Mittwoch, den 10. Dezember 1930.
Aus Nah und Fern.
Laubach. Hier wurde dem Sohn eines Malers die linke Hand vollständig verstümmelt. Der Junge wollte mit Kameraden ein Pulverexperiment machen, wobei die Ladung losging und ihm sämtliche fünf Finger der linken Hand abriß.
Ulrichstein. Als Ersatz für die Bürgermeisterwahl vom 23. Februar, die der Kreisausschuß des Kreises Schotten wegen einiger Verstöße gegen die Wahlvorschriften für ungültig erklärte, wurde am Sonntag eine neue Bürgermeisterwahl vorgenommen. Der jetzige Bürgermeister Karl Appel erhielt 158, Beigeordneter Karl Geiß 156, Landwirt Friedrich Stein 85, Bädermeister Wilhelm Rühl 40, Maurermeister Friedrich Appel 25 Stimmen. Ungültig waren 10 Stimmen. Hiernach ist Stichwahl zwischen Bürgermeister Appel und dem Beigeordneten Geiß notwendig.
Büdingen. In dem Kreisort Wenings gerieten einige Burschen am Abend aneinander, wobei ein junger Mann einem anderen ein Stück Holz so stark an den Kopf warf, daß der Getroffene auf der Stelle zusammenbrach. Durch den wuchtigen Wurf erlitt der bedauernswerte Jüngling eine Gehirnerschüt terung und wurde auf einer Seite gelähmt.
Bensheim a. d. B. Der 18jährige Ingenieurschüler Alfred Midnat von hier wollte auf den bereits in Fahrt befindlichen beschleunigten Personenzug nach Mannheim springen. Er kam zu Fall, fiel unter den Zug und wurde überfahren. Dabei wurden ihm beide Beine unterhalb des Knies abgequetscht.
Mainz. Wie das Städtische Gesundheitsamt dieser Tage mitteilt, haben in letzter Zeit die Diphterie- Erkrankungen unter den Mainzer Schulkindern zugenommen. Leider ist auch eine Reihe von schweren Erkrankungsfällen zur Beobachtung gekommen und auch solche, die tödlich verliefen.
Gau- Algesheim. Sonntag vormittag hat sich in seiner Woh nung der 58 Jahre alte Oberpostschaffner Brück erhängt. Gegen ihn schwebte ein Verfahren wegen Beraubung und Vernichtung eines Amerika- Briefes.
Wetzlar. Wegen Unterschlagung und Bilanzfälschung verurteilte das Gericht in Wetzlar den früheren Rechner der Sparund Leihkasse Niederkleen zu einem Jahr Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe mit Bewährungsfrist. Als Grund der Verfehlungen, deren Höhe 44 000 Mark betrug, gab der seit 20 Jahren an der Kasse beschäftigte Rechner an, mehrmals für seinen Sohn mit größeren Summen eingesprungen zu sein, um diesem eine Existenz, die sich dieser selbst zerstört hatte, neu aufzubauen. Dadurch geriet der Vater in Schulden und ließ sich zu Unredlichkeiten verleiten.
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Einspruchsfrist unmöglich gemacht werden. Schließlich sprach die Stadtverordnetenversammlung Oberbürgermeister Dr. Landmann und Stadttämmerer Dr. Asch das Mißtrauen aus und verlangte die Niederlegung ihrer Aemter.
Frankfurt a. M. Montag gerieten ein Metzgergeselle und ein Lehrling während ihrer Arbeit im Schlachthof in Streit. Der 15jährige Lehrling zog sein Messer und stach auf den Gesellen, den 25jährigen Emil Kupfer, ein. Dieser sank, von mehreren Stichen getroffen, blutüberströmt zusammen.
Frankfurt a. M. Die Gültigkeitsdauer des Ausnahmefrachttarifs 9a für Wein ist unter dem üblichen Vorbehalt jederzeiti= gen Widerrufs um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 1931 verlängert worden. Durch diese Tarifmaßnahme soll die schwierige wirtschaftliche Lage der Winzer erleichtert werden.
