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39. Jahrg.

Samstag, den 28. August 1926.

Nr. 35.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Bfg. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Aus dem Hessischen Landtag.

Abg. Haury( D.V.P.) hat beim Landtag beantragt: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Regierung zu ersuchen, die Bestimmungen und Bedingungen der kürzlich von dem Reichs Derdingungsausschuß herausgegebenen Verdingungsordnung für Bauleistungen im Interesse der Vereinheitlichung der Vergebung von Bauarbeiten als maßgebend auch für fistalische Bauauf träge fünftig zu benutzen. Die Hessische Regierung wird ersucht, auf die nachgeordneten Behörden mit allen ihr zu Gebot stehen­den Mittel dahin einzuwirken, daß diese bei Vergebung von Aufträgen unter allgemeiner Anwendung der Reichsverdingungs­ordnung auf die Bewilligung angemessener Preise und auf die Innehaltung der tariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu halten haben. Dies ist ebenfalls den Kommunalverwaltungen zu empefehlen; im gleichen Sinne sind Verhandlungen mit der Reichsregierung einzuleiten.

Besichtigungsreise des Finanzausschusses nach Oberhessen.

Der Finanzausschuß des Landtages unternimmt am Don nerstag, den 2. September, eine Besichtigungsreise unter Füh rung von Mitgliedern der Regierung nach Wölfersheim und Bad Salzhausen. In Wölfersheim werden die staatlichen Werke besichtigt und am Nachmittag geht die Fahrt nach Bad Salz­hausen. Dort wird ein Vortrag über den Stand und die voraus­sichtliche Entwicklung der Werke in Wölfersheim gehalten. Es findet eine Besichtigung der technischen und Parkanlagen in Bad­Salzhausen statt. Bekanntlich ist Bad- Salzhausen zurzeit in einem erfreulichen Aufschwung begriffen.

Rüdgang der Erwerbslosigkeit.

Berlin, 27. August. Der Rückgang in der Zahl der Haupt­unterstützungsempfänger hat auch in der ersten Augusthälfte an­gehalten. Die Zahl der männlichen Hauptunterstützungsempfän ger ist von 1328 000 am 1. August auf 1 287 000 am 15. August zurückgegangen, die Zahl der weiblichen Hauptunterstützungs­empfänger von 324 000 auf 317 000. Der Gesamtrüdgang be­trägt 2,9 Prozent.

Die gefährlichen Märsche.

Obermusikmeister a. D. Rausch, der am Vor abend des französischen Nationalfestes( 14. Juli) im Festhallengarten in Koblenz, während ein Fackelzug der Franzosen vorbeikam, Märsche hatte spielen lassen, wurde vom französischen Militärgericht zu 1000 Mark Geldstrafe und einem Monat Gefängnis verurteilt.

Deutscher Landgemeindetag.

Die deutschen Landgemeinden halten ihre diesjährige Mit gliederversammlung im Rahmen des Hessischen Landgemeinde­tags am 28. und 29. August im Stadthaus in Mainz ab. Jm Bordergrund der Verhandlungen stehen die gegenwärtig für die Gemeinden wichtigen Fragen über den Finanzausgleich und die Selbständigkeit der Gemeinden, insbesonderee über die tech nische Gestaltung des Zuschlagsrechts und die Mitwirkung der Gemeinden bei der Gesetzgebung.

Zum Reichstheatergesetz.

Die Konzessionsbehörden aller deutschen Länder werden im Oktober in Weimar eine Tagung abhalten, auf der der im Reichsinnenministerium fertiggestellte Entwurf eines Reichstheatergesetzes besprochen werden und endgültige Fassung erhalten soll.

Na also!

Paris, 26. August. Der französische soz. Abgeordnete Pie= rard gibt heute im Quoditien" zu, daß Belgien höchstens auf Malmedy Anspruch hatte, weil dort angeblich valonische Be= völkerung lebe, feinesfalls aber auf Eupen und St. Bieth, wo ausschließlich Deutsche wohnen. Die belgische Bevölkerung habe die Nachricht, daß dieses Gebiet an Deutschland zurückgegeben werden solle, ohne jede Erregung vernommen, weil man sich für dieses Gebiet in Belgien überhaupt nicht interessiere.

