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Nr. 83

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Gießener Zeitung

( Gießener Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Eiweiß, Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. uhr nur Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rück­weiden sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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einer et der Be ben tön Detechnit, ung des oppelung ende Er Die Reichstagsfraktion des Landvolks hat in ihrer Frak­günstige tionsfigung erneut Einspruch gegen die Bertagung des Reichs: tages erhoben und beim Reichspräsidenten sofortige Einberu­fung des Reichstages gefordert.

Bolitische Rundschau.

Der Reichspräsident empfing den deutschen Botschafter in Paris Dr. v. Hoesch.

fann.

Die Einladungen des Reichsarbeitsministeriums zu Nach­verhandlungen im Berliner Metallarbeiterstreit sind am Diens Wilhelm tagnachmittag abgegangen. Als Termin für die Verhandlun­m. b. 5., gen ist der Donnerstag vorgesehen.

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Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages, der unter dem Versitz des Abgeordneten Dr. Frid zusammengetreten war, be­richtete Außenminister Dr. Curtius über die Genfer Verhand­lungen.

Der in einen schweren Korruptionsskandal verwickelte ehe­inis und melige Zentrumsabgeordnete Nientimp, gegen den ein Straf­Begon: verfahren wegen Steuerhinterziehung und Bestechung schwebt, tungen u. ist, einer Meldung des Berliner Lokalanzeigers zufolge, nach Straßburg geflüchtet.

achlehrer, Lorenz art. 3,50

Der Reichsarbeitsminister hat an Stelle des ausgeschiede: nen Herrn Dr. Joachim Tiburtius von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels den Herrn Dr. Lafferenz bei der

ine Dich Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände zum Stellver­Interricht tretenden Mitglied des Vorstandes der Reichsanstalt für mill, sollte Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bestellt. 7. Wege Wiffen

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Verlags ( Baden).

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Eine Europorcije Owen Youngs steht mit der Frage der Frage der Reparationszahlungen im Zusammenhang.

Die Verhandlungen zwischen Zechenverband und Berg­arbeiterverbänden im Ruhrgebiet über das Arbeitszeitabtom­men, das von den Gewerkschaften gekündigt worden ist, sind agebnisles verlaufen. Anfang November wird sich der Schlich­ter weiter mit der Sache beschäftigen.

Der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion hat be: schlossen, daß diejenigen Länder, die die russische Ausfuhr be: fämpfen, in Zukunft teine größeren russischen Bestellungen mehr erhalten dürfen. Weiter wurden mit sofortiger Wirkung jämt­lichen Vorrechte für die Durchfuhr von Waren aus den gleichen Ländern aufgehoben.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 22. Oktober 1930

Die Wahlen zum norwegischen Storthing sind im ganzen Land ruhig verlaufen. Die Wahlbeteiligung war sehr start. Soweit feststellbar ist, haben die Rechtsparteien starten Stimm­zuwachs zu verzeichnen. Die Arbeiterpartei hat ungefähr acht Mandate verloren.

tage zu Tode gekommen. Da die Markenkontrolle auf dem Unglücksschacht durch die Explosion ebenfalls zerstört wurde, hält es schwer, festzustellen, wie viele Bergleute sich noch im unterirdischen Betrieb der Grube befinden. Die gesamte Be­legschaft der Frühschicht, die kurz vor dem Unglück eingefahren war, betrug 660 Mann. Der weitaus größte Teil der Beleg­schaft ist allerdings schon aus der Grube herausgezogen worden.

Nach einer Meldung des revolutionären Hauptquartiers in Rio Grande do Sul sind die Regierungstruppen im Staate Matto Grosso zu den Aufständischen übergegangen. Damit befindet sich nach Angaben der Revolutionäre ganz Brasilien, mit Ausnahme der Staaten Rio de Janeiro, Sao Paulo und eines Teiles von Bahia, in den Händen der Aufständischen.

Die Horchwerte haben beim Arbeitsministerium die voll­Bändige Stillegung des Zwidauer Werkes beantragt.

Nachrichten aus Kanton zufolge sollen beim Brande in Wutschau 650 Chinesen ums Leben gekommen sein.

