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Nr. 18

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Gießener Zeitung

Erscheint Samstags.

( Gießener Tageblatt)

Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

45. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Das Reichsfinanzministerium hat einen provisorischen Rech­nungsabschluß für das Etatsjahr 1931 herausgegeben. Danach ist im Jahre 1931 ein neuer Fehlbetrag von etwa 423 Millionen entstanden, der sich jedoch bei den genauen Abrechnungen noch etwas erhöhen kann.

Der Reichsfinanzminister hat die Länderminister für den 20. Mai zu einer Besprechung nach Berlin geladen.

Die nationalsozialistische Reichstagsfraktion hat den Antrag eingebracht, die Notverordnung über das Verbot der fommuni­stischen Gottlosenorganisationen auf die entsprechenden sozialde­mokratischen Vereinigungen auszudehnen.

Die Lohn- und Rahmentarifverhandlungen im Ruhrbergbau Find ergebnislos verlaufen. Der Vorschlag des Zechenverbandes, Durch eine 12proz. Herabsetzung aller gegenwärtigen Tarifsätze eine neue Mindestgrundlage zu schaffen, wurde von den Gewerk­schaften abgelehnt. Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Woche nach Pfingsten statt.

Der neugewählte württembergische Landtag hielt am Diens= tagnachmittag feine erste Sigung ab. Zum Präsidenten des Landtages wurde der nationalsozialistische Abgeordnete Mergen­thaler gewählt.

Der Reichstagsabgeordnete Singmann, der aus der Frat­tion der DVP zwei Tage vor der Preußenwahl ausgetreten ist, hat sich jetzt als Hospitant der DNVP angeschlossen.

In der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei wur: den die durch die Veränderungen innerhalb der Fraktion not­wendig gewordenen Neuwahlen durchgeführt. Den Fraktions­vorsitz behielt Dr. Dingelden. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden die Abgeordneten Dr. Hugo und Dr. Kalle gewählt, zu Geschäftsführern die Abgeordneten Morath und Dr. Regh.

Reichstagsabgeordneter Professor Kahl, der Senior der Deutschen Volkspartei, ist an Bauchsellentzündung erkrankt und hat vom Reichstag einen Urlaub von sechs Wochen erbeten. Der Berliner türkische Botschafter ist bei einem Autounfall zwischen Weimar und Bad Berta lebensgefährlich verlegt

worden.

Zum Präsidenten von Frankreich wurde am Dienstag vom Kongreß in Versailles der bisherige Präsident des Senats Al­bert Lebrun gewählt.

Der Verfassungsausschuß des österreichischen Nationalrats hat den Beschluß gefaßt, den Nationalrat vor Ablauf der Ge­jeggebungsperiode aufzulösen.

Das litauische Kriegsgericht beschloß, die Verhandlung ge­gen Gustav Beder und Schulrat Meyer wegen des schlechten Ge­sundheitszustandes Beders am 24. Mai in Kowno abzuhalten.

Wie die Polonia" meldet, wird die polnische Regierung voraussichtlich noch vor Beginn der Lausanner Konferenz ein einjähriges Moratorium für die Auslandsschulden beantragen.

Das japanische Kabinett beschloß die bedingungslose, bal­dige Zurückziehung aller zurzeit in Schanghai befindlichen Land­truppen. Der Schutz der Internationalen Niederlassung soll den Vertragsmächten überlassen werden.

Erkönig Alfons von Spanien wurde, als er von Malta lommend, in Marseille französischen Boden betrat, von einem spanischen Arbeiter tätlich angegriffen, der ihm einige Faust­schläge verabreichte. Der Täter tonnte überwältigt und der Polizei ausgeliefert werden.

Der Reichstag tagte.

Am Montag trat der Reichstag zusammen, um eine Reihe Dorliegender Anträge zu erledigen. Nach zunächst ruhiger sach­licher Debatte, in welcher die wirtschaftspolitischen Ausführun­gen des Reichsfinanzministers Dietrich und die Strassers ( NSDAP.) viel Beachtung fanden, kam es zu den ersten Zu­sammenstößen am Dienstag nach der Rede des Abgeordneten Goehring( NSDAP) und der Erwiderung des Reichswehr- und Reichsinnenministers Groener. Am Mittwoch verteidigte der Reichskanzler Dr. Brüning die Politik seines Kabinetts. Seine Ausführungen beschäftigten sich hauptsächlich mit der Außen­politik und fanden im Ausland starte Beachtung. Der Donners­tag brachte die Abstimmungen. Die nachträgliche Kreditgeneh­migung erhielt die Regierung mit fnapper Mehrheit. Die Mißtrauensanträge gegen das Kabinett wurden mit 287 gegen 257 Stimmen abgelehnt.

