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Bücher.

Str. 47.

s dem alten Jena. Hugo von Jena. Ein Stubententoman aus if geh. 3,50 M, Ganzleinen 5,50 M, elang. Alt- Jena in den Jahren lution, der umstürzlerischer Geist rbindungen eindringt und alther: rtrümmern droht, wird auf Grund Doll geschildert. Der Roman wird Iten Herren und ihren Familien den, bietet er doch ein Stüd beut: iteste Kreise interessieren wird. gsstodungen und den Berlust von druderei Ernst Fischer, Wolfen: In gemeinverständlicher Form

von ihm zu wahrenden gesetzlichen vertraut gemacht. Die diesbe tseinholungen erübrigen sich. Bei betreibenden darf das Buch fehlen. muß einen neuen Anzug haben!" trengen Eheherrn, die dem lieben fennig fahren, denn sie weiß, das

u mußt von nun an mit etwas Ommen, bis der Schneider bezahlt von W. Bobach& Co. GmbH.,

t Nr. 204 erschienenes Büchlein chneidere ich für meinen Mann?" Ratschläge und ist ein treuer Hel­derobe für ihren Mann. Wesen seines Kindes näher be ind schon ein großer Drang nach Decke dient ein soeben erschienenes ige ich mein Kind?" von Erna Verlag von W. Bobach& Co. = 1,20 M), das jeder Mutter ein Dird.

ze", herausgegeben von Curt v. neue Einzelheft Nr. 201, das als = bekannte Modenverlag W. Vo­zig, soeben auf den Markt bringt. wahrlich ein aktuelles Thema. Sanzschrittabbildungen, Musik und modernen Gesellschaftstänze, wie ehen gewohnt waren. Der billige für weiteste Verbreitung und er­ſchaffung,

für eine Menge Vergnügen eine ann! Dabei ist nicht etwa an den vielseitigen Dentaufgaben, Spiele emeint, die sich mit Streichhölzern feiffer in dem neuesten Einzelheft chholzschachtel eine Quelle des

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efern aufgibt.

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imachung.

tguthaben erfolgt an und für sich, es Gläubigers( Einlegers) bedarf. auf Aufwertung binnen einer am Ausschlußfriſt anzumelden:

ereits ausgezahlter Guthaben des­fich der Gläubiger bei der Annahme

eine Rechte vorbehalten hat, oder einer Sparkasse auf eine andere den ist und der Gläubiger die Goldmarkbetrag zurzeit des Er­gen die erste Sparkasse verlangt. frist, sodaß bei ihrer Versäumung erloschen ist.

Der Sparkasse zu erfolgen, bei der

Oder zuletzt geführt wurde.

e Einleger, falls sie einen der un­

rüche geltend machen wollen, auf,

ar 1927 bei uns anzumelden.

er 1926.

artajie Gießen.

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mehl und Gebäck

39. Jahrg.

Samstag, den 27. November 1926.

Nr. 48.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Die Aufwertung der Sparguthaben

in Hessen.

Die Verpflichtung ber hessischen Spartassen zur Aufwertung ber Sparguthaben ist neuerdings durch Verordnung geregelt worden. Jm Regelfalle müssen die öffentlichen Spartassen in Hessen zu einem Aufwertungssatz von 12% Prozent des Gold­martbetrages des Sparguthabens aufwerten. Bei günstiger Bermögenslage der Spartasse tann der Minister des Innern an ordnen, daß eine höhere Aufwertung zu erfolgen hat, oder daß nach dem 14. Juni 1922 ausbezahlte Guthaben auch ohne Vorbehalt des Gläubigers ebenfalls entsprechend aufgewer tet werden. Zur Aufwertung von nach dem 12. Juni 1922 aus­bezahlten Guthaben und für die Fälle, in denen Berüdsichtigung bei etwaigen Ueberweisungen von einer Kasse auf die andere gewünscht wird, bedarf es eines an die Spartasse bis zum 31. Januar 1927 zu stellenden Antrags; sonst ist ein Antrag nicht nötig. Die aufgewerteten Guthaben sind für die Gläubiger un tündbar bis zum 1. Januar 1932. Von da ab kann die Hälfte, vom 1. Januar 1940 an der Rest des Guthabens gekündigt wer den. Die Spartassen werden indessen bedürftigen Personen auf Antrag ihren Aufwertungsbetrag ganz oder teilweise baldmög­lichst auszahlen und zwar ohne Abzug von Zwischenzinsen. Das gleiche soll erfolgen für Spartassengläubiger über 65 Jahre und solche, die infolge ihres törperlichen Zustandes aller Voraus­sicht nach bei Einhaltung des Termines vom 1. Januar 1932 nicht in den Genuß der Auszahlung ihres Guthabens tommen; vorausgesetzt ist hierbei, daß diese Sparkassengläubiger nicht zur Vermögenssteuer herangezogen sind.

