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Dienstag, den 3. Januar 1928.

,, Gießener Zeitung"

Nr. 1.

100 Forfen Hps Franck.

sein.

AN DIE DEUTSCHE HAUSFRAU. Erzeugnisse, die sich die Gunst von Millionen Hausfrauen in aller Welt erworben haben und ein Jahrhundert hindurch zu erhalten wußten, müssen gul Diese Überzeugung pflanzle sich fort von Generation zu Generation. Jhr Erfolg ist die heutige melt­umspannende Bedeutung der Firma FRANCK und die große Verbreitung ihrer Erzeugnisse in allen Kulturländern. Es werden täglich über 120 Millionen Tassen getrunken. Aecht Franck und Kornfranch sind Qualitätsmarken, die nicht übertroffen werden können. Das hat die Hausfrau erkannt Ihr gebührt

Bekanntmachung

über die Einreichung von Belegen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1927.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen über die vereinfachte Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1927 vom 2 August 1927 sind bis spätestens 29. Februar 1928 bei dem Finanzamt einzureichen:

1. Lohnsteuer- Ueberweisungslisten nebst Bescheinigungen von Arbeitgebern( Behörden) über die im Kalenderjahr 1927 einbehaltenen Steuerabzugsbeträge derjenigen Arbeitneh­nehmer, die im Kalenderjahr 1927 während der ganzer Dauer der Beschäftigung oder während eines Teils derselben in einer anderen Gemeinde als in der Beschäftigungsge­meinde einen Wohnsiz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Als Beschäftigungsgemeinde gilt die Gemeinde derjeni­gen Betriebsstätte, von der aus im Kalenderjahr 1927 der Arbeitslohn gezahlt worden ist und Steuerabzugsbeträge abzuführen waren. Im Behördeverfahren ist der Sitz der zahlenden Kasse maßgebend.

Für jede Wohnsitgemeinde ist eine besondere Lohnsteuer­Ueberweisungsliste auszuschreiben. Besitzt der Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, von denen aus im Kalenderjahr 1927 Arbeitslohn gezahlt wurde und Steuerabzugsbeträge abzuführen waren, so sind von jeder dieser Betriebsstätten aus die Lohnsteuer- Ueberweisungslisten besonders auszu­schreiben.

Hat ein Arbeitgeber die in mehreren Betriebsstätten ein­behaltenen Steuerbeträge durch eine Stelle gesammelt an eine Kasse der Reichsfinanzverwaltung abgeführt, so sind die Ueberweisungslisten grundsäglich von dieser Stelle aus­

unser

Dank!

Heinrich Franck Schne

Ludwigsburg

G.m.b.H. Berlin- Holle Neuß

Habe mich nach 6jähriger fachärztlicher Tätigkeit an den Universitäts- Augenkliniken zu Frankfurt a. M. und Gießen in Gießen, Bahnhofstraße 71 p., als

niedergelassen.

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Augenarzt

Sprechstunden vormittags 10-12 Uhr, nachmittags 3-5 Uhr, außer Samstag- Nachmittag und Sonn- u. Feiertags. Telephon 2575 Dr. med. H. W. Kranz Privatwohnung: Südanlage Nr. 19

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Der illustrierte Abreiß- Kalender

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J. Behrens, Hamburg 6.

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des Hess. Verkehrsverbandes

Wer seine Heimat liebt, wer die Heimatinteressen zu fördern

zuschreiben. In besonders begründeten Fällen kann jebod bestrebt ist, wer Land und Leute unseres schönen Hessenlandes

daß die Ueberweisungslisten von den einzelnen Betriebs näher kennen lernen will, wer täglich erinnert sein möchte an

der Präsident des Landesfinanzamts auf Antrag zulassen,

stätten aus ausgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber

in der Lage iſt, der Kaſſe der Reichsfinanzverwaltung, an heimatliche Begebenheiten aus der Vergangenheit, der kaufe sich

die die Steuerabzugsbeträge abgeführt worden sind, mitzu­

teilen, wie sich sein Abführungssoll auf die einzelnen Be- einen solchen Kalender.

triebsstätten verteilt.

Arbeitnehmer, die während der Dauer der Beschäftigung im Deutschen Reich weder einen Wohnsiz noch ihren ge­wöhnlichen Aufenthalt hatten, sind für sich in einer gemein­samen Lohnsteuerüberweisungsliste zusammen aufzuführen. 2. Fehlanzeigen von den Arbeitgebern( Behörden), die Ueber­weisungslisten und Bescheinigungen nach Ziffer 1 nicht auszuschreiben und einzureichen haben.

Soweit nach Ziffer 1 und 2 Lohnsteuer- Ueberweisungslisten Bescheinigungen und Fehlanzeigen abzugeben sind, sind sie dem Finanzamt, in dessen Bezirk die Beschäftigungsge­meinde liegt, einzusenden.