Einige nationalsozialistische Abgeordnete hatten um diese Zeit den sozialdemokratischen Schriftsteller Klotz wegen seiner Schmähschriften gegen die NSDAP im Reichstagsrestaurant verprügelt. Später wurde die Schlägerei im Reichstagsgebäude fortgesetzt. Löbe rief daraufhin die Polizei in den Reichstag und löste nach erregten Tumultszenen die Sitzung einfach auf. Dieser unerwartete Abbruch der Donnerstagsigung des Reichs­tages hatte zur Folge gehabt, daß eine Reihe von Mißtrauens­anträgen gegen einzelne Minister nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden konnten. Die nichterledigten Mißtrauensan­träge bleiben also bis auf weiteres liegen. Außerdem sind noch unerledigt die Anträge auf Auflösung des Reichstages und Auf­hebung der letzten Rotverordnungen, insbesondere des SA- Ver­bots. Ferner liegen Anträge auf Auflösung des Reichsbanners, auf Verbot der sozialdemokratischen Freidenkerverbände und auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen vor. Darüber hinaus

stand auf der Tagesordnung der Donnerstagssihung des Reichs­

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 14. Mai 1932

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 19

tages ein ganzer Stoß von Anträgen und Gesetzentwürfen, die Ihr Männer, lieben Brüder,

nun gleichfalls liegen bleiben.

Urteil im Reichstags- Prozeß.

Berlin. Die nach dem Zusammenstoß im Reichstag verhaf­teten nationalsozialistischen Abgeordneten wurden gestern dem Schnellschöffengericht vorgeführt. Mit ihnen erschien Gregor Strasser, der heute morgen auf dem Anhalter Bahnhof aus dem Zuge heraus verhaftet worden ist. Das Schöffengericht fällte nach fast siebenstündiger Verhandlung folgendes Urteil: Die Abgeordneten Heines, Stegmann und Weitzel werden wegen ge­meinschaftlicher Körperverletzung in Tateinheit mit tätlicher Be­leidigung zu je drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Ab­geordnete Gregor Strasser wird freigesprochen. Die Verurteil­ten werden voraussichtlich gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Hessische Landtag ungültig.

Bei der letzten Landtagswahl in Hessen am 15. November 1931 war der Wahlvorschlag der Wirtschaftspartei wegen man­gelhafter Ausfertigung vom Landeswahlausschuß nicht zugelassen worden. Hierauf hatte die Wirtschaftspartei Anfechtungsklage gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vor dem Staatsgerichts­hof Hessens erhoben, über die Montag verhandelt wurde. Der Staatsgerichtshof erklärte die Landtagswahl vom 15. November 1931 für ungültig, da der Landeswahlausschuß bei der Nicht­zulassung des Wahlvorschlags der Wirtschaftspartei wesentliche Bestimmungen der Wahlvorschriften außer acht gelassen habe. Die Regierung beschloß, als Termin für die Neuwahlen den 3. Juli in Aussicht zu nehmen. Das Landtagspräsidium hat sofort alle Ausschußberatungen abgesetzt. Die bereits im Gang befindlichen Etatsberatungen sind damit unterbrochen, und es ist als sicher anzunehmen, daß der Etat zunächst durch Notver­ordnung in Kraft gesetzt werden muß, weil vor dem Zusammen­tritt des neuzuwählenden Landtags das verlängerte Finanz­gesetz abläuft.

Verbot der Beflaggung mit Parteifahnen.

Darmstadt. Amtlich wird mitgeteilt: In letzter Zeit hat die Tatsache, daß ganze Dörfer oder Stadtteile einheitliche Par­teifahnen zeigten, häufig zu Ansammlungen, Zusammenrottun­gen oder anderen Störungen der öffentlichen Ordnung geführt, so beispielsweise in Bauerndörfern schwarze Fahnen, auch in Stadtteilen kommunistische Beflaggung. Auch war in anderen Gemeinden die ständige und auffallende Beflaggung einzelner Häuser mit Hakenkreuzfahnen und Symbolen geeignet, auf die anders denkende Bevölkerung aufreizend zu wirken. Der hessi= sche Minister des Innern hat daher angeordnet, daß die Polizei­behörden auf die Entfernung der Beflaggung mit Parteifahnen hinwirken sollen, um dem Straßenbild überall wieder ein nor­males Aussehen zu geben und dadurch jeden Anlaß zur Stö­rung der öffentlichen Ordnung von vornherein zu beseitigen.

Bis zum bitteren Ende?