Im Hochheimer Separatistenprozeß, der in Form einer Be­leidigungsklage des ehemaligen preußischen Staatsrates und Weingutsbesitzers Haenlein gegen die Hochheimer Bürger Ballmann und Pistor wegen des Vorwurfs des Separatismus geführt worden ist, wurde das Urteil verkündet. Die beiden Brivatbeklagten Ballmann und Pistor wurden freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Privatkläger Haenlein zur Laft.

Youngplanrevision.

Berlin, 21. Okt. Der Ausschuß trat heute unter dem Vor­sitz des nationalsozialistischen Abgeordneten Dr. Frick zu einer Sigung zusammen. Hieran schloß sich eine längere Aussprache, an der sich die Vertreter aller Parteien beteiligten. Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Am Mittwoch, den 29. Oktober, wird sich der Auswärtige Ausschuß mit den Anträgen über die Schutz­und Revisionsmöglichkeiten des Youngplanes befassen.

Politische Schlägerei in drankfurt a. M.

In einem von Nationalsozialisten besuchten Lokal in der Niddastraße in Frankfurt a. M. tam es in der Nacht zum Mon­tag zu einer schweren Schlägerei zwischen Mitgliedern des kommunistischen Antifaschistischen Kampfbundes und National­sozialisten, in deren Verlauf der dem Antifaschistischen Kampf­bund angehörende Arbeiter Breitenbach mit einem Bierglas einen Schlag gegen den Hinterkopf erhielt, an dessen Folgen er kurz nach seiner Einlieferung im Krankenhaus verstarb. Das Ueberfallkommando nahm mehrere Verhaftungen vor.

Die Verluste

( Neueste Nachrichten)

Anzeigenpreise: die 30 mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg., lokal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame- Petitzeile 96 Pfg. Platz­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. Für Vollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

der Wohnungsbaugesellschaft Heidelberg. Heidelberg. Im Amtsgericht fand die erste stark besuchte Gläubigerversammlung der in Konkurs geratenen Wohnungs­baugesellschaft statt, deren Gesamtverlust auf mindestens 2,6 Millionen RM. beziffert wird. Die armen Schulschwestern in Spener erleiden einen Verlust von rund 2 Millionen RM. Die Gesellschaft hat allein bei einer holländischen Schwindel­firma 654 000 RM. verloren, der das Geld von Rechtsanwalt Ludwig Müller zu Spekulationszweden überwiesen worden

IDOI.

Die neue hessische Gemeindeordnung.

Nummer 84

Schicksalsfragen am Oberrhein.

Die jetzige Lage und ihre Entwicklung. Die Kanalisierung des Oberrheins. Der grand Cana: d'Alsace". Interessenausgleich und Versailler Vertrag.

Wenn auch die Kanalisierungspläne am Oberrhein schon öfter mehr oder weniger übersichtlich erörtert worden sind, so ist doch einem großen Teil der Fernstehenden ein klares Ver­ständnis für die große Bedeutung dieser Frage noch nicht auf­gegangen. Das mag daran liegen, daß sich bei den Oberrhein­fragen nicht nur technische und wirtschaftliche Fragen eng ver­mischen, sondern daß auch zwischen den wirtschaftlichen und poli­tischen Ursachen und Wirkungen nahe Verbindungen bestehen, woraus einige Schwierigkeiten für die Beurteilung durch den Fernstehenden erwachsen.

Wirtschaftliche Benachteiligungen auch nur eines Teiles von Deutschland müssen sich aber umso schwerer für das Ganze aus­wirken, als unsere ganze Wirtschaft sich in einem stark erschütter­ten Zustande befindet, und umsomehr sie die lebendigen Kräfte angreifen, die in solch hohem Maße vom Rhein und vom rhei: nisch- westfälischen Industriegebiet ausstrahlen.

