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ügliche und denkbar einfache orthopädij

r der Bruch ohne die geringste Beru 4 Wochen restlos beseitigt.

närztlichen Untersuchung stellte der aus in zur Kontrolle noch hinzugezogener Ro Prüfung mit Verwunderung feit, daß de sei und erklärte: Diese Deutschen de Am nächsten Tage hatte der junge Mant en und fuhr drei Tage später von Bremer

ich.

g der Zeitschrift Die Fürsorge" hat daran

stitut für orthopädische Bruchbehandlung.

6, veranlaßt, durch Anzeigen in ihrer Zen

enden seine Dienste anzubieten.

Die Schriftleitung der Fürsorge".

er 2. gleiche Fall und ist notariell begla

1 daher auf die regelmäßig stattfindenden ertrauensarztes vom Hermesinstitut" Ham

=

uprema ler" Saul Christian Klein in Gießen.

,, Das Wohl des Kranten

fanntmachung.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

40. Jahrgang

Justizminister Otto von Brentano

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postichedkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Sonnabend, den 23. Juli 1927

tagungen ab. In der Hauptversammlung der Schneiderinnun gen hielt nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lokal 12 fg., die 90 mm breite Reflame- Petitzeile 96 Pfg. Platz. vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholungen Rabatt, für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Nummer 30

Kurbehandlung

Darmstadt, 21. 7. Heute vormittag verſchied nach länge. Grau Kies. Offenbach einen Vortrag über die Damenschnei, nach dem Reichsversorgungsgeset

emeindebezirks Michelbach, Kreis Marburg und Führer des Zentrums in Hessen, Otto von Brentano di

rem Leiden der hessische Minister der Justiz und des Innern

15 ca. 672 ha, ungefähr% Wald, soll als

Zirk auf die Zeit vom 1. September 1927 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Tremezzo im Alter von 72 Jahren.

Det am Mittwoch, den 27. Juli, um 13 Uhr ich sein Befinden so, daß er wieder aus dem Krankenhause ent

Der Tod des Ministers fam nicht überraschend. Vor einigen Monaten war er an einem Gallenleiden erkrankt, doch besserte

st Johannes Grosch statt. Guter

en. Die Bedingungen werden im Termin

nen auch vorher bei dem Unterzeichneten seinem baldigen Tode rechnen mußte.

laffen werden konnte. Bald darauf erlitt der Minister jedoch einen Schlaganfall, so daß man in unterrichteten Kreisen mit

Der Jagdbezirk ist von Station Razhaufen, aasphe- Kreuztal in fünf Minuten errei

14. Juli 1927.

Der Jagdvorsteher. Gell.

Volkes!

ränkter Haftung in Berlin C. 2, König­lägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts­

nd, Frankfurt a. M., Eschersheimerland­

, Prozeßbevollmächtigter: Reatsanwalt

chtsanw. Dr. Erich Kahn, Frankfurt a. M. andelssachen des Landgerichts in Frant nter Mitwirkung des Landgerichtsdirettors Schleusner für Recht erkannt: unbeschränkter Höhe oder Haftstrafen bis t Bezug auf die Klägerin und die von

e in Wort oder Schrift die Behauptung Geschäftsbetriebe Lodware zu auffallend

1, die derartige Ware kaufen wollen, unter

mulare

stellen, chaften, schäfte

jessen

aft

Südanlage 21

Brentano gehörte seit 1897 der Zweiten hessischen Kammer als Abgeordneter des Zentrums und nach der Revolution dem Landtage an. Er wurde auch 1919 in die deutsche Nationalver­jammlung gewählt. Im Februar 1919 wurde er zum Justiz­minister ernannt. 1921 übernahm er daneben auch das Innen­ministerium.