Frankfurt a. M. Die neue Städtische Universitätsklinik für Gemüts- und Nervenkranke in Niederrad ist fertiggestellt. Frankfurt a. M. Landeshauptmann Lutsch wurde zum Ehrendoktor der Universität ernannt.
Frankfurt. Die Stadtverordnetenversammlung nahm gestern einen gemeinsamen Antrag der Deutschen Volkspartei, der Wirtschaftspartei, der Nationalsozialisten und der Deutschnationalen an, der Einspruch gegen das Steuerdiktat des Staatskommissars erhebt. Gleichzeitig wurde ein volksparteilicher Antrag ange= nommen, in dem der Magistrat ersucht wird, zu dem genehmigten Protest vor Ablauf der Einspruchsfrist Stellung zu nehmen und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich darüber zu berichten. Mit diesem Antrag soll ein Versäumen der
Kassel. In der Nacht zum Sonntag ereignete sich in der Heckershäuser Straße ein tragischer Unfall. Der 18jährige Schlosser D. geriet mit seinem Vater in einen Wortwechsel, wobei der Vater tätlich zu werden drohte, so daß der Sohn flüchten mußte. Er kletterte aus dem Küchenfenster auf ein davor liegendes etwa 12 Meter hohes Dach, um ins Freie zu ge= langen. An einer schrägen Stelle des Daches fam er ins Rutschen und stürzte in die Tiefe. Auf dem gepflasterten Hof blieb er tot liegen.
Stadtlohn. Gewölbeeinsturz in der Pfarrkirche. Montag stürzte ein Teil des Gewölbes der Stadtlohner Pfarrkirche ein. Durch die herunterfallenden Stücke wurden eine Anzahl Kirchenbänke zerschmettert. Da zur Zeit des Einsturzes kein Gottesdienst stattfand, befanden sich nur wenige Personen in der Kirche. Drei von ihnen wurden verletzt, davon eine schwer.
Stuttgart. Der 58jährige Hausinspektor der Cannstatter Oberealschule wurde von Angehörigen der Arbeiterwehr, die für die Kommunistische Partei am Schulgebäude Plakate anklebten, niedergeschlagen, daß der Tod innerhalb weniger Minuten eintrat. Die Täter wurden festgenommen.
Braunschweig. Im Hochbauamt der Stadt Braunschweig ist man Unregelmäßigkeiten und Bestechungen auf die Spur gekommen. Ein Beamter hat seit mehreren Jahren die Stadt durch Anweisung zu hoher Rechnungen um etwa achttausend Reichsmark geschädigt.
Kiel. An Bord des Motor- Tankschiffes„ Max Albrecht“ erfolgte eine Explosion, wobei sechs Mann verletzt wurden. Ein englischer Dampfer leistete mit seiner Feuerlöschpumpe erste Hilfe.
Nr. 98.
werden sollte, eine sofortige und eine nahe bevorstehende Kürzung laufender Bezüge nicht vermeiden:
Es sind dies zunächst die Zuschüsse, die den bedürftigen Offizieren und ihren Hinterbliebenen zum Ausgleich dafür gewährt werden, daß ihnen nicht mehr die gleich günstige Versorgung wie nach altem Recht zusteht. Diese zuschüsse sind um 10 v. S. gefürzt worden. Daß diese Kürzung im Einzelfall gewisse wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich bringen wird, ist nicht zu leugnen und muß bedauert werden. Aber da diese Bezüge bisher von jedem Steuerabzug und auch von der Reichshilfe befreit waren, obwohl sie, streng genommen, als Pensions= teil angesehen werden müssen, wird die Kürzung etwas von ihrer schmerzlichen Wirkung verlieren. Weitere gewisse Kürzungen werden voraussichtlich die Folge der angeordneten Nachprüfung in der Elternversorgung und der Witwen- und Waisenbeihilfe sein.