Vier Todesurteile im türkischen Hochverratsprozeß. Konstantinopel, 26. August. Jm Hochverratsprozeß in An gora wurden Dschavid Bey, Nazim Bey, Nail Ben und Hilmi Bey zum Tode verurteilt. Ihre Hinrichtung wird in einer Woche erfolgen.

Oesterreich auf der Kölner Herbstmesse. Köln, 26. 8. Die Kölner Messe hat es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, die deutsch- österreichischen Wirtschaftsbeziehun gen zu pflegen. Die Verbindungen, die von jeher zwischen dem Rheinland und Oesterreich bestanden haben und die erst vor kurzem durch die Kundgebungen der Oesterreichischen Woche in Köln ihren Ausdrud fanden, sollen auf wirtschaftlichem Gebiet durch die Kölner Messe gefördert und ausgebaut werden. Go wird sich Desterreich an der kommenden Herbstmesse( 12. bis 15. September) mit einer sehr beachtlichen und anziehenden Sonderausstellung beteiligen.

Berichtigung. In der Nr. 34 unserer Gießener Zeitung" muß es in dem Bericht über den Reichsbannertag in Nürnberg in der letzten Zeile heißen: auf rund 12 600.

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Bostschedkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Neuregelung der Sonntagsruhe.

Jm Reichsarbeitsministerium ist der vorläufige Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes fertiggestellt worden, dessen Kernstück die Neuregelung der Arbeitszeit im weitesten Sinne, also einschließlich der Sonntagsruhe, bildet. Die jetzigen Vorschriften der Gewerbeordnung sollen durch die einschlägigen Bestimmungen des in Vor­befindlichen Arbeitsschutzgesetzes ersetzt bereitung werden.

Wie verlautet, will der Entwurf die Neuregelung der Sonntagsruhe auf folgender Basis vornehmen:

1. Die Einrichtung der Ausnahmesonntage soll auf: rechterhalten bleiben. Die Ortspolizeibehörden sollen nach wie vor befugt sein, bis zu sechs Ausnahmesonn­tage zuzulassen. Dagegen soll das jetzige Recht der höhe­ren Verwaltungsbehörden, bis zu vier weitere Sonn­tage zu genehmigen, auf Wallfahrtsorte und ähne Orte mit zeitweilig besonderem Fremdenverkehr be­schränkt werden, und zwar ohne die Festlegung einer Höchstzahl. Die Beschäftigungszeit soll von acht auf sechs Stunden herabgesekt werden. An der Sechs- Uhr­Schlußstunde soll mit der wlaßgabe feftaehalten werden, daß an höchstens drei Sonntagen eine Beschäftigung bis 7 Uhr zulässig sein soll, sofern an diesen Tagen die Be­schäftigungszeit fünf Stunden nicht übersteigt.

2. Auch an der jetzigen Doglichkeit, für die soge­nannten Bedürfnisgewerbe für jeden Sonntan eine all­gemeine Verkaufszeit zu gestatten, soll festgehalten werden. Welche Geschäftszweige als unter den Begriff ,, Bedürfnisgewerbe" fallend anzusehen sind, sollen der Reichsarbeitsminister oder die Länder zu bestimmen be= fugt sein. Auch hier soll die Beschäftigung nicht nach 6 Uhr zulässig sein und insgesamt zwei Stunden nicht überschreiten dürfen.

3. Neu soll die Bestimmung eingefügt werden, daß eine regelmäßige Verkaufszeit auch für nicht unter den Bedürfnisgewerbebegriff fallende Verkaufsstellen zu­gelassen werden kann, sofern die Laden- Eröffnung in­folge weitläufiger Siedlungsweise zweds Versorgung der Landbevölkerung erforderlich erscheint. Die Be­schäftigung soll auch hier auf zwei Stunden beschränkt bleiben mit einer spätesten Schlußstunde von 6 Uhr.

Der Wanderungsverlust.

Seit Kriegsende hat Deutschland

( in runden Zahlen) 308 000 seiner Bewohner als Auswanderer abgegeben. 3 000 Deutsche

1919

1920

9 000

1921

1922

24 000( Borkriegsdurchschnitt) 36 000

1929 115 000( Inflationsjahr!)