Der hessische Minister des Innern hat soeben den Teilentwurf einer nenen hessischen Gemeindeordnung der Deffentlichkeit übergeben. Der Entwurf stellt eine Referentenarbeit dar, die vor der endgültigen Fassung und Zuleitung an die Gesetz­gebungstörperschaft den interessierten Behörden und Organi sationen zur Stellungnahme übersandt und gleichzeitig auch den Fraktionen des Landtags einstweilen zur Kenntnis gebracht worden ist. Er macht den Versuch, das bisher in zwei Gesetzen ( Städteordnung und Landgemeindeordnung) getrennte Recht der hessischen Gemeinden in einer einzigen Gemeindeordnung zu vereinigen und es gleichzeitig zeitgemäß fortzubilden. Der 75 Artikel umfassende Entwurf hält, der Entwicklung der all­gemeinen Rechtsauffassung in Deutschland entsprechend, an der bisherigen Bürgermeisterverfassung fest und beseitigt auch für die Städte das Recht zur Einführung der Magistratsverfassung, von dem übrigens bisher in feinem Falle Gebrauch gemacht worden ist. Er regelt in seinem ersten Teil das Gemeinde­verfassungsrecht, in seinem zweiten Teil das Gemeindever­waltungsrecht. Da das Gemeindewahlrecht und das Gemeinde­beamtenrecht bereits in besonderen Gesetzen vorweg geregelt sind, enthält der Entwurf hierüber keine Bestimmungen. Er wird als Teilentwurf bezeichnet, weil außer der Regelung der Staatsaufsicht insbesondere auch die Bestimmungen über die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Gemeindeabga­ben noch ausstehen. Die einstweilige Bekanntmachung erfolgt, um die von dem Landtag gewünschte beschleunigte Vorlage des Gesetzentwurfs zu ermöglichen, ohne den interessierten

Ein Sprengstofflager fliegt in die Luft. Stellen die Gelegenheit zu nehmen, schon vor Einbringung des

Aachen, 21. Oft. Dienstag morgen gegen 6.45 Uhr ereig­nete sich im Wilhelmsschacht der Grube ,, Anna" des Eschweiler Bergwerksvereins in Alsdorf ein furchtbares Unglück. Eine Stichflamme schlug aus dem Schacht hervor. Zwei Förderkörbe jausten in die Tiefe. In kurzer Zeit war der Schachtaufbau dem Erdboden gleichgemacht. In der Nähe der Unglücksstelle türzten mehrere Häuser ein. Bis auf eine weit abgelegene Straße zersprangen sämtliche Fensterscheiben. Der Umfang der Katastrophe ist bisher noch nicht zu übersehen. Nach den letzten Meldungen wurden 22 Tote geborgen. 30 zum Teil Saywerperletzte sind ins Bartenberger Krankenhaus gebracht worden. Die Eisenbahnstrecke Herzogenrath- Stolberg ist ge= sperrt.

40 Tote.

Aachen, 21. Oft. Nach amtlicher Mitteilung des Ober­beergamis in Bonn hat sich die Zahl der bei dem Grubenunglück im Alsdorf ums Leben gekommenen Bergleute und Bergwerks­beamten auf 40 erhöht Davon sind 20 übertage und 20 unters

rss zu ihm Stellung nehmen zu können.

Ledigensteuer.

Es sind Zweifel darüber aufgetaucht, ob die verheiratete Ehefrau eines Lohnsteuerpflichtigen, die ebenfalls Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit bezieht, als ledig im Sinne der Verordnung anzusehen ist. Dies wird deshalb angenommen, weil sich auf der Steuerkarte in diesem Falle kein besonderer Vermerk befindet. Diese Auffassung ist jedoch falsch, da die Frage zwar nicht im Gesetz, so doch in den Durchführungsbestimmungen über den Zuschlag zur Lohnsteuer der ledigen Arbeitnehmer vom 30. 7. 1930 eindeutig geregelt ist.§ 7 D. B. Abs. 1, Ziffer 1 re­gelt diese Frage wie folgt:

Bezieht die Ehefrau einer einkommensteuerpflichtigen Person Arbeitslohn, so unterliegt die Ehefrau nicht dem Ledigenzuschlag. Auf der Steuerkarte der Ehefrau sind im Regelfall Familien­ermäßigungen nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber hat daher von der Erhebung des Ledigenzuschlags abzusehen, wenn ihm die Arbeitnehmerin durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung ( z. B. Heiratsurkunde) die Tatsache der Verheiratung nachweist.

Im Septemberheft der Zeitschrift für Geopolitik" nehmen 2 hervorragende Fachleute, die Ministerialräte Dr. Dr. Fuch s und Dr. K. Scheffelmeier, Karlsruhe, zu den Pro­blemen des Oberrheins Stellung. Ihre Ausführungen sollten weit über den Rahmen des eigentlichen Rheingebiets hinaus ein­dringliche Beachtung finden, zumal sie in geradezu beispielhafter Art lehren, in welch hervorragender Weise Verkehr und Wirt­schaft aufeinander abgestellt sind.

