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Nr. 4.

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40. Jahrg.

Samstag, den 29. Januar 1927.

Nr. 5.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Ein Kabinett Mark- Hergt.

Die neue Regierung ist endgültig gebildet. Die Verhand lungen über die Regierungsbildung wurden gestern beendet. Reichskanzler Dr. Marg erstattete im Anschluß an die Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses dem Herrn Reichspräsidenten Bericht. Da der endgültige Beschluß für sämtl. beteiligten Frat­tionen noch nicht vorliegt, wird die Veröffentlichung der Mit­gliederliste des neuen Reichskabinetts erst im Laufe des morgigen Tages erfolgen.

Das neue Kabinett wird sich aus folgenden Ministern zu­fammenfegen:

Reichskanzler und besetzte Gebiete: Dr. Marg( 3tr.), Bizetanzler und Inneres: Hergt( Dntl.),

Auswärtiges: Dr. Stresemann( D. Vp.),

Finanzen: Dr. Köhler( 3tr.),

Justiz: Graef- Thüringen( Dntl.),

Wirtschaft: Dr. Curtius( D. Vp.),

Arbeit: Dr. Brauns( 3tr.),

Bost: Schachl( Bayr. Vp.),

Ernährung: Schiele( Dntl.),

Berkehr: Dr. Koch Düsseldorf( Dntl.),

Reichswehr: Dr. Geßler( zurzeit parteilos).

Die Fraktion der Deutschen Bolfspartei wird Samstag 10 Uhr zusammentreten, um noch formell zu der Zusammensetzung des Kabinetts Stellung zu nehmen.

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Boftshedfonto Nr. 8437 Ami Frankfurt a. M.

Der Geburtstag des früheren Kaisers in Doorn. Der diesjährige Geburtstag des früheren deutschen Kaisers hat allem Anschein nach sowohl in Deutschland als auch im Auslande ganz beträchtlich mehr Interesse und Anteilnahme ge­funden, als dies bisher der Fall war. Ungeheure Mengen von Blumen und Tausende von Telegrammen und Briefen sind ein­getroffen. Am Donnerstag, den 27. Januar, fand im Festsaale Don Schloß Doorn ein feierlicher Gottesdienst statt, wobei ein Chor Nun danket alle Gott" und das Niederländische Danf gebet" vortrug.

Kleine politische Nachrichten.

Der deutsche Generaluntersekretär des Völkerbundes, Dus four- Feronce, begibt sich dieser Tage nach Paris, um an den Verhandlungen des internationalen Instituts für geistige Zu­fammenarbeit in Paris teilzunehmen.

Mit der Aufhebung des Redeverbots für Hitler für Bayern fann in absehbarer Zeit gerechnet werden.

Der durch seine Beteiligung an der Separatistenbewegung bekannte französische Journalist Hocquel wurde zusammen mit seinem Freund in einem Straßburger Hotel tot aufgefunden. Hocquel war ein intimer Freund Dortens.

*

Die Nationalrepublikanische Liga in Paris, in der sich alles konzentriert, was in Frankreich dem Nationalen Blod angehört, wählte an Stelle Millerands, der vom Präsidium zurüdgetreten ist, den früheren Kriegsminister Andreé Maginot zu ihrem Prä­

Austritt des Reichswehrministers Dr. Geßler aus der fidenten. Demokratischen Partei.

Reichswehrminister Dr. Geßler richtete gestern an den Vor­fitzenden der Deutschen Demokratischen Partei, Reichsminister a. D. Koch, das nachstehende Schreiben:

,, Sehr verehrter Herr Koch!

Die politische Entwicklung, die zur Bildung eines neuen Kabinetts geführt hat, stellt mich vor die Wahl, entweder mich dem Rufe des Herrn Reichskanzlers zu versagen oder in Kon­flift mit den Grundsätzen der Parteidisziplin zu geraten, die ich stets hochgehalten habe. Aus dieser Zwangslage, glaube ich, gibt es nur den einen Ausweg, Sie zu bitten, meinen Austritt aus der Deutschen Demokratischen Partei zu bewil ligen. Ich habe ihnen mündlich die Gründe auseinanderge­legt, die mich im gegenwärtigen Zeitpunkt zwingen, diese Ent­scheidung zu treffen, und ich glaube, Sie überzeugt zu haben, daß sie rein sachlich sind und in der Lage meines Ressorts be­gründet liegen, nicht aber in grundsätzlichen Meinungsver­schiedenheiten mit der Parteileitung oder gar mit Ihnen.

