Betretfend: Verlorenes Geld. b Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n sämmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.
Am 30. v. M. sind auf dem Wege von bier nach Lützenlinden 11 Thaler in Preußischen Kasse⸗ scheinen verloren gegangen.— Sie werden dieß in Ihren Gemeinden bekannt machen, und im Falle der Finder sich meldet, hierher berichten. K. e, N le
Zu Ny. K. 3583. Giessen am 29. December 1834.
Betreffend: Den Ankauf des Russischen Leins pro 1835. . Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen
ER a n die Großh. Buͤrgermeister u. Beigeordneten der Nebengemeinden dieses Kreises.
Einer Benachrichtigung des Praͤsidenten des landwirthschaftlichen Vereins zufolge wird auch fuͤr das Jahr 1835 der Ankauf einer Quantitat Russischen Leins durch den Verein besorgt und ein Theil der Kosten durch denselben bestritten werden. Um indessen genaue Kenntniß zu erhalten, wie viel in den ein⸗ zelnen Gemeinden gewunscht wird, werden Sie angewiesen, nach vorheriger oͤffentlicher Bekanntmachung Snbscriptionslisten aufzulegen, und solche längstens bis zum 31. Januar an den Präsidenten des landwirth⸗
schaftlichen Vereins einzusenden, indem auf spätere keine Ruͤcksicht genommen werden kann. 8 Sie werden uͤbrigens nochmals zum Anbau dieses Leins ermuntern, indem der aus demselben ge⸗
wonnene Flachs bekanutlich vor dem unsrigen große Vorzuͤge hat; und daß derselbe in den letzten Jahren mißrathen ist, nur der anhaltenden Duͤrre zugeschrieben werden kann.„ h., nd
f Giessen am 7. Januar 1835. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen
a n saͤmmtliche Großherzogliche Bürgermeister des Kreises Giessen.
Nachstehende Bekanntmachung haben Sie ohne Verzug in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen und wie geschehen, binnen 3 Tagen berichtlich anzuzeigen. J. V. d. K., Stumpf, Kreissecretaͤr.
Heinrich Seipp aus Nonnenroth, dahier inhaftirt, hat im hiesigen Landgerichtsbezirke nachstehende Gegenstände theils verkauft und vertauscht, theils versetzt:
10 einen großen Henkelkorb von weisen Weiden geflochten; 2) einen alten Mantel von grobem dunklem Tuche mit einem alten manchesternen Kragen, woran sich
1 ein heller messingener Knopf befindet; 3) einen hellen biebernen Weibsrock, unten mit grüner und blauer Schnur besetzt, mit einem Sack von werchenem Tuch und einem Drathkrappen mit Schlinge;
Zu Nr. K. P. V. 68. OiScessen den 4, Januar 188%
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