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Sonnabend, den 26. Februar 1927.

staltung wird verstärkt durch den reichsgesetzlich eingeführten 3wang zur Uebernahme der vom Reich festgestellten Einheits­werte auch für die Steuern der Länder und der Gemeinden. Dazu kommt die von den Gewerbetreibenden start betonte Not­wendigkeit, die vorläufige Gewerbsteuer vom Ertrag endlich in eine veranlagte endgültige Steuer umzuwandeln. Die Neu­vorlage eines Gesetzes über die Sondergebäudesteuer wird da durch nötig, daß die Berordnung hierüber am 31. März 1927 abläuft; die Regierung hat ausdrüdlich zugesagt, für das Jahr 1927 den Weg der Gesetzgebung zu wählen.

Organisation des Wedela" mit einem Nr. 9. eren, wo er die nächsterreichbare Hilfs o er sie herbeirufen tann. Die Hilfs rch ein weithin sichtbares Schild tenntlich und für sich schon auch von den vorüber agen leicht erkannt werden. Der Inhaber erpflichtet, jederzeit, also auch an Sonn­in den Nachtstunden dem Hilferuf eines zu leisten. Eine derart wichtige Organi swesen unserer Zeit war längit Bedürfnis durch die neugeschaffene ,, Wedela- Hilfe tion hat auf Anregung des ,, Wedela" be timmt, daß alle öffentlichen Fernspred ftighin, auch in außerhalb des Dienstes n den Führern von Kraftfahrzeugen zu

werden dürfen, wenn diese eine Hilfs Ten, so daß in Zukunft den durch irgend bliebenen Kraftfahrzeugen dieselbe Ein g steht, wie seither schon allen anderen en Personen.

Sorganisation", die sich über das ganze vird im Laufe der nächsten Zeit noch de daß auf den Landstraßen in regelmäßigen errichtet werden, die direkt an die nächst angeschlossen sind, so daß also dann ber nicht einmal mehr notwendig hat, sich zur Fernsprechstelle zu begeben, was wiederum bedeuten dürfte.

Ausgestaltung der Organisation hängen e von Einrichtungen zusammen, die zu

rtert werden.

material steht nicht nur den Mitgliedern , was besonders erwähnenswert ist, sämt Verfügung; die Unterlagen tönnen von le des ,, Wedeka" in München, Dachauer Haupt- und Bezirksgeschäftsstellen der ganisation ist auf gemeinnügiger Grund­imt dem gesamten Kraftfahrwesen zugute.

Steuergesetze.

hessischen Staatsministeriums schreibt otage ist dieser Tage ein ganzes Bündel egangen, nämlich je ein Gesetzentwurf

Grundsteuer,

Gewerbsteuer,

Sondergebäudesteuer,

Gemeindesteuern.

i, um Mißverständnissen vorzubeugen, be ht etwa um die Einführung neuer oder ehender Steuern handelt. Zwed diejer iglich der, die zum Teil infolge der aus anderen Gründen abänderungs chen Vorschriften den Erfordernissen der

Alle diese Gesetze tragen mehr oder weniger immer noch das Kennzeichen des Provisoriums an fich. Die Grundsteuer und die Gewerbsteuer vor allen deswegen, weil mit einer gesetz­lichen Bestimmung des Reiches darüber zu rechnen ist, in wel chem Verhältnis die den Ländern und Gemeinden überlassenen Realsteuern zu den reichsgesetzlichen Steuerbelastungen stehen jollen. Zweifellos wird es sich dabei nur um sog. Rahmen­gesetze handeln, die laum oder nur wenig in die materiellen Steuervorschriften eingreifen werden. Man hat sich desha.o darauf beschränft, aus diesem Grunde nur dem Gesetze über die Gewerbesteuer einen provisorischen Charakter durch Be ( chränkung seiner Geltungsdauer aufzudrüden, während das bei der Grundsteuer weit weniger veranlaßt ist. Die Sonder gebäudesteuer tann nur noch für 1927 gesetzlich geregelt werden, weil die reichsgesetzlichen Bestimmungen nur noch für diejen Zeitraum gelten. Da aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer grundlegenden Neuordnung dieser Materie zu rechnen ist, so war es ausgeschlossen, an dieser sich sehr abänderungsbedürftigen Steuer für das eine Jahr der Geltungsdauer des Gesetzes ein­schneidende Aenderungen im Veranlagungsverfahren ins Auge zu faljen.