Die aufgewerteten Guthaben sind vom 1. Januar 1927 ab mit jährlich 3 Prozent, vom 1. Januar 1932 ab ebenso wie die übrigen Spareinlagen zu verzinsen. Die Gläubiger fönnen die Auszahlung der Zinsen am Ende jeden Kalenderjahres verlangen.

Zunahme der Erwerbslosenziffer.

Die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger in der Er­werbslosenfürsorge in der ersten Novemberhälfte ist von 1 353 000 auf 1387 000 gestiegen.

Einigung über das Arbeitsgerichtsgeseh?

Berlin, 26. 11. Ueber die Fassung, in der das Arbeitsge­richtsgesetz im Reichstage verabschiedet werden soll, haben heute Verhandlungen der Regierung mit den Parteiführern des Reichstags nicht stattgefunden. Es handelte sich bei den Bespre­chungen nur um eine Fühlungnahme zwischen den verschiedenen Parteien, deren Ergebnis zu der Erwartung berechtigt, daß die Verabschiedung des Arbeitsgerichtsgesetzes teine wesentlichen Schwierigkeiten bereiten wird.

Die Zollvorlage liegt dem Reichskabinett angesichts der am 31. Dezember 1926 notwendig werdenden Neu­regelung der Zölle vor.

Die Hamburger Bürgerschaft nahm einen Antrag an, nach dem der Senat bei der Reichsregierung dafür eintreten soll, daß ein Gesezentwurf zum Einkommensteuer- und Körperschafts­steuergesetz vorgelegt wird, wonach für die Besteuerung der Ge­werbetreibenden, der dreijährige Jahresdurchschnitt des Ein­fommens als Grundlage bestimmt wird.

Zwischen den baugewerblichen Hüttenverbänden der Arbeit­geber und Arbeitnehmer fanden im Reichsarbeitsministerium Verhandlungen über eine Sicherung des Arbeitsfriedens im Baujahr 1927 statt. Die Verhandlungen wurden auf Mitte De­Jember vertagt.

Elsässische Kundgebungen in der französ. Kammer.

In der Sitzung der französischen Kammer am 25. d. Mts. fam es zu stürmischen Kundgebungen, weil der elsässische komm. Abgeordnete Hueber gelegentlich der Erörterung des Budgets für das Elsaß in deutscher Sprache eine Rede halten wollte.

Ein Prozeß gegen 31 deutsche Tiroler.

Nach einer Meldung der Tribuna" aus Bozen wird der Prozeß gegen die 31 jungen Deutschen, Mitglieder des Ver­bandes Oberland, die im November 1925 in Gries bei einer Generalversammlung verhaftet worden waren, am 30. 11. in Verona eröffnet werden.

Die Enttäuschung

der englischen Bergarbeiter. London, 26. 11. Die Konferenz der Bergarbeiterdelegierten nahm einstimmig eine Entschließung an, in welcher der Ent­rüstung über die von den Grubenbesitzern verschiedener Bezirke in Vorschlag gebrachten Bedingungen Ausdrud gegeben wird. London, 26. 11. Jm Unterhause führte heute der Staats­sekretär des Innern zur Begründung der von der Regierung be­antragten Berlängerung der Notstandsmaßnahmen aus, es handele sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme, die vielleicht Bon etwa einer in kurzer Zeit aufgehoben werden könnte. Million Bergarbeiter hätten fajt eine halbe Million die Arbeit wieder aufgenommen.

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Neuer Aufstand in Mexiko?

Wie aus Merito gemeldet wird, sei dort eine neue um fassende Verschwörung aufgedekt worden, die sich auf die ganze Republik erstrede.

Echt deutsch!

Die Deutsch- nationale Reichstagsfraktion hat auf Grund von Zeitungsnotizen, die allerdings unwider­sprochen geblieben sind, an die Regierung eine Anfrage gerichtet, ob es auf Wahrheit beruhe, daß die deutsche Botschaft in Washington am 11. November, dem Waf­fenstillstandstage, geflaggt habe.

Sollte man derartiges wirklich für möglich halten. Sind wir denn von allen guten Geistern verlassen? An einem Tag, der das Vorspiel zu dem schmachvollen Ver­sailler Vertrag bildete, auch noch zu flaggen? Unerhört so etwas. Und solche Männer nennen sich die Nachkom­men der Demokraten von 48! Bei aller Niederlage, die wir erlitten haben, dürfen wir dennoch stolz sein und uns freuen der Taten, die unser Volf gegen einen mächtigen Ansturm von Feinden vollbracht hat. Wir brauchen noch lange nicht zu triechen! Michel, werde wach! Mann kann auf die Antwort der Regierung gespannt sein.

