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Nr. 33

ht: Wolfgang Ehrl

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1( Helmuth Körnig Borchmeyer- Bochum, rauen: Ellen Brau

( Ernst Gaber- Mann Aletter- Mannheim,

r: Berliner Ruder

Belen- Berlin).

Gießener Zeitung

Erscheint Samstags.

( Gießener Tageblatt)

Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. - Für Aufbewahrung oder Rüd­Redaktionsschluß früh 8 Uhr.

Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

München, eberge 44. Sahrg.

Weltergewicht: Eri

Cordes- Magdeburg, annover, Erich Rade -Magdeburg, Hans rich Har- Berlin.

Bolitische Rundschau.

Der Reichspräsident hat den Staatssekretär im Reichswirt­

Hans Edstein- Leipzig schaftsministerium Dr. Trendelenburg auf seinen Antrag in den

einstweiligen Ruhestand versetzt und den Direktor im einstwei­ligen Ruhestand Geh. Regierungsrat Dr. Karl Schwarzkopf zum

Straßberger- München. Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium ernannt.

ner: Arthur Jonath

Berlin. Speerwerfen,

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Wie verlautet, wird nicht daran gedacht, die am 31. August

ablaufende Verordnung über den Burgfrieden zu verlängern.

Sollte sich später eine Wiederholung der Verordnung als not­wendig erweisen, so fann immer wieder auf sie zurüdgegriffen werden.

Der Bevollmächtigte des Reichskommissars in Breußen, Dr. Bracht, hat am Donnerstagmittag eine Aussprache mit dem nationalsozialistischen Landtagspräsidenten Kerrl gehabt, die in politischen Kreisen besondere Aufmerksamkeit findet. Ueber den Inhalt dieser Unterredung wird amtlich nichts bekannt: gegeben.

Die fünf Todesurteile des Sondergerichtes in Beuthen wer den von der deutschen Presse aller Richtungen lebhaft kom­

mentiert.

Auf der 68. Deutschen Genossenschaftstagung in Dortmund bekannte sich Reichsbankpräsident Dr. Luther erneut zu dem Ge­danken der Privatwirtschaft. In einer großen Rede betonte er die Kreditbereitschaft der Reichsbant, die Absicht einer weiteren Diskontjenkung und das Festhalten an der Goldwährung.

Wie wir erfahren, empfing der Reichskanzler vorgestern abend die Herren Krupp von Bohlen, Bosch( JG.) und von Siemens. Die Unterredung dauerte längere Zeit. Man kann wohl annehmen, daß sie sich um die wirtschaftlichen Maßnah­nahmen drehte, die die Reichsregierung beabsichtigt.

Der Führer des Christlich- Sozialen Volksdienstes D. theol. h. c. Reinhardt Mumm ist am Donnerstag in Berlin nach furzem Krantenlager plöglich verstorben.

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat dem Reichstags: bureau mitgeteilt, daß die kommunistische Abgeordnete Frau Klara Zetkin den Reichstag als Alterpräsidentin eröffnen werde.

Die kommunistische Reichstagsfraktion hat im neuen Reichs­tag mehr als 50 Anträge eingebracht.

Das vorläufige Ergebnis der deutsch- belgischen Kohlenver­handlungen enthält die zwischen den Regierungsdelegationen festgesetzte neue Kontingentziffer, die ein Kompromiß auf der mittleren Linie darstellt.

Zum Abwraden von etwa 400 000 Bruttoregistertonnen veralteten Seeschiffsraumes hat sich die Reichsregierung bereit erflärt, im Rahmen des allgemeinen Arbeitsbeschaffungspro= gramms einen Betrag bis zu 12 Millionen RM. als Bei­hilfe zu gewähren.

Der Angriff" ist wegen Beschimpfung und böswilliger ds Machtstellung zur Berächtlichmachung des Herrn Reichskanzlers in der Mittwoch­

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nummer und wegen Anreiz zum Ungehorsam und zur Aufleh­nung gegen die Staatsgewalt in den beiden letzten Nummern bis einschließlich 31. August ds. Js. verboten worden.

