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Nr. 32

Gießener Zeitung

ie einen interessanten und guten Ueberbl ommnung und Hochwertigteit der Erzeugni mmgarnspinnereien bieten. Die Bedeutun Industriezweiges für Deutschland wird de tilmeise am nachdrücklichsten durch den Befas der Norddeutschen Wolltämmerei nspinnerei, Bremen, zum Bewußtien it seiner Art größtes Textil- Unternehmen bes ich im Graffi- Textil- Meßhaus( früheres Ma zer dem Zirkelsaal den ausgedehnten linte um der Besucherschaft einen umfassenden Produkte der in diesem Konzern zusammen fen zu übermitteln. Der Besuch der Aus

N. W. K. gibt nicht nur dem Fachman

Jen und Aufschlüsse, sondern darüber hinaus Bejucherschaft.

rbesteuerte Bubikopj.

wurde in der Stadtverordnetenverjamm uf Einführung einer Bubitopfiteuer angs ratete Bubikopf habe den doppelten Stree

Erscheint: Samstags.

Lieuelte Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

40. Jahrgang

Bericht über die wirtschaftliche Lage

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Boftichedfonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Sonnabend, den 13. August 1927

zu erweden, fleinlichen Schikanen ausgesetzt zu werden. Fest stellungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen find ebenfalls zu be

während Bubiköpfe unter 15 Jahren steues des deutschen Handwerks im Monat Juli 1927 rüdfichtigen. Der Prüfer darf ohne Wissen des Inhabers des

Neue Bücher.

Bom Reichsverband des deutschen Handwerks wird uns ges schrieben:

ff. Bernichtung der Feimaurerei durch Ent imnisse. Selbstverlag des Verfassers. End ährigem fruchtlosen Bemühen einfichtig ge Cer den Völkern das Wesen der Freimaurerei jezt diese Schrift. Mit deutscher Gründ assenden Quellenstudiums und militäriser der Feldherr Ludendorff das furchtbare Ge auerei aufgededt. Das ist der vornehmliche Auslieferung: Fortschrittliche Buchhandlung Ottostraße 1. Preis 1,50 M.

Monatshefte bringen mit dem Auguftbeft zu einem würdigen Abschluß. Es sei nur alt des Heftes an Reichhaltigkeit und Biel wünschen übrig läßt.

*. Wien hat die blutigsten Revolutions schichte hinter sich. Der brennende Justi

istere Folio dazu. Die letzte Nummer der diese Ereignisse einige sehr charakteristische ne Aufmerksamkeit verdienen.

Baul Christian Klein in Gießen.

1927128. Röln.

he, Rechtswissen inische Semester) fmännisches und ginn: 2. Novem 15. Oktober bis ichnis fann vom reinsendung von ogen werden.

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SELBST

Die anhaltende Besserung der wirtschaftlichen Gesamtlage bewirkte mit der Zeit auch im Handwerk eine erfreuliche Auf­märtsbewegung. Sie wirkt sich vorläufig noch nicht in vollem Umfange aus, da der jeweilige Beschäftigungsgrad im Hand­werf mehr als bei anderen Berufen von der Kauftraft der brei­ten Masse der Konsumenten abhängig ist. Die Lage des Hand­werfs stand weitgehend unter dem Einfluß der überwiegend noch fortdauernden günstigen Beschäftigung im Baugewerbe, jedoch machen sich verschiedentlich Anzeichen eines bevorstehenden Um­Schwungs bemerkbar. Ungünstig wirkte auf eine Reihe von Hand­werten, wie beispielsweise auf das Malerhandwerk die unbe­ständige Witterung, durch die vielfach Außenarbeiten wesentlich erschwert wurden. Für einen großen Teil des Handwerks war die Berichtszeit gefennzeichnet durch den Höhepunkt der mit Be­ginn der Juliferien einsetzenden Reisezeit. Aus diesem Grunde hatte das Sattlerhandwerk durch den Verkauf von Koffern etc. eine Besserung des Absatzes zu verzeichnen, während das Herren­und Damenschneiderhandwerk, das Fleischerhandwerk, das Photo­graphenhandwerk etc. über Auftragsmangel Klage führte.

