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anffurt a. M. Nr. 25035" aufzugeben. nfommen, soll das Dentmal im Som 1. Nähere Auskunft erteilt auf Un Denfmalausschusses Oberit a. D. Zehr. abt, Riedefelstraße 14.

erbejprechung. Seimatbuch.

Luz haben es unternommen, für die Heimatbuch" zu entwerfen, das in

und im ersten Teil nunmehr vorliegt. on Heimt und Geschiante. Das Buch swerte auf diesen Gebieten für jebe ie Eintragungen in das Wert sollen Es stellt eine Art Ortschronik dar; Eintragungen beziehen, ergibt das thaltsverzeichnis: Borjpruch, Borwort, Verzeichnis der Bearbeiter. A) Unjer te, B) Unser Heimatort in der Welt­atort und seine Geschichte: 1. Unfere Bürgermeister( Gebentblatt), 3. Fort us dem Gemeindeleben, D) Unfere eschichte: 1. Unsere Kirche, 2. Unser er( Gedenkblatt), 4. Fortlaufende Ein­

lichen Leben, E) Unsere Heimatiale njere Schulen, 2. Unsere Lehrer( Ge

e Eintragungen aus dem Schulleben,

hule: a) Unsere Weihnachtsfeiern, mn, c) Unsere Jugendtage, b) Unsere

e Festtage der Schule, Nachspruch und

ng zur Einlieferung

und Steuermarkenblätter

für 1926.

r die im Kalenderjahr 1926 Steuer

sind, werden hiermit aufgefordert,

nuar 1927 ihre Steuerfarten mit den it Steuermarken verklebten Marten Finanzamt einzuliefern. Zuständig essen Bezirk der Arbeitnehmer am Wohnsiz oder in Ermangelung eines nen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Zeitverlust kann aber auch die Ein­ch die Arbeitgeber erfolgen. ch soweit sie den Steuerabzug vom ungsverfahren durchführen- find ng zur Einliefung der Steuerkarten 26 in den Arbeits- und Geschäfts fentlich bekanntzugeben.

jedes einzelne Steuerblatt in allen ig ausgefüllt ist, insbesondere muß Ropfinschrift der Steuertarte genau ragungen in den Spalten Gesamt er Steuerbetrag" sind auszuaddieren. Steuerfarte und der Martenblätter ummer der Steuerkarte für 1927 und uerkarte ausgestellt hat, sowie die rs am 31. Dezember 1926 anzugeben. Einlieferungspflicht ist mit den im Strafen bedroht; außerdem kann die § 202 AD. vorgesehene Strafe er

1927,

n, Buzbach, Grünberg, Hungen.

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ble für 1927 wieder's amp- Salz

Chlipköler, Frankfurt a.M.

ter landstr. 93

40. Jahrg.

Samstag, den 22. Januar 1927.

Nr. 4.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Seneste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Wochenrückblick.

China, das Riesenreich, erlebt nun schon jahrelange Kämpfe der verschiedensten Generale miteinander. Eines Sinnes scheinen aber diese gegen die Fremden, besonders die Engländer zu sein. Die Engländer haben in den großen Küstenstädten Fabriken, besonders Spinnereien, eingerichtet und beuten dort die Chinesen in schamloser Weise aus. Tägliche Arbeitszeit 16 Stun­den und mehr, Schlafen im Arbeitssaal, völligste Ab­hängigkeit vom Unternehmer, ganz geringer Lohn sind die Kennzeichen des englischen, dort arbeitenden Groß­tapitals. Goll man sich da wundern, wenn man liest, daß die Chinesen einmütig erbost sind gegen die Ein­bringlinge, daß sie die Missionare des Voltes vertreiben, das auf der einen Seite die Grundsätze des Christen­tums verbreitet, auf der anderen Seite sie in der Braris mit Füßen tritt? England befindet sich in einer pretären Lage. Nicht weniger als 55 Kriegsschiffe sind in die chinesischen Gewässer von ihm entsandt, starte wei­tere Geschwader befinden sich auf dem Wege. Sollte es zu ernsten friegerischen Konflitten tommen, so ist selbstverständlich die Lage sämtlicher Fremden in China gefahrdrohend, da die weiße Rasse vom chinesischen Bolt dann leicht als eins betrachtet wird, ohne weiter nach der Nationalität zu fragen. Auch in Mittel­amerita wird die Lage immer verwidelter. Amerika will ganz Nicaragua besetzen, Mexiko damit bedrohend. Der Präsident Diaz, der die Amerikaner rief, möchte sie nun anscheinend gern wieder los sein, da sie ja auch ihn zur Ohnmacht verdammen, denn er macht seiner Gegenpartei unter General Sacasa Vermittlungsvor schläge. Amerita möge vorsichtig sein, da bei einer Einigung sich der Zorn Nicaraguas gegen den Ein­dringling wenden würde. Dabei hat Amerika im eige­nen Lande wegen des Vorgehens zwei heftig sich be­lämpfende Lager bekommen. Die Senatswahlen in Frankreich brachten eine kleine Verschiebung nach links.

