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Nr. 22.

Gemeinden alle Wohnungen mit einem von 600 M ab,

eden dienenden Räume allgemein von aft befreit werden, insbesondere zum wacher Mieter und tinderreicher Fa

rgangsbestimmungen getroffen werden, jenden Abbau der Wohnungsämter und

er hingewirft wird.

Sonnabend, den 28. Mai 1927.

Aufklärung des Sachverhalts nachzuweisen und unter Umstän den, wenn ihm dies nach billigem Ermessen zugemutet werden fann, gewisse Behauptungen zu beweisen. Die amtliche Ermitte­auch auf den Berufungsausschus lungspflicht ist entsprechend ausgedehnt worden; auch er hat von Amtswegen den Sachver halt zu ermitteln. Von dieser Ermittlungspflicht werden die Ausschüsse durch widersprechende Angaben des Steuerpflichtigen nicht entbunden.

beräumen zusammen vermieteten Wohn ter Ziffer 1 beantragt zu behandeln." eiden anderen Parteien entsprachen die uch sie verlangten nur die Freigabe der nd der teuren Wohnungen. In allen d das ist nicht unwesentlich ordert worden, woraus erhellt, daß die Uebe

Der Erlaß weist weiter darauf hin, daß Bücher und Auf­zeichnungen, die den Vorschriften der§§ 162, 163 A. O. ent­sprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich haben und der Besteuerung zu Grunde zu legen sind, wenn nicht besondere Umstände des Falles Anlaß geben, ihre sachliche Rich tigkeit zu beanstanden. Wenn die Veranlagungsbehörde den Büchern die volle Beweiskraft absprechen will, so muß sie die Gründe, die nach den Umständen des Falles den Anlaß dazu geben, dem Steuerpflichtigen mitteilen. Nach dem Grundsatz des recht­lichen Gehörs dürfen dem Steuerpflichtigen gegenüber ungün­itige Umstände für die Entscheidung nur verwertet werden, wenn er Gelegenheit gehabt hat, sich selbst dazu zu äußern.

rs Knie brechen wollten.( Diese Ueber ben z. B. in Preußen so gut wie ge chlich Härten vorkamen; dort war aber blichen Räume auf dem Verordnungs mäßigende Einfluß der Parteien nicht dem konnte der Vater der Verordnung, hrtsminister Hirtjiefer, feststellen, das einschränkenden und mildernden Be tausenden von Mietsverhältnissen noch eingelaufen sind!) Bohnungszwangswirtschaft wäre gewiß = Katastrophe geworden und man hätte wenigstens alle bürgerlichen Parteien olitik kommt es erstens immer anders nft. Wenn die ,, Hessische Hausbesitzer Ronaten schrieb, daß die Sozialdemo nach links die letzte noch bestehende ution auf wirtschaftlichem Gebiet nicht

würde", so hat sie zweifelsohne recht ints" beweist aber, daß auch sie nicht e Möglichkeit der Unterſtügung der echts her dachte, die aber nun leider orden ist.

ben die Deutschnationalen die

1 Hessen gerettet!

Sozialdemokraten und Kommunisten ge

tischen Antrag, der die meiste Aussicht mit ihren Stimmen unbedingt anges

abgelehnt!

ler ist verblüfft! Ausgerechnet die

, die Partei, die jahrelang einen erbit freie Wirtschaft geführt und dabei oft daß sie allein diesen Kampf mit der no d die Deutsche Boltspartei natürlich wie ausgerechnet diese Deutschnationalen, die mit der Linken in den vergangenen Jah uverlässigkeit anprangerten, fie haben und Kommunisten den Abbau einer finn aftsform verhindert. Sie haben aller sie haben nämlich in den letzten Tagen trag eingebracht, in dem sie die Regie rseits Vorschläge zu unterbreiten. Die­Don den Deutschnationalen kommt, bejon eugt von einem Bertrauen zur hessischen sich diese geziemend freuen wird.