Bon mancher Seite wird die Erhebung dieser Steuern, ins besondere der Grundsteuer und der Gewerbsteuer als Staats: Heuern betämpft, es sei dies ein unberechtigter Eingriff in das Steuergebiet der Gemeinden und es sei ein Rüdschritt gegen= über der Steuerreform des Jahres 1899. Letzteres ist in der Tat nicht zu bestreiten. Die damalige Teilung der Steuer­quellen durch Beschränkung des Staats auf die Einkommen- und Bermögenssteuer und Ueberweisung der Realsteuern an die Ge­meinden war in der Tat ein großer Fortschritt. Aber wie kann im Ernste diese Steuerverteilung noch aufrecht erhalten werden, wenn einerseits das Reich von der Einkommensteuer ein Viertel und die Vermögensteuer ganz beansprucht und wenn anderer­seits die Ansprüche der Gemeinden an den Staat immer mehr wachsen. Mit dem Aushilfsmittel, dem Staate den Länder­anteil an der Einkommensteuer gegen Verzicht auf die Grund­und Gewerbsteuer ganz zu überlassen, fönnte sich wohl dieser, nicht aber die Gemeinden einverstanden erklären. Wenn darum Berhältnisse und Gesetze den Staat zwingen, auf absehbare Zeit auch an den Realsteuern teilzunehmen, so ist es eine selbstver­ständliche Folge, daß dafür auch besondere Gesetze über Ver­anlagung und Erhebung dieser staatlichen Steuern bestehen

Grund- und Gewerbesteuer, die seit 1920 gelangt, gab es bisher überhaupt kein behalf sich bisher durch Nutzbarmachung ges für den Steuerbedarf des Staates, naus staatspolitischen Gründen auf die Eine alsbaldige Neuregelung der staat­werbesteuer scheiterte an der Unmöglichkeit Hinblick auf die durch die Inflation nahe ewordene Reichssteuergesetzgebung; ein dem 3 vorgelegter Gesezentwurf über die Ge n Grunde nicht verabschiedet worden. Die 3 funktioniert nunmehr wieder, die Ver­mmen wie zur Vermögenssteuer sind hrung begriffen, sodaß einer zeitgemäßen schen Steuergesetze ein formales Hinder ege steht. Die Notwendigkeit zur Neuge auch so viele andere Tiere ſchwärmt. eine Stimme und kommt dann aus dem Nur selten einmal, wenn es ihm im Heu ift er ruhig weiter. Ein guter Kerl ist y- Zebrahengst, der von jung an im Zirkus m wie ein Hund geworden ist. Man sieht hverständige Behandlung aus einem Tiere Besondere Liebhaber meiner Schokolade frikanische Elefant Lindi mit den Riesen­bären. Ja, selbst die Känguruhs begrüßen rtung eines Stüdes Schokolade. Der kleine ern mit dem Rüssel fest, und dann beginnt ung meiner Taschen auf Bananen, Brot

müssen. Das Gemeindesteuerwefen soll unabhängig hier­von, wenn auch hinsichtlich des materiellen Steuerrechts iden­tisch mit den Staatssteuervorschriften in besonderem Gesetze geregelt werden.

Ueber den wesentlichen Inhalt dieser Gesetze schreibt das Presseamt des hessischen Staatsministeriums u. a. folgendes:

Grundsteuer.

,, Gießener Zeitung"

Nr. 9.

alte Geltung: Geben ist seliger als Rehmen? Ein selten Ding| wie im Vorjahre, auch diesmal wieder eine Fahrplantonferens ist heute geworden, wer noch dem Dichterwort nachlebt:

Wohltun den andern und selbst nichts verlangen, Lieben die andern. nicht gleiches empfangen!" Achtlos geht die große Masse heute am Wohl und Wehe anderer vorüber. Ihre Selbstliebe ist entartet, in Selbstsucht verkehrt. Ihr Sinnen und Trachten ist nach dem eigenen Jch. Wenn andere auch dadurch leiden, hungern, derarmen, was fümmert es jenen, deren Gott ihr Bauch und Geldsad ist? An darbenden Menschen gehen fie achtlos vorüber, hungernde Kin der sehen sie nicht, weinende Mütter hören sie nicht. Ueber sich selbst kommen fie nicht mehr hinaus.

