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Mittwoch, den 9. September 1931.

2 Tore vorlegen und damit Sieg und Punkte erringen. Beide Mannschaften waren gleichwertig. Schiri No11- Gießen lei= tete sehr gut.

Aus Aẞlar.

Die 1. Jugend eröffnete den Reigen mit ihrem ersten Pflicht= spiel gegen Berghausen. Leider trat sie nur mit 10 Mann an. Trotzdem konnte sie nach schönem, beiderseits anständigem Spiel mit 3: 0 gewinnen.

Die 2. Mannschaft konnte ihr Gesellschaftsspiel gegen Lau­bach 2. Knapp, aber verdient mit 5: 3 gewinnen. Auf beiden Seiten wurden gute Einzelleistungen geboten. Die Besten waren die beiden Torhüter. Beide Spiele wurden von Schiri Velten­Oberbiel zur beiderseitigen Zufriedenheit geleitet.

Das Hauptspiel Aẞlar 1.- Laubach 1., übrigens das erste Spiel der Aßlarer Liga nach der Sperre, sah A. vom Anstoß an flar in Front. Die neue Aufstellung bewährte sich in allen Tei­len. Nachdem das Spiel bei Halbzeit bereits 6: 0 für Aßlar stand, lautete das Endergebnis 7: 1, das Spiel mußte übrigens furz nach Halbzeit wegen dem strömenden Regen abgebrochen werden. Bei Aßlar waren alle Spieler gut; lediglich der Mittelläufer sowie der junge Rechtsaußen schienen nicht ihren besten Tag zu haben. Man sieht jedoch den kommenden Verbandsspielen mit Ruhe entgegen.

Bei Laubach waren die Verteidigung sowie Linksaußen und Mittelstürmer die besten. Schiri Kömpel- Gießen leitete aus­gezeichnet. 283­

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SV. Hermannstein 1. 1900 Gießen 2. 0: 1( 0: 1). 1900 mußte in seinem ersten Verbandsspiel ersatzgeschwächt und mit nur 10 Mann antreten und hat es trotzdem fertigge­bracht, gegen eine der spielstärksten Mannschaften zu gewinnen. 8 Minuten vor der Pause fonnte der Torhüter der Plazherren eine Rückgabe seines Verteidigers nicht bekommen und das ein­zige Tor des Tages war gefallen. 1900 hatte bis dahin mehr vom Spiel und war das Lor daher verdient. In der 2. Hälfte wurde das Tempo noch schärfer und H. versuchte mit Hilfe des Windes eine Wendung herbeizuführen, doch die Hintermann­schaft, und hier insbesondere der Torhüter, retteten die 2 Punkte. Das Spiel war hart aber fair.( Edenverhältnis 12: 5 f. 1900.) Schiri 3utt Biskirchen leitete ausgezeichnet.

Notverordnung und Jugendwandern.

jh. Die Notverordnung des Reichspräsidenten zur Bekämp fung politischer Ausschreitungen vom 28. 3. 1931( RGB1. I G. 79) veranlaßte einzelne Behörden, die durch die Notverord­nung vorgeschriebene Anmeldepflicht auch auf Wanderungen auszudehnen. Das führte zu bedauerlichen Schwierigkeiten und Mißverständnissen, die bereits Verurteilungen zur Folge hatten. Jetzt ist erfreulicherweise Klarheit geschaffen durch folgende Er­flärungen:

Das Reichsministerium des Innern teilte am 11. 6.( IA. 3204/29. 5.) mit:

,, Der Vorschrift des§ 1 der Verordnung des Reichspräsi= denten zur Betämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 unterliegen alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel, gleichviel, ob sie politisch oder unpolitisch sind. Indessen ist nicht jedes Zusammentreffen mehrerer Per­fonen in der Deffentlichkeit als eine Versammlung oder ein Aufzug anzusehen. Eine Versammlung liegt nur vor bei einer Zusammenkunft oder einem Beisammensein einer größeren Zahl von Personen, die zu dem Zweck geistiger Rundgebung erfolgt, sei es zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten, sei es zum Zwed gemeinsamer Kundgabe von Meinungen oder Gesinnungen gegenüber der Außenwelt. Rein gesellige oder Sportliche Zusammenfünfte fallen daher nicht unter den Be­griff der Versammlung. Zum Begriff des Aufzugs gehört, daß eine zu einem bestimmten 3wed vereinigte Menschen­menge sich in einer Weise über öffentliche Straßen und Plätze bewegt, welche die Aufmerksamkeit des Publifums zu erregen oder den Verkehr zu gefährden geeignet ist. Fehlen diese Vor­aussetzungen, so liegt ein Umzug im Sinne der vereinsrecht­lichen Bestimmungen nicht vor. Sportliche Ausmärsche stellen daher in der Regel falls sie nicht Demonstrationszweden dienen keine Umzüge oder Aufzüge im Sinne der Notver­ordnung dar.

