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Nr. 36

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Notverordnungen.

Gießener Zeitung

Erscheint Samstags.

( Gießener Tageblatt)

Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­

it dem die Regierung fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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44. Saheg.

Politische Rundschau.

In dem Konflikt zwischen Ueberwachungsausschuß und Reichsregierung hat sich gestern der Ausschußvorsitzende Löbe im Einvernehmen mit den Vertretern des Zentrums bemüht, den Reichstagspräsidenten Göring zur Zurücknahme der Erklä rung, daß das Mißtrauensvotum gegen die Reichsregierung und die Aufhebung der Notverordnung zu Recht bestünden, zu veranlassen.

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Reichskanzler von Papen wird, wie verlautet, in zwei bis drei Wochen nach Süddeutschland reisen. Es ist in Aussicht ge= nommen, daß er in München vor den bayerischen Industriellen über die wirtschaftlichen und politischen Absichten der Reichsre­gierung spricht.

Nachdem die Abrüstungskonferenz bisher keine praktischen Ergebnisse gezeitigt hat, hat die Reichsregierung jetzt der Wil­hilmshavener Marinewerft den Auftrag gegeben, den Bau des Banzerschiffes C in Angriff zu nehmen. Die Kiellegung er­folgt am 1. Oktober. Die Bauzeit ist auf vier Jahre veran­Schlagt.

Der Reichsparteivorstand der Deutschen Zentrumspartei trat am Donnerstag im Reichstag zusammen. An der Sitzung, die aus dem Lande stark besucht war, nahm auch die bisherige Reichstagsfraktion teil.

Die nationalsozialistische Regierung des Freistaates Olden­burg hat durch Verordnung eine Kürzung der Beamten- und Angestelltengehälter für Staat, Gemeinden und alle Körper: schaften des öffentlichen Rechts ab 1. Oftober 1932 vorge=

nommen.

Der britische Außenminister Simon reist am Dienstag nach Genf zur Sigung des Bureaus der Abrüstungskonferenz.

Die Frist für die Ankündigung eines Zahlungsaufschubes der Schuldnerstaaten Washingtons ist in der Nacht zum Freitag um 24 Uhr verstrichen. Wie angekündigt, hat England von der gegebenen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Gleichfalls verzichtet haben stillschweigend die Tschechoslowakei, Finnland und Ungarn. Angemeldet haben einen Zahlungsaufschub Polen, Lettland und Estland. Für Frankreich, Belgien und Italien gilt der Stichtag des 15. September nicht, weil ihre nächsten Zahlungen an Amerika erst im Juni nächsten Jahres fällig werden.

Vor der fünften Großen Straftammer des Landgerichts 1 Berlin begann am Freitagmorgen der bereits mehrfach vertagte Prozeß gegen die verantwortlichen Schriftleiter des ,, Angriffs", Dr. Lippert und Krause, wegen Beleidigung und Verleumdung des früheren Polizeipräsidenten Dr. Weiß und des früheren Po­lizeipräsidenten Grzesinski.

Wie in Haager politischen Kreisen verlautet, beabsichtigt die holländische Regierung, dem Parlament in Kürze eine beträcht­liche Erhöhung des Basistarifs für die Einfuhrzölle vorzuschla= gen. Die Erhöhung wird voraussichtlich 50 Prozent betragen.

Die GPU. hat in Leningrad 60 Beamte verhaftet, die Spe­tulationen mit Lebensmitteln getrieben haben. Man rechnet mit zahlreichen Todesurteilen.

Den Bolivianern ist es nach hier eingetroffenen Meldungen gelungen, das paraguayanische Fort Bogado zu erobern, die Bejagung gefangen zunehmen und zahlreiches Kriegsmaterial zu erbeuten.

Die Unterzeichnung des mandschurisch- japanischen Vertrages gab in Tokio Anlaß zu großen Feierlichkeiten.

Der Führer der chilenischen Gegenrevolution, Fliegerfom: mandeur Merino, der sich am Donnerstag mit den ihn unter­tützenden Fliegeroffizieren den Regierungstruppen ergab, ist vor ein Kriegsgericht gestellt worden.

Das Verzeichnis über die Aktiva und Passiva des in Kon­furs gesetzten Nachlasses von Kreuger wurde am Samstag ver­öffentlicht. Die Schulden betragen 1170 060 855 Kronen und die Attiva nur 98 412 834 Kronen. Diese Ausstellung weist also eine Milliarde Schulden Kreugers aus.