Bretano ist am 9. Dezember 1955 in Darmstadt geboren. Er entstammt einer oberitalienischen Adelsfamilie, deren Mit­glieder sich im deutschen Geistesleben einen bedeutenden Namen gemacht haben. Sein Vater war Postdirektor in Friedberg und feine Mutter die Tochter des früheren Finanzministers v. Hof­mann. Er studierte in Gießen und München die Rechte und ließ sich im Jahre 1884 als Rechtsanwalt in Friedberg nieder. 1891 jiebelte er nach Offenbach über, wo er bis zu seiner Er nennung zum Minister als Notar wirkte.

Das Ergebnis der Reichswohnungszählung in Hessen.

Bei der Reichswohnungszählung vom 16. Mai 1927 wur­den nach vorläufiger Feststellung ermittelt:

Starlenburg Oberhessen Rheinhessen Hessen

Wohnungssuchende

mit selbständiger obne felbftändige

Wohnung

6415

1524

5225

13 164

Familien

Wohnung

5716

1550 4646 11 912

Zusammen 12 101

3.074

9.871

25 046

derei. Dem 90jährigen Altmeister der Zunft, Nikolaus Graf Dieburg, der sein ganzes Leben dem Handwerk gewidmet hat, wurde der Ehrenmeisterbrief der Hessischen Handwertstammer überreicht. Die nächstjährige Tagung findet in Worms statt. Sehr start war die Hauptversammlung des Hessischen Schuh­machermeisterverbandes besucht. U. a. wurde die Gründung einer Verbandssterbetasse beschlossen. Als Ort der nächstjähri gen Tagung wurde ebenfalls Worms bestimmt. In der Tagung der hessischen Schreinermeister wurde naa) Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten Schreinermeister Schmuhl aus Worms zum Ehrenmitglied ernannt. Die nächstjährige Tagung soll in einem noch zu bestimmenden Orte stattfinden. Den Abschluß der Tagungen der drei verbände bildete eine große Handwerkerkundgebung im Sangarten, bei der Enn dikus Dr. Menninger Elberfeld, Verbandsvorsitzender Müller Neustadt a. d. 5. und Landtagsabgeord. Lau= denbacher Dieburg Vorträge hielten.

Wenn diese Zahlen nicht übereinstimmen mit den Listen der Wohnungsämter, so ist das zum Teil darauf zurückzuführen, daß bei der Zählung am 16. Mai Wohnungssuchende, die be= reits im Besitz einer selbständigen Wohnung sind, nur dann gezählt werden sollten, wenn wegen Ueberfüllung der Woh­nung, Baufälligkeit oder einem sonstigen trifftigen Grund die bisherige Wohnung unbedingt aufgegeben werden muß, wäh tend in den Listen der Wohnungsämter auch Personen erschei nen, die aus irgend einem Grunde ihre Wohnung tauschen wollen.

Hilfe für das rheinhessische Unwettergebiet.

Wochenrückblick.

Das Reichsversorgungsgesetz( RVG.) hat die nach früheren Militärversorgungsgesetzen gewährten Leistungen erheblich aus. gestaltet. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Folgen einer Dienstbeschädigung zu beseitigen oder doch nach Möglich­feit zu mildern. Das RVG. gewährt daher Heilbehandlung. um das Versorgungsleiden zu beseitigen oder wesentlich zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten oder förperliche Be­schwerden zu beheben.

Die Heilbehandlung wird im allgemeinen von den Kranken­tassen durchgeführt, wobei die Leistungen gegenüber der Reichs­rersicherungsordnung nach manchen Richtungen erweitert sind. Dagegen hat sich das Reich die orthopädische Versorgung und die Kuren vorbehalten, einschließlich Heilstättenkuren für Lun gentrante.

Voraussetzung für die Badekuren ist, daß sonstige Behand lungen feinen geeigneter Erfolg hatten, wie solche nur von den in einem Kurort verfügbaren Mitteln zu erwarten sind. Die Kurzeit beträgt in der Regel 4 Wochen.