In der Vollversammlung der Industrie- und Handelskam­mer zu Bochum führte Dr. Hugo, M. d. R., folgendes aus: ,, Es ist für die deutsche Gegenwartslage ein fast unmorali­scher Zustand, daß freiwillige Mehrarbeit nach wie vor verboten bleibt. Man steht vor der Hürde der Arbeitsmarktgesetzgebung und findet nicht den Mut, darüber hinwegzuschreiten. In allen Teilen der Arbeiterschaft wächst die Erkenntnis, daß es mit der Wohlfahrt einmal zu Ende geht, und daß nur die Arbeit auch die bescheidenste, Rettung für die Arbeiterschaft bedeutet. Auch das Steuerkostenelement sinkt nicht, sondern steigt. Die Wirt­schaftsumsätze stehen im Mißverhältnis zur Besteuerungshöhe. Der Verfall der Staatsfinanzen, insonderheit der Gemeindefi­nanzen, schreitet rapide vorwärts, ohne daß der Versuch unter­nommen wird, durch eine straffere Finanzordnung die Voraus= setzung für die Gesundung der Verhältnisse zu schaffen. Es ist bezeichnend, daß man den Ausweg aus der Misere, die der So­zialismus geschaffen hat, immer wieder nach der sozialistischen Seite hin sucht. Sozialisierung des Bergbaues heißt die Ge­werkschaftsforderung, unter billiger Enteignung der Werte. Auch der sozialisierte Bergbau fann keinen Absatz herbeizaubern, so= lange die Kohlen zu teuer sind. Längst erledigte alte Laden­hüter, wie künstliche Arbeitsbeschaffung für eine Großstadtsied­lung, für die fein Bedürfnis vorliegt, Monopolpläne aller Art, Staatssozialismus in jeder Form, danach wird gerufen, und trotzdem gibt es doch nur ein Entweder- Oder. Entweder wird die Starre gelöst und die Menschen in Deutschland können wie­der zu arbeiten beginnen, oder wir landen bei den völlig leeren Kassen der Wohlfahrt und der Wirtschaft; dann kann auch kein Staatssozialismus die Menschen mehr ernähren.

Die deutsche Gründlichkeit zeigt sich gewöhnlich in der Poli­tik imer am falschen Plaze. Wir müssen den Becher des Wer­muts immer bis zur Neige ausleeren, ehe wir flug werden. Dunkle Schatten der Erinnerung steigen auf. Der Krieg fand sein Ende durch den Hunger. Die Inflation wurde erst abge­riegelt, als der Hunger in die Städte zog, als mit der Papier­mark feine Lebensmittel mehr vom Lande in die Stadt zu bringen waren. Ich fürchte, erst der Hunger und leere Wohl­fahrtskassen werden das deutsche Volt von dem Glauben an den Sozialismus befreien und zur höchsten Energieentfaltung em­porreißen."

laßt mich frei reden!

Eine Pfingstbetrachtung.

Die Scheinblüte der deutschen Wirtschaft von 1925 bis 1929 hat bekanntlich zu einer außergewöhnlichen Lohn- und Gehalts­steigerung geführt. Der unvermeidliche Rückschlag mußte mit aller Schärfe in dem Augenblid einsetzen, wo der Güterumsatz start zurüdging. Er ist seit 1928 bis Februar 1932 um 45 Pro­zent gesunken und ist augenblicklich kleiner als in 1900, während die Bevölkerung um rund 10 Millionen Köpfe zugenommen hat. Das Realeinkommen der deutschen Bevölkerung müßte demnach um ein beträchtliches niedriger sein als in 1900. Das ist aber feineswegs der Fall. Vielmehr stieg das gesamte Lohn- und Gehaltseinkommen noch bis 1931 oder blieb wenigstens bis Ende 1931 annähernd gleich hoch. Dadurch entstand ein tödlich wir­fendes Mißverhältnis zwischen Güterumsatz und Lohneinkom­men, das fast zum völligen Verlust des privaten und öffent­lichen Kapitals führte. Auch heute sind Löhne und Gehälter bei weitem noch nicht dem Rüdgang des Güterumsatzes und der Senkung der Lebenshaltungskosten angepaßt. Infolgedessen gehen noch mehr Betriebe ein, als durch den Umsatzrüdgang an sich bedingt ist. Ueberall fehlt es jetzt an Geld und Unter­nehmungslust. Sechs Millionen Menschen sind ohne Arbeit.