Ich habe Ihnen dargelegt, wie schmerzlich mir diese Tren­nung von politischen Freunden ist, mit denen mich eine mehr als 25jährige Arbeit im Kampfe für eine freiheitliche Aus­gestaltung unseres Vaterlandes verbindet.

Ich darf mit diesen Ausführungen noch meinen persön lichen Dank verbinden für die freundschaftliche Gesinnung, die Sie mir in schwerer Zeit stets bewiesen haben und Sie um deren Erhaltung bitten.

Mit der Versicherung vorzüglichster Hochachtung verbleibe ich Ihr sehr ergebener gez. Dr. Geßler".

Der Tiroler Deutschenführer Roldin deportiert. Wie der Neuen Freien Fresse" in Wien am 27. ds. Mts. aus Innsbrud gemeldet wird, hat die Verbannungs- Kommif­sion der Provinz Trient nach einem nicht öffentlichen Verfahren den am 23. d. M. verhafteten deutschen Rechtsanwalt Dr. Nol­din aus Salurn zu fünf Jahren Deportation verurteilt.

Auswertung der Sparkassen- Guthaben.

In einer Anfrage der Deutschnationalen, die im Preußi­schen Landtag eingebracht worden ist, wird auf die gesteigerte Leistungsfähigkeit der öffentlichen Sparkassen hingewiesen und das Staatsministerium gefragt, ob es bereit sei, im Interesse der schwer geschädigten Sparer eine für alle öffentlichen Spar­fassen geltende, über 12% Prozent hinausgehende Auswertung der Sparkassenguthaben in die Wege zu leiten.

Die Grippe im Deutschen Reich.

Im Reichsgesundheitsamt fand am 25. ds. Mts. eine Sach­verständigenberatung statt, die sich mit dem Auftreten der Grippe und den etwa gebotenen Abwehrmaßnahmen beschäftigte. Es wurde übereinstimmend festgestellt, daß der Verlauf der Er­frantung ganz allgemein als gutartig zu bezeichnen ist. Am stärksten betroffen ist verhältnismäßig der Südwesten des Reiches.

Aus dem Barmat- Prozeß.

Im Barmat- Prozeß erklärte gestern Julius Barmat, daß die Staatsbant ihm einmal einen Gesamtkredit von 17 Millionen Marf eingeräumt habe, von dem er aber nur 8 Millionen in Anspruch genommen haben will. Der Zeuge Staatsfinanzrat Soldat stellte fest, daß Barmat, Michael und Kutister noch nach dem 19. Mai 1924 Kredite erhalten hätten. In der Verhand lung wurde festgestellt, daß Julius Barmat die Chromo im Juli 1923 für etwa 200 000 Gulden von Ministerialdirektor a. D. Kautz gekauft hat. Die Verhandlungen wurden auf Montag vertagt.

Der Strafsenat des Darmstädter Oberlandesgerichts ver­urteilte den Schneidermeister Reinhard aus Freiendiez wegen Landesverrat zu fünf Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehren­rechtsverlust. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Def= fentlichkeit statt.

*

Die Verhandlungen über den Zusammenschluß der beiden Postbeamten- Organisationen führten zu einer vollen Einigung. Der neue Spitzenbund wird den Namen ,, Deutscher Bostverband" tragen.

Die Hauptversammlung des deutschen Landwirtschaftsver­eins wurde gestern nachmittag durch dessen Präsidenten eröff­net, der in seiner Eröffnungsrede betonte, daß das letzte Jahr tein günstiges Wirtschaftsergebnis habe.

Zunahme der Arbeitslosigkeit in Frankreich. Durch die Frankensteigerung in den letzten Tagen hat sich eine bedeutende Vermehrung der Arbeitslosenzahl ergeben.

Wochenrückblick.

