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Zu Nr. K. G. 201. Gießen, am 22. Januar 1834.
Betreffend: Die Musterung und Conseription im Jahre 1834. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an
die sämmtlichen Großherzoglichen Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Nach der mir geschehenen Mittheilung wird die dießjährige Musterung mit dem Anfang des Monats
May stattfinden, und es ist daher nothwendig, daß die Vorarbeiten sogleich begonnen werden. Ich verweise Sie in dieser Beziehung auf die So. 6 bis 14 der Verordnung vom 30. April
1831 und bemerke Ihnen dabei, daß
I) den Ortslisten Ihre Bekanntmachungen darüber, daß sie an dem Gemeindehaus zu Jedermanns Einsicht angeheftet seien, und daß diejenigen, welche die Versetzung in das Depot nach Art. 17 oder die einjährige Zurückstellung nach Art. 18 des Nekrutirungsgesetzes anzusprechen beabsichtigen, diesen Anspruch sogleich oder doch binnen der Zeit der Anheftung der Ortslisten vorzubringen hät⸗
ten, beizulegen sind.
II) Außer den im Jahr 1814 Gebornen sind auch noch diejenigen, streng nach alphabetischer Ordnung in die Ortslisten aufzunehmen, die von der vorigen Musterung zu der bevorstehenden verwiesen wor⸗ den sind. Hierhin gehören
a) in der Bürgermeisterei Crumbach:
1.) Schmidt, Joh. Jacob, von Crumbach;
b) in der Bürgermeisterei Gießen:
2.) Keil, Johann Daniel Martin, zu Gießen,
3.) Lony, Georg Philipp Carl, daselbst,
4.) Schneider, Heinrich Nudolph Wilhelm Albert, daselbst,
5.) Wagner, Georg Philipp Carl, daselbst,
6.) Zimmermann, Carl Ludwig Andreas Christian Friedrich, daselbst;
c) in der Bürgermeisterei Hermannstein:
7.) Docter, Ludwig, zu Hermannstein;
d) in der Buͤrgermeisterei Heuchelheim:
8.) Metzler, Jakob, zu Heuchelheim,
9.) Cronenberg, Ernst, daselbst,
10 Cronenberg, Ludwig Wilhelm, daselbst;
e) in der Buürgermeisterei Waldgirmes:
11) Lepper, Joh. Ludwig, zu Waldgirmes,
12) Hirsch, Samuel, daselbst,
13) Kraft, Joh. Caspar, daselbst,
14) Schmidt, Johannes, daselbst;
1 in der Burgermeisterei Wieseck:
15) Hildebrand, Johann, zu Wieseck.
III. Zu den Protocollen über die Depotansprüche haben Sie sich nur gedruckter Formularien zu bedienen welche um einen geringen Preis bei den hiesigen Buchdruckern zu haben sind..
IV. Bei Beurtheilung der Frage: ob der Depotansprechende so vermögend ist, daß er ohne Zerrüttung des Nahrungsstandes seiner Familie einen Stellvertreter stellen kann, ist, wie im vorigen Jahre die Summe von 200 fl. und nicht, wie einige Großh. Burgermeister irrthümlich geglaubt daben, die Summe von 75 fl. anzunehmen. 7
V. Was die Aufnahme der Depotansprüche und die deßfalls nöthigen Zeugnisse der Gemeinderäthe an— belangt, so empfehle ich Ihnen die größte Vorsicht und verweise Sie auf die Art. 17 bis 21 des Recrutirungsgesetzes und die So. 18— 32 der Verordnung die Vollziehung desselben betreffend.
Insbesondere werden Sie auch nach F. 40 dieser Verordnung den Conscriptionspflichtigen be⸗ merklͤch machen, daß alle Dienstpflichtigen zur Musterung erscheinen müssen, diejenigen ausgenom-⸗ men, welche durch Bevollmächtigte die Erklärung abgeben lassen, daß sie sich im Militärdienste ver⸗ treten lassen würden. Die Ausbleibenden, für welche diese Erklärung nicht abgegeben wird, werden
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