Der Grundsteuer sollen unterworfen sein: das landwirt­schaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Vermögen( dazu gehören: Grund und Boden, Gebäude und Inventar), ferner der gewerblich genutzte Grundbesitz und schließlich das eigentliche Grundvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes, wozu vor allem die städtischen Wohngebäude, Bauplätze usw. zählen. Nicht grundsteuerpflichtig sollen sein: Grundbesitz des Reiches und der Reichsbahngesellschaft, soweit die Steuerfreiheit durch Reichsrecht bedingt ist, ferner Amtsgebäude des Staates und der Gemeinden und Gemeindeverbände, Gebäude, die dem öffent­lichen Unterricht und der sonstigen geistigen Fortbildung oder der Pflege von Religionsübungen dienen. Steuerfrei soll auch sein der Grundbesitz im Eigentum solcher Körperschaften, Personen­vereinigungen usw., die gemeinnützige oder mildtätige Zwede verfolgen, jedoch nur hinsichtlich derjenigen Grundstüde und Ge­bäude, die unmittelbar oder ausschließlich solchen Zweden dienen. Nach der Begründung wird in der Regel auch die Pflege der Leibesübungen als gemeinnützig anzusehen sein. Nebenbetriebe gewerblicher Art, die zu einem landwirtschaftlichen Betriebe ge­hören( z. B. Brennereien) sind aber gewerbesteuerpflichtig, je­doch selbstverständlich nicht bezüglich des Grund und Bodens und des Gebäudes, die vielmehr bei Rebenbetrieben ebenso wie bei gewerblichen Hauptbetrieben der Grundsteuer unterworfen werden.

So ist die Welt unserer Tage. Und an dem eigenen Jah werden wir zu Grunde gehen, wenn nicht ein großes Besinnen der Menschen noch einsetzt. Wenn wir auf dieser Erde uns wahr­haft wieder freuen wollen, dann muß der Menschheit Geleit wieder werden:

Erstmals als Wald angelegtes Oedland soll fünf Jahre grundsteuerfrei bleiben; das gleiche gilt für Eichenschälwaldun­gen von nicht mehr als 25 Heftar Flächeninhalt, die nachweis­lich in Hochwald übergeführt werden. Neuanlagen von Wein­bergen in Größe von mindestens 300 Quadratmetern sollen auf Antrag drei Jahre Steuerfreiheit genießen. Wohnungsneu­bauten, die in den Jahren 1927 bis 1931 begonnen werden, blei­ben fünf Jahre grundsteuerfrei; Ausdehnung dieser Vergünsti gung auf solche Neubauten, die ab 1932 errichtet werden, ist möglich.

des Elefanten ist ja hervorragend. Er kanischer Elefant ,, Toto" in Rom, der 1910 Ifritareisenden Christof Schulz nach Stel­ebracht wurde, Schulz nach elf Jahren, als n römischen 300 besuchte, sofort wieder. tastete Schulz' Gesicht mit dem Rüssel hn mit dieſem bei sich fest. Man bedenke, wa drei Jahre alt war! Meine ganz be r sind die bunten Aras. Es kann nie den, daß sie die angenehmsten und treuesten allen Papageien sind Schokolade ist auch and mehr oder minder sind schon alle hand­s Sprechen übt dann, wie die leise mensch viele Tiere einen beruhigenden und ver nſluß aus. Ein blauer Ara iſt auch schon unzertrennlicher Gesellschafter und treuer

die Reihe meiner tierischen Freunde über­Tre zurüd, dann wächst ihre Zahl vor meinen eibt, ist, oft eine wehmütige Erinnerung reues Gedenken an so mange brave Tier­Raubtiere, Elefanten oder Vögel aller Art,

be, die man dem Tiere gab, wurden mit e erwidert.

( Schluß folgt.)

Lokales.

Sonntagsgedanken.

Die Freude, die wir geben,

Kehrt ins eigene Herz zurüd!"

*

Waldfried.

Hessischer Landgemeindetag.