Die Bestimmung des§ 8 der Verordnung gilt, wie Sie zutreffend bemerkten, nur für politische Vereinigungen; sie bezieht sich also nicht auf Mitglieder jugendpflegerischer Ver­bände, die den allgemeinen Bundesgebräuchen folgend ein­heitliche Kleidung oder Trachten tragen. Auch die Vorschrift des§ 10 der Verordnung wird in der Regel auf jugend­pflegerische Verbände feine Anwendung zu finden haben.

Abschrift dieses Schreibens habe ich den Landesregierun­gen zur Kenntnis und mit der Bitte übersandt, die in Be= tracht kommenden Dienststellen entsprechend zu verständigen. ( gez.) Dr. Wirth.

Das Preußische Ministerium des Innern nahm unterm 23. April folgendermaßen dazu Stellung:

,, Der Vorschrift des§ 1 der Verordnung des Reichspräsi­denten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 unterliegen, wie Sie zutreffend bemerken, alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel, gleich viel, ob sie politisch oder unpolitisch sind. Indessen ist nicht jedes Zusammentreffen mehrerer Personen in der Oeffentlich feit als eine Versammlung oder ein Aufzug anzusehen. Eine

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Versammlung liegt nur vor bei einer Zusammenfunft oder einem Beisammensein einer größeren Zahl von Personen, die zu dem Zweck erfolgt, diese Personen über irgendwelche be­stimmten Angelegenheiten durch Redner unterrichten zu lassen oder solche mit ihnen zu beraten oder zu erörtern. Gesellige oder sportliche Zusammenkünfte fallen daher nicht unter den Begriff der Versammlung. Zum Begriff des Umzuges gehört die Absicht der Teilnehmer, die Aufmerksamkeit des Publi­fums zu erregen; fehlt eine solche Absicht, so liegt ein Umzug im Sinne der vereinsrechtlichen Bestimmungen nicht vor. Sportliche Ausmärsche stellen daher in der Regel falls sie nicht zu Demonstrationszwecken dienen feine Umzüge im Sinne der Notverordnung dar."

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Klagelied des Hof Sängers.

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Darmstadt, 8. Sept. Die Sof"-Sänger verstehen das Mit­leid auf ihre Art zu wecken. So brachte ein fahrender Sänger den Hörern an den Küchenfenstern folgende wohl selbst ge= dichtete- Strophen in jammernden( besonders zu unterstreichen­den) Tönen zu Gehör: Waldeslust

Owie einsam schlägt die Brust Arbeit gibt es nicht| Stehlen darf ich nicht und sterben mag ich nicht, bin noch so jung. Waldeslust- wie einsam schlägt die Brust Mein Vater fiel im Feld/ Meine Mutter hat kein Geld Und ich muß betteln gehn auf dieser Welt. Wer könnte einem solchen Klagegejang widerstehen? Es gab Tränen an den Fenstern und für den Sänger viel Kupfer. Auf der Flucht erschossen.

Darmstadt. In der Montag- Nacht wurde auf dem Güter­bahnhof der 26jährige Arbeitslose Ludwig Krahn aus Darmstadt von einem Streisbediensteten der Reichsbahn beim Diebstahl von Gütern überrascht und verfolgt. Den wiederholten Aufforderun­gen, stehen zu bleiben, wurde nicht Folge geleistet. Trotz Abgabe von Schreckschüssen setzte der Dieb seine Flucht fort. Der Streif­bedienstete war deshalb genötigt, von seiner Schußwaffe Ge­brauch zu machen, und verwundete ihn födlich.

Bingen a. Rh. Am Sonntag tagte in Bingen der Süd­westdeutsche Esperanto- Verband mit dem Sitz in Wiesbaden. Der Verbandsvorsitzende, Lehrer Schönrich- Wiesbaden, betonte bei der Eröffnung, daß man aus besonderen Gründen den Ta­gungsort nach Bingen gelegt habe, weil Hessen als fortschritt­lich gelten könne und auf Anlaß des Hessischen Volksbildungs­ministeriums mehrere Kurse zur Ausbildung von Lehrern ab­gehalten werden konnten. Jn Michelstadt, Darmstadt und Worms sei Esperanto außerdem versuchsweise in Schulen ein­geführt worden.

Braunfels( Kr. Wetzlar). Hier wird am Donnerstag, den 10. September, ein neues Selbstanschlußamt in Betrieb genom­

men.

Herborn. Die Kreisbauernschaft des Dillkreises veranstal= tete im Anschluß an eine gut beschickte Kreistierschau in Herborn eine öffentliche Kundgebung, in der ausdrücklich die Not des Bauernstandes zur Geltung gebracht wurde.