Der österreichische Ministerrat hat beschlossen, Hitler die Einreisebewilligung nach Desterreich für den 17. und 18. Sep­tember nu erteilen. Zu diesem Termin soll der Landesparteitag der Nationalsozialistischen Partei stattfinden.

250 000 Flamen versammelten sich bei Digmuiden, um in der Huldigung für die Toten des Weltkrieges fich für die Fort­entwicklung der flämischen Heimat einzusetzen und ein Bekennt­nis für den christlichen Weltfrieden abzulegen.

In Frankreich wird ein Dekret über die 5prozentige Herab­jegung aller staatlichen Löhne und Gehälter veröffentlicht, die im vorigen Monat vom Parlament beschlossen worden ist. Premierminister MacDonald hat für heute eine außer ordentliche Kabinettssigung einberufen, auf der nach Rüd­lehr der Ottawa- Delegation das Ergebnis von Ottawa be: sprochen werden soll.

Ministerpräsident Herriot empfing den russischen Botschaf= ter in Paris, Dowgalewsti. Der russische Botschafter hat den Wunsch geäußert, erneut wegen des Abschlusses eines franzö Fisch- russischen Nichtangriffspattes mit der Regierung Fühlung zu nehmen.

Die brasilianische Aufstandsbewegung, deren eigentlicher

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Flugzeugbau/ Flleger­schule/ Paplertechnik le Elg. Lehrwerkstätten

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auch Rio Grande do Sul zu

Auf dem Garnisonfriedhof in Kiel wurden Dienstag nach­mittag die aus dem Rumpf der Niobe" geborgenen Toten zur legten Ruhe bestattet.

Alle chinesischen Minister mit Ausnahme des Verkehrs­ministers haben ihre Rücktrittserklärungen zurückgezogen. Der

Weimar Finanzminifter Wung hat ſich bereit erklärt, den Vorſih im

spekt anfordern

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neuen Kabinett zu übernehmen.

Vor dem japanischen Parlament hielt am Donnerstag Außenminister Graf Uschida eine Rede über Japans Mandschu­teipolitik. Er fündigte die bevorstehende amtliche Anerkennung der Mandschurei durch Japan an.

Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten vird für den kommenden Winter auf 11 Millionen berechnet. Zusammen mit ihren Angehörigen würden also etwa 27 Mil­lionen Menschen auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 27. August 1932

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 34

Der Kampf um das Beuthener Urteil. Die Reichshilfe für Hausreparaturen.

Eine Kundgebung der Reichsregierung.

Die Reichsregierung und die preußische Staatsregierung er­lassen folgende Kundgebung:

im

,, Gezwungen durch Gewalttaten innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches aufs schwerste ge= fährdeten, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schärfsten Strafen gegen den politischen Terror verhängt. Mit dem Augenblid, in dem diese Ver­ordnung in Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsre­gierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staats ein­setzen, um den Vorschriften des Rechtes unparteiische Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auslehnt. Ebenso wenig wird sich die preußische Regierung durch politischen Drud

in der pflichtmäßigen Durchführung beeinflussen lassen, ob sie ihr Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todes­

urteile ausüben kann.

Die leidenschaftlichen Vorwürfe, die in der Deffentlich

feif gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so Scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu ver­fälschen und die politischen Leidenschaft zu erneuten Aus­schreitungen aufzustacheln, zu begegnen wissen."