,, Gießener Zeitung"

| stige Unterlagen, die dies dartun, und Nachweise über die Zah! der Beschäftigten in den verschiedenen Zeiten des Jahres sind bem Antrage beizufügen.

Eine schuldhafte Richterfüllung von Verpflichtungen, die bem Steuerpflichtigen obliegen, tann nur aus der Feststellung bestimmter einzelner Pflichtwidrigkeiten gefolgert werden. Eine jolche Feststellung soll aber nicht in der allgemeinen Bemängelung der zu niedrigen Deflarierung und auch nicht in der Rüge ein elner fehlender Angaben der Steuererklärung liegen. Ohne einwandfreie Feststellung tann nicht ohne weiteres auf schuld­Laftes( abfichtliches oder fahrlässiges) Verhalten geschlossen wer ren. Auf Grund der amtlichen Ermittlungspflicht ist es Auf­habe der Behörde, in solchen Fällen Rüdfragen bei den Steuer­rflittigen zu halten.

Der Erlaß bestimmt noch, daß diese Grundsätze auch im Ver­ulagungs und Rechtsmittelverfahren zu beachten sind.

Vorschläge des Reichsfinanzministers zur Frage des Steuerabbaus und der Steuerreform. In einer Rede vor dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller äußerte sich Reichsfinanzminister Dr. Köhler über seine Pläne hinsichtlich des Ausbaues des Steuersystems und der Steuerverwaltung. Er habe mehrere Gesezentwürfe in Bor­bereitung, die eine Fortsetzung der Erzbergerschen Finanzreform bedeuten. In Frage fämen das Rahmengeseh für die Grund­steuer, das für die Gewerbesteuer, für die Hauszinssteuer, sowie ein Gesetz für die Vereinfachung des Verfahrens in Steuer jachen. Die Realsteuern sollen fünftig nur noch hinsichtlich des Dom Staat und der Gemeinde zu bestimmenden Hundertjates des nach dem Reichsgesetz festgelegten Hauptsteuersatzes verschie den sein, die erste Voraussetzung für die fünftige Relation zmi schen Einkommen und Realsteuer, wenn die Zuschläge zur Ein­tommensteuer Gesetz werden. Damit sollen die Grundlagen für die Grund und Gewerbesteuer im ganzen Reiche so vereinheit licht werden, daß die Gemeinden nur die zu erhebenden Prozent­sätze zu bestimmen haben. Die Gebäudeentschuldungsstener ( Hauszinssteuer) soll in die Reichsverwaltung übernommen werden und zwar in einer Form, die einen allmählichen Ab­bau der Steuer sichert. Das Endziel der ganzen Reform soll sein, daß das Finanzamt grundjäglich in einem einzigen Steuer­bescheide Einkommen, Vermögen, Umjatz und die daraus sich er­gebenden Steuerbeträge einschließlich der Kirchensteuer festsetzt; daß umgekehrt der Steuerpflichtige entsprechend alle Zahlungen grundsäglich nur noch an die Kasse dieses einen Finanzamtes zahlt. Anstelle der bisher bestehenden 5 verschiedenen Steuer­ausschüsse soll fünftig ein einziger gesetzt werden, der auch eine Besetzung mit Sachverständigen ermöglicht. Mit dieser Reform soll eine durchgreifende Rationalisierung der Finanzverwal­tung durch Beschränkung der Finanzämter und durch Einfüh­rung von Maschinen Hand in Hand gehen.