Der Vorstand des Hessischen Landgemeindetages befaßte sich in seiner am 21. Februar stattgefundenen Sigung u. a. auch mit dem gegenwärtig den Finanzausschuß des Hessischen Landtags beschäftigenden Entwurf eines Gesetzes über die Sondergebäude­steuer für das Rechnungsjahr 1927. Er legte seine Auffassung, die im allgemeinen dahin geht, daß im Wege des bisherigen Zuschußverfahrens an eine gänzliche Beseitigung der Wohnungs­not auf Jahre hinaus nicht gerechnet werden kann und deshalb nach Möglichkeit wieder wie früher der Anleiheweg beschritten und die Eigenbautätigkeit durch Zinsverbilligung weitgehendst gefördert werden müsse, faßte eine dahingehende Entschließung, welche dem Landtag und der Regierung unterbreitet worden ist.

* Das Ende der Portokasse. Die Deutsche Reichspost hat jeiniger Zeit einen jogenannten Freistempler zugelassen, eine Maschine, in der die Versender Briefsendungen und Paketkarten des In- und Auslandsverkehrs selbst freistempeln tönnen. Im Stempelschild erscheint neben dem Gebühren und dem Auf­gabestempel auch die Angabe des Absenders. Freimarken brau­chen also nicht mehr geklebt zu werden. Die Maschine bietet Geschäften usw. mit starkem Postverkehr wesentliche Vorteile: Wegfall der Portotassen und des Beklebens der Sendungen mit Freimarken sowie genaue Kontrolle der Postgebührenausgabe durch einen in die Maschinen eingebauten Sammenzähler.

Wohin wir auch heute schauen, überall der Geist der Selbst­sucht. Er ist der Geist unserer Zeit geworden. Wohl hat der Mensch von der Natur den Trieb bekommen, für sich zu sorgen. Und so langt und hascht er nach allem, um sein Leben schön zu machen. Doch der große Meister der Schöpfung gab dem Men­schen nicht nur seine Selbstliebe, sondern er gliederte ihn ein in die große Gemeinde aller Menschen, auf daß er darin wirke. Hier wird erst die Selbstliebe edel, gewinnt Vorteile, wenn der Mensch aus dieser großen Gemeinschaft nicht nur empfängt, son­dern auch gibt. Dort muß er seinem Nächsten, seinem Nachbarn, ja selbst dem Fremdling all das leisten, was er selbst in gleicher Lage von jenem bekommt oder bekommen möchte.

Wie viele der Menschen sind sich heute noch dieser Pflicht bewußt? Wo findet noch der christliche Lebensgrundsatz seine

* Oberhessische Fahrplanforderungen. Der Verkehrsbund Oberhessen hat an die Reichsbahndirektion Frankfurt eine sehr eingehend begründete Eingabe gerichtet, in der er für die ge­samten Eisenbahnlinien der Provinz Oberhessen eine ganze Reihe von Verbesserungen im nächsten Sommerfahrplan wünscht. In der Eingabe wird grundsätzlich die außerordentlich stiefmütter­liche Behandlung der Eisenbahnverkehrsinteressen der Provinz Oberhessen im Vergleich zu anderen Streden des Frankfurter Direktionsbezirks gerügt und zum mindesten die Gleichstellung der oberhessischen Linien mit anderen Streden gefordert. Weiter wird verlangt, daß die vom Sommerfahrplan 1926 abgestrichenen Züge wieder hergestellt und darüber hinaus noch wesentliche Verbesserungen im Zugdienst geschaffen werden. Letztere wer­den in der Eingabe Strede für Strede eingelegt und begründet. Für die Streden Gießen Alsfeld Lauterbach Fulda und Gießen Gelnhausen werden vor allem beschleunigte Personen­züge gefordert. Schließlich wird noch angeregt, der Verbindung von Triebwagen mehr Aufmerksamkeit als bisher zu schenken. Zum Schluß wird der Reichsbahndirektion vorgeschlagen, ebenso

19229

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in Gießen abzuhalten, von der man eine für beide Teile annehm bare Lösung erwartet.

** Festgenommen wurde eine Frauensperson, welche in einem hiesigen Konfektionsgeschäft in einem günstigen Moment ein wertvolles Kleid unter ihrem Mantel verschwinden ließ. welches sie dann nach ca. vier Wochen in hiesiger Stadt verkaufte. * Zu dem Kellerbrand in der Sonnenstraße wird berichtet, daß der Brand dadurch entstanden ist, daß einer der Lehrlinge mit einem Petroleumslicht in unvorsichtiger Weise hantierte und mit dem Licht mit einem Ballen Werch in Berührung fam, wo­durch dieser sofort in Brand geriet.