*

Angesichts der überaus scharfen Angriffe, die Adolf Hit­ler und die Nationalsozialistische Partei im Zusammenhang mit der Verkündung des Beuthener Urteils gegen die Reichsregie­rung und die preußische Staatsregierung gerichtet haben, und angesichts der überaus schwierigen politischen Lage, die sich durch diese Angriffe ergeben hat, erscheint es wohl verständlich, daß diese Kundgebung den Charakter einer Auflagenach­richt für alle deutschen Zeitungen erhalten hat. Die Polizei­behörden sind, wie wir erfahren, noch am Dienstagabend tele= graphisch angewiesen worden, dafür zu sorgen, daß alle Blätter, gleich welcher Parteirichtung, die Kundgebung an führender Stelle veröffentlichen. Wie betont, sollen alle zuwiderhandeln­den Zeitungen nach Maßgabe der Notverordnung des Reichs­präsidenten alsbald verboten werden.

Die neuen Richtlinien.

Zur Erleichterung der Finanzierung von Hausreparatu­ren ist der Reichsarbeitsminister durch Notverordnung vom 14. Juni d. J. ermächtigt, Zinsverpflichtungen aus Darlehen, die für Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Tei lung von Wohnungen aufgenommen werden, durch Zinszu­schüsse zu verbilligen, sowie Bürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen bis zum Höchstbetrage von 100 Mil­lionen RM. zu übernehmen. Für die Gewährung von Zins­zuschüssen enthält der im Wege der Notverordnung in Kraft gesetzte Reichshaushalt einen Betrag von 5 Millionen RM. Der Reichsarbeitsminister hat kürzlich die seit langem er warteten ,, Bestimmungen über die Gewährung von Zinszu­schüssen des Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen" erlassen, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben:

Bestimmungen über die Gewährung von Zinszu­schüssen des Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der So­zialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 Vierter Teil, Kapitel III Absatz 2( Reichsgesetzbl. I S. 273, 284) wird im Ein­vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes be= stimmt:

A. Allgemeine Bestimmungen.

1. Zinszuschüsse können für Darlehen im Betrage von 1000 RM. und mehr gewährt werden, die für größere In­standsegungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von Wohnungen aufgenommen sind. Die Wohngebäude und die Wohnungen müssen vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig gewor den sein. Die in Satz 1 bezeichneten Arbeiten müssen nach dem 1. Juli 1932 und vor dem 1. April 1933 begonnen sein.

-

2. Das Darlehen muß ausschließlich für die in Nr. 1 genannten Arbeiten verwendet sein. Der Nachweis über die Höhe der Darlehen, die aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeiten soll ourch Vorlage der Darlehnspapiere und der Rech­nungen der Handwerker, des Bauunternehmers, des Archi­tekten, der Baupolizei, der Versorgungsbetriebe( z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke usw.) erbracht werden; auch fann eine Bescheinigung der Handwerkskammer, der Industrie­und Handelskammer oder eines vereidigten Bausachverständigen Urbeiten, die in Schwarzarbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rechnungen sind daher nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers po­lizeilich angemeldet ist; im Zweifel ist dies durch eine Bescheini­gung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der In­dustrie und Handelskammer nachzuweisen.

Radikaler Umbau des Steuersystems. verlangt werden.

Berlin. Nach neuesten Informationen handelt es sich im wesentlichen darum, das zentralistische Steuersystem nach Erz­bergerschem Muster wieder stärker dem alten dreigeteilten Sy­stem( Reich, Länder und Gemeinden) anzunähern. Ob bei der Organisation der Finanzämter Ersparungen vorgenommen wer den, ist noch nicht sicher. Die verwaltungsorganisatorischen Vorschläge erstrecken sich schon seit langem auf die Ausschaltung der Zwergbehörden. Man hält Finanzamtsbezirke mit weniger als 30 000 Einwohnern nicht für zweckmäßig. Bei großstädti­schen Verhältnissen werden Amtsbezirke bis zu 100 000 Ein­wohner für angemessen gehalten. Wahrscheinlich wird die Steuerreform auch den Wegfall kleinerer und unrentabler Steuern mit sich bringen. Ueberhaupt denkt man an eine großzügige Steuervereinfachung, die besonders dem kleineren und mittleren Steuerzahler einen klareren Ueberblid gestattet.

