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Samstag, den 28. Juli 1928.

Der Reichswirtschaftsrat zur Arbeitsaufsicht.

Gießener Zeitung"

15. August: Zahlung der Vermögensstener 1928, dritte Rate. Die Höhe des zu entrichtenden Betrages ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Keine Schon frist.

Der Sozialpolitische Ausschuß des vorl. Reichswirtschaftsrats verabschiedete in den Sigungen am 16. und 17. Juli das Gut= achten über die beiden letzten Abschnitte des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes. Den Verhandlungen lag der vom Arbeits­ausschuß erstattete Bericht zugrunde, der sich insbesondere mit dem 6. Abschnitt des Gesezentwurfs betreffend Arbeitsaufsicht auf der Grundlage der Bestimmungen der geltenden Gewerbe­ordnung beschäftigte. Die Arbeitnehmervertreter legten eine Entschließung vor, die eine Reorganisation der Arbeitsaufsicht im Sinne ihrer Uebernahme auf das Reich beantragte. Die Arbeitgebervertreter erklärten, der Verreichlichung der Arbeits­aufsicht nicht grundsäglich entgegen zu stehen. Der Zeitpunkt für eine solche Regelung wurde jedoch nicht für zweckmäßig ge­halten. Die Vertreter der Verbraucherschaft, der freien Berufe usw. stimmten der von Arbeitnehmerseite vorgelegten Entschließ­ung zu. Gegen die Uebernahme der berufsgenossenschaftlichen Aussicht machten sie gleichfalls starke Bedenken geltend. Der Sozialpolitische Ausschuß hielt es angesichts dieser geteilten Auffassung nicht für zweckmäßig, ein Mehrheitsgutachten abzu­geben, sondern beschloß, die Stellungnahme der einzelnen Ab­teilungen als Gutachten seinem Bericht beizufügen. Eine Ent­schließung der Arbeitgeber und der Vertreter der Verbraucher­schaft, der freien Berufe usw. zur Frage der Schwarzarbeit fand ebenfalls nur eine geringe Mehrheit. Die Arbeitnehmerver­treter stimmten geschlossen dagegen.

Neuregelung des Lohnabzugs ab 1. Ottober 1928.

Dieser Zahlungstermin gilt nicht für die Land­wirtschaft, die dafür am 15. 11. 1928 zwei Raten Vermögenssteuer auf einmal zu entrichten hat.

20. August: Abführung des Lohnsteuerabzugs für die in der Zeit vom 1. bis 15. 8. 1928 erfolgten Lohnzahlun­gen für das Markenverfahren; für das Ueber­weisungsverfahren, falls die vom 1. bis 15. 8. 1928 einbehaltenen Steuerbeträge Rmt. 200 übersteigen. Keine Schon frist.

Landessteuertermine für Hessen.

6. August: Ablauf der Schonfrist für die am 25. 7. 1928 fällig gewesene 2. Vorauszahlung der vorl. Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen für das Jahr 1928: Grund, Sondergebäude- und Gewerbesteuer.

15. August: Zahlung der Kirchensteuer für 1928-29, 2. Ziel. Verzugszinsen werden nicht erhoben, bei verspä­teter Zahlung entstehen jedoch Beitreibungskosten. Dieser Termin gilt auch für die Landwirtschaft.