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Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postichedfonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Mary sich nicht entschließen. Die Folgerung aus dieser Tatsache wird in der nachstehenden amtlichen Mitteilung gezogen:

Berlin, 20. Januar. Amtlich wird mitgeteilt: In Forts führung der auf Bildung einer Regierung der Mitte gerichteten Bemühungen hatte heute morgen der Reichskanzler erneut eine eingehende Besprechung mit dem Führer der Fraktion der Deut­schen Volkspartei, dem Abgeordneten Scholz. In den Mittags­stunden erstattete der Reichskanzler dem Reichspräsidenten Be­richt über das Ergebnis seiner bisherigen Sondierungen. An­gesichts der Widerstände, auf die er bei diesen Bemühungen um die Bildung einer Regierung der Mitte gestoßen ist, legte der Reichskanzler den ihm gewordenen Auftrag in die Hände des Reichspräsidenten zurüd. Der Reichspräsident hat sich seine weiteren Entschließungen vorbehalten.

Neue Ausweisungen aus Ost- Oberschlesien.

Nach der Oberschlesischen Volksstimme" erhielten wiederum vier leitende Beamte der Schlesischen Kleinbahn, und zwar die

Vorstandsmitglieder Dr. Sonned und Grottian, ferner Regie­rungsbaumeister Dreyzehner und Dr. Jessen, die bereits vier Jahre in Polnisch- Oberschlesien ansässig sind, den Befehl, bis zum 15. Februar das polnische Staatsgebiet zu verlassen.

Reichsstädtetag 1927.

Der diesjährige Reichsstädtetag wird in den ersten Juli­tagen in Görlig stattfinden. Man rechnet mit über 2000 Teil­nehmern aus allen Gegenden des Reiches. An die Tagung wird sich eine mehrtägige Studienreise durch Nieder- und Oberschlesien anschließen.

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Um das Reichsehrenmal. Für Lorch.

Der Hessische Verkehrsverband faßte in seiner Hauptver­sammlung in Mainz eine Entschließung, mit der er wiederholt der hoffnungsvollen Zuversicht Ausdrud gibt, daß bei der end­gültigen Entscheidung der Frage des Reichsehrenmals für die im Weltkrieg gefallenen Deutschen die Wahl auf die herrlich inmitten des jahraus, jahrein von vielen tausenden Deutschen befahrenen deutschen Schidsalsstromes gelegenen Lorcher Rhein­inseln fallen möge.

Megito für Schiedsgericht.

Die megitanische Regierung hat in einer schriftlichen Er­flärung im Prinzip eine Regelung der Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten auf schiedsgerichtlichem Wege angenom­men, jedoch wird in der Erklärung nicht erwähnt, welche be­sonderen Streitpunkte durch einen Schiedsspruch beglichen wer­den sollen.

Vereinigten Staaten.

( Gießener Tageblatt)

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Der bereits vom Repräsentantenhaus angenommene und dem Senat zur Beschlußfassung vorliegende Entwurf über die Erweiterung der Freigabebestimmungen sieht u. a. vor, daß auch für die Beschlagnahme der deutschen Patente und Waren­zeichen eine Barentschädigung bis zum Betrage von 100 Mil­lionen Dollar gewährt werden soll. Der Hansa- Bund für Ge­werbe, Handel und Industrie, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 36, weist darauf hin, daß er in der Lage ist, durch seine guten amerikanischen Beziehungen derartige Anträge mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten.

Das Arbeitsgerichtsgesetz.

Unterm 23. Dezember 1926 wurde das neue Arbeitsge richtsgesetz vom Reichstag beschlossen und am 28. Dezember 1926 der Oeffentlichkeit übergeben. Das Gesetz trat, soweit es fich um Maßnahmen zu seiner Ausführung handelt, mit dem Tage seiner Beröffentlichung, im übrigen mit dem 1. Juli 1927 in Kraft.

