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Die höchste Staatsbehörde hat deshalb, und weil die Anlage von Abtritten nur sehr geringe 5 Kosten veranlassen koͤnnen, verfügt, daß jedes Schulhaus mit einem Abtritte für die Familie des Leh⸗ rers und bei einer Zahl unter 50 Kindern mit 2 Abtritten, den einen für die Knaben, den andern für die Mädchen, bei größerer Kinderzahl aber in diesem Verhältniß steigend mit der erforderlichen Anzahl von Abtuttten versehen werden sollen. f

Ich fodere Sie deshalb auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, daß dieser hochsten Vor⸗ schrift gemäß die erforderliche Anzahl von Abtritten auf Kosten der Gemeinden angelegt werden. Da die Budjets für das künftige Jahr alle aufgestellt sind und deshalb hierin für diese Anlagen nichts mehr vorgesehen werden kann, so werden Sie, wenn sich keine verwendbare Ueberschüsse in der Gemeindekasse vorfinden, mit dem Gemeinderath berathen, wie die zur Einrichtung jener Abtritte erforderlichen Mittel herbeigeschafft werden sollen und das Weitere alsdann berichten.

Die Großh. Bürgermeister werden angewiesen, dieses Intelligenzblatt den Herrn Geistlichen als Vorsitzende der Ortsschulvorstände vorzulegen, welche Letztere darüber wachen werden, daß obiger

höchster Vorschrift entsprochen wird. e Zu Nr. K. 2810. Giessen am 14. October 1834.

Betreffend: Die Wetterbeschädigungen in den Gemarkungen Schlechtenwegen, Stockhausen, Altenschlirf, Nirseld und Engelrod, Landr. Bezirk Lauterbach, sodann Waldgermes, Kreises Gießen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen

a n die Gr. Bürgermeister und Beigeordneten der Nebengemeinden.

Es ist Ihnen bekannt, daß auch die Gemeinde Waldgirmes im verflossenen Jahr ein Hagel⸗ schlag betroffen hat, welcher den größten Theil der Erndte vernichtete. Von gleichem Unglück wurden die rubricirten Gemeinden des Landrathsbezirks Lauterbach heimgesucht, deren Schaden auf 47,000 fl. gewürdigt worden ist.— Höchstpreißliches Ministerium hat sich deshalb veranlaßt gesehen, in der Pro⸗ vinz Oberhessen für alle diese Gemeinden eine Collecte zu verstatten, und beauftrage ich Sie deshalb, sich deren Einsammlung in der Art zu unterziehen, daß nicht bloß eine allgemeine Bekanntmachung ver⸗ anlaßt werde, sondern die Beiträge von Haus zu Haus eingesammelt werden.

Die aufzustellenden Listen sammt den eingehenden Geldern werden Sie binnen 14 Tagen an den zum Erheber für den Kreis Gießen bestellten Accessisten Reuning abliefern, wegen der zuzusichern⸗ den Früchte aber weitere Verfügung erwarten. K. Ch. Knorr.

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Zu Nr. K. P. V. 1708. Giessen den 13. October 1834. Betreffend: Zwei dem Reinhard Sames von Dorfgill entlaufene Schweine.

l Der Großherzoglich Hessische Kreis rath des Kreises Giessen

a n saͤmmtliche Großherz. Büͤrgermeister dieses Kreises.

g Dem Rubricaten sind beim Nachhausefahren vom letzten Markte zwei Mutterschweine, ganz weis,) Jahr alt, aut der rechten Seite mit Wagenpech durch einen Strich gezeichnet, entlaufen. Ich beauftrage Sie deshalb, dieß alsbald bekannt machen zu lassen, und allenfalls Ihnen gemacht werdende Anzeige, oder sonsten zu Ihrer Kenutniß kommende Angaben alsbalden mit Bericht auher vorzulegen.

J. V. d. K., Stumpf, Kreissecretär.