-

In China wird die Lage immer verworrener. An­scheinend wächst aber die fremdenfeindliche Stimmung. England sieht sich veranlaßt, ein Truppenkontingent in die chinesischen Gewässer zu entsenden, um allen Mög­lichkeiten vorzubeugen. Japan hat in höflicher, aber bestimmter Form zunächst eine Unterstützung Englands in dem bestehenden Konflikt abgelehnt. Funken fliegen dort im fernen Osten um ein Pulverfaß. Derweilen spielt man auch in Europa mit den Kriegsmöglichkeiten. Längs der ganzen italienisch- französischen Grenze fin­den von Italien aus im Gebirge große, amtlich ange­fündigte Manöver statt, die vornehmlich zur Ausbil: dung der Schneetruppen dienen sollen. Es soll dies zweifellos ein Gegengewicht zu den letzten Truppen­häufungen Frankreichs an dieser Grenze sein.- Frank­reich hat in der Zwischenzeit, um den kursierenden Ge­rüchten entgegenzutreten ,,, amtlich" seine Minister­einigkeit dokumentiert. Wir haben an dieser Einig­feit berechtigten Zweifel, wenn wir abwechselnd Poin­carè und Briand sprechen hören. Der Kampf um den Rhein spaltet das französische Kabinett unbedingt in zwei Teile. Allem Anschein nach wird aber in diesem Jahre die Frage der Rheinlandräumung aufgerollt. Frankreich hat gar viele Sorgen. Mißtrauisch gegen seine Nachbarn England, Italien, Deutschland, ja selbst Spanien, hat nun auch noch Sowjet- Rußland offiziel! sein Mißfallen an dem rumänisch- französischen Vertrag aussprechen lassen. Dazu kommt noch die finanzielle Abhängigkeit von Amerika, welche die Lage Frank­reichs nicht im rosigsten Lichte erscheinen läßt. In Deutschland ist derweilen eine Regierungskrise vor der Lösung infolge eines mehr diktatorischen Eingreifens seitens des Reichspräsidenten. Das Zentrum hat sich in dieser Hinsicht eine der ganz selten dastehenden Um­schwenkungen erlaubt. Während es eine Regierungs­bildung nach rechts unter Dr. Curtius ganz entschieden abgelehnt hatte, ist es zu dieser unter ihrem Dr. Marr gern bereit. Das Kabinett katholischster Färbung mit allen Folgen dürfte sich in den nächsten Tagen präsen tieren. Die Deutschnationalen werden ihre katholischen Führer, eventuell Walraff, hineinsenden. In Hessen ruht gegenwärtig ziemlich das politische Leben.

( Gießener Tageblatt)

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Lohnsteuererstattungen

für das Kalenderjahr 1926.

Anträge sind bis spätestens 31. März 1927 einzureichen. 1. Wer fann einen Erstattungsantrag für 1926 stellen? Jeder Arbeitnehmer, der für das Kalenderjahr 1926 nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, sofern er im Kalenderjahr 1926 mindestens 4 R. Mt. Lohnsteuer ent richtet hat und einer der unter II bezeichneten Erstattungs­gründe vorliegt. Es sind das Arbeitnehmer, die entweder nur Arbeitslohn im Betrage von nicht mehr als 9200 R. Mr. bezogen haben und die Arbeitnehmer, deren Gesamtein­kommen( Reineinkommen) 8000 R. Mr. nicht überstiegen hat, wenn in diesem Gesamteinkommen außer Arbeitslohn noch sonstiges Einkommen von nicht mehr als 500 R.-M. enthalten ist.

II. Aus welchen Gründen kann ein Erstattungsantrag gestellt werden?

1. Wenn infolge Verdien stausfalles, z. B. teil­weiser Arbeitslosigkeit, Krankheit, Aussperrung, Streif, Kurzarbeit, der steuerfreie Lohnbetrag von regelmäßig 1200 R. Mt. und die nach dem Familienstande freiblei benden Beträge( also z. B. bei einem Ledigen 24 R.-M., bei einem Verheirateten ohne Kinder 26,40 R.-M., bei einem Verheirateten mit 1 Kind 28,80 R.-Mt. wöchentlich usw.) im Laufe des Jahres 1926 nicht voll berücksichtigt worden sind.

2. Wenn im Jahre 1926 die Leistungsfähigkeit durch besondere wirtschaftliche Verhältnisse wefent lich beeinträchtigt worden ist, z. B. im Falle außerordent licher Belastung durch Unterhalt oder Erziehung der Kin­der, mittellose Angehörige, Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, Unglüdsfälle, und dies nicht schon durch Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages beim Steuer­abzug berücksichtigt worden ist.

