Nr. 33
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Belen- Berlin).
Gießener Zeitung
Erscheint Samstags.
( Gießener Tageblatt)
Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. - Für Aufbewahrung oder RüdRedaktionsschluß früh 8 Uhr.
Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
München, eberge 44. Sahrg.
Weltergewicht: Eri
Cordes- Magdeburg, annover, Erich Rade -Magdeburg, Hans rich Har- Berlin.
Bolitische Rundschau.
Der Reichspräsident hat den Staatssekretär im Reichswirt
Hans Edstein- Leipzig schaftsministerium Dr. Trendelenburg auf seinen Antrag in den
einstweiligen Ruhestand versetzt und den Direktor im einstweiligen Ruhestand Geh. Regierungsrat Dr. Karl Schwarzkopf zum
Straßberger- München. Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium ernannt.
ner: Arthur Jonath
Berlin. Speerwerfen,
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Wie verlautet, wird nicht daran gedacht, die am 31. August
ablaufende Verordnung über den Burgfrieden zu verlängern.
Sollte sich später eine Wiederholung der Verordnung als notwendig erweisen, so fann immer wieder auf sie zurüdgegriffen werden.
Der Bevollmächtigte des Reichskommissars in Breußen, Dr. Bracht, hat am Donnerstagmittag eine Aussprache mit dem nationalsozialistischen Landtagspräsidenten Kerrl gehabt, die in politischen Kreisen besondere Aufmerksamkeit findet. Ueber den Inhalt dieser Unterredung wird amtlich nichts bekannt: gegeben.
Die fünf Todesurteile des Sondergerichtes in Beuthen wer den von der deutschen Presse aller Richtungen lebhaft kom
mentiert.
Auf der 68. Deutschen Genossenschaftstagung in Dortmund bekannte sich Reichsbankpräsident Dr. Luther erneut zu dem Gedanken der Privatwirtschaft. In einer großen Rede betonte er die Kreditbereitschaft der Reichsbant, die Absicht einer weiteren Diskontjenkung und das Festhalten an der Goldwährung.
Wie wir erfahren, empfing der Reichskanzler vorgestern abend die Herren Krupp von Bohlen, Bosch( JG.) und von Siemens. Die Unterredung dauerte längere Zeit. Man kann wohl annehmen, daß sie sich um die wirtschaftlichen Maßnahnahmen drehte, die die Reichsregierung beabsichtigt.
Der Führer des Christlich- Sozialen Volksdienstes D. theol. h. c. Reinhardt Mumm ist am Donnerstag in Berlin nach furzem Krantenlager plöglich verstorben.
Die kommunistische Reichstagsfraktion hat dem Reichstags: bureau mitgeteilt, daß die kommunistische Abgeordnete Frau Klara Zetkin den Reichstag als Alterpräsidentin eröffnen werde.
Die kommunistische Reichstagsfraktion hat im neuen Reichstag mehr als 50 Anträge eingebracht.
Das vorläufige Ergebnis der deutsch- belgischen Kohlenverhandlungen enthält die zwischen den Regierungsdelegationen festgesetzte neue Kontingentziffer, die ein Kompromiß auf der mittleren Linie darstellt.
Zum Abwraden von etwa 400 000 Bruttoregistertonnen veralteten Seeschiffsraumes hat sich die Reichsregierung bereit erflärt, im Rahmen des allgemeinen Arbeitsbeschaffungspro= gramms einen Betrag bis zu 12 Millionen RM. als Beihilfe zu gewähren.
Der„ Angriff" ist wegen Beschimpfung und böswilliger ds Machtstellung zur Berächtlichmachung des Herrn Reichskanzlers in der Mittwoch
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nummer und wegen Anreiz zum Ungehorsam und zur Auflehnung gegen die Staatsgewalt in den beiden letzten Nummern bis einschließlich 31. August ds. Js. verboten worden.