Auf dem Lande und in den fleineren Städten ist die Lage des Handwerks nicht einheitlich zu beurteilen. Eine Anzahl Kammern bezeichnet die Verhältnisse hier fast durchweg als gün­ftiger und stabiler als in den Großstädten, andere dagegen be= richten, daß das Landhandwerk noch keine Belebung im Auftrags­bestand zu verzeichnen hatte und seine Lage sehr gedrüdt sei. Man hofft, durch örtliche Ausstellungen den Absatz zu heben.

Die Preisgestaltung für geleistete Arbeiten und Lieferungen läßt noch immer sehr zu wünschen übrig; besonders bei den Submissionen hat das Handwerk unter starker Preisdrüderei zu leiden. Im Gegensatz hierzu steht die steigende Tendenz fast al­ler Unkosten, die der Handwerker bei seiner Produktion zu tragen hat, ohne sie auf die Kundschaft abwälzen zu können. Die Preise zahlreicher Rohstoffe und Materialien, wie Baumaterialien, Holz, Leber etc. ziehen 3. T. erheblich an. Auch die Löhne sind z. T. im Steigen begriffen. Rimmt man weiter die Erhöhung der Mieten seit dem 1. April, die am 1. Auguft eingetretene Erhö hung der Postgebühren, sowie die erneute Verknappung des Geld­marktes hinzu, jo ergibt sich hieraus, daß die allgemeine wirt­schaftslage des Handwerks längst nicht so günstig ist, wie man jeinem Auftragsbestand nach annehmen fönnte. Auch die starte Verminderung der Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Besserung der Einfommensverhältnisse hat den Geldeingang bei den Handwerern nicht in dem wünschenswerten Maße gefördert. Dieses ist umso bedauerlicher, als für den Einzelnen erhöhtes Be triebskapital erforderlich ist. Die Schwarzarbeit hat in der Be­richtszeit eher zugenommen als nachgelassen. Neben Arbeits­

losen, die dem Handwerk zahlreiche Aufträge wegnehmen, sind es in steigendem Maße Arbeiter, die nach Beendigung ihrer täg lichen Arbeitszeit durch Ausführung privater Arbeiten ihren Erwerb zu vergrößern suchen. Diese Entwidlung bedeutet für das Handwerk eine nicht zu unterschäzende Gefahr, umsomehr, als

eine gefeßliche Handhabe nicht zur Verfügung steht, durch die es möglich ist, dem Treiben der Schwarzarbeiter und Pfuscher erfolgreich entgegenzutreten. Es wird daher vom Handwerk mit allen Mitteln angestrebt, daß in das Arbeitszeitgesetz eine Bestimmung aufgenommen wird, durch die auch den Arbeitneh­mern die Ueberschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit verboten wird.

Auf dem Arbeitsmartt herrschte überwiegend weiterhin Ueberangebot an Arbeitskräften. Die Nachfrage nach erstklassis gen Facharbeitern ist in fast allen Berufszweigen des Hand­werfs gestiegen.

Die

Zur steuerlichen Buch- und Betriebsführung. Der Reichsminister der Finanzen hat unter 7. Juli ds. Js. einen ausführlichen Erlaß über steuerliche Buch- und Betriebs­prüfung an die Präsidenten der Landesfinanzämter gerichtet. Gemäß§ 162 Absatz 10 der Reichsabgabenordnung sind Groß­betriebe mindestens alle drei Jahre einmal einer ordentlichen Prüfung zu unterziehen. Die Prüfungen müssen bis zum 31. März 1929 durchgeführt sein. Wenn auch die nunmehr zufam mengefaßten Bestimmungen vornehmlich für Großbetriebe gel­ten, so interessieren auch im Handwerk die Verhaltungsanord nungen für die Prüfer gegenüber den Steuerpflichtigen. Den Beamten ist, wie der Erlaß ausdrücklich feststellt, die Annahme irgendwelcher Vergünstigungen grundsäglich untersagt. Zahl der Prüfer ist auf das geringst mögliche Maß zu beschrän­ken. Grundsätzlich haben nur ein oder zwei Prüfer die Revision Dorzunehmen. Alle Steuerarten find zu gleicher Zeit zu prüfen. Prüfungen dürfen, soweit sie nicht etwa aus besonderen Gründen sofort erforderlich sind, nicht zur Unzeit vorgenommen werden, insbesondere zu einer Zeit, in der das Unternehmen außeror dentlich stark beschäftigt ist. Daher wird grundsäglich davon ab­zusehen sein, z. B. Einzelhandelsgeschäfte in der Weihnachts­und Inventurzeit, Saisongeschäfte in der Saison zu prüfen. Im allgemeinen ist den zu prüfenden Betrieben rechtzeitig schrift lich oder durch Fernsprecher von der Vornahme der Prüfung Mitteilung zu machen. Die Erörterung fleinlicher Einzelfragen ist zu unterlassen. In den Geprüften ist nicht die Empfindung