Heilstättenkuren werden in erster Linie für Lungentuber fulose bewilligt, wenn das Leiden frisch aufgefladert oder noch nicht gänzlich zur Ruhe gekommen ist. Kurdauer hier mehrere Monate, Verlängerung nach Bedarf.

Ueber beide Arten der Kurbehandlung befinden die Haupt­versorgungsämter. Das Hauptversorgungsamt Kassel hat im Rechnungsjahr 1925: 609 Badekuren, 585 Heilstättenkuren, in den ersten 9 Monaten des Rechnungsjahres 1926: 778 Bade­turen, 507 Heilstättenturen bewilligt.

Nicht unerwähnt soll bleiben, daß auch die nach dem Offi­zier- Pensionsgesetz 06 versorgten Offiziere unter gewissen Vor­aussetzungen Kuren durch das Hauptversorgungsamt erhalten fönnen. Sie zahlen die hierfür festgesetzten mäßigen Durch schnittskosten und erhalten dazu auf Antrag eine Beihilfe.

Das Reich bedient sich zur Durchführung der Kuren eigener, von Fachärzten geleiteter Anstalten: Vorsorgungsfuranstalten Außerdem hat es an mehreren Orten mit Anstalten Verträge abgeschlossen. In beiden Fällen ist sorgfältige sachgemäße Be­handlung bei guter Unterkunft und Verpflegung sichergestellt. Zum Bereich des Hauptversorgungsamts Kassel gehören die Versorgungsfuranstalten Bad Homburg und Bad Nauheim, fer­ner für Heilstättenfuren die Versorgungsfuranstalt Helsa und in beschränktem Umfange das Versorgungsfrankenhaus Hanau. Die Versorgungsfuranstalt Bad Homburg ist eine Stiftung des Herrn Gustav Weigand daselbst. Früher yotel ersten Ran­ges, in und nach dem Kriege start verwohnt, ist sie jetzt durch gehend erneuert worden. Sie stellt nunmehr eine durchaus neuzeitliche Anstalt mit eigenen Kurmitteln dar. Die wich­tigste Heilanzeige bilden die Krankheiten der Verdauungs­organe.

Die Welt steht mitten in einer Unwetter- Aera. Kaum waren die riesigen Ueberschwemmungen in Ame­rika zu Ende, als auch schon Wirbelstürme über Europa dahinbrausten. Auf die Unwetterkatastrophen im Harz und in Sachsen kommt nun in Palästina ein heftiges Erdbeben. Ueberall in der Welt scheinen die Natur­träfte entfesselt zu sein. Wenn auch die Meldungen aus Palästina zunächst übertrieben waren, so ist doch nach den letzten Nachrichten der Schaden ganz beträcht­lich. Die Genfer Marineabrüstungskonferenz, die vor 8 Tagen vor unüberwindlichen Schwierigkeiten stand, hat sich in letzter Minute noch einmal zusammengefun­den. Eine Vollsitzung fand statt. Aus den Reden ließ sich erkennen, daß Verhandlungsbereitschaft bei den vertretenen Staaten vorhanden ist, aber für sein Land immer noch keiner nachgeben will. Man versucht, Eng­land als den Hauptsündenbock hinzustellen. Ob mit Recht oder Unrecht sei nicht entschieden! Jedenfalls möchte kein Staat die Schuld am Scheitern der Konse­renz auf sich nehmen.-In Frankreich hat sich das Mi­nisterium Poincaré mit vielen Winkelzügen noch ein­mal retten können. Poincaré selbst scheint aber doch der Schrecken ein wenig in die Glieder gefahren zu sein, denn seine Rede in Belgien anläßlich seines Besuches in Brüssel bei der Einweihung des Denkmals für den unbekannten Soldaten ist sehr mäßig gehalten, erkennt sogar einmal den guten Willen Deutschlands bei der Entfestigung des deutschen Ostens an. Dafür machen die französischen Nationalisten, denen das nicht in ihren Kram paßt, wegen dreier von der Forstverwal­tung im Interesse der Feuersicherung unserer Ostwälder errichteter Holztürme desto lauteren Lärm. Drei Holz­türme bedrohten von neuem die Sicherheit Frankreichs! Früher hätte man das in ein Wigblatt und nicht in eine Zeitung gesetzt. Unterdessen steigt die Teue­rung in Frankreich unentwegt weiter. Der General­index ist in der letzten Woche von 485 auf 520 gestie= In unserem Nachbarstaat Oesterreich ist es in der Hauptstadt Wien zu blutigen Zusammenstößen gekommen infolge eines politischen Prozesses. Gewis senlose Elemente hatten sich der Masse bemächtigt und haben den herrlichen Justizpalast in Flammen aufgehen lassen. Der Sozialdemokratie ist es selbst ob ihres extremen Flügels Angst und Bange geworden. Das österreichische Parlament leidet unter einer unglücklichen Zusammensetzung, da es aus über 80 Sozialdemokraten und knapp 90 Andersgesinnten besteht. Man hat aber die Sozialdemokraten nicht in die Regierung mit ein­

