06 Oberhessisches
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0 Intelligenz- und Kreis-Blatt
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15 M34. Donnerstag, den 21. Septbr. 1837.
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f brit; Kreisräthliche Bekanntmachungen.
öältnise. Zu Nr. K. G. 4822. Giessen am 21. Septbr. 1837.
re, da⸗ Betreffend: Die Aachener und Münchener Feuer versicherungs⸗Gesellschaft,
8 Der Großherzoglich Hessische
* Kreisrath des Kreises Gießen
fens et⸗ an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.
5 Ich glaube die Wahrnehmung gemacht zu haben, daß immer noch einzelne Angehoͤrige
1 meines Kreises ihre Mobilien bei franzoͤsischen Feuerversicherungs⸗ Gesellschaften assecuriren,
l 110 weshalb ich mich veranlaßt finde, Sie auf die Aachener und Muͤnchener Feuerversicherung-Ge—
über 2 sellschaft um so mehr aufmerksam zu machen, als diese nicht nur in unsern Landen besonders be—
Beide staͤtigt ist und hinlaͤngliche Sicherheit gestellt hat, sondern auch ihre Agenten noͤthigenfalls bei den
ten des diesseitigen Gerichten belangt werden koͤnnen, und endlich weil besagte Gesellschaft bekanntlich nur
6 Asad mit rechtlichen und wohlhabenden Leuten contrahirt, daher eine Gefahr des Mißbrauchs nicht zu
1 8 befürchten steht.
1 Zugleich beauftrage ich Sie, falls Leute in Ihren Gemeinden ihre Mobilien zu versichern
5 bei beabsichtigen, diesen die obbenannte Feuerversicherungs⸗Gesellschaft, deren Hauptagent Herr Hof⸗
h sind gerichts-Advocat Heyer ist, besonders anzuempfehlen.
, theils 7 h Ken oer.
geeigne⸗
. Zu Nr. K. G. 4778. Gießen am 20. Septbr. 1837. b
Myehen⸗ Betreffend: Die Einsendung aller öffentlichen Bekanntma⸗ 5
nende chunzen in die Großh. Hessische Zeitung. 1
f end⸗ Der Großherzoglich Hessische 0
5 Kreisrath des Kreises Gießen 1
1 i an ö 1
1 saͤmmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen. 1
aun fe Durch hoͤchste Verfugung vom 2. April 1825 ist verordnet worden, daß alle zur Ein⸗ 9 ruͤckung in oͤffentliche Blaͤtter geeignete Bekanntmachungen jedenfalls auch in die Großherzogliche 9
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