Aus dieser Lage sind nur zwei Auswege möglich. Man tann von unten aufbauen, indem man die Einkommen wieder so auf den Güterumsatz zuschneidet, daß sich neues Kapital bildet, das Vorbedingung für einen dauernden Konjunktur­anstieg ist. Oder man flickt das zerfallene Gebäude der deut­schen Volkswirtschaft notdürftig mit furzlebigen Pflästerchen in der Hoffnung auf die bevorstehende wirtschaftliche Besserung". Daß eine wirtschaftliche Besserung aber gar nicht bevorsteht, son­dern noch Jahre auf sich warten lassen wird, wird dabei über­sehen. Es wird weitergewurstelt, um ein Lohnniveau zu er­halten, das teine wirtschaftliche Berechtigung mehr hat.

Diesen zweiten Weg verfolgen die Arbeitsbeschaffungspro­gramme, deren Paten unschwer zu erkennen sind. Man will durch die öffentliche Hand gemeinnützige, produttive" Arbeiten ausführen lassen, um einen Teil der Arbeitslosen zu Tarif­löhnen in Arbeit zu bringen. Man kann zur Frage, ob zusätz­liche oder notwendige Arbeiten im Rahmen der Arbeitsbeschaf­fung ausgeführt werden sollen, stehen wie man will, auf jeden Fall muß jedoch nachdrücklich verlangt werden, daß durch die öffentlichen Körperschaften aus Steuermitteln der Wirtschaft leine Löhne gezahlt werden, die wirtschaftlich nicht mehr tragbar find. Durch die Zahlung von Tariflöhnen für Not­standsarbeiten, bei denen außerdem bei weitem feine volle Ar­beitsleistung erzielt wird, wird für den seit Jahren viel zu hohen Tariflohn in der Privatwirtschaft eine starke Stütze ge­schaffen, während es doch gerade Pflicht der öffentlichen Körper­schaften wäre, als erste die Entlohnung den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen durch entsprechende Vorschriften bei öffentlichen Arbeiten. Das ist auch ohne Förderung der Regie­arbeit durchaus möglich.

Bei der bisherigen Arbeitsbeschaffung und bei den neuen Plänen ist aber die Tohnpolitische Seite zum Nachteil der Wirt­schaft völlig außer acht gelassen worden. Denn bei allen Not­standsarbeiten, die durch die Reichsanstalt für Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung, die Gesellschaft für öffent­liche Arbeiten A.-G. und die Länder( also aus Steuermitteln und Sozialbeiträgen) finanziert wurden, wurden und werden die Arbeitslosen nach Tariflohn bezahlt. Dadurch wird die Arbeitslosigkeit zwangsläufig vergrößert. Die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung hat seit 1925 über eine Milliarde R.­Mart für gemeinnütige Arbeiten zur Verfügung gestellt, wobei einschließlich der Materialbeschaffung rund zwei MilliardenR.­Mart ausgegeben worden sind. Hätte man von vornherein statt Notstandsarbeit zu Tariflohn ganz allgemein Pflichtarbeit für den Unterstützungssatz zuzüglich kleiner Arbeitsprämie durch­geführt, so hätten für die Unterbringung der gleichen Zahl Ar­beitsloser rund 600 Millionen R.- Mart genügt, und rund 400 Millionen R.- Mark mehr wären für die Materialbeschaffung verwendet worden. Noch wesentlich günstiger hätte man sich bei der Bevorzugung des freiwilligen Arbeitsdienstes ige= standen. Da es sich bei der Materialbeschaffung hauptsächlich um Baumaterial handelt, dessen Preis mindestens zu einem Drittel aus Löhnen besteht, so wären rund 130 Millionen R.­Mark mehr für Löhne in den Schlüsselindustrieen ausgegeben und rund 80 000 Menschen mehr beschäftigt worden ohne einen Pfennig Mehraufwendung von seiten des Staates.

Die alten Fehler dürfen nicht wiederholt werden. Die Not­standsarbeit zu Tariflohn muß deshalb verschwinden und an ihre Stelle Pflichtarbeit zum Unterstützungssatz plus Arbeits­Am 15. März prämie und freiwilliger Arbeitsdienst treten. hatten wir rund 1,7 Millionen Krisenunterstützte und rund 2,0 Millionen Wohlfahrtserwerbslose. Beide, also zusammen dund 3,7 Millionen, haben Anspruch, als Notstandsarbeiter be­schäftigt zu werden, sofern sich zahlungsfähige Träger für Not­standsarbeiten finden. Das ist bekanntlich im Augenblick Baum der Fall, aber es ist das Ziel der Arbeitsbeschaffungsprogramme. Die Differenz zwischen der Wohlfahrts- oder Krisenunter­stützung und dem Tariflohn beträgt heute noch etwa ein Drit­tel des Tariflohns. Das ergibt bei der Annahme, daß bei der Unterhaltung der Straßen, bei Dedlandkultur, Drainagearbei­