Die in der Sigung des Reichstags vom 3. Juli abgegebene Regierungserklärung stellte bekanntlich eine Senkung der Ein­tommensteuer in Aussicht. Mit dieser Frage beschäftigte sich der Steuerausschuß des Reichstags in seiner Sigung vom 11. Juli. Nach dem Ergebnis dieser Beratungen sollen Sozialdemokraten, Demokraten und Zentrum dem Steuerausschuß einen gemein­samen Antrag vorlegen, wonach der gegenwärtig in Höhe von 15 Prozent höchstens 2 R.-Mt. monatlich erfolgende Abzug vom Steuerbetrag auf 25 Prozent bezw. 3 R.-Mt. erhöht werden soll. Unter diese Ermäßigung würden Einkommen bis zu 15 000 R.- Mart jährlich fallen. Daneben soll eine weitere Ermäßigung der Steuerleistung durch eine Abrundung auf volle 5 R.-Mt. nach unten herbeigeführt werden. Die Neuregelung soll ab 1. Oktober in Kraft treten. Der Reichstag stimmte am 12. Juli mit 210 gegen 188 Stimmen in der Schlußabstimmung der Vorlage zu. Mit einem Einspruch des Reichstats tann noch gerechnet werden, zumal sich 6 Länder gegen die Lohnsteuersenfung erklärt haben.

Lokales.

Steuerkalender für Monat August 1928.

Reichssteuertermine.

25. August: Staatl. Grund-, Sondergebäude und Gewerb stener, 3. Rate It. Vorauszahlungsbescheid für 1928. Schonfrist bis 5. 9. 1928.

Straßensperrungen,

Nr. 59.

auf die Verunreinigung des Lahnwassers ein besonderes Augen­mert richten.

* Zunehmende Diebstähle in Badeanstalten. Am Montag, den 23. ds. Mts., nachm. zwischen 2,30 bis 5,30 Uhr, wurden in der Müller'schen Badeanstalt aus Zelle Nr. 26 ein braunes Portemonaie mit zirka 140 R.-Mt., zwei Hinterlegungsscheine und ein Achtel Anteillos der Preuß.- Süddeutschen Klassenlotterie Nr. 121 541 entwendet. Am 25. ds. Mts., nachm. zwischen 4 und 5 Uhr, wurden in der gleichen Badeanstalt aus Zelle Nr. 24, 20 R.-Mt. entwendet. Sachdienliche Mitteilungen nimmt die Kriminalpolizei entgegen.

mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil- Club E. B., Gießen. Die Provinzialstraße Gießen- Marburg ist von Kilometer 93( Gemarkungsgrenze) bis Kilometer 91,3( Schüßenpfuhlbrüde) ab 24. Juli für etwa acht Wochen für jeglichen Fuhrverkehr gesperrt. Umleitung über Rohnhausen- Cappel.

6. August: Abführung des Lohnsteuerabzugs für Lohnzah­lungen in der Zeit vom 16. 7. bis 31. 7. 1928, bezw. im Ueberweisungsverfahren, wenn die bis zum 15. 7. 1928 einbehaltenen Beträge Rmt. 200 nicht überschritten haben, vom 1. bis 31. 7. 1928.- Keine Schon frist.

* Warnung vor einem Betrüger: In den letzten Tagen trat in der Stadt ein Schwindler auf der sich als Dr. Brunner und Dr. Franke ausgab. Er besuchte Hotels und Cafees und ließ sich von Kellnern Darlehen geben, unter dem Vorgeben, er müsse dringend telegraphieren und dergl. mehr. In den meisten Fällen hatte er Erfolg, da er durch sein sicheres Auftreten und die Hinterlegung seines angeblichen Trauringes Vertrauen er­weďte. Bei späterem Nachprüfen stellte es sich dann heraus, daß die in Pfand gegebenen Ringe minderwertige Neppringe waren. In einem anderen Falle hat der Schwindler einen grauen Som­mermantel, einen Spazierstod und einen Neppring als Pfand hinterlegt. In dem Mantel befanden sich ein Damen- und ein Herrentaschentuch, letzteres mit dem Monogramm M. W. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Mantel mit Taschentücher und Spazierstock aus einem Diebstahl herrühren. Der Schwindler ist etwa 40 bis 45 Jahre alt, 1,65 bis 1,70 groß, ist von träftiger Statur, trug ab und zu eine Brille mit Goldeinfassung und graulichen Anzug( Pfeffer und Salz). Nach einer Zeitungs­notiz ist der gleiche Betrüger auch in Frankfurt/ M. aufgetreten.