Italien stredt jetzt unter allen möglichen Vor­wänden seine Arme nach Albanien aus. Neuerdings hat es ein leichtes Erdbeben zum Vorwand genommen, um Truppen und Ingenieure dort zu landen, die im Einvernehmen mit den Behörden arbeiten sollen. Aeußerst mißtrauisch sehen die übrigen Balkanvölker zu. Im Deutschen Reich ist der erste Versuch einer Regierungsbildung mißglüdt. Dr. Curtius hatte teinen Freigabe deutscher Patente und Warenzeichen in den Erfolg. Nun versucht es Dr. Marg, der Führer des Zen­trums, ob mit besserem Erfolg, ist zur Stunde nicht er­sichtlich. Vielleicht glüdt es ihm, wenn die Kulissen­arbeit rasch genug beendet ist, bis Ende Januar noch ein deutsches Kabinett auf die Beine zu stellen. Der Reichsbund für Kriegsgräberfürsorge hat unter wohl­wollender Unterstützung des Reiches den 13. März, den Sonntag Reminiscere, als Gefallenengedenttaa feit­gelegt. Hoffentlich versteht sich auch das Reich dazu, diesen Tag entsprechend zu schützen in bezug auf seine Heiligkeit, nicht daß mittags die Gloden läuten und Ge­denkfeiern stattfinden, während man abends die Jazz­paute schlägt. Schon die Kreisämter fönnten in dieser Beziehung viel tun! In Mainz überfielen von neuem zwei französische Soldaten eine vom Theater zurückkehrende Familie und schlugen mit dem Stahl­helm ein junges Mädchen nieder, nachdem sie schon vorher einen jungen Mann angegriffen hatten. Die Dunkelheit erleichterte ihre Tat. Zum Glück gelang es, die beiden Täter festzunehmen. Immer wieder die Forderung: Weg mit der Besagung!"

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Marx legt die Regierungsbildung in

Hindenburgs Hände.

Sieben Wochen dauert nun bereits die Regierungskrisis in Berlin, und noch ist der erlösende Weg aus dieser Lähmung nicht gefunden. Aber einen Schritt weiter sind wir am Don nerstag doch gekommen. Der ehemalige Reichskanzler Dr. Marg hat dem Reichspräsidenten den Auftrag zur Kabinetts bildung zurückgegeben. Zweifellos ist der Verzicht von Mary auf die Fortsetzung seiner vergeblichen Bemühungen gefördert worden durch den Beschluß der Deutschen Volkspartei, den diese am Mittwoch Abend gefaßt hat:

Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei nahm die Berichte der Abgeordneten Dr. Scholz und Dr. Curtius über den bisherigen Gang der Regierungsbildung entgegen. Die Fraktion sprach dem Abgeordneten Dr. Curtius den Dank für seine Führung der Verhandlungen aus und erklärte sich einmütig mit der Art dieser aussichtsreich geführten Ver: handlungen einverstanden. Die Fraktion stellte fest, daß in­folge des Abbruchs dieser Verhandlungen durch die Zentrums­fraktion die Frage nicht endgültig geflärt ist, ob die sachlichen Voraussetzungen für ein Zusammenwirken mit der deutsch­nationalen Fraktion auf innen und außenpolitischem Gebiet gegeben sind. Die Fraktion betraut ihren Vorsitzenden mit der Weiterführung der Verhandlung und wird diese auf der Grundlage ihrer bisherigen Beschlüsse führen."

Zu einer Fühlungnahme mit den Deutschnationalen fonnte

Vorschußzahlungen auf Aufwertung aus Versicherungen.

Das Arbeitsgerichtsgesetz ficht für die Entscheidung von Streitigkeiten in Arbeitssachen besondere Arbeitsgerichte vor. Die Verhandlungen über die Einrichtung von Arbeitsgerichten reichen bis in das Jahr 1922 zurüd. Wiederholt haben die Handwerkskammern und auch andere berufsständige Vertretun gen sich gegen fie ausgesprochen, doch sind alle Bemühungen, die Einführung zu verhindern, vergebens gewesen. Arbeits­gerichte werden nunmehr errichtet und zwar jeweils für den Bezirk eines oder mehrerer Amtsgerichte, wobei die Einheit lichkeit des Wirtschaftsgebietes in Betracht gezogen werden soll.