Der Bund der Saar- Vereine veranstaltete anläßlich seiner 12. Jahrestagung in Koblenz am Sonntag am Deutschen Ed eine gewaltige Kundgebung für die abgetrennten Saar- und Bjalzgebiete.

Der Reichstag aufgelöst.

Der Reichstag ist am Montag, um die wichtigste Tatsache vovweg zu nehmen, aufgelöst worden, aber in einer Form, wie wir sie trotz allem, was wir bisher in den letzten Jahren erlebt

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 17. September 1932

ring fest, daß kein Widerspruch gegen die Aenderung der Tages:

ordnung erfolgt sei und das Haus zur Abstimmung über den Antrag auf Aufhebung der Notverordnung schreite.

Reichskanzler von Papen meldete sich zum Worte. Präsi= dent Goering wies die Wortmeldung mit der Feststellung ab, daß das Haus schon in der Abstimmung begriffen sei. Darauf überreichte Reichskanzler von Papen dem Präsidenten ein Blatt mit der Auflösungsorder. Gleichzeitig verließ die Regierung den Saal. Der Präsident stellte noch fest, daß gleichzeitig über sämtliche Mißtrauensanträge gegen die Regierung abgestimmt werde. Verfassungsrechtlich gesehen, galt damit der Reichstag als um 15.49 Uhr aufgelöst.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung war, daß die Anträge auf Aufhebung der Notverordnung und die Miß­trauensanträge mit 513 gegen 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen wurden.

Bemühungen

um Beilegung des Verfassungsstreits.

Aus der Tatsache, daß Herr Löbe den Ueberwachungsaus­schuß, dessen Vorsitzender er ist, bisher nicht wieder einberufen hat, schließt man in Berliner politischen Kreisen, daß hinter den Kulissen Bemühungen im Gange sind, eine Einigung zwi­schen dem aufgelösten Reichstag und der Reichsregierung über die verfassungsrechtlichen Streitigkeiten der letzten Tage herbei­zuführen. Jedenfalls nimmt man nicht an, daß der Ueber­wachungsausschuß vor Mitte nächster Woche zusammentritt. Aus den Kreisen, die der Reichsregierung nahestehen, wird hierzu versichert, daß das Kabinett es begrüßen würde, wenn der Kon­flikt beigelegt werden könnte. Die Regierung wird allerdings nach wie vor darauf bestehen, daß das bekannte Schreiben des Reichstagspräsidenten Goering vom 12. September, durch das dem Reichskanzler Mitteilung von dem Ergebnis der letzten rechtsungültigen Abstimmung des Reichstages Kenntnis ge= geben wurde, zurückgezogen wird.

Zwei Reichstagssikungen fosten eine Million RM.

Der aufgelöste Reichstag der sechsten Wahlperiode hat nur zwei Sitzungen abhalten können. Trotz dieser Tatsachen laufen aber die ordentlichen Unkosten weiter. Die Abgeordneten­Diäten, die monatlich 600 RM. für jeden Abgeordneten be= tragen, werden von dem Tage der ersten Reichstagssihung ab bis zur Neuwahl des neuen Reichstages gezahlt. Hierzu kom­men die Kosten für die Freifahrtkosten, die den Abgeordneten vom Tage der Wahl, also vom 31. Juli ab, bis zum achten Tage nach der Neuwahl, also bis Mitte November zustehen. Hinzu kommen werden die Kosten für Drucksachen, Ausschuß­sizungen usw. Es ergibt sich somit, daß die beiden Reichstags­sitzungen, zu denen der Reichstag allein gekommen ist, rund eine Million RM. fosten. Jeder Reichstagsabgeordnete er= hält, wenn man seine Gesamtdiäten auf die beiden tatsächlich stattgefundenen Reichstagssitzungen umrechnet, pro Sigung

nahezu 700 RM.

Deutsche Absage an Henderson.

Das mit großer Spannung erwartete Schreiben der Reichs­regierung an den Präsidenten der Abrüstungskonferenz Hender­son, ist am Freitagvormittag durch den deutschen Generalkon­sul, dem Direktor der Abrüstungsabteilung des Völkerbunds­jefretariats überreicht worden.