Entscheidung von Streitigteiten über die Vergütung geleisteter Mehrarbeit. Nach der Neuregelung der Arbeitszeit vom 14. April d. J. haben die Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Lehrlinge, für die über die gesetzlichen Grenzen hinausgehende Arbeitszeit An­ipruch auf eine angemessene Vergütung über den Lohn für die regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Als angemessene Vergütung bezeichnet die Verordnung einen Zuschlag von 25 v. H. Ent­steht zwischen gesamt vertragsfähigen Parteien Streit über die Form, die Höhe oder die Art der Berechnung der Vergütung und tommt in freien Verhandlungen oder im Schlichtungs­perfahren feine Gesamtvereinbarung zustande, so trifft der Schlichter auf Antrag eine bindende Regelung. In den nun­mehr hierzu veröffentlichten Ausführungsbestimmungen wird Dorgeschrieben, daß in dem Verfahren zur Entscheidung von Streitigkeiten über diese Vergütung die Beteiligten stets zu hören find. In geeigneten Fällen kann die Anhörung auch burch den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, den Ge­werbeaufsichtsbeamten oder andere behördliche Stellen erfolgen. Bei der Anhörung ist zu versuchen, eine Vereinbarung unter ben Barteten herbeizuführen. Die Regelung durch den Schlich ter schließt eine spätere abweichende Vereinbarung der am Streit beteiligt gewesenen Parteien nicht aus. Auch der Schlich= ter jelbft tann auf Antrag seine Entscheidung über die Ver= gütung ändern, wenn eine wesentliche Veränderung der maẞ­gebenden Berhältnisse dies notwendig macht. Die Entschei dung des Schlichters ist in einem Rechtsstreit der Beteiligten über die Vergütung auch für das Gericht( gegebenenfalls das Gewerbe oder das Kaufmannsgericht, vom 1. Juli ab das Ar­beitsgericht) bindend. Liegt eine Gesamtvereinbarung oder eine bindende Regelung durch den Schlichter nicht vor und tommt eine Vereinbarung unter den Beteiligten nicht zustande, jo hat das Gericht in einem derartigen Rechtsstreit auch über die Form, die Höhe und die Art der Berechnung der Vergütung Jelbständig zu entscheiden.

spflicht der Steuerbehörden nlagung der Gewerbesteuer. amen Runderlaß haben der preußische Fi ister des Innern und der Minister für Stellung zu den vielfachen Beschwerden ge eführt werden, daß die Gewerbesteueraus rüfung von den Steuererklärungen ab Der Schätzung die Veranlagung vornehmen, Steuerpflichtigen angegebene Gewerbe tal zu gering erscheint. In dem Kunder­usgesprochen worden, daß dieses Verfahren schüsse unzulässig ist und im Widerspruch Bestimmungen steht. In dem Kunderlag hingewiesen, daß der Steuerausschuß von hlichen und rechtlichen Verhältnisse zu er die Steuerpflicht und die Bemessung der Andererseits hat der Steuerpflichtige die en die Richtigkeit seiner Angaben durch wurde die väterliche Warf samt Haus und al retteten sie nur das nadie Leben und itterarm wieder von vorn anfangen.

Für Gewerbe, die in ihrer Art nach in gewissen Zeiten des Jahres regelmäßig zu erheblich verstärkter Tätigkeit genötigt lind, tann der Reichsarbeitsminister nach Anhörung der wirt­chaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen, daß die Vorschriften über die besondere Vergütung geltender Ueberstunden feine Anwendung finden, soweit die Mehrarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit in den übrigen Zeiten des Jahres ausgeglichen wird. Diese Anordnung des Reichsarbeitsministers jetzt voraus, daß der Ausgleich der Ar­beitszeit durch bindende Vereinbarung für die Dauer der An­ordnung rechtlich gesichert ist. Tarifvereinbarungen oder son=

ger, noch aufrecht und ohne Stod gehend, s Kirchhofgitters. Ehe er ins Gotteshaus rze Minuten vor einem Grabplate. Zwei und links schmücken die Ruhestätten. In atz frei. Seine beiden Lebensgefährtinnen n, liegen dort. Des ersten Glüds hat er erfreuen dürfen, die zweite Frau starb vor Jiele Boote hat er in seinem mühenollen, tigen Leben gebaut, ist aber selbst fast nie absterbenden Welt seiner Hallig hinaus

tödliche Bauchfellentzündung feststellen. Nach kurzen Augen­bliden war fie verschieden.