1924 59 000 1925 62 000

Ueberwiegend waren es Männer in den besten Jahren. 1923 standen z. B. 59 Prozent unserer männlichen und 54 Proz. unsere weiblichen Auswanderer im Alter zwischen 17 und 30 Jahren. Von den im Jahre 1925 ausgewanderten 62 000 Deut­schen waren 33 000 männlichen Geschlechts. Die Ledigen über wiegen unter den Auswanderern immer. Ihrem Berufe nach waren i. J. 1923: 39,9 Prozent unserer Auswanderer aus der Industrie, 14,9 Prozent waren Angehörige der Land- und Forst­wirtschaft. Von den 62 000 Auswanderern des letzten Jahres tamen 19 000 aus der Industrie

12 000 aus der Landwirtschaft

8 800 aus Handel und Verkehr 6 800 aus häuslichen Diensten

48,7 Prozent stammten aus Preußen, 13 Prozent aus Bayern und 38,3 Prozent aus den übrigen Teilen des Reiches.

Keine Siedlungsmöglichkeiten in Meriko!

Schon häufig sind deutsche Auswanderer der Hoffnung auf Ansiedlungsmöglichkeit in Merito zum Opfer gefallen. Fast das ganze Siedlungswesen in Merito ist in der Hand von pri vaten Unternehmern, die sich an den Auswanderern bereichern wollen. Der Evangel. Hauptverein für deutsche Ansiedler in Witzenhausen warnt daher dringend, auf ein Angebot einzu­gehen, ohne es vorher von einer Beratungsstelle prüfen zu las= sen; unter einer großen Zahl deutscher Siedlungsunternehmen seien nur ganz wenige einwandfrei zu nennen. Ueberhaupt muß immer wieder vor einer nicht sorgfältig überlegten und vorbe reiteten Auswanderung gewarnt werden. 72 000 Deutsche sind im letzten Jahre ausgewandert, über 30 000 zurüdgekehrt, viel­fach ganz verarmt und elend. Besonders Südamerika, Brasilien und Argentinien haben viele bitter enttäuscht. Fast überall in der Welt liegen die Verhältnisse viel ungünstiger, als die meisten Auswanderer meinen. Lohnende Arbeit und Anstellung ist fel ten zu finden. Für Landwirte, die wenigstens über 3000 M Vermögen verfügen und als Kleinbauern hart arbeiten fönnen und wollen, bietet Brasilien noch die günstigsten Niederlassungs­möglichkeiten. Diese werden in dem kleinen Ratgeber P. Debe kinds ,, Auswanderer nach Brafilien u. Argentinien"( 20 3.) Elberfeld, Augustastraße 151, nachgewiesen.

( Gießener Tageblatt)

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Zur Schulbeflaggung in Breußen.