Sperrungsaufhebung: Die Hauptdurchgangsverkehrsstraße Gießen Bad Nauheim- Friedberg- Bilbel- Frankfurt a. Main Ein Gießener Sieger im Zwölffampf beim Deutschen Turnfest.

Unter schwerster Konkurrenz fonnte Karl Reuter vom A. T. V. 1846 Gießen im Zwölftampf der Männer mit 208 Punk­ten den ersten Platz besetzen. Dieselbe Punktzahl erreichte der Deutschamerikaner Preuß von Chicago.

6. August: Abgabe der Bescheinigung an die Finanztasse, daß die Summe der im Juli 1928 abgeführten Steuer­abzugsbeträge mit der Summe der im Juli ein­behaltenen Lohnsteuerbeträge übereinstimmt. Keine Schon frist.

* Hindenburgmarten. Die zum 80. Geburtstag des Reichs­präsidenten herausgegebenen Hindenburg- Wohlfahrtswertzeichen tönnen noch bis Ende Juli 1928 zum Freimachen von Postſen­dungen benutzt werden. Hindenburgmarken, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht verbraucht sind, werden nicht zurück genommen.

10. August: Anmeldung und Zahlung der Börsenumsagsteuer für Juli 1928 im Abrechnungsverfahren. Keine Schon frist.

*

Revision der Schantgefäße. In Ausführung des Reichs­gesetzes, betr. die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schant­gefäße vom 20. Juli 1881 und 24. Juli 1909 wird ab 1. Auguſt 1928 innerhalb der Stadt eine allgemeine polizeiliche Prüfung der Schankgefäße vorgenommen werden.

15. August: Terminausfall. Landwirtschaft hat am 15. 8. 1928 feine Einkommensteuer- Vierteljahres rate zu leisten, sondern statt dessen zwei Vierteljahresraten am 15. 11. 1928.

Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn.

Zur Rüstung auf seinen 150. Geburtstag.

Ein Vornam und der Vatersnamen Dem Sinn nach schön zusammenkamen; Johann*) ist Jahn, Jahn ist Johann Stets der geschloss'ne selbe Mann! Nicht drehst du dich im Kreis herum, Doch Namensgleichheit redet stumm: Von Gottes Gnade**) bin ich, was ich bin! So urteilt selber, Jahn, dein frommer Sinn! Gab dir die Not der Zeit das Schwert,

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* Bei Higschlägen sind sofort die Kleider des Betroffenen zu öffnen. Der Verunglückte muß dann nach einem ruhigen und etwas fühlen Ort gebracht werden. Halb sizend sollte man ihm tühle Aufschläge auf Kopf und Schläfen machen. Trinten darf er nur wenig und langsam.

* Tödlicher Unglückfall auf der Bahn. Jm Bahnhof wurde am Mittwoch nachmittag der Schaffner Retwich non einem Zug angefahren und an Armen und Beinen so schwer verletzt, daß er sofort in die Chirurgische Klinik überführt werden mußte. Der Berunglückte ist dort gestorben.

So zeigtest du dich dessen wert; Inwendig warst du für den Frieden, Wo äußerlich er nicht beschieden. Zum Friedensreich" führt Friedric) doch, Zerbrach er doch des Welschen Joch.

Und ,, Ludwig" heißt ,, berühmt im Kampf", Im Geisteskampf, im Pulverdampf. Ja, beides darf man von dir sagen: Du mußt dich selbst für Höchstes wagen! Das Vaterland- dein Heiligtum! Ludwig der Heilige heißt dein Ruhm!

Selbst Christoph) noch zu guterletzt, Auch wenn man dich zu Tode hetzt! Den Herren Christum trägst du mit, Wohin du mußt auf Schritt und Tritt! Die Namen künden zwar Beschwer, Du trägst sie Christo, Gott zur Ehr!