3. Steuerkarten und Einlagebogen, die zum Einkleben und Entwerten von Steuermarken verwendet worden sind, von den Arbeitnehmern, deren Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalenderjahr 1927 im Martenverfahren durchgeführt wurde. Dabei ist die Nummer der Steuerkarte für 1928 und die Behörde, die diese Steuerkarte ausgestellt hat, so­wie die Wohnung am 31. Dezember 1927 anzugeben. Ru­ständig für die Ablieferung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zur Zeit der Ablieferung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Versäumnis der Einlieferungspflicht ist mit den in§ 377 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Strafen bedroht. Außerdem kann die Einlieferung durch die im§ 202 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Strafen erzwungen

werden.

Auf die Verpflichtung zur Einsendung oder Uebergabe der Steuerkarten und Einlagebogen haben die Arbeitgeber durch Anschlag in den Arbeits- und Geschäftsräumen hin­zuweisen. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung in den Arbeits- und Geschäftsräumen besteht auch für die Arbeit­geber, die den Steuerabzug vom Arbeitslohn im Ueber= weisungsverfahren durchführen, da sich unter ihren Ar­beitnehmern solche befinden können, für die im Laufe des Jahres von einem anderen Arbeitgeber Marken geklebt worden sind.

Whilosophenwald

Heute Dienstag

Schlachtfest

Von morgens 10 Uhr

Schweinskopf mit Kraut.

Abends von 6 Ur ab:

Mezelsuppe.

Zu haben in unserer Geschäftsstelle

Gießen, Südanlage 21.

Direction der Disconto- Gesellschaft, Berlin

Auf Grund der 5. und 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Inhaber unserer Kommanditanteile über 40, 50, 150, und 180 RM auf, ihre Stücke zum Umtausch in neue Kommanditanteile über 1000 bezw. 100 RM einzureichen.

Der Umtausch vorstehender Komanditanteile erfolgt:

bis spätestens 31. Mai 1928

bei der Direction der Disconto- Gesellschaft, Berlin, Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg,

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dem A. Schaffhausen'schen Bankverein A.-G., Köln,

einer Filiale oder Zweigstelle der vorgenannt. Banken an anderen Plätzen; ferner

den erstmalig im Reichsanzeiger Nr. 306 vom 31. Dezember 1927 bekanntgegebenen Stellen

Heute Dienstag den 3. Januar 1928 bei den obengenannten Stellen erhältlich sind, während der üblichen Geschäftsstunden.

Megelsuppe

G. Laichinger

Wilhelmstraße 49

Die Lehrfurie

An Stelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Einsendung oder Uebergabe der Steuerkarten und Ein­lagebogen übernehmen. In diesem Falle sind die Steuer­farten und Einlagebogen dem für den Arbeitgeber zustän- für Kleidermachen u. Wäsche digen Finanzamt zu übersenden.

Die Vordruce für die Lohnsteuer- Ueberweisungslisten nähen beginnen 3. Januar 1928

unter Beifügung zahlenmäßig geordneter Nummernverzeichnisse, für welche Formulare

Die Umtauschbedingungen sind bei den oben angegebenen Stellen sowie bei unseren Depositenkassen zu erfahren und in der obenerwähnten Nummer des Reichsanzeigers veröffentlicht.

Alte Kommanditanteile über 40, 50, 150 und 180 RM, die nicht bis spätestens 31. Mai 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch eingereicht worden sind, werden gemäß§ 290 H G B. für kraftlos erklärt. Ebenso werden solche Kommandit­anteile für kraftlos erklärt, welche nicht in einem Betrage eingereicht werden, der die Durchführung des Umtausches ermöglicht, und uns nicht zur Verwertung zur Verfügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Kommanditanteile auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Beteiligten verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden. Sowohl die alten als auch die neuen Kommanditanteile sind an den Börsen, an denen sie gehandelt werden, bis znm 29. Mai 1928 lieferbar. Von diesem Tage ab werden die Börsenvorstände die zum Umtausch einzureichenden alten Kommanditanteile für nicht mehr lieferbar erklären.

Um eine Verzögerung in der Auszahlung der Dividende un seres Gesellschaft für das Geschäftsjar 1927 zu vermeiden, empfiehlt er zunehmen, da die Auszahlung auf Grund der an den neuen Komman­ditanteilen haftenden Gewinnanteilscheine erfolgen wird.

( Ziffer 2) sind bei den unterzeichneten Finanzämtern koste Marie Sack, Goethestr. 31. sich, den Umtausch rechtzeitig vor Fälligkeit dieser Dividende vor­

und Bescheinigungen( 3iffer 1), sowie für die Fehlanzeigen

los erhältlich. Auch wird von diesem jede weitere Aus­

tunft erteilt.

Die Finanzämter.

Gießen, Buzbach, Grünberg, Sungen, den 2. Januar 1928.

Drucksachen billigst Albin Klein

bei

Berlin, den 31. Dezember 1927.

Direction der Disconto- Gesellschaft..

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