Dienstag, den 3. Januar 1928.
,, Gießener Zeitung"
Nr. 1.
100 Forfen Hps Franck.
sein.
AN DIE DEUTSCHE HAUSFRAU. Erzeugnisse, die sich die Gunst von Millionen Hausfrauen in aller Welt erworben haben und ein Jahrhundert hindurch zu erhalten wußten, müssen gul Diese Überzeugung pflanzle sich fort von Generation zu Generation. Jhr Erfolg ist die heutige meltumspannende Bedeutung der Firma FRANCK und die große Verbreitung ihrer Erzeugnisse in allen Kulturländern. Es werden täglich über 120 Millionen Tassen getrunken. Aecht Franck und Kornfranch sind Qualitätsmarken, die nicht übertroffen werden können. Das hat die Hausfrau erkannt Ihr gebührt
Bekanntmachung
über die Einreichung von Belegen über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1927.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen über die vereinfachte Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1927 vom 2 August 1927 sind bis spätestens 29. Februar 1928 bei dem Finanzamt einzureichen:
1. Lohnsteuer- Ueberweisungslisten nebst Bescheinigungen von Arbeitgebern( Behörden) über die im Kalenderjahr 1927 einbehaltenen Steuerabzugsbeträge derjenigen Arbeitnehnehmer, die im Kalenderjahr 1927 während der ganzer Dauer der Beschäftigung oder während eines Teils derselben in einer anderen Gemeinde als in der Beschäftigungsgemeinde einen Wohnsiz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Als Beschäftigungsgemeinde gilt die Gemeinde derjenigen Betriebsstätte, von der aus im Kalenderjahr 1927 der Arbeitslohn gezahlt worden ist und Steuerabzugsbeträge abzuführen waren. Im Behördeverfahren ist der Sitz der zahlenden Kasse maßgebend.
Für jede Wohnsitgemeinde ist eine besondere LohnsteuerUeberweisungsliste auszuschreiben. Besitzt der Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, von denen aus im Kalenderjahr 1927 Arbeitslohn gezahlt wurde und Steuerabzugsbeträge abzuführen waren, so sind von jeder dieser Betriebsstätten aus die Lohnsteuer- Ueberweisungslisten besonders auszuschreiben.
Hat ein Arbeitgeber die in mehreren Betriebsstätten einbehaltenen Steuerbeträge durch eine Stelle gesammelt an eine Kasse der Reichsfinanzverwaltung abgeführt, so sind die Ueberweisungslisten grundsäglich von dieser Stelle aus
unser
Dank!
Heinrich Franck Schne
Ludwigsburg
G.m.b.H. Berlin- Holle Neuß
Habe mich nach 6jähriger fachärztlicher Tätigkeit an den Universitäts- Augenkliniken zu Frankfurt a. M. und Gießen in Gießen, Bahnhofstraße 71 p., als
niedergelassen.
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Augenarzt
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J. Behrens, Hamburg 6.
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des Hess. Verkehrsverbandes
Wer seine Heimat liebt, wer die Heimatinteressen zu fördern
zuschreiben. In besonders begründeten Fällen kann jebod bestrebt ist, wer Land und Leute unseres schönen Hessenlandes
daß die Ueberweisungslisten von den einzelnen Betriebs näher kennen lernen will, wer täglich erinnert sein möchte an
der Präsident des Landesfinanzamts auf Antrag zulassen,
stätten aus ausgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber
in der Lage iſt, der Kaſſe der Reichsfinanzverwaltung, an heimatliche Begebenheiten aus der Vergangenheit, der kaufe sich
die die Steuerabzugsbeträge abgeführt worden sind, mitzu
teilen, wie sich sein Abführungssoll auf die einzelnen Be- einen solchen Kalender.
triebsstätten verteilt.
Arbeitnehmer, die während der Dauer der Beschäftigung im Deutschen Reich weder einen Wohnsiz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sind für sich in einer gemeinsamen Lohnsteuerüberweisungsliste zusammen aufzuführen. 2. Fehlanzeigen von den Arbeitgebern( Behörden), die Ueberweisungslisten und Bescheinigungen nach Ziffer 1 nicht auszuschreiben und einzureichen haben.
Soweit nach Ziffer 1 und 2 Lohnsteuer- Ueberweisungslisten Bescheinigungen und Fehlanzeigen abzugeben sind, sind sie dem Finanzamt, in dessen Bezirk die Beschäftigungsgemeinde liegt, einzusenden.