Der Schutzverband der Lebens- und Feuerversicherten e. V., München, teilt uns mit: Die Regelung der Aufwertungsan sprüche aus Versicherungen wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit aber die Versicherten schon eher in den Besitz eines Teiles ihrer Ansprüche gelangen, hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung den für die einzelnen Gesellschaften bestimmten Treuhändern dringend anheimgestellt, Anträge auf Vorschußzahlungen nach Möglichkeit zu genehmi gen. Auf bereits fällige Ansprüche gewähren die Treuhänder jetzt durchweg Vorschüsse in Höhe von 6 bis 10 Prozent der Prämienreserve jeder Police, bei Rentenversicherungen ca. 5 bis 7 Prozent der ursprünglich vereinbarten Jahresrenten. An­träge auf Vorschüsse oder Darlehen sind am besten an den für die in Frage tommende Gesellschaft bestellten Treuhänder zu richten."

Der Schutzverband der Lebens- und Feuerversicherten e. V., Verbandsleitung: München, Isabellastraße 40, gibt gerne auf alle einschlägigen Fragen gegen Beilage von doppeltem Rüd­porto tostenlos Auskunft.

Ein notwendiger Schritt.

Für das Handwerk ist diese Neuregelung insofern von ent scheidender Bedeutung, als Gewerbe- und Innungsschiedsge richte für die Zukunft in Wegfall kommen und auch die Be­stimmungen über den Ausschuß für das Lehrlingswesen Ab­änderungen erfahren haben. Trotz großer Widerstände gelang es in letzter Stunde, wenigstens in etwas, dem Handwerk eine Sonderstellung zu erringen, da die Entscheidung von Streit fällen des Handwerks besonders zu errichtenden Fachkammern, fogen. Handwerksgerichten, obliegt.

Da das Arbeitsgerichtsgesetz von wesentlicher Bedeutung ist, geben wir im folgenden einen Ueberblick über seine Be­stimmungen, die wir besonders den Innungen zur Beachtung empfehlen:

In Polen wurde kürzlich eine Verordnung rechts­fräftig, die allen Abgeordneten und Senatoren unter­jagt, Verwaltungs-, Revisions- oder Aufsichtsratsstel­lungen bei Aktiengesellschaften innezuhaben.- Hof­fentlich folgt der deutsche Reichstag bald den zahl­reichen Stimmen, die ähnliche Verordnungen auch für unsere Parlamentarier fordern. Die Gefahr einer Ver­quidung von Politik und Geschäftsinteresse, die in der Geschichte der letzten Jahre mehrmals zu peinlichen Affären geführt hat, muß im Interesse der Untadelig­feit unseres öffentlichen Lebens soviel als möglich be­seitigt werden. Dazu könnte eine Verordnung, wie die nun von Polen durchgeführte von Nugen sein. Bisher hat unseres Wissens nur Anhalt als einziger deutscher Staat ein Gesetz, das den Parlamentariern in dieser Beziehung gewisse Beschränkungen auferlegt.

Arbeitsgerichtsbehörden sind: die Arbeitsgerichte, die Lan desarbeitsgerichte und das Reichsarbeitsgericht. Für die Rechts­streitigkeiten sind zunächst die Arbeitsgerichte zuständig. Gegen ihre Entscheidung kann Berufung bei den Landesarbeitsgerich ten eingelegt werden, wenn der Streitgegenstand einen Wert von 300 Reichsmark übersteigt oder wenn das Arbeitsgericht die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechts streites zugelassen hat. Die Revision gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte findet an das Reichsarbeitsgericht statt.

Die Arbeitsgerichte sind bei Handwerksbetrieben nament lich zuständig in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ar­beitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeits- oder Lehr verhältnis, sowie für bürgerliche Rechtsstreitigkeigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis in Zusammenhang stehen, weiterhin für bürger­liche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemein­samer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeits- oder Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen.

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Unter den Begriff der Arbeitnehmer werden Arbeiter und Angestellte einschließlich der Lehrlinge zusammengefaßt. Den Arbeitnehmern werden gleichgestellt Personen, die ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, im Auftrag und für Rechnung bestimmter anderer Personen Arbeit leisten, also Hausge werbetreibende und sonstige Arbeitnehmer ähnliche Personen und zwar auch dann, wenn sie die Roh- und Hilfsstoffe selbst beschaffen. Keine Arbeitnehmer sind Vertreter von jurstischen Personen und von Personengesamtheiten des privaten und öffentlichen Rechtes, ferner Personen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Beamte, sowie als Angehörige des Reichsheeres und der Reichsmarine.

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