Der österreichische Ministerrat hat beschlossen, Hitler die Einreisebewilligung nach Desterreich für den 17. und 18. September nu erteilen. Zu diesem Termin soll der Landesparteitag der Nationalsozialistischen Partei stattfinden.
250 000 Flamen versammelten sich bei Digmuiden, um in der Huldigung für die Toten des Weltkrieges fich für die Fortentwicklung der flämischen Heimat einzusetzen und ein Bekenntnis für den christlichen Weltfrieden abzulegen.
In Frankreich wird ein Dekret über die 5prozentige Herabjegung aller staatlichen Löhne und Gehälter veröffentlicht, die im vorigen Monat vom Parlament beschlossen worden ist. Premierminister MacDonald hat für heute eine außer ordentliche Kabinettssigung einberufen, auf der nach Rüdlehr der Ottawa- Delegation das Ergebnis von Ottawa be: sprochen werden soll.
Ministerpräsident Herriot empfing den russischen Botschaf= ter in Paris, Dowgalewsti. Der russische Botschafter hat den Wunsch geäußert, erneut wegen des Abschlusses eines franzö Fisch- russischen Nichtangriffspattes mit der Regierung Fühlung zu nehmen.
Die brasilianische Aufstandsbewegung, deren eigentlicher
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Auf dem Garnisonfriedhof in Kiel wurden Dienstag nachmittag die aus dem Rumpf der„ Niobe" geborgenen Toten zur legten Ruhe bestattet.
Alle chinesischen Minister mit Ausnahme des Verkehrsministers haben ihre Rücktrittserklärungen zurückgezogen. Der
Weimar Finanzminifter Wung hat ſich bereit erklärt, den Vorſih im
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neuen Kabinett zu übernehmen.
Vor dem japanischen Parlament hielt am Donnerstag Außenminister Graf Uschida eine Rede über Japans Mandschuteipolitik. Er fündigte die bevorstehende amtliche Anerkennung der Mandschurei durch Japan an.
Die Zahl der Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten vird für den kommenden Winter auf 11 Millionen berechnet. Zusammen mit ihren Angehörigen würden also etwa 27 Millionen Menschen auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein.
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 27. August 1932
( Neueste Nachrichten)
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Nummer 34
Der Kampf um das Beuthener Urteil. Die Reichshilfe für Hausreparaturen.
Eine Kundgebung der Reichsregierung.
Die Reichsregierung und die preußische Staatsregierung erlassen folgende Kundgebung:
im
,, Gezwungen durch Gewalttaten innerpolitischen Kampf, welche das Ansehen des Reiches aufs schwerste ge= fährdeten, hat der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung die schärfsten Strafen gegen den politischen Terror verhängt. Mit dem Augenblid, in dem diese Verordnung in Kraft getreten ist, muß sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichsregierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staats einsetzen, um den Vorschriften des Rechtes unparteiische Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnungen auslehnt. Ebenso wenig wird sich die preußische Regierung durch politischen Drud
in der pflichtmäßigen Durchführung beeinflussen lassen, ob sie ihr Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todes
urteile ausüben kann.
Die leidenschaftlichen Vorwürfe, die in der Deffentlich
feif gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamtheit zu so Scharfen Maßnahmen greifen mußte. Die Reichsregierung wird jedem Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu verfälschen und die politischen Leidenschaft zu erneuten Ausschreitungen aufzustacheln, zu begegnen wissen."
*
Angesichts der überaus scharfen Angriffe, die Adolf Hitler und die Nationalsozialistische Partei im Zusammenhang mit der Verkündung des Beuthener Urteils gegen die Reichsregierung und die preußische Staatsregierung gerichtet haben, und angesichts der überaus schwierigen politischen Lage, die sich durch diese Angriffe ergeben hat, erscheint es wohl verständlich, daß diese Kundgebung den Charakter einer Auflagenachricht für alle deutschen Zeitungen erhalten hat. Die Polizeibehörden sind, wie wir erfahren, noch am Dienstagabend tele= graphisch angewiesen worden, dafür zu sorgen, daß alle Blätter, gleich welcher Parteirichtung, die Kundgebung an führender Stelle veröffentlichen. Wie betont, sollen alle zuwiderhandelnden Zeitungen nach Maßgabe der Notverordnung des Reichspräsidenten alsbald verboten werden.