Bon weitem schon meldet der lautschlüfernde Schritt den alten neunzigjährigen Kapitän an, der, obwohl seit Jahrzehn= ten auf beiden Ohren taub, trotzdem allsonntäglich, auf seinen Stod gestützt, zur Kirche stapft.

Die Erhöhung der Posttarife und anderes.

Der Reichspostminister hat nunmehr die Verordnung über die Erhöhung der Postgebühren dem Verwaltungsrat der Reichspost eingereicht. Die wichtigsten Gebühren sollen wie folgt erhöht werden: bisher neue Gebühr

Briefe im Ortsverkehr bis 20 g... 5 Pfg. im Fernverkehr Bostkarten im Ortsverkehr

im Fernverkehr

Drucksachen bis 50 g( Bolldrucksachen) ( Teildrucksachen)

Als letzter Kirchgänger kommt der Strandvogt mit seiner Frau daher. Vor der Tür trennt er sich von ihr, und mit schon cin wenig unsicheren Schritten geht der kurze, gedrungene Mann, bis an die Kirchhofshede, hält die Rechte schirmend über die buschigen Brauen und hält Ausschau in seinem Reich. Seinen scharfen, durchdringenden Augen entgeht so leicht nichts, doch heute spähen sie vergeblich über die salze See. Die Frau steht unterdes wartend da. Der Wind bläht ihren weiten, schwat zen Tuchrod mit dem hellblauen, breiten Streifen, der handhoch über dem Saum ist. Die filbernen Ketten und großen Knöpfe am schwarzen Seidenmieder in wundervoller, alter Filigran arbeit, womit sich die Friesinnen Sonntags schmücken, flirren und glitzern im Glanz der Maiensonne, und das feinwollene Schwarze Kopf- und Brusttuch hebt sich leuchtend ab. Viel Bit­ternis hat sich in die tiefen Falten über der stark vorspringen­Den Nase eingezeichnet, und doch liegt keine Härte im Ausdrud der Augen, die soviel Leid in ihrem siebzigjährigen Leben schauen mußten.

paar, vor Monden getraut, schreitet Hand lüdjelige Kinder, über die Kirchenschwelle. lein der Vater des jungen Schiffers. Seine zigjähriger Ehe feinen Tag krank oder ver ging von ihm aus raftloser Tätigkeit. Bis Jatte sie ihre gewohnte schwere Stallarbeit Ser Schmerzen geklagt. Friesen find hart re! In der Nacht gab sie zu, daß fie fich aber sie wollte keinen Arzt. O nein, nur mstände ihretwegen haben, das würde wohl

e bennoch ab, gegen ihren Willen, den Dol

r nach einigen Stunden in der fahlen Mor

ihrem Bette stand, fonnte er nur noch eine

Ein junger Steuermann, auf furzen Urlaub daheim, betritt noch eben vor dem Pastor das Kirchlein.

Teil und Volldrudsachen über 50 bis 100 g. Geschäftspapiere bis 250 g

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über 250 bis 500 g Warenproben bis 250 g über 250 bis 500 g. Eilzustellgebühren für Briefe für Pakete Telegramme:

Die Tür des Gotteshauses schließt sich mit dumpfem Ton. Alle, die es umfaßt, hat Gott der Herr in seine Schule genom­

