ben Lanb⸗ boch einer kennen zu digen kön, er darüber tosot, ein * Halle andes von bkonomische ug aus je⸗ dier soll ilt werden, wirth, son⸗ zu machen folgt.)
ede Woche genommen. bestimmt ch erbötig, tofreier nteresse
Oberhessisches
Kreis-Blatt.
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Intelligenz und
Freitag den 16. Januar
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Bekanntmachungen.
Der in dem vorjaͤhrigen Wochen- und Kreisblatt von Elsoff, ist nach einer heute dabier eingelangten Benac
Laasphe, dortselbst wieder zur Haft gebracht worden.
No. 49. steckbrieflich verfolgte Wilhelm Muͤller chrichtigung des Koͤnigl. Preußischen Justizamts Gießen den 12. Januar 1835.
Großherzoglich Hessischer Kreisrath
K. Sih
Knorr.
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Am 5. Januar d. J., Nachmittag 25
ohnfern der Chaussée zwischen der Stadt Hanau und dem bekleidet mit einem Muͤtzchen von buntem Cattun, einem Jaͤckchen von ge⸗
Röckchen, weisem Hemdchen und grauen wollenen Struͤmpfchen, Mutter desselben und der Verbrecherin auf die Spur haben
ohugefaͤhr 6 bis 9 Monate alt, streiftem Baumwollenzeug, einem flanellenen ausgesetzt gefunden, ohne daß wir bis jetzt der kommen koͤnnen. 982
s zwischen 3 und 4 Uhr, wurde am Bruchkoͤbler Waͤldchen,
Kinzigheimer Hof ein Kind, maͤnnlichen Geschlechts,
Wir bringen dieß deshalb zur allgemeinen Kenntniß und ersuchen alle Justiz⸗ und Polizeibehoͤrden
des In- und Auslandes, sowie Jedermann, der sonst Auskunft zu geben verr von einer jeden dahin abzweckenden Spur schleunige Anzeige bei dem un⸗
Verbrecherin dienlich seyn moͤgte, terzeichneten Gericht zu machen.
nag, welche zur Entdeckung der
Da das Kind schon das oben genannte Alter erreicht hat, so wird es jedenfalls irgendwo vermißt werden, und wir bitten deshalb, hierauf die geeignete Ruͤcksicht zu nehmen.
Verfuͤgt Hanau den 10. Januar 1835.
Kurfuͤrstlich Hessisches Landgericht. Bechtel.
r: ¹. Qu.——
36) Um fuͤr die Besorgung der laufenden Bu⸗ reauarbeiten mehr Zeit zu gewinnen, sowie unnoͤthige Storungen zu entfernen, habe ich mich veranlaßt ge⸗ funden, die Wochentage f
Dienstag und Donnerstag fur die Einwohner hiesi⸗ ger Stadt, und Samstag für die vom Lande zu Geschaͤftstagen, dringende Falle ausgeuommen, festzusetzen, an welchen von Morgens 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr alle von der Buͤrger— mieisterei besorgt werdenden Geschaͤfte angenommen und wo moͤglich alsbald besorgt werden. *
Ferner wird in Betreff der Abgabe von Werk⸗ und Nutzholz aus der Stadtwaldung, bemerkt, daß nur in den ersten 15 Tagen der Monate
Januar, Mai, Juli und September, Gesuche um Abgabe dieser Holzsortimente ertheilt werden, außer dieser Zeit der Bedarf nur in drin⸗ genden Faͤllen auf diese Weise bezogen werden kann.
Gießen den 8. Jannar 1833.
Der Buͤrgermeister C. Silbereisen.