Die neuen Richtlinien.
Zur Erleichterung der Finanzierung von Hausreparaturen ist der Reichsarbeitsminister durch Notverordnung vom 14. Juni d. J. ermächtigt, Zinsverpflichtungen aus Darlehen, die für Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Tei lung von Wohnungen aufgenommen werden, durch Zinszuschüsse zu verbilligen, sowie Bürgschaften für Verpflichtungen aus derartigen Darlehen bis zum Höchstbetrage von 100 Millionen RM. zu übernehmen. Für die Gewährung von Zinszuschüssen enthält der im Wege der Notverordnung in Kraft gesetzte Reichshaushalt einen Betrag von 5 Millionen RM. Der Reichsarbeitsminister hat kürzlich die seit langem er warteten ,, Bestimmungen über die Gewährung von Zinszuschüssen des Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen" erlassen, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben:
Bestimmungen über die Gewährung von Zinszuschüssen des Reiches für die Instandsetzung von Wohngebäuden und die Teilung von Wohnungen.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 Vierter Teil, Kapitel III Absatz 2( Reichsgesetzbl. I S. 273, 284) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes be= stimmt:
A. Allgemeine Bestimmungen.
1. Zinszuschüsse können für Darlehen im Betrage von 1000 RM. und mehr gewährt werden, die für größere Instandsegungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von Wohnungen aufgenommen sind. Die Wohngebäude und die Wohnungen müssen vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig gewor den sein. Die in Satz 1 bezeichneten Arbeiten müssen nach dem 1. Juli 1932 und vor dem 1. April 1933 begonnen sein.
-
2. Das Darlehen muß ausschließlich für die in Nr. 1 genannten Arbeiten verwendet sein. Der Nachweis über die Höhe der Darlehen, die aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeiten soll ourch Vorlage der Darlehnspapiere und der Rechnungen der Handwerker, des Bauunternehmers, des Architekten, der Baupolizei, der Versorgungsbetriebe( z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke usw.) erbracht werden; auch fann eine Bescheinigung der Handwerkskammer, der Industrieund Handelskammer oder eines vereidigten Bausachverständigen Urbeiten, die in Schwarzarbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rechnungen sind daher nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers polizeilich angemeldet ist; im Zweifel ist dies durch eine Bescheinigung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der Industrie und Handelskammer nachzuweisen.
Radikaler Umbau des Steuersystems. verlangt werden.
Berlin. Nach neuesten Informationen handelt es sich im wesentlichen darum, das zentralistische Steuersystem nach Erzbergerschem Muster wieder stärker dem alten dreigeteilten System( Reich, Länder und Gemeinden) anzunähern. Ob bei der Organisation der Finanzämter Ersparungen vorgenommen wer den, ist noch nicht sicher. Die verwaltungsorganisatorischen Vorschläge erstrecken sich schon seit langem auf die Ausschaltung der Zwergbehörden. Man hält Finanzamtsbezirke mit weniger als 30 000 Einwohnern nicht für zweckmäßig. Bei großstädtischen Verhältnissen werden Amtsbezirke bis zu 100 000 Einwohner für angemessen gehalten. Wahrscheinlich wird die Steuerreform auch den Wegfall kleinerer und unrentabler Steuern mit sich bringen. Ueberhaupt denkt man an eine großzügige Steuervereinfachung, die besonders dem kleineren und mittleren Steuerzahler einen klareren Ueberblid gestattet.