zu prüfenden oder ihm Auskunft neten Persönlichkeit Angestellte nicht befragen. Die Prüfung darf nicht länger ausgedehnt werden, als durchaus erforderlich. Der Prüfer soll das Ergebnis seiner Ermittlungen mit dem Steuerpflichtigen in einer Schlußbesprechung erörtern. Der Minister betont erneut, daß die Prüfer an dem Ergebnis der Prüfungen völlig uninteressiert sind.

Erinnert sei auch daran, daß der Reichsfinanzminister in der Sitzung des Reichstages vom 16. Februar ds. Js. zur Buch­und Betriebsprüfung ausführte, daß dieser Teil des Dienstes fest in der Hand der Verwaltung bleiben müsse, obwohl ihm bekannt sei, daß gegen das Institut der Buch- und Betriebs­prüfung vielfach Bedenken vorliegen. Nach den Ausführungen des Ministers soll durch den Buchprüfungsdienst unsere Wirt­schaft in keiner Weise beaufsichtigt oder gar beschnüffelt werden. Wir müßten soweit kommen, daß der Buchprüfer nicht als Feind, sondern als der sachverständige Berater und Helfer wenig­stens der ehrlichen Steuerpflichtigen angesehen wird.- Es wird zweifellos auch viel vom Taft der Prüfer abhängen, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Begnadigungen zu des Reichspräsidenten Geburtstag.

Das Reichsjustizministerium hat dem Reichspräsidenten zu feinem 80. Geburtstag am 2. Oktober eine Reihe von Begnadi­gungen vorgeschlagen, die vornehmlich Personen betreffen, die wegen politischer Vergehen in den Jahren 1923 und 1924 ver: urteilt wurden.

Wochenrückblick.

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( Gießener Tageblatt)

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Nummer 33

Der endgültige Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Steuerrechts.

Schluß.

Bei der Gewerbefapital. und Lohnsummensteuer sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, zu bestimmen, daß statt einer Gewerbekapital und Lohnsummensteuer eine Gewerbekapital­steuer allein oder eine Lohnfummensteuer allein erhoben wird. Eine Abstufung des Umlagesages nach Wert oder Größe der Steuergegenstände soll im übrigen ebenso wie bei der Grund­steuer ausgeschlossen sein.

Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sollen, abweichend von dem früheren Entwurf, für das Rechnungsjahr( 1. April bis 31. März) veranlagt werden. Die Ratenzahlungen und Vorauszahlungen sollen mit je% am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig werden.

Einschlägig ist in diesem Zusammenhang auch die im Steuer­anpassungsgesetz vorgeschlagene Aenderung des Finanzausgleichs. gesetzes. Hier wird in einem neuen§ 8 bestimmt, daß die Real­steuern als Landessteuern auf Grund der beiden Rahmengesetze erhoben werden und daß die Länder die Realsteuern ganz oder teilweise den Gemeinden überlassen können. Neu ist die Be stimmung, daß die Länder kraft eigenen Rechtes die Voraus setzungen bestimmen sollen, von denen die Wirksamkeit eines Gemeindebeschlusses in den Fällen abhängt, in denen der Um lagesatz für die Realsteuern eine bestimmte Höhe übersteigt. Die Länder sollen dabei die in dem neuen§ 9 aufgestellten Grund­sätze beachten. Soll nämlich in einer Gemeinde die Grundsteuer einschließlich der für Rechnung des Landes erhobenen Steuer erhoben werden.

