. Doerhessisches „Intelligenz und Kreis-Blatt

1837. 9 M9. Samstag, den 18. Maͤrz 1837.

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U 1 ve.* 75 2 5 Rreisräthliche Bekanntmachungen. denseener zu Ni. N G. 1967. Grunberg am 10. Maͤrz 1837. 92 Betreffend: Die Berlegung des diesjährigen ersten Freienseener Marktes. es Jahres, 0 90 2 gleich an, Der Großherzoglich Hessische 5 Kreizrath des Kreises Grunberg 1837. an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. Wegen eines auf diesen Tag fallenden juͤdischen Feiertages soll der auf den 24. April N l. J. in dem Landkalender eingetragene Freienseener Markt nicht an diesem Tage, sondern 9 N 8 Tage fruher, naͤmlich den 13. April, abgehalten werden; was Sie in Ihren resp. Buͤrger⸗ meistereien zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen haben. Ouvrier. f der hie⸗ Zu Nr. K. G. 2072. 5 Grünberg am 13. März 1837. aths i Betreffend: Den diesjährigen Feldaer Ostermarkt. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg 6) eile an die Gr. Bur germeister dieses Kreises. olz; 7 9 kd 5 2. 5 5 3 5„ gen Bren Der Feldaer Ostermarkt wird am Mittwoch nach demjenigen zu Ulrichstein, also am 1 10) 5. April d. J., abgehalten werden. Da solcher irrig auf den 25. April in dem Landkalender nge, g. e 5 2. 5 ö Hagen voll eingetragen worden ist, so werden Sie beauftragt, dieses in Ihren unterhabenden Gemeinden Quantität zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Ouvrier. J J eichene 9. 9 5 e 25„ valten zu Zu Nr. K. G. 691. Gießen am 7. Maͤrz 1837. nke; 17 Betreffend: Die Einsendung der Büdgets für die evangelischen Kirchenfonds für 1838. 0 zug⸗ g 2 4 5„. n 51 Der Großherzoglich Hessische e 1 1; 8 it Shea Kreisrath des Kreises Gießen fung an sämmtliche evangelische Kirchenvorstaͤnde des Kreises Gießen. tonomiege

In der Verordnung über die Verwaltung des Kirchenvermoͤgens vom 6. Juni 1832 cue 5 5„ N 8 0.*. 2„

en ersucht, ist Art. 15. bestimmt,„daß die Voranschlaͤge fur die evangelischen Kirchenfonds spatestens

ntlichen, im Monat April den Kirchenvorstaͤnden zur Berathung vorgelegt werden sollen“.