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Zu dem Brand in dem Hause Kirchenplay 9 wird berichtet, daß derselbe offenbar durch Ueberheizen des Ofens sowie durch die veraltete Kaminanlage entstanden ist. Durch die im Büro in unmittelbarer Nähe des Ofens lagernden leicht feuerfangen­den Gegenstände, welche den Brand in seiner Entstehung schr begünstigten, so daß das Feuer mit rasender Geschwindigkeit um sich griff. Eine alte Holztreppe, welche vom Brandherd nach einer Wohnung im 1. Stodwerf führt, hat das Feuer in dieser Richtung ebenfalls in ganz furzer Zeit weitergeleitet und diese Wohnung ergriffen, welche vollständig ausgebrannt ist, so daß die dort wohnende Familie anderweitig untergebracht werden mußte.

* Aufgeklärt. Der vor einiger Zeit gemeldete Kellereinbruch in der Steinstraße hat teilweise seine Aufklärung gefunden. Als Täter kommen drei Jugendliche aus Gießen in Frage.

* Dos Explosionsunglüd im Schwesternhaus. Bei dem Aether Explosionsunglüd im hiesigen Evangelischen Schwestern­haus sind außer der Schwester Elise Egelhof aus Mainz, die in der Aetherflamme im Kellergeschoß des Hauses umgekommen ist, auch die beiden schwerverbrannten Hausgehilfinnen Frieda Haas aus Günterode und Frieda Steinbach aus Oberscemen ihren schweren Brandwunden erlegen. Die Schwester Helene Brandau aus Klein- Heubach und vier Hausmädchen, die leichtere Ver­brennungen erlitten, werden voraussichtlich in einigen Tagen wieder hergestellt sein. Das Unglück geschah dadurch, daß ein fleiner Aetherballon, den die beiden Schwestern Egelhof und Brandau nach dem Abfüllen im Kellergeschoß an Ort und Stelle zurüd bringen wollten, infolge zerreißens des Korbgeflechtes zur Erde fiel, der Aether ausströmte und dessen Dämpfe sich an dem geheizten Ofen im benachbarten Bügelzimmer entzündeten. In unmittelbarer Nachbarschaft der Unfallstelle sind in und an dem Hause Sachschäden entstanden. Im übrigen ist das ganze Ge­bäude intakt, so daß der Betrieb des Hauses ungestört fort geführt werden kann.

Barablösung von Anleihefleinbeträgen.( Antragsfrist vom 1. Februar bis zum 31. März 1927.) Von dem Herrn Präsi denten des Landesfinanzamtes Darmstadt wird uns geschrieben: Nach§ 47 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. 7. 1926 und der 3. Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 4. De zember 1926 können im Inland wohnende Reichsangehörige, die bedürftig oder minderbemittelt sind, für ihre Altbesitz- Anleihen im Gesamtbetrag von weniger als 1000 M Barablösung bean spruchen. Die Barablösungssumme beträgt 8 Rmf. für je 100 M Rennbetrag, wenn der Anleihegläubiger minderbemittelt ist, 15 Rmt. für den gleichen Nennbetrag, wenn er bedürftig ist. Zuständig zur Entscheidung über den Barablösungsantrag ist die Anleihealtbesitzstelle, die bei dem Finanzamt errichtet ist. bei dem der Anleihegläubiger zur Einkommensteuer veranlagt wird. Der Antrag ist bei dieser Stelle in der Zeit vom 1. Fe bruar bis 31. März 1927 zu stellen. Die Antragstellung hat auf amtlichen Vordrud zu geschehen. Der Vordrud ist bei den zuständigen Anleihealtbesigstellen, bei den Finanzämtern, er hältlich. Nähere Auskunft wird von diesen Stellen erteilt."

HALPAUS RARITAT

N9200

der weisse Rabe unter den 4 Pfg.Cigaretten

Warum?

Weil sie über ein Jahrzehnt in der gleichen.schlichten Packung erscheint und trotzdem am meisten geraucht

wird.

HALPAUS

RARITAT

ist die meist- gerauchte, weil weitaus beste 4 Pfg. Cigarette Deutschlands.

ARNAU