Wort im Ortsverkehr im Fernverkehr Zahltarten bis 25 M

von mehr als 25 bis 100 M von mehr als 100 bis 250 M von mehr als 250 bis 1000 M. Ueberweisungen, für jede Ueberweisung

von einem Postschecktonto auf ein anderes

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tung, wenn man, wie die Aufmertung" berichtet, liest, daß der Reichsbantpräsident Schacht zu seinen bereits erworbenen drei Rittergütern neuerdings das Schloß Hohenbuchau, die stolzeste Besitzung in der weiteren Umgebung von Bieberich, für 430 000 Reichsmart täuflich erworben hat. Wir wollen feineswegs etwa schwarz malen und wir sind auch der Auffassung, daß, nach dem durch die letzte Inflation Reich, Länder und Kommunen ihre Schulden los geworden sind, eine neue Inflation feinen Zweck hätte, denn wegen der Schulden der Staatsbürger ren­tiert sich eine Inflation nicht. Aber immerhin scheint der Reichs­bankpräsident in die Solidität des Grundbesitzes mehr Ver­trauen zu haben, als in seine Reichs- und Rentenmart, von welch letzterer die mit Goldflausel versehenen zum größten Teil eingezogen und durch Neuausgaben ohne Goldklausel ersetzt wor den sind. Wir halten es nicht für unangebracht, die Haus- und Grundbesitzer, hauptsächlich die, die ohne Not verkaufen wollen, ein wenig auf das, was vorgeht, aufmerksam zu machen. Man tann schließlich auch von einem Reichsbantpräsidenten etwas lernen.

Eine 50prozentige Steigerung haben die Gebühren für Wertsendungen erfahren. Bei Bostanweisungen soll teilweise eine nicht unerhebliche Verbilligung eintreten. Bis zu 25 M. findet allerdings eine Tarifsteigerung von 20 auf 30 Pfennig statt. Die neue Stala endet aber mit 1 M., anstatt bisher mit 1,60 M.

Gegen diese neue Belastung der Bevölkerung haben sich be= kanntlich alle bedeutenden Wirtschaftsorganisationen und po litischen Parteien gewandt.

Der Voranschlag der Provinz Oberhessen. Der dem Provinzialtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegte Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberhessen für das Rechnungsjahr 1927 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit dem Betrage von 4981 570. ab, übertrifft mithin denjenigen für 1926 um rund 3 533 000.. Dieser Mehrbetrag ist fast ausschließlich darauf zurückzuführen, daß infolge des Gesetzes über das Straßenwesen in Hessen vom 15. Juli 1926 mit dem 1. April 1927 die seither auf Grund der Gesetze vom 12. August 1896, 22. Juni 1901 und 12. Juli 1902 unterhaltenen Kunststraßen mit allem Zubehör in das Eigen­tum der Provinzen, die sie in Zukunft verwalten und zu unter­halten haben, übergegangen sind. Hierdurch sind die Einnahmen für die Provinzstraßen von 1926 auf 1927 zwar von 602 500 auf 3 167 000 K, also um rund 2565 000. gestiegen. Demgegen über stehen erhöhte Ausgaben für die Unterhaltung. Die not wendige Steuererhöhung soll dadurch den Steuerzahler nicht mehr belasten, als mit einer gleichzeitigen Steuersenkung der Kreise gerechnet wird, als auf die Kreise eingewirkt werden soll, ihrerseits die Steuern um den Betrag zu senken, der durch den Wegfall ihrer Straßenunterhaltungskosten bedingt ist. wan rechnet in Bezug auf die Privinzialsteuerbelastung mit dem 2,5fachen der vorjährigen Anschlagsätze. Der dann noch verblei bende Fehlbetrag von 360 000 M soll aufgebracht werden a) durch Erträgnisse des Wasserwerks Inheiden in Höhe von 250 000 M, b) durch Heranziehung des Ausgleichsstocks in Höhe Don 110 000 M.

Die Portoerhöhung um 50 Prozent erinnert an die Anfänge der hinter uns liegenden Inflation. Auch heute bedeutet sie die Herabsetzung des Martwertes im amtlichen Postverkehr um ein Drittel. Diese Tatsache gewinnt um so mehr Bedeu­

men, alle sind durch Leid, durch schweres und durch schwerstes Herzeleid tief gebeugt. Ob sich auch alle wieder in stiller Freu­digkeit aufgerichtet haben?