Nach Besichtigung der vom Hagelwetter am Samstag in Rheinhessen betroffenen Gebiete durch die Regierung und an= deren behördlichen Vertreter wird bekanntgegeben: Die Regie­rung will Richtlinien zur Bildung örtlicher Kommissionen zur Abschätzung der Schäden erlassen, damit unverzüglich Er­hebungen gemacht werden fönnen. Das Landwirtschaftsamt Mainz, unter dessen Leitung die Abschätzung erfolgen soll, wird ben geschädigten Landwirten zunächst mit Ratschlägen zur Seite stehen, damit der notwendigste Futterbedarf gedeckt werden kann. Der Frage, ob und in welcher Weise die Notlage der von dem Unwetter betroffenen Landwirte eine finanzielle Silfe seitens des Staates erforderlich macht, fann erst nähergetreten werden, wenn der Umfang der Schäden und der Kreis der Geschädigten festgestellt ist. Die vorläufige Besichtigung hat ergeben, daß es sich um Schäden in einem Ausmaße handelt, wie sie durch Hagelwetter seit vielen Jahren in Hessen nicht verursacht wurden.

Börsenberatung

gen fachlich, gewissenhaft, durch langjährig in erfahrenen Berliner Börsenfachmann bei mäßiger Gewinnbeteiligung.

Jos. Cassel, Borfenremifier

dit, Berlin- Neukölln, Emserstraße 62

9,

Hessischer Landgemeindetag.

Der Vorstand des Hessischen Landgemeindetages hielt am 11. Juli in Bad Nauheim eine Sigung ab, die in der Hauptsache der Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten gewidmet war. Eine Verankerung des Saiedsgerichtsgedankens, wie er von verschiedenen Seiten in Vorschlag gebracht worden war, hat je= doch in dem vorliegenden Teilgesehentwurf nicht stattgefunden und wurde von dem Vorstand des Hessischen Landgemeindetags als eine der Hauptforderungen der Landgemeinden zu dem neuen Gesetzeswerk sehr vermißt. Des weiteren war die Ge­währung von Baudarlehen durch die Hessische Landesbank Gegenstand eingehender Besprechung. Die Hessische Landesbank weigere sich, das verbilligte Staatsbaudarlehen( II. Darlehen) ju geben, wenn sie nicht gleichzeitig auch das erste gegeben habe. Das Vorgehen der Hessischen Landesbank solle nicht wider­Spruchslos hingenommen und der zuständige Herr Minister um sofortiges Einschreiten ersucht werden.

*

Hessische Handwerkertagungen in Dieburg.

gen.