Unterschlagungen bei der Kreis- u. Forstkasse Dillenburg

Dillenburg, 8. September. Bei der hiesigen staatlichen Kreis und Forstkasse wurden umfangreiche Unterschlagungen aufgedeckt. Der Oberrentmeister 3anziger, ein angesehener Bürger und früherer Kreistagsabgeordneter, sowie der ebenfalls in die Angelegenheit verwickelte Verwaltungsassessor Berg= häuser wurden verhaftet und in das Gerichtsgefängnis in Wetzlar eingeliefert. Die im Laufe mehrerer Jahre verun­treute Summe soll sich auf 40 000 Mark belaufen. Der 50jährige Oberrentmeister ist geständig.

Niederreifenberg, 8. September. Die Limburger Chaussee, welche auf der Strede von Königstein bis kurz unterhalb der Billtalhöhe wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten seit dem 13. Juli gesperrt war, wird ab Mittwoch, den 9. September, gleichzeitig mit der Eröffnung der jetzt fertiggestellten neuen Autostraße auf den Großen Feldberg wieder für den Verkehr freigegeben.

Heizi

Nr. 72.

Frankfurt a. M. In der vergangenen Nacht ist in der Neuen Mainzer Straße ein Waffendiebstahl ausgeführt wor­den. Bisher unbekannte Diebe durchbrachen die Decke zu einem großen Waffengeschäft und fanden dadurch Eingang in den La­den. Sie stahlen einige Dutzend Pistolen und Dolche und konn­ten unerkannt entkommen.

Gelnhausen, 8. September. Als am Dienstag morgen das Personal der Ortskrankenkasse deren Geschäftsräume betrat, mußte es die Entdeckung machen, daß Einbrecher die Kasse heim­gesucht hatten, indem sie mittels Nachschlüssel in das Haus ein­gedrungen und in die Geschäftsräume gelangt waren, wo sie mittels eines Meisels den Kassenschrank öffneten. Sämtliches Bargeld, etwa 400 Mark entwendet.

Unterschlagung von 50 000 Mart.

Erscheint Bezugspreis 2,40 Redaktionsschluß früh 8 endung nicht verlangt

Berlin. Am Montag wurden ein 38jähriger, beim Poſtamt 44. Jahrg.

W. 8 beschäftigter Postbeamte und seine Frau von der Krimi­nalpolizei verhaftet, der beschuldigt wird, eine größere Zahl von Wertsendungen unterschlagen und beraubt zu haben. Die gestohlenen Gelder sollen eine Summe von 50 000 Marf aus­machen.

Prof. Schmidlin von der franz. Behörde verhaftet. Basel, 8. September. Der an der Theologischen Fakultät der Universität Münster in Westfalen amtierende katholische Geistliche und Professor Schmidlin, der sich zu einem Besuche seines Bruders Pfarrer Schmidlin nach Niederhagenthal im Elsaß begeben hatte, ist von den französischen Behörden ver­haftet worden. Prof. Schmidlin war in den bekannten Auto­nomistenprozeß verwickelt und wurde im Abwesenheitsverfahren zu zehn Jahren Haft und 20 Jahren Aufenthaltsverbot ver­urteilt.

,, Nautilus" wieder in Spitzbergen. Adventbucht( Spitzbergen), 8. September. Das Polar­Unterseeboot ,, Nautilus" ist heute mittag 13 Uhr hier einge­troffen. Es ist schwer beschädigt. Wilkins ist durchaus zufrie den mit seiner Fahrt und behauptet, die Probefahrt beweise, daß eine Polarfahrt unter Eis gelingen könne.

Neue Bücher.

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Vermögensteuererklärung 1931 und Steueramnestie. Frist zur Abgabe der Vermögensteuererklärung 1931 ist bis zum Ablauf des 16. September 1931 verlängert worden und gleich zeitig eine Steueramnestie erlassen worden. Diese Verordnung Deshalb sieht Strafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus vor. empfiehlt es sich, die ,, Verordnung des Reichspräsidenten über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie( Steueramnestieverordnung) vom 23. August 1931 sowie die Durchführungsbestimmungen zur Steueramnestie­verordnung vom 24. August 1931 nebst Runderlaß des Reichs­ministers der Finanzen vom 24. August 1931" zu lesen. Dieser Sonderdruck wird abgegeben durch Reichs- Steuer- Tabellen- Ver­lag 6. m. b. H., Berlin SD. 36, Dresdener Str. 2.

Die Kleingewerbetreibenden wehren sich. Die zahlreichen Versammlungen erregter Handwerker und Kleingewerbetreiben­der, die in letzter Zeit stattfanden, haben zur Gründung einer ,, Kampfgemeinschaft der Kleingewerbetreibenden und freien Berufe" geführt, deren neue Zeitung ,, Das Kleingewerbe" jetzt vorliegt. Diese enthält u. a. das Aktionsprogramm der Kampf­gemeinschaft. Probenummern versendet die BEK, Berlin S. 42, kostenlos.

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