* Milch, die nicht säuern soll, muß man mit ciner Zucker­zugabe abkochen. Auf ein Liter Milch ein gestrichener Eklöffel Zucker. So bleibt die Milch einige Tage gebrauchsfähig.

Aus Nah und Fern.

Wiesed. In der letzten Gemeinderatssitzung befaßte man sich mit dem Einspruch des Kirchenvorstandes gegen den Vor­anschlag. Der Kirchenvorstand machte alte Rechte und Ueber­lieferungen aus dem Jahre 1861 geltend, doch blieb der Ge­meinderat bei seinem Beschluß, daß der Kirche nur das bewilligt werden kann, wozu sich die Gemeinde gesetzlich verpflichtet fühlt.

Böswillige Verunreinigung der Lahn. Das Polizeiamt schreibt uns: Es ist festgestellt worden, daß vor einigen Tagen das Lahnwasser mit einer Delmasse derart beschmukt worden ist, daß ein Baden in der Lahn kaum möglich war. Die Quelle der Verunreinigung fonnte noch nicht einwandfrei festgestellt werden. Ferner ist ein enthäuteter Kleintierkadaver an einer seichten Stelle der Lahn innerhalb der Stadt Gießen vorgefun­den worden. Auch werden des weiteren von Kleingärtnern oft größere Mengen Unkraut in die Lahn geworfen! Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, daß diesem Unfug gehörig ent­gegengetreten wird. Erwünscht ist es auch, daß diejenigen Per­sonen, welche eine Verunreinigung der Lahn durch andere wahr­nehmen, der Polizei Mitteilung machen. Das Einwerfen von Kadavern in Flüsse, sowie jede Verunreinigung derselben ist strafbar. Das Polizei- und Feldschutzpersonal wird für die Folge

Fahrrad und Wohnungsnot.

Klein- Linden. Der Gemeinerat behandelte wieder die Kriegerdenkmalsfrage. Man steht auf dem Standpunkt, daß eine endgültige Stellungnahme in dieser Frage erst erfolgen tann, wenn eine Regelung über das Abnutzen des alten Fried­hofs mit dem Kirchenvorstand erfolgt ist. Die Verhandlungen

Der Mangel an Wohnungen hat die Freizügigkeit der Städter beschränkt. Es ist ihm nicht mehr, oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, seinen Wohnsitz in die Nähe der Arbeitsstätte zu verlegen, und aus diesen Schwierigkeiten ist eine neue Not entstanden. Die Wohnungsnot hat eine Ver­tehrsnot mit sich gebracht. Die öffentlichen Verkehrsmittel rei­chyen nicht mehr aus, und alle Versuche, dieser Not Herr zu wer­den, haben kein befriedigendes Ergebnis gehabt. Die jüngere Generation fann sich anderes als überfüllte Straßenbahnen Om nibusse usw. nicht mehr vorstellen. In den Hauptverkehrs­zeiten entbrennt ein Kampf um ein Plätzchen in den öffent­lichen Bekehrsmitteln, u. der durch Wohnungsnot in Schwierig­teiten gebracht Großstädter findet nicht einmal auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte eine Entspannung und Erholung.

Lic. Dr. Viktor Kirchner, Jahns Urgroßneffe. Gottes Gnade,) Christoph= Christus­

**) Johann, Jahn träger.

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Miete noohnen?

Baue mit Elgenheim- Baugeld der Baufparkaffe der Gemeinschaft der Sraunde

Gemeinnügige Gelellichaft mit befchränkt. Baftung

ID aftenrot Dürttemberg Unkündbare Tilgungsdarlehen zu 4 oder 5% Zins In 3 labren wurden 3701 Baufparern über 58 mill, RM. zur Derfügung gestellt. Sofortige Darieben werden nicht gegeben.