Unter den Maßnahmen, die zur Minderung künftiger Ausgaben dienen sollen, ist an erster Stelle die Beseitigung aller Nachzahlungen für die Bezüge, die auf Grund von Kannvorschriften, im Wege des Härteausgleichs oder auf Grund von Verwaltungsvorschriften bewilligt werden, zu nennen. Die Notwendigkeit dieser Beschränkung ergab sich aus der Tatsache, daß zur Zeit von den Versorgungsbehörden monatlich noch mehrere Millionen lediglich für Rentennachzahlungen und sonstige Nachzahlungen geleistet werden. Zu der Anordnung, daß bei den Leichtbeschädigten fünftig nicht mehr die Kinderzulage bei Berufsausbildung des Kindes über dessen 18. Lebensjahr hinaus ge= währt werden kann, darf darauf hingewiesen werden, daß wiederholt die innere Berechtigung für die Gewährung der Kinderzulagen an Leichtbeschädigte bestritten worden ist, weil die Unfallversicherung Aehnliches nicht kennt und weil bei diesen Versorgungsberechtigten die Rente gewissermaßen nur als ein Zuschuß zum Arbeitseinkommen angesehen werden könne. Weiterhin hielt es das Ministerium für vertretbar, in den Fällen der Versorgung fünftig etwas mehr auf die eigene Leistungsfähigkeit der Reichsfinanzen Rücksicht zu nehmen, in denen kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Dienstbeschä= digung gegeben war. So ist z. B. für die Gewährung der Witwen- und Waisenbeihilfe lediglich erforderlich, daß der Verstorbene Rentenempfänger war und daß die Hinterbliebenen bedürftig sind. Irgendeinen Zusammenhang des Todes des Beschädigten mit dem Kriegsdienst fordert das Gesetz nicht. Im Hinblick hierauf glaubte es das Ministerium vertreten zu können, wenn die Gewährung der Witwen- und Waisenbeihilfe fünftig lediglich auf die Angehörigen Schwerbeschädigter be schränkt würde, weil wohl nur in diesen Fällen von der Möglichfeit gesprochen werden könne, daß die wirtschaftlichen Verhält nisse der Familie durch das Dienstbeschädigungsleiden ständig, oder zum mindestens längere Zeit vor dem Tode ungünstig beeinflußtworden sind.
Zu der Verschärfung der Bestimmung über die Gewährung der Zusagrente an Leichtbeschädigte sei zunächst darauf hinge= wiesen, daß die Leichtbeschädigten nach dem Gesetz an sich ausdrücklich; von dem Bezug der Zusatzrente ausgeschlossen sind. Zur Vermeidung von Härten ist jedoch bisher u. a. den Leicht
Die Kriegsbeschädigten in den Sparerlassen. beschädigten die Zujakrente dann gewährt worden, wenn und
von Ministerialrat Grießmeyer, Abteilungsdirigent im Reichsarbeitsministerium.
Es ist bekannt, daß erst die Notverordnung im Sommer die gesetzliche Grundlage für die Regelung schuf, mit der der Haushalt 1930 für die Versorgung der Kriegsbeschädigten schon von seinem Beginn an gerechnet hatte. Die Folge war, daß die Haushaltsansäße für den tatsächlichen Bedarf nicht überall genügten. Sehenden Auges eine Ueberschreitung des Haushalts auf sich zu laden, verbot die Gesamtlage der Reichsfinanzen. Die gesetzlich zustehenden Bezüge der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen vertrugen keine Kürzung im Wege rasch wirfender Verwaltungsanordnung. So blieb nur übrig, in den Ausgaben Kürzungen vorzunehmen, die vom Reich ohne gesetzliche Verpflichtung auf Grund freiwilliger Bereitschaft übernommen worden waren, deren volle Weiterleistung dem Reich aber infolge eigener Not gegenwärtig nicht mehr möglich war Grundsatz des Reichsarbeitsministeriums war dabei, von unmittelbaren Eingriffen in bisher gewährte Bezüge möglichst abzusehen. Auf zwei Gebieten ließ sich aber, wenn mit dem Jahreszwölftel in den kommenden Monaten ausgekommen
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