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Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt

M47. Donnerstag, den 21. December. 1837.

Zu Nr. K. G. 6319. Gießen am 13. December 1837.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Gießen für 1838.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Indem ich jedem der Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen ein von mir abge⸗ schlossenes vollstaͤndiges Exemplar des hoͤchsten Orts genehmigten Voranschlags seiner Gemeinde fuͤr 1838 durch den Kreisboten uͤbersende, verweise ich auf den§. 16 der Instruction fuͤr die Aufstellung der Gemeinde-Voranschlaͤge, und bemerke nur noch insbesondere, daß ich im Laufe der Verwaltung die puͤnctlichste Ausfuͤhrung aller genehmigten Ansaͤtze, sowie die Be— folgung der Revisions-Bemerkungen erwarte.

Sämmtliche Großh. Buͤrgermeister haben sich ihr Dienstexemplar des Voranschlags mit dem vorliegenden Original unverzuͤglich gleichlautend zu stellen, das Original sodann mit allen Beilagen und den Bemerkungen, sogleich dem Rechner zu behaͤndigen, damit dieser noch vor dem Eintritt des neuen Jahres seine Dienstbuͤcher darnach einzurichten im Stande ist.

Die Hebrollen für diejenigen Orte, in welchen Umlagen auf die Steuerkapitalien be⸗ antragt und genehmigt sind, werden nachfolgen, fuͤr andere Erhebungen und Retributionen aber, die in dem Budgets genehmigt sind, haben die Großh. Buͤrgermeister alsbald die Hebrollen anfertigen zu lassen und solche vorzulegen, damit sie fuͤr exekutorisch erklaͤrt werden.

Schließlich fordere ich noch diejenigen Buͤrgermeister, welche etwa andere als die in §. 17 der Instruction für die Aufstellung der Voranschlaͤge bemerkten Erhebungsziele wuͤnschen sollten, hierdurch auf, die Ziele, welche gewünscht werden, binnen laͤngstens 8 Tagen nach Em⸗