3. Die Kosten der Arbeiten müssen angemessen sein. 4. Die Kosten des Darlehns( 3ins, Tilgung, Disagio usw.) dürfen die marktüblichen Säße nicht übersteigen.

5. Der Zinszuschuß wird einmalig gewährt und in einer Gesamtsumme nach Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt. Er beträgt 10 v. H. des Darlehens.

6. Der Zuschuß wird auf Antrag des Grundstückseigen­tümers durch die oberste Landesbehörde oder eine von ihr zu be­stimmende Stelle bewilligt.

7. Soweit von den Ländern für die in Nr. 1 genannten Zwecke Darlehen oder Zinszuschüsse bereitgestellt oder hierfür Steuernachlässe gewährt werden, sind die vom Reich zur Ver­

Die Landkreise an die Reichsregierung. fügung gestellten Mittel für Zinszuschüsse so zu verwenden,

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Dr. von Stempel, wurde bei der Reichsregierung vorstellig, um über die Auswirkungen der letzten Notverordnung in den Land­freisen hinzuweisen. Er betont dabei die Gefahren, die für die Finanzen der Landkreise dadurch entstehen, daß die Not­verordnung nicht die Entlastung gebracht habe, die man von ihr erhoffte.

Entgegen der in der Deffentlichkeit und auch in den mag­gebenden Regierungsfreisen vertretenen Auffassung, daß die Wohlfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 den Land­freisen den Ausgleich ihrer Haushalte in nennenswertem

Umfange ermöglicht habe, muß der Landkreistag an Hand zahlreicher Berichte aus allen Teilen Deutschlands feststellen, daß die Finanzentlastung der ländlichen Bezirksfürsorgever­bände durch die Juni- Notverordnung völlig unzureichend ist. Die durch die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge besonders stark belasteten Landkreise bedürfen dringend weiterer Hilfe. Da= überhinaus muß durch Erhöhung der Reichsmittel und Aen­derung des Verteilungsschlüssels denjenigen Landkreisen ge­holfen werden, die entgegen den Absichten der Reichsregie­rung ein erhöhte, über die Reichsdotationen vielfach hinaus­gehende, neue finanzielle Belastung erfahren haben. Hinzu kommt, daß die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den Landkreisen, und zwar auch in rein ländlichen Gebieten selbst in den Sommermonaten, in denen man mit Rücksicht auf die Erntearbeiten einen Rückgang der unterstützten Zahl erhofft hatte, weiter start zugenommen hat.

daß grundsäßlich die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten ge= fördert wird. Hiernach darf neben den aus öffentlichen Mitteln gegebenen Darlehen ein Zinszuschuß aus Reichsmitteln nicht bewilligt werden. Db und inwieweit neben den nach Landes­recht zu gewährenden Zinszuschüssen oder Steuernachlässen zur Vermeidung von Unbilligkeiten oder zur Schaffung besonderen Anreizes für die Inangriffnahme bestimmter Arbeiten ein zu­säglicher Zinszuschuß aus Mitteln des Reichs zu geben ist, be­stimmen die obersten Landesbehörden. Sie können dabei bestim­men, daß in solchen Fällen die von dem Lande geforderten Vor­aussetzungen auch für den Zinszuschuß des Reiches gelten sollen. B. Sonderbestimmungen.

a) Instandsetzung von Wohngebäuden.

Des

I. Als größere Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dachrinnen und Ab­flußrohre, Umdecken des Daches, Abpuz oder Anstrich Hauses im Aeußern, Neuanstrich des Treppenhauses, Erneue­rung der Heizanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfor dernde Instandsehungsarbeiten.

2. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch gewerb­liche Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es überwie­gend Wohnzwecken dient.

I.

b) Teilung von Wohnungen. Zinszuschüsse können gewährt werden, wenn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Wohnungen geschaffen

werden.