Die Stadt Dieburg stand am Sonntag im Zeichen des Hessischen Handwerks.. Zu gleicher Zeit hielten hier der Lan= desverband der hessischen Schreinermeister, die hessischen Schnei­derinnungen und der Hessische Schuhmacherverband ihre Jahres­

Die Versorgungsfuranstalt Bad Nauheim ist neuerdings in zwei von der Stadt ermieteten Gebäuden sehr zeitgemäß unter­gebracht; sie benutzt für ihre Insassen meist Herzkranke die bekanntlich vorbildlichen Heilmittel der Kurverwaltung. Daß hier wie in Bad Homburg den Insassen die Kurkarte koſten los zugestellt wird, sodaß ihnen alle dadurch bedingten Vor­teile erwachsen, sei nur nebenbei bemerkt.

Die als Heilstätte für Lungenkranke dienende Versorgungs­furanstalt Helsa ist kurz vor dem Kriege als Militärgenesungs­heim in besonders schöner Lage errichtet worden; sie ist Eigen­tum der Gemeinde, vom Reich ermietet.

Verträge zur Durchführung von Kuren bestehen im Bereiche des Hauptversorgungsamts Kassel mit den Heilstätten Ober­faufungen, Berka, Waldhof, Elgershausen, Sandbach i. O., Rup­pertshain i. I.

In besonderen Fällen werden Kuren für Tuberkulöse im Deutschen Kriegerfurhaus in Davos bewilligt.

Die Regierungsentwürfe

bezogen, nach unserer Ansicht ein Fehler. Eine der zur Abänderung des Reichsmietengesetzes

-

und des Mieterschutzgesetzes.

( Schluß.) § 52b.

Auf Grund einer Kündigung, die zwischen der Bekannt­gabe einer Anordnung gemäß§ 52 Abs. 1 Satz 1 und ihrem Infrafttreten vom Vermieter erklärt ist, kann die Herausgabe des Mietraums verlangt werden, jedoch frühestens für den Zeitpunkt des Inkrafttretens; für die Kündigung gilt der§ 565 Abs. 1 Satz 1 BGB., sofern nicht eine längere Kündigungsfrist Dereinbart ist. Der Vermieter tann schon vor dem Infraft­treten auf fünftige Räumung flagen. Soweit in einer vor dem.....( Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes) erlasse= nen Anordnung ein anderes bestimmt ist, behält es hierbei sein Bewenden.

artig starte Opposition ist und bleibt ein Schmerzens­find. Dazu kommt, daß die Hauptstadt Wien über­wiegend sozialdemokratisch ist. Anscheinend ist aber die Regierung Herr der Lage und wehrt sich energisch gegen die Wünsche der Sozialdemokratie. Der schlaue Präsi­dent Seipel hat durch Verhandlungen zunächst Zeit und damit alles gewonnen. Täuschen wir uns aber nicht über den Augenblidserfolg. Die nächsten Jahre wer­den in dem Donaustaat starte politische Kämpfe brin­gen. Der Entwurf des Reichsschulgesetzes wurde vom Kabinett beraten und der Deffentlichkeit zur Dis­fussion übergeben. Die volksparteilichen Minister haben ihr Veto gegen gewisse Punkte eingelegt. Am brenz­lichsten wird wohl der Kampf um die Simultanſchule in Hessen, Baden und Hessen- Nassau werden. An anderer Stelle möge ausführlich nach Eintreffen des Wort­lautes dazu Stellung genommen werden. In Hessen richteten Unwetter, besonders in der Provinz Rhein- Mietraums. hessen, beträchtlichen Schaden an. In der letzten Woche tagte in Jugenheim der Hessische Beamtenbund und in Bad Nauheim der Hessische Landgemeindetag.

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Eine vor der Bekanntgabe vom Vermieter erklärte Kün­digung berechtigt nicht zum Verlangen auf Herausgabe des

§ 52c.

Nach der Bekanntgabe einer Anordnung gemäß§ 52 Abs. 1 Satz 1 kann der Vermieter von der Aufhebungsklage zur Räu­mungsklage übergehen.