Die Wiederangliederung Elsaß- Lothringens an das Reich nach dem Kriege 1870/71 fand ihren wirtschaftlichen Ausdruck durch eine starke Verkehrsverbundenheit der beiden Länder Baden und Elsaß- Lothringen, die auf den beiden Seiten des Rheins durch die Gemeinsamkeit der alemannischen Rasse, derselben Spra­che und der gleichen Kultur, also durch natürliche Bindungen, zusammengehören. 5 feste Eisenbahn-, eine feste Straßenbahn­brücke und 10 Schiffbrücken mit lebhaftem Verkehr hinüber und Die Schiffbarmachung des Rheins bis herüber zeigten das an. Straßburg herauf, dem Ausgangspunkt der zum französischen Kanalnetz überleitenden Kanäle, fügte den Ost- Westverbindungen die Angliederung über den Rhein an das rheinisch- westfäl. In­dustriezentrum und an die Nordsee in süd- nördlicher Richtung hinzu, und es entstand der Gedanke, durch Kanalisierung des Oberrheins aufwärts über Straßburg hinaus die Großschiffahrt über Basel bis an den Bodensee auszudehnen. Zugleich sollten auf dieser Strecke die Wasserkräfte über die bestehenden Wasser­fraftwerke hinaus in größerem Umfange für die Gewinnung elektrischer Energien ausgebaut werden, da sie, besonders am deutsch- schweizerischen Rhein, zu den vorteilhaftesten der Welt ge­hören, während schon infolge des geringeren Rheingefälles die badisch- elsässischen sich in der Gewinnung teurer stellen. Dafür bietet aber die Strede zwischen Straßburg und Basel günstigere Möglichkeiten für die kanalisierte Rheinschiffahrtsstraße als die aufwärts von Basel liegende.

Diese natürlichen Bedingungen hatten in der Rheinschiff­fahrtsakte von 1868 ihre Ausprägung gefunden, die für die Strecke von Basel bis zum Meer das Freibleiben von allen Be­hinderungen der Schiffahrt vorsah, dagegen nicht für die Strede Basel- Konstanz.

Die Schweiz hatte an diesen Bestimmungen der Rheinschiff­fahrtsakte umsomehr das natürliche Interesse einer ungehinder ten Verbindung mit dem rheinisch- westfälischen Industriebezirk und der Rheinmündung, als ihr infolge der eigenen, über­Schüssige Kraft erzeugenden Wasserkraftwerke nichts daran liegen fonnte, die Rheinschiffahrt unterhalb Basel durch schiffahrts­hindernde Werke bebaut oder durch zollüberwachte und in ihrer Wirtschaftlichkeit zweifelhafte Seitenkanäle ausgeschaltet zu sehen.

Als sich durch die elsässische Forderung nach Anlage eines Kraftwerks bei Kembs unterhalb Basel ein Interessengegensatz zu Baden auszubilden begann, hatte die deutsche Reichsregierung einen den Interessenausgleich herbeiführenden Plan zur Hand, dessen Ausführung der Kriegsausgang verhinderte, der eine völlige Verschiebung der Lage herbeiführte.

1918

Denn während das Elsaß vor dem Kriege mangels anderer Kraftquellen ein verständliches Interesse an den Rheinwasser­fräften hatie, ist es nach seiner Angliederung weniger auf die teuere Kraftgewinnung aus dem Rhein unterhalb Basel ange­wiesen, als auf die großen in den Westalpen ruhenden Reserven Frankreichs, die im Zeitalter der Fernübertragung eine unge= hinderte Freizügigkeit der Energiewirtschaft gewährleisten. Der elsässisch- französische Anspruch auf Energiegewinnung aus dem Rhein unterhalb Basels ist also nicht mehr stichhaltig. Verständ­lich wird er daher nur durch den französischen Wunsch, die Groß­schiffahrt und ihren End- Umschlagsplatz nicht von Straßburg durch eine Kanalisation des Rheins weiter südlich nach Basel zu veriegen, da Straßburg durch die deutsche Verkehrspolitik einen fabelhaften Aufstieg erlebt hat. Infolgedessen vertritt jetzt das Elsaß und mit ihm Frankreich den Standpunkt, daß der Rhein oberhalb Straßburgs bis Basel nicht ausbaufähig, sondern nur durch seine Wasserkräfte bedeutungsvoll sei, während der Schiff­