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Beilage zu 39.
Kreisräthliche Bekanntmachung. Zu Nr. K. G. 5860. Grünberg am 27. Septbr. 1838.
Betreffend: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an saͤmmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Da die Maul- und Klauenseuche, wenn gleich sehr gelind auftretend, doch sehr all⸗ gemein ausgebrochen ist; so bemerke ich Ihnen, zur Bedeutung und Belehrung aller Buͤrger⸗ meisterei⸗Angehoͤrigen, Folgendes:
Es ist zwar diese Seuche ansteckend, jedoch ist die Ursache ihrer großen Ausbreitung in der Witterung begruͤndet, und sind deßhalb allgemeine Absperrungs-Maaßregeln, die immer sehr stoͤrend und nachtheilig sind, unzulaͤnglich und ohne Erfolg. Vorsicht gebietet jedoch, daß man die am stäͤrksten erkrankten Stuͤcke von den noch gesunden entfernt. Da diese Krankheit eine Ausschlagskrankheit ist, so wirken alle Erkaͤltungen sehr nachtheilig ein, weßhalb das Vieh weder bei Regenwetter, noch Morgens fruͤh oder Abends spaͤt der Luft ausgesetzt, auch nicht in tieferes Wasser getrieben werden darf.
Ist die Krankheit ausgebrochen, so ist das Vieh angemessen warm zu halten und ihm leichte Nahrung zu reichen; das Maul ist taͤglich oͤfters mit einer Abkochung von Heusaamen mit Wasser, der eben so viel Essig zugesetzt wird, auszuwaschen, auch die Klauen taͤglich mehrmals mit kaltem Wasser auszuwaschen und die Pusteln zwischen den Klauen mit saurem Wasser, welches mit Schwefelsaͤure gesaͤuert wird, bis es wie sehr scharfer Essig schmeckt, zu befeuchten.
Bei dieser Behandlung wird die Krankheit in 8— 12 Tagen ohne allen Nachtheil verlaufen.
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Bekanntmachung.
1094) Die zwischen Kirtorf und Lehrbach, auf der Staatsstraße von Alsfeld über Kirtorf bis zur Kurhessischen Gränze gegen Marburg, noch erforderlichen Durchlässe, sollen aus freier Hand in Accord gegeben werden.
f Indem ich die Liebhaber hierzu einlade, mit mir deßhalb innerhalb 3 Wochen in Unterhand⸗ lung zu treten, bemerke ich zugleich, daß die zu
diesen Arbeiten erforderlichen Materialien auf herrschaftliche Kosten angeschafft werden, die Ge— sellen, deren sich die Meister hierzu bedienen, aber zum Theil mit Bereitung von Hausteinen bekannt sein müssen.
Alsfeld den 10. September 1838.
Der Großh. Hess. Kreisbaumeister. Sonnemann.