1. mit mehr als 100 Steuereinheiten, so soll die Gemeinde­behörde verpflichtet sein, die zuständigen amtlichen Vertre tungen der Landwirtschaft, des Gewerbes, des Handels und des Handwerks zuvor gutachtlich zu hören;

2. mit mehr als 125 Steuereinheiten, so soll die Gemeinde verpflichtet sein, die Genehmigung der Landesregierung oder, sofern nicht mehr als 140 Steuereinheiten erhoben werden sol­len, die Genehmigung der Landesregierung oder einer vor ihr beauftragten Behörde einzuholen.

Ferner soll die Gemeinde immer dann an die Genehmigung der Landesregierung gebunden sein, wenn der Boranschlag, dem der Beschluß zugrunde liegt, das um 20 v. H. gekürzte Auf­kommen im Rechnungsjahr 1926 übersteigt.

Diese Bestimmungen gelten auch für die Gewerbesteuer, wo­bei die oben genannte erste Einschränkung für die Gewerbeer­tragssteuer, sowie für die Gewerbekapital und Lohnsummen­steuer je für sich, die zweite für die gesamte Gewerbesteuer gift. Die Gewerbekapital und Lohnfummensteuer darf nur dann mit insgesamt mehr als 100 Steuereinheiten erhoben werden, wenn die Gewerbeertragssteuer mit mindestens 100 Steuereinheiten erhoben wird.

Die in dem früheren Entwurf vorgesehene Anrufung des Reichsfinanzministers bei Ueberschreitung bestimmter Umlage­sätze ist nunmehr weggefallen.

Gebäudeentschuldungssteuergeset.

Der Entwurf des Gebäudeentschuldungssteuergesetz hat nur

§ 2, die die landwirtschaftlichen Gebäude ausdrücklich von der Geltung des Gesetzes ausschließt. Die Konstruktion der Steuer ist unverändert geblieben. Die Steuer zerfällt in eine Werter­haltungssteuer, die jährlich für ein Eigenkapital von je vollen 10 v. H. des Friedenswertes des Steuergegenstandes 1% Proz. der Friedensmiete beträgt, und in eine Entschuldungssteuer, die

jährlich für eine dingliche privatrechtliche Belastung des Steuer­gegenstandes von je 10 v. 5. seines Friedenswertes oder von