Harmoniumklänge dringen zart und sein durch die Spalten der Fenster, und dann setzt wuchtig, jubelnd und brausend der Gemeindegesang ein:

Sollt' ich meinem Gott nicht singen Und in ihm nicht fröhlich sein? Denn ich seh in allen Dingen, Wie so gut er's mit mir mein'. Jst's doch nichts als lauter Lieben, Das sein treues Herze regt, Das ohn' End hebt und trägt, Die in seinem Dienst sich üben, Alles Ding währt seine Zeit, Gottes Lieb' in Ewigkeit."

Herzerfreuend und stärkend schallt der von andächtigem Schauer getragene Choral. Wer so singen kann, der hat über­wunden, hat sich in seines Gottes Willen gegeben und läßt sich von ihm durch Sterben zum Leben führen.

Kantate! In der azurblauen Luft schweben blendend weiße Wolfen. Sie haben die Formen von seligen Inseln. Die ganze Landschaft ist voll wandernder Schatten, und wie himm lische Segelschiffe ziehen lauilos die Lichtinseln dazwischen über das Eiland. Hoch am Himmel träumen fleine weiße Wolken, haschen sich voll sanften zärtlichen Dranges an ihren Schleier fleidern und zerrinnen dann wieder, wie es das Wolfenschicial

will.

Lokales. Sonntagsgedanken.

Die Arbeit der Woche ist getan. Müd sind die Hände, müd der Geist. Wir sehnen uns nach dem Tage, der uns zur Ruhe gegeben. Aber er ist fast zu kurz für die müden Men­schen unserer Zeit.

Rastlos gehen die Wochen dahin wie nie zuvor. Es türm:

fich bie Arbeit von Tag zu Tag, die Maschinen laufen immer

rascher, es drehen sich die Räder immer schneller, nirgendwo ist mehr Ruhe für die hastende Menschheit. Und was während der Arbeitswoche von allen Seiten auf uns einstürmte- wir haben kaum die Zeit noch, all die Eindrüde zu ordnen. zu

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Kantate! Die Warf liegt wie ausgestorben, kein Laut dringt aus den niedrigen Häusern. Traumhafte Stille rings umher! In den winzig fleinen Blumengärten, die nach Süden liegen, blühen Primeln und Veilchen. Alle Gärten haben neue Gitter bekommen, denn die letzte Sturmflut im Februar fnidte selbst die stärdsten Zäune, und die immer gierige See riß alles an sich, ließ nicht einmal Trümmer zurüd.

Wie oft schon machten die Halligleute diese mühevollen Arbeiten, und wie oft noch werden sie es müssen? Liebe, heiße, tiefe Liebe zur täglich gefährdeten Scholle ist es, die es sie im­mer wieder ohne Klagen tun läßt. Wollte man ihnen die Hallig nehmen, so würden die Großen und Kleinen vom Heim­weh verzehrt und zermürbt werden.

Die Heimatliebe tettet die Friesen mit starten Banden an die weltfernen, meerumrauschten, fleinen Eilande, und das ist ficher, ein grausam hartes Gewöhnen geht mühsam gewonnenem, stündlich gefährdetem Glüd und ach so fargen Lebensmöglic feiten vorauf, aber dennoch die Hallig lohnt's ihnen auch wie­der durch wundervolle Schönheit.

Nach bangen, schweren, dunklen Winterwochen blaut der Fühling; nach furchtbaren, lange währenden Stürmen, nach Eis und dichtem Rebel grüßt warm und golden die Frühlings­sonne und breitet über die todgeweihte Hallig einen wunder­baren, tröstenden Zauber.

Ueber dem allen schwebt jauchzend und frohlodend der Ge­meindegesang. Die Halligleute, nicht wintermüder als andere, fingen mit besonderer Inbrunst den Sieg des Lebens aus Gott.

Kantate! Rantate!