Von Christian Deutschmann. Wer die Befriedigung unseres Volkes wünscht, muß es bedauern, daß der preußische Unterrichtsminister, der schon in den Fällen" Schillings, Bode, Hauptmann, Wittig, Lessing teine besonders glüdliche und geschickte Hand bewiesen hat, durch seinen neuesten Erlaß, wel­cher für jede Schule die Anschaffung einer Fahne in den Farben schwarz- rot- gold und die erstmalige Beflaggung der Schulgebäude damit am Verfassungstage( 11. August) vorschreibt, unnötig neue Reibungs- und Kon­flittsmöglichkeiten geschaffen hat. Der Reichstag selbst hatte die weitere Erörterung und endgültige Lösung dieser heiklen Frage, die schon so viel Unfrieden in unse rem Volte angerichtet hat, bis zum Herbst vertagi. Da war es nicht eben flug, durch den Schulbeflaggungserlaß den Burgfrieden vor der Zeit aufs schwerste zu gefähr­den. Schon hat eine ganze Reihe von Schulvorständen die Anschaffung der Fahne abgelehnt, und auch, wenn es gelingen sollte( was immerhin zweifelhaft ist), die­sen Widerstand zu brechen, wird der Sache, um die es uns geht: dem Volksfrieden und der Volksgemeinschaft, dadurch schwerlich genützt. Zunächst ist es auch noch sehr umstritten, ob alle Schulgebäude im Sinne des Erlasses als ,, öffentliche" angesprochen werden können. Schreiber dieses wohnt auf dem Lande, wo die meisten Schul­häuser ,, Küstereien", d. h. Eigentum der Kirchenge= meinde, sind. Wie würde sich die Rechtslage gestalten, wenn und ein solcher Fall wäre sehr wohl denkbar der Gemeindekirchenrat als gesetzlicher Vertreter des Hausbesitzers( der Kirchengemeinde) eine Beflaggung des Schulhauses untersagte? Ein solcher Schritt brauchte durchaus nicht von, antirepublikanischer" Ge­sinnung diktiert zu sein, sondern lediglich von dem Be­streben, nicht ohne wirkliche Not die politischen Gegen­sätze in dem engen Rahmen der Dorfgemeinde neu auf­leben und die politischen Leidenschaften aufeinander­platzen zu lassen. Daß aber eine zwingende Notwendig­feit zur Beflaggung der Schulgebäude vorliegt, wird auch der preußische Unterrichtsminister nicht behaupten tönnen, da es in der monarchischen Vorkriegszeit sehr gut ohne eine Schulfahne gegangen ist. Es steht auch faum zu erwarten, daß durch die Hissung der gegenwär­tigen Reichsfarben auf den Schulgebäuden der Wille der Staatsbejahung in Schulgemeinde, Lehrerschaft oder Schulkindern irgendwie gekräftigt werden wird. Viel­mehr wird so, wie die Dinge zurzeit liegen, solche Be­flaggung zumal in sehr vielen Dörfern als ein gewoll­ter Affront gegen die Anhänger von schwarz- weiß- rot angesehen werden. Und dies mit einem gewissen Recht, da ja die vom Reichspräsidenten angeregte Schaffung einer Einheitsflagge erkennen läßt, daß die derzeitigen Reichsfarben schwarz- rot- gold selbst von maßgebendster Stelle nicht als unabänderlich und für alle Zeiten gül­tig angesehen werden. Auch der preußische Unterrichts­minister dürfte wissen, daß es in Preußen tausende von Dörfern gibt, in welchen diejenigen, die schwarz- weiß­rot dem schwarz- rot- gold vorziehen, 75-100 Prozent der Bewohner ausmachen. Werden diese der neuen Schul­fahne nicht mit sehr gemischten oder vielmehr mit sehr Und wird eindeutigen Gefühlen gegenüberstehen? nicht der Lehrer, der als notgedrungener Vollstrecker des unterrichtsministeriellen Willens diese Fahne auf­ziehen muß( auf dem Lande wenigstens wird in den meisten Fällen er es tun müssen) dadurch unter Umstän­den in eine peinliche Lage gebracht? Wird der Minister in der Lage sein( die Frage stellen, heißt: sie vereinen), ihn gegen die persönliche Animosität und die wirtschaft­lichen Nachteile, die ihm durch solches Handeln gegen die Anschauungen und Gefühle der überwiegenden Dorfmehrheit erwachsen fönnen, zu schützen? Ganz zu schweigen von den Gewissenskonflikten, in die mancher Lehrer kommen mag, der seiner innersten Ueberzeugung nach viel lieber die schwarz- weiß- rote als die schwarz­rot- goldene Fahne hochzöge. Wenn aber nun schon ein­mal auf den Schulen geflaggt werden soll wie gesagt, dann

ist es bislang sehr gut ohne dies gegangen! hätte man den Schulvorständen freistellen sollen, ob sie mit den Reichs- oder mit den Landesfarben flaggen wollen. Ueber die preußischen Landesfarben ist tein Streit, und sie in Vorschlag zu bringen, hätte eigentlich für einen preußischen Minister besonders nahe ge­legen!

Alles in allem: es wäre gut gewesen, wenn Prof. Beder, bevor er seine Floconverordnung erließ, da­bei nicht bloß an die Städte, wo die Schulfahne unter anderen Fahnen verschwindet, sondern auch an das ihm vielleicht weniger veriraute platte Land gedacht und sich die möglichen verhängnisvollen, sowohl der Festioung der Staatsautorität wie der Hebung der Staatsfreudig­feit nicht eben günstigen Folgen seiner Maßnahme hin­reichend klar gemacht hätte. Vielleicht hätte er dann doch Bedenken getragen, jenen Erlaß hinausgehen u lassen, der in seinen rechtlichen Voraussetzungen an­