht, hiermit öf⸗ fentlich vorgeladen, im Termin

Freitag den 24. August d. J., Morgens um 9 Uhr,

vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidiren, unter dem Verwarnen, daß die Nichterscheinenden mit ihren Ansprüchen von diesem Concurs- Verfahren aus⸗ geschlossen werden sollen.

Marburg am 14. Juni 1838. Kurfürstliches Landgericht. d F u ß.

Zur Beglaubigung Zimmermann

71) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Gruͤnberg.

Donnerstag den 19. Juli d. J., Vormittags um 9 Uhr, soll auf dem herrschaftl. Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 18371. herr⸗ schaftl. Früchte von Waizen, Korn, Gerste, Ha⸗ fer und Molterfrucht, unter den bei der Verstei⸗ gerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigt werden.

Grünberg am 27. Juni 1838. Großh. Hess. Nentamt. Biden t inch er.

Narktipßetlegtüng.

Nach dem von Großh. Hessischem Kreisrathe des Kreises Alsfeld genehmigten Antrage, ist der auf den 13. d. M. gefallene Vieh- und Krämer⸗ Markt, welcher wegen beständig anhaltenden Re genwetters nicht abgehalten werden konnte, auf

Donnerstag den 12. Juli d. J.

verlegt worden, was ich hiermit zur Kenntniß

des Publicums bringe. Homberg a O. am 22. Juni 1838.

Der Bürgermeister Rep p.