Samstag, den 10. November 1928.
Ein kommunaler ,, Musterbetrieb".
Ein grelles Licht auf die Vorgänge in einem kommunalen Wirtschaftsbetrieb hat die fast zwei Wochen dauernde Verhandlung in der Strafsache Trapp u. Gen. von der Frankfurter Arbeitszentrale geworfen. Anstatt dem Frankfurter Gewerbe zu helfen, damit Erwerbsbeschränkte untergebracht werden können, hat die Stadt Frankfurt a. M. einen eigenen Möbelanferti gangsbetrieb eingerichtet. Dieser Betrieb war das Schoßkind der Linksparteien und wer es wagte, unter Hinweis auf die mehr und mehr der Oeffentlichkeit bekannt werdenden Vorgänge, bei der Arbeitszentrale ein Untersuchung zu fordern, wurde als Reaktionär verschrieen. Selbst kurz vor dem Eintritt der Katastrophe wurden Untersuchungsanträge im Stadtparlament noch abgelehnt.
Was die Verhandlung zu Tage gefördert hat, überſtieg die schlimmsten Befürchtungen. Der aus der Tapetenbranche stammende Mitangeklagte Trapp wurde sicherlich nicht ohne Beziehungen zum Direktor dieser Arbeitszentrale gemacht und schaltete und waltete jahrelang wie er wollte. Mit dem Geld der Steuerzahler wurde geast. Aussicht war keine da. Der zuständige Stadtrat, der wohl auch persönlich nicht in der Lage war, einen Wirtschaftsbetrieb mit etwa 1000 Personen ordnungsmäßig zu beaufsichtigen, überließ alles dem Direktor Trapp. Es wurde mit Schmiergeldern gearbeitet und Holz für die Möbelfabrikation geliefert und angenommen, das nicht einmal zu Sargherstellungen brauchbar war. Eine Firma Heinzinger in München hatte das Lieferungsmonopol bei Trapp, weil sie am besten schmierte. Die einheimischen in Frankfurt steuerzahlenden Holzhändler wurden für Lieferungen überhaupt nicht zugelassen. In eingeweihten Kreisen erzählte man sich, wenn man schlechtes Holz halte, daß das nur an die Stadt Frankfurt abzusetzen sei, da es sonst niemand abnehme. Auf diese Weise ist die Stadt Frankfurt um Hunderttausende von Mark geschädigt worden, die die Frankfurter Steuerzahler aufbringen dürfen. Die Höhe des Schadens wird wohl niemals festgestellt werden, da die Stadtverwaltung fein allzu großes Interesse daran haben dürfte.
Die Angeklagten haben milde Richter gefunden, weil ihnen der Betrug von der Stadtverwaltung so leicht gemacht wurde. Die Hauptschuldige an diesen Vorgängen, die Frankfurter Stadtverwaltung, fehlte auf der Anklagebank. Sie wird sich vor ihren Steuerzahlern zu verantworten haben. Etwas herauskommen wird dabei nicht, sodaß die Frankfurter Bürgerschaft die Leidtragende bleiben wird.
Aus diesem neuen Vorfall sollten endlich die Stadtverwaltungen die Lehre ziehen, sich nicht auf Gebiete zu begeben, die mit der Kommunalwirtschaft nichts zu tun haben und von
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