3. Wenn ohne Vorliegen der unter 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen im Jahre 1926 vom Arbeitslohn Steuer­abzugsbeträge einbehalten worden sind, obwohl der Ar beitslohn weniger als die im Einkommensteuergesetz vorge sehenen Freibeträge ausgemacht hat. Diese Freibeträge, auf das Jahr umgerechnet, ergeben sich aus untenstehender Tabelle A.

III. Wann muß der Erstattungsantrag gestellt werden?

In der Zeit vom 1. Januar 1927 bis zum 31. März 1927. Erstattungsanträge, die nach dem 31. März 1927 gestellt werden, tönnen nicht berücksichtigt werden. IV. Wo muß der Erstattungsantrag gestellt werden?

Bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31. Dezember 1926 seinen Wohnsitz gehabt hat. V. Wie muß der Erstattungsantrag gestellt werden?

Im Falle des Verdienstausfalles durch genaue Aus­füllung des umstehenden Antragsvordruds. VI. Welche Unterlagen müssen dem Erstattungsantrag bei­gefügt sein?

1. Die Steuerkarte 1926 und, sofern für den Steuer­abzug Steuermarken verwendet worden sind, die Einlage bogen, die im Kalenderjahr 1926 zum Einkleben und Ent­werten von Steuermarten verwendet worden sind.

2. Die Durchschrift des Lohnsteuerüberweisungsblattes, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, aus dem die Höhe des Arbeitslohnes, die einbehal tene Lohnsteuer und Angaben über die Zeit der Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. hervorgehen.

3. Im Falle des Verdienstausfalles infolge Krankheit eine Bescheinigung der Krankenkasse, infolge Erwerbs­losigkeit, Aussperrung oder Streit die Erwerbslosen­kontrollfarte, eine Bescheinigung der Erwerbslosenfürsorge oder eines Berufsverbandes.

4. Im Falle des Vorliegens besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse Rechnungen und sonstige geeignete Belege. VII. Welche Beträge werden erstattet?

1. Niemals mehr als im Kalenderjahr 1926 an Lohn­steuer einbehalten worden ist.

2. Wenn infolge Verdienstausfalles durch Krankheit, Aussperrung und Streit, Arbeitslosigkeit die Freibeträge nicht voll gutgebracht worden sind, für jede volle Woche des Verdienstausfalles die sich aus untenstehender Tabelle B ergebenden, nach dem Familienstande abgestuften Beträge. 3. Bei Kurzarbeitern und Arbeitnehmern, bei denen 1 bzw. 2 v. H. vom vollen Arbeitslohn deswegen einbehalten worden sind, weil ein Zeitraum, für den der Arbeitslohn gezahlt worden ist, nicht festgestellt werden konnte, der Unterschied zwischen der einbehaltenen Steuer und der Steuer, die sich berechnet, wenn die Freibeträge und Fa­milienermäßigungen vom Arbeitslohn abgesetzt werden.

4. Im Falle des Vorliegens besonderer wirtschaftlicher Berhältnisse ein Betrag, der vom Finanzamt nach pflicht­gemäßem Ermessen festgestellt wird.

5. Wenn trotz Richterreichung der Freigrenze( s. 3iff. II Nr. 3) Steuerabzugsbeträge einbehalten worden sind, der ganze einbehaltene Steuerbetrag.

6. Jahresbeträge unter 4 R.-Mt. werden nicht erstattet. 7. Wird dem Erstattungsantrag stattgegeben, so wird der zu erstattende Betrag ohne weitere Benachrichtigung dem Arbeitnehmer durch die zuständige Finanzkasse überwiesen. Wird dem Erstattungsantrag dagegen nicht stattgegeben, so erhält der Arbeitnehmer einen schriftlichen Bescheid von dem Finanzamt. Mündliche oder schriftliche Anfragen bei den Finanzämtern sind deshalb zwedlos. VIII. Welches Rechtsmittel fann der Arbeitnehmer gegen die Entscheidung des Finanzamtes über seinen Erstattungs: antrag einlegen?

In den oben unter II 1 und 2 bezeichneten Fällen den Einspruch, der binnen 1 Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Finanzamt einzureichen ist.