3. Steuerkarten und Einlagebogen, die zum Einkleben und Entwerten von Steuermarken verwendet worden sind, von den Arbeitnehmern, deren Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalenderjahr 1927 im Martenverfahren durchgeführt wurde. Dabei ist die Nummer der Steuerkarte für 1928 und die Behörde, die diese Steuerkarte ausgestellt hat, sowie die Wohnung am 31. Dezember 1927 anzugeben. Ruständig für die Ablieferung ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zur Zeit der Ablieferung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Versäumnis der Einlieferungspflicht ist mit den in§ 377 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Strafen bedroht. Außerdem kann die Einlieferung durch die im§ 202 der Reichsabgabenordnung vorgesehenen Strafen erzwungen
werden.
Auf die Verpflichtung zur Einsendung oder Uebergabe der Steuerkarten und Einlagebogen haben die Arbeitgeber durch Anschlag in den Arbeits- und Geschäftsräumen hinzuweisen. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung in den Arbeits- und Geschäftsräumen besteht auch für die Arbeitgeber, die den Steuerabzug vom Arbeitslohn im Ueber= weisungsverfahren durchführen, da sich unter ihren Arbeitnehmern solche befinden können, für die im Laufe des Jahres von einem anderen Arbeitgeber Marken geklebt worden sind.
Whilosophenwald
Heute Dienstag
Schlachtfest
Von morgens 10 Uhr
Schweinskopf mit Kraut.
Abends von 6 Ur ab:
Mezelsuppe.
Zu haben in unserer Geschäftsstelle
Gießen, Südanlage 21.
Direction der Disconto- Gesellschaft, Berlin
Auf Grund der 5. und 7. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen fordern wir die Inhaber unserer Kommanditanteile über 40, 50, 150, und 180 RM auf, ihre Stücke zum Umtausch in neue Kommanditanteile über 1000 bezw. 100 RM einzureichen.
Der Umtausch vorstehender Komanditanteile erfolgt:
bis spätestens 31. Mai 1928
bei der Direction der Disconto- Gesellschaft, Berlin, Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg,
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dem A. Schaffhausen'schen Bankverein A.-G., Köln,
einer Filiale oder Zweigstelle der vorgenannt. Banken an anderen Plätzen; ferner
den erstmalig im Reichsanzeiger Nr. 306 vom 31. Dezember 1927 bekanntgegebenen Stellen
Heute Dienstag den 3. Januar 1928 bei den obengenannten Stellen erhältlich sind, während der üblichen Geschäftsstunden.
Megelsuppe
G. Laichinger
Wilhelmstraße 49
Die Lehrfurie
An Stelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Einsendung oder Uebergabe der Steuerkarten und Einlagebogen übernehmen. In diesem Falle sind die Steuerfarten und Einlagebogen dem für den Arbeitgeber zustän- für Kleidermachen u. Wäsche digen Finanzamt zu übersenden.
Die Vordruce für die Lohnsteuer- Ueberweisungslisten nähen beginnen 3. Januar 1928
unter Beifügung zahlenmäßig geordneter Nummernverzeichnisse, für welche Formulare
Die Umtauschbedingungen sind bei den oben angegebenen Stellen sowie bei unseren Depositenkassen zu erfahren und in der obenerwähnten Nummer des Reichsanzeigers veröffentlicht.
Alte Kommanditanteile über 40, 50, 150 und 180 RM, die nicht bis spätestens 31. Mai 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch eingereicht worden sind, werden gemäß§ 290 H G B. für kraftlos erklärt. Ebenso werden solche Kommanditanteile für kraftlos erklärt, welche nicht in einem Betrage eingereicht werden, der die Durchführung des Umtausches ermöglicht, und uns nicht zur Verwertung zur Verfügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Kommanditanteile auszugebenden neuen Stücke werden für Rechnung der Beteiligten verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden. Sowohl die alten als auch die neuen Kommanditanteile sind an den Börsen, an denen sie gehandelt werden, bis znm 29. Mai 1928 lieferbar. Von diesem Tage ab werden die Börsenvorstände die zum Umtausch einzureichenden alten Kommanditanteile für nicht mehr lieferbar erklären.
Um eine Verzögerung in der Auszahlung der Dividende un seres Gesellschaft für das Geschäftsjar 1927 zu vermeiden, empfiehlt er zunehmen, da die Auszahlung auf Grund der an den neuen Kommanditanteilen haftenden Gewinnanteilscheine erfolgen wird.
( Ziffer 2) sind bei den unterzeichneten Finanzämtern koste Marie Sack, Goethestr. 31. sich, den Umtausch rechtzeitig vor Fälligkeit dieser Dividende vor
und Bescheinigungen( 3iffer 1), sowie für die Fehlanzeigen
los erhältlich. Auch wird von diesem jede weitere Aus
tunft erteilt.
Die Finanzämter.
Gießen, Buzbach, Grünberg, Sungen, den 2. Januar 1928.
Drucksachen billigst Albin Klein
bei
Berlin, den 31. Dezember 1927.
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