In dem Schreiben, das drei Maschinenseiten lang und in deutscher und französischer Sprache abgefaßt ist, teilt die Reichs­regierung mit, daß Deutschland auf der zum 21. September einberufenen Bureausitzung der Abrüstungskonferenz nicht ver­treten sein werde.

Die Begründung dieses Entschlusses entspricht im wesent­lichen den Darlegungen, die in der deutschen Note an die fran­zösische Note über die deutschen Gleichberechtigungsforderungen enthalten sind.

Der hier mitgeteilte Entschluß der deutschen Regierung, die Mitarbeit im Bureau der Abrüstungskonferenz zurückzuzie­hen, ist die mildeste Folgerung, die die deutsche Regierung in der logischen Fortführung der noch vom Kanzler Brüning ein­geleiteten Politik der Wiederherstellung der deutschen Souverä­nität ziehen konnte.

Der Hejjisthe Landtag

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 37

Kann die neue Notverordnung

die Arbeitslosigkeit überwinden?

Von Prof. Dr. Fr. Raab, Dresden. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft" vom 4. September 1932 und die Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit" vom fol­genden Tage enthalten, zusammen mit der beide Verordnungen ankündigenden und begründenden, am 28. August in Münster gehaltenen Rede des Reichskanzlers, eine klare und entschie= dene Stellungnahme der Reichsregierung zu den wichtigsten und gegenwärtig am meisten umstrittenen Fragen der Staats- und Wirtschaftspolitik. Ueberdies schlagen sie durch die Einführung der ,, Steuergutscheine" einen neuen Weg zur Ueberwindung der Wirtschaftskrisis ein. Eine verantwortungsbewußte Würdigung dieser Maßnahmen wird darum zu prüfen haben, ob sie zur nachhaltigen Ueberwindung des größten gegenwärtigen Uebels, der Arbeitslosigkeit, tauglich sind und dadurch die unumgäng­lichen Voraussetzungen zur Sicherung der staatlichen Ordnung und Wohlfahrt im Innern und zur Befreiung von äußeren Bindungen schaffen können oder nicht. Demgegenüber hat jede Beurteilung vom Standpunkte irgendeiner Partei- oder Inter­essengruppe zurückzutreten.

Die deutsche Arbeitslosigkeit ist vielfältigen Ursprungs. So weit sie durch vermehrtes Arbeitsangebot verursacht wurde, vermöchten wir sie nur durch heute unmögliche großzügige Aus­wanderung zu bekämpfen. Der Rüdgang der Nachfrage nach Arbeitskräften bei zunächst gleichbleibendem Produktions­umfang ist dadurch entstanden, daß die durch technische Rationa= lisierung vorläufig arbeitslos Gewordenen bislang feine an= dere Arbeit fanden, weil der privatwirtschaftliche Erfolg der Rationalisierung, der zu vergrößerter Nachfrage und damit vermehrter Beschäftigung geführt hätte, bislang ausgeblieben ist, vor allem durch Absatzerschwerungen im Auslande und durch politische Störungen der inneren Umstellung. Außerdem ist ein Produktionstüdgang dadurch herbeigeführt, daß sich das Verhältnis von Kosten und Kaufkraft immer ungünstiger gestaltete, wiederum zum Teil aber auch durch eine, trotz sin­fender Kauffraft, eingetretene Steigerung oder mindestens Hochhaltung der Kosten, und zwar sowohl der öffentlichen Lasten ( als Folge der Arbeitslosigkeit), aber auch längere Zeit hin­durch der Löhne und mancher gebundenen Preise, insbesondere aber der Zinsen. Ihre Höhe ist vor allem eine Folge des Ka­pitalabflusses nach außen und der Erschwerung der inneren Kapitalbildung, wie auch der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Unsicherheit gewesen. Der Produktionsrüdgang ver­minderte alsdann die Kaufkraft der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer und über die verringerte Steuerleistung zwangsläufig auch der Beamten, was zu weiterer Produktionseinschränkung zwang und sofort im Zirkel der Deflation.