3. Die Kosten der Arbeiten müssen angemessen sein. 4. Die Kosten des Darlehns( 3ins, Tilgung, Disagio usw.) dürfen die marktüblichen Säße nicht übersteigen.
5. Der Zinszuschuß wird einmalig gewährt und in einer Gesamtsumme nach Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt. Er beträgt 10 v. H. des Darlehens.
6. Der Zuschuß wird auf Antrag des Grundstückseigentümers durch die oberste Landesbehörde oder eine von ihr zu bestimmende Stelle bewilligt.
7. Soweit von den Ländern für die in Nr. 1 genannten Zwecke Darlehen oder Zinszuschüsse bereitgestellt oder hierfür Steuernachlässe gewährt werden, sind die vom Reich zur Ver
Die Landkreise an die Reichsregierung. fügung gestellten Mittel für Zinszuschüsse so zu verwenden,
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Dr. von Stempel, wurde bei der Reichsregierung vorstellig, um über die Auswirkungen der letzten Notverordnung in den Landfreisen hinzuweisen. Er betont dabei die Gefahren, die für die Finanzen der Landkreise dadurch entstehen, daß die Notverordnung nicht die Entlastung gebracht habe, die man von ihr erhoffte.
Entgegen der in der Deffentlichkeit und auch in den maggebenden Regierungsfreisen vertretenen Auffassung, daß die Wohlfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 den Landfreisen den Ausgleich ihrer Haushalte in nennenswertem
Umfange ermöglicht habe, muß der Landkreistag an Hand zahlreicher Berichte aus allen Teilen Deutschlands feststellen, daß die Finanzentlastung der ländlichen Bezirksfürsorgeverbände durch die Juni- Notverordnung völlig unzureichend ist. Die durch die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge besonders stark belasteten Landkreise bedürfen dringend weiterer Hilfe. Da= überhinaus muß durch Erhöhung der Reichsmittel und Aenderung des Verteilungsschlüssels denjenigen Landkreisen geholfen werden, die entgegen den Absichten der Reichsregierung ein erhöhte, über die Reichsdotationen vielfach hinausgehende, neue finanzielle Belastung erfahren haben. Hinzu kommt, daß die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den Landkreisen, und zwar auch in rein ländlichen Gebieten selbst in den Sommermonaten, in denen man mit Rücksicht auf die Erntearbeiten einen Rückgang der unterstützten Zahl erhofft hatte, weiter start zugenommen hat.
daß grundsäßlich die Inangriffnahme zusätzlicher Arbeiten ge= fördert wird. Hiernach darf neben den aus öffentlichen Mitteln gegebenen Darlehen ein Zinszuschuß aus Reichsmitteln nicht bewilligt werden. Db und inwieweit neben den nach Landesrecht zu gewährenden Zinszuschüssen oder Steuernachlässen zur Vermeidung von Unbilligkeiten oder zur Schaffung besonderen Anreizes für die Inangriffnahme bestimmter Arbeiten ein zusäglicher Zinszuschuß aus Mitteln des Reichs zu geben ist, bestimmen die obersten Landesbehörden. Sie können dabei bestimmen, daß in solchen Fällen die von dem Lande geforderten Voraussetzungen auch für den Zinszuschuß des Reiches gelten sollen. B. Sonderbestimmungen.
a) Instandsetzung von Wohngebäuden.
Des
I. Als größere Instandsetzungsarbeiten im Sinne dieser Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dachrinnen und Abflußrohre, Umdecken des Daches, Abpuz oder Anstrich Hauses im Aeußern, Neuanstrich des Treppenhauses, Erneuerung der Heizanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfor dernde Instandsehungsarbeiten.
2. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch gewerbliche Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es überwiegend Wohnzwecken dient.
I.
b) Teilung von Wohnungen. Zinszuschüsse können gewährt werden, wenn durch die Teilung einer Wohnung zwei oder mehr Wohnungen geschaffen
werden.