Was wir schon vor Wochen voraussahen, ist end gültig eingetroffen. Die Genfer Seeabrüstungskonfe­renz ist gescheitert. Es lebe die Abrüstung, die bis jetzt nur Deutschland durchgeführt hat! Durch den Versail­ler Vertrag sind ja auch die übrigen Staaten verpflich tet, abzurüsten, aber wer hält sich von ihnen daran? Die Berliner Börsenzeitung" schreibt mit Recht, daß das Scheitern der Konferenz einen Wendepunkt bedeu­tet, der den neuen Weg zu einem Weltkrieg zeigt. Am geschicktesten hat sich der schlaue Japaner erwiesen, der die Vermittlerrolle innehatte. Aus Amerita fommt die überraschende Meldung, daß Präsident Coolidge auf seine Wiederwahl verzichte. Mit dieser Erklärung weiß bis jetzt noch niemand etwas anzufangen. Es kann ge­rade so gut Ernst, als auch ein Wahlmanöver sein. Das Land befindet sich im Augenblid in großer Er­regung, die sogar auf andere Erdteile übergegriffen hat. Zwei Italiener, Sacco und Vanzetti, die sich durch allzu starke sozialistische Tätigkeit hervorgetan hatten, wur­den eines Tages beschuldigt, einen Kassierer überfallen, ermordet und beraubt zu haben. Vor 7 Jahren geschah geringe Aenderungen erfahren. Neu ist eine Bestimmung in dem die Tat. Die Verhafteten leugnen sie bis zum heuti­gen Tag. Ein vollgültiger Ueberführungsbeweis ge­lang nicht, nur auf Grund von Indizien verurteilte man die beiden zum Tode. Sieben lange Jahre schweben nun die Verurteilten zwischen Leben und Tod, wahrhaftig schon gräßliche Folter genug. Nun soll das Urteil voll­tredt werden. Dagegen wehrtsich die breiteste Deffent­lichkeit der Welt. Bombenattentate sind an der Tages: ordnung, Drohbriefe flattern, Argentinien will ameri­tanische Waren boykoittieren. Selbst in Europa sind Sympathiestreifs ausgebrochen. Nach unserem Emp­sinden sollte man eher zehn zweifelhaft Schuldige vom Tode verschonen, als Gefahr laufen, auch nur einen Unschuldigen hinzurichten. Temit soll prinzipiell bie Todesstrafe nicht angefochten werden. Aber man über­lege nur einmal, daß man die Leiferder Eisenbahn­attentäter, die 23 Menschenleben auf dem Gewissen haben, begnadigt hat. Bis diese Zeilen erscheinen, wird die Entscheidung in Amerika gefallen sein. Die Bazi fiften haben wieder einmal Poincare gefälschte Doku­mente in die Hände gespielt. Prof. Förster ist ganz be­sonders groß im Aufbauschen. Eine Zeitschrift Menschheit" gehörte im Interesse unseres deutschen Vaterlandes verboten, da sie die Staatssicherheit ge­fährdet. Schweden feierte das 400jährige Jubiläum der Reformation. Der deutsche Kirchenbund hat ein herzlich gehaltenes Glüdwunschschreiben übersandt. Das Reichskabinett hat seinen Sommerurlaub unter­brochen und Sigungen über die politische Lage abgehal­Zwischen Berlin und Boenos Aires, der Haupt­stadt Argentiniens, ist das erste drahtlose Ferngespräch in dieser Weite geglückt. Die deutschen Flieger Loose und Risticz haben den Dauerweltreford gebrochen. 52 Stunden waren sie in der Luft. Es war die große Probefahrt für die Ozeanüberquerung von Deutschland aus, die Ende der Woche angetreten werden soll. Möge es unseren waderen Luftpionieren glüden, Amerika zu erreich!

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Bruchteilen dieses Betrages 5 Proz. der Friedensmiete beträgt.

Eine neue Fassung hat der§ 15 erhalten, der ursprünglich eine fortlaufende jährliche Ermäßigung der Steuer vom 1. Ja­nuar 1929 an bis auf vier Zehntel vorgesehen hatte. Nunmehr soll sich die Werterhaltungssteuer vom 1. April 1931 auf die Hälfte ermäßigen, zum ersten Male für den mit dem 1. April 1931 beginnenden Veranlagungszeitraum. Vom 1. April 1934 an soll die Werterhaltungssteuer ganz wegfallen. Die Reichsregierung soll ferner vor dem 1. April 1929 prüfen, ob und inwieweit das Fortbestehen der Entschuldungssteuer über diesen Zeitpunkt hinaus erforderlich ist. Dabei find vor allem der allgemeine Finanzbedarf der Länder und Gemeinden sowie die Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft, insbesondere des Wohnungsbaues, zu berüdsichtigen. Im Steueranpassungsgesetz wird im Einklang mit der ursprünglichen Vorlage bestimmt, daß das Aufkommen aus der Gebäudeentschuldungssteuer zur Hälfte zur Dedung des all­gemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden, zur an­deren Hälfte zur Förderung des Wohnungsbaues zu verwenden ist. Doch tönnen die Landesregierungen diesen Verteilungsmaß­stab unter bestimmten Vorauslegungen ändern.

Steueranpajfungsgejeg.

In diesem Gesetze ist den Ländern ebenfalls eine Reihe von Zugeständnissen im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage gemacht worden. Im ersten Entwurf war in Abänderung der Reichsab­gabenordnung( 8 8a) tlar ausgesprochen, daß außer den Reichs­steuern auch die Realsteuern der Länder und Gemeinden, die Gebäudeentschuldungssteuer und die Landesstempelsteuern von den Reichsfinanzbehörden verwaltet werden sollten. Die Ver­waltung der übrigen Landes- und Gemeindesteuern sollte auf