Aus alledem folgt, daß über bloße Linderung der Not hinaus nachhaltiger Ausschwung nicht eher gefördert werden fonnte, als bis nach Ueberwindung des Tiefpunktes der Welt­wirtschaftsfrisis, nach praktisch vollständiger Beseitigung der Reparationen und Sicherung des Ausgleichs unserer Zahlungs­bilanz der Deflationsdrud von außen mindestens erheblich nach­ließ. Jener Tiefpunkt ist, nicht nur nach Ansicht der Reichs­regierung, heute erreicht. Die Ratifizierung des Lausanner Abkommens bereinigte praktisch die Reparationsfrage. Die Konsolidierung unserer furzfristigen Auslandsschulden und ihrer aller Konvertierung wird erst hierdurch erreichbar. Die bis zur Wiederherstellung normaler Wirtschaftsverhältnisse unum­gängliche Anpassung der neben unseren anderen ausländischen Zahlungsverpflichtungen aus der Einfuhr sich ergebenden Zah­lungen an den tatsächlichen Umfang der Ausfuhr ist von der Reichsregierung ebenso bestimmt zugesagt, wie sie jede weiter­gehende Beschränkung des Außenhandels im Sinne einer ,, Au­tarkie" wegen der mit dieser unvermeidlich verbundenen wei­teren wirtschaftlichen Verluste mit Recht abgelehnt hat.

haben, nicht für möglich gehalten hätten. Das tragische Spiel, tritt voraussichtlich am 4. Oktober zusammen. Durch eine neue Maßnahme gefährdet werden. Also scheidet

daz eigentlich feine der Parteien Lust zur Auflösung hatte, da­bei aber gleichzeitig die Verantwortung auf den anderen ab= zuschieben suchte, hat zu einem solchen Durcheinander geführt, daß die Entscheidung schließlich mit einer überraschenden Plötz­lichkeit fiel.

Als erster und einziger Punkt stand auf der Tagesordnung die Entgegennahme der Regierungserklärung des Reichskanz lers. Zu Beginn der Sigung stellten die Kommunisten aber den Antrag, als ersten Punkt auf die Tagesordnung die Ab­stimmung über den Mißtrauensantrag gegen die Regierung von Papen und über den Antrag auf Aufhebung der Notver­ordnung vom 4. September zu setzen. Nach Unterbrechung der Sizung um eine halbe Stunde stellte Reichstagspräsident Goe­

Darmstadt. Der Aeltestenrat des Hessischen Landtags be= faßte sich am Donnerstag mit dem von den Ausschüssen bereits verabschiedeten Material, ohne jedoch Beschlüsse zu fassen. Wie man hört, soll das Plenum des Landtages auf Dienstag, 4. Oftober, vormittags, einberufen werden. Auf der Tagesord­nung wird u. a. auch der sozialdemokratische Antrag auf Auf­Lösung des Landtages stehen.

Waffenfunde in Worms.

Darmstadt. Bei einer plötzlich vorgenommenen Haus­suchung in dem fommunistischen Parteibüro in Worms, bei der man zunächst nur nach hochverräterischem Schriftenmaterial fahndete, wurden in zwei Versteden Waffen gefunden.

Im Innern fommt nunmehr alles darauf an, die Aus­sichten rentabler Produktionsausdehnung und dadurch allein auch nachhaltiger Wiedereinstellung von Arbeitskräften durch solche Maßnahmen zu fördern, welche nicht auf andere Weise Absazumfang oder Rentabilität gefährden. Darum scheidet die Regierung jede auch nur im geringsten inflationsverdächtige Maßnahme aus, insbesondere jede Arbeitsbeschaffung" durch langfristige oder gar nicht gededte Ausgabe neuer Zahlungs­mittel. Auch das Gleichgewicht der öffentlichen Haushalte soll da weder Auftragsförderung aus öffentlichen Mitteln aus, Steuervermehrung noch weiterer Gehaltsabbau zulässig wäre. Ueberdies wird eine Ausdehnung der öffentlichen Wirtschaft aus grundsäglichen Erwägungen abgelehnt. Jede weitere zwangs­weise Zinssentung bleibt weiterhin vermieden. Eine Minde­rung der insgesamt gezahlten Löhne kommt ebenfalls, wegen der damit verbundenen Kauftraftschrumpfung, aber auch aus so­zialen und politischen Gründen, nicht in Betracht. entsprechen die negativen Entscheidungen der Reichsregierung durchaus den aus unserer Untersuchung der Ursachen der Ar­beitslosigkeit sich ergebenden Forderungen. Wie aber steht es mit ihren positiven Maßnahmen?

Soweit

Neben manchem Unwichtigeren( wie der Förderung der