1 zu Fuß den langen Weg zur Arbeitsstätte zurück, andere machen nach der Arbeit den Marsch nach Hause. Die Ermüdung nach getanener Arbeit macht den Fußmarsch aber nicht immer zu einer Erholung. Das haben Millionen Werktätiger am eige nen Leibe erfahren, und sie haben Wohnungsnot und Ver­tehrsnöte durch die Benutzung eines als erledigt betrachteten Verkehrsmittel zu bekämpfen gesucht. Anders ist die Steige­rung der Anzahl von Radlern und Radlerinnen von sechs auf zehn Millionen nicht zu erklären und man soll den Schlüssel zu dem Geheimnis des Nachkriegssieges der unscheinbaren Ma­schine aus Stahl und Gummi in diesem Kampf um wirtschaft­liche Nöte suchen. Das Fahrrad löst die Wohnungsnot, soweit sie eine finanzielle Frage ist, in doppelter Hinsicht. Das Fahr­rad versetzt seinen Herrn oder seine Herrin in die Lage, daß für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgegebene Geld in einem Vermögensobjekt anzulegen. War er gezwungen, monat­lich etwa 10 M für Fahrkarten auszugeben, so fann er mit die­ser Summe als monatliche Abzahlung in einem Jahr Eigen­tümer eines Fahrrades sein. Das Fahrrad hat aber noch an­dere Vorteile bei dem Mangel an Räumen. Man braucht für ein Stahlroß keinen Stall, teine Garage. Es ist anspruchslos, um Raum selbst in der kleinsten Hütte zu finden. Das Fahr­rad braucht keine Wartung als eine gelegentliche Reinigung, Delung und ein Nachpumpen der Reifen. Alles Handgriffe, für die ein großer Apparat nicht benötigt wird.

Man hat viele Gründe für die starke Vermehrung der Rad­fahrer trotz Motorrad und Kraftwagen angeführt. Man hat behauptet, die Welle des Sports habe die Liebe zu dem als überwunden betrachteten Fahrrad wieder entfacht, aber die An­zahl der Radfahrer ist in Deutschland so stark gestiegen, daß andere Gründe für das Anschwellen von sechs Vorkriegsmillio­nen auf zehn Nachkriegsmillionen maßgebend sein müssen. Bei dem Forschen nach der Ursache ist man auf das Problem der Wohnungsnot und der Verkehrsnot gekommen. Nur wenige Arbeiter und Angestellte haben ihren Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte. Die großen Werte liegen außerhalb der Stödte, aber selbst, wenn sie innerhalb der Städte liegen, sind die Ent­fernungen groß und ohne Zuhilfenahme öffentlicher Verkehrs­mittel in kurzer Zeit nicht zurückzulegen. Der Städter muß Zeit sparen. Die öffentlichen Verkehrsmittel tönnen ihm in den Hauptverkehrszeiten teine Garantie für pünktliche Beförderung und für ein Mitkommen bieten.

Der Großstädter braucht Entspannung, und er sucht sie bei der starken Inspruchnahme der Tageszeit durch den Arbeits­dienſt auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte. Viele opfern diesem Wunsche eine Stunde ihres Schlafes und legen

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Der größte Vorteil dürfte aber wohl die Freizügigkeit und Unabhängigkeit sein, die das Rad dem Radler gewährt. Das Fahrrad ist für seinen Besitzer nicht nur das Arbeitstier, das ihm den Weg von und zur Arbeitsstätte verkürzen und erleich tern hilft, sondern es ist ihm ein Freund in freien Stunden. Es verschafft im Entspannung durch eine Fahrt nach getaner Ar­beit es ist ihm Wandergenosse an arbeitsfreien Tagen. Es ist Kamerad, Freund und Arzt, und wenn man diese Vorzüge des Stahlrößleins erwägt, dann wird man verstehen, aus wel­chem Grunde das totgesagte Fahrrad in neuerer Zeit einen ſo starken Beweis seines Lebens gegeben hat.

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