Der Einheitswert- Bescheide.

Bei den früheren Erläuterungen des Reichsbewertungsge­setzes und der Reichsvermögenssteuer ist darauf hingewiesen worden, daß auf Grund der Vermögenserklärung per 1. 1. 1925 von dem Finanzamt ein sog. Einheitswert- Bescheid erteilt wird, in dem getrennt für jede Vermögensgattung, die der Pflichtige besitzt, der Wert festgesetzt wird, der einheitlich allen Vermögens­steuern( Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Auf­bringungslast und z. T. auch der Erbschaftssteuer) zu Grunde gelegt wird. Die Einheitswertbescheide werden z. 3t. zugestellt. Empfohlen wird eine genaue Nachprüfung der Werte an Hand der Vermögenserklärung. Die Prüfung ist nach zwei Richtungen hin notwendig und zwar 1. bezgl. der Höhe der festgestellten Zif­fern und 2. bezgl. der zurechnung der Vermögensteile zu der einen oder anderen Vermögensart. Es wäre z. B. möglich, daß ein Grundstück fälschlicherweise dem Betriebsvermögen zugerech net wurde, während es tatsächlich nicht hierzu gehört. Der Steuerpflichtige läuft hierbei Gefahr den gewöhnlich viel höhe ren Steuersatz für die Gewerbesteuer anstatt des niedrigeren Grundsteuersatzes zahlen zu müssen. Auch bezgl. der Industrie­aufbringungslast könnte eine derartige fälschliche Hinzurechnung von Grundvermögen zum Betriebsvermögen von einschneiden­der Wirkung sein. Die Art der Berechnung ist aus den Ein­heitswertbescheiden ersichtlich. Ein Gewerbetreibender, der in seinem eigenen Hause tätig ist, erhält 3. B. zwei verschiedene Einheitswert Bescheide und zwar einen, in dem der Gesamt­wert des Betriebsvermögens festgestellt ist und einen zweiten, in dem der Gesamtwert des Grundvermögens enthalten ist. Der Wert der Grundstüdsteile, die dem Gewerbe dienen, ist dann dem Betriebsvermögen zugerechnet und vom Grundvermögen in Abzug gebracht. Die Verteilung muß genau nachgeprüft wer­den. Wer noch andere Vermögensarten besitzt, z. B. ,, landwirt­schaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen" oder sonstiges Vermögen" erhält auch für diese Vermögensar­ten je einen besonderen Einheitswert- Bescheid. Ergibt die Nachprüfung, daß die Wertfestsetzung nach einer der beiden Rich­tungen hin nicht zutrifft, so ist binnen eines Monats nach Zu­stellung Einspruch an den Bewertungsausschuß beim Finanzamt entweder schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Der Einheitswert- Bescheid hat lediglich die Aufgabe, den Einheitswert der zu besteuernden Vermögensarten zu figieren. Für jede der oben genannten Wertsteuern( Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer etc.) ergeht noch ein besonderer Steuerbescheid, in welchem unter Zugrundelegung des Einheits­wertes und des gültigen Steuertarifs die Steuer selbst berech­net und angefordert wird. Alle Einsprüche gegen die Höhe oder die Zurechnung der Vermögenswerte sind bereits jetzt beim Em= pfang des Einheitswertbescheides geltend zu machen und wer­den nach dessen Rechtstraft später bei Zustellung des Steuerbe­scheides nicht mehr berüdsichtigt. Wurde auf Grund des Ein­heitswerts Bescheides Einspruch gegen die Höhe oder die Zu­rechnung der Vermögenswerte eingelegt, so wirkt sich dies auto­matisch auf die Berechnung aller Wertsteuern aus und ist später beim Empfang des sich auf diese Einheitswerte stützenden Steuer­bescheides( z. B. Vermögenssteuerbescheid, Grundsteuerbescheid, Gewerbesteuerbescheid etc.) nicht mehr erforderlich. Ein Ein­spruch gegen die zuletzt genannten Steuerbescheide kann nur in Frage lommen, wenn nicht der eigentliche Wert des Vermö gensgegenstandes bestritten werden soll, sondern z. B. die Ver­mögenssteuerpflicht überhaupt, oder die Höhe der abzugsfähigen Schulden etc.

Aus Gründen der Vereinfachung ist indessen zugelassen wor­den, daß der Einheitswertbescheid in gewissen Fällen mit dem Vermögenssteuerbescheid verbunden werden tann. Ob dies in dem einen oder anderen Fall geschehen ist, läßt der Bescheid un­schwer erkennen.

( Gießener Tageblatt)

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Bedeutung der Kreditgenossenschaft für die deutsche Volkswirtschaft.

Bon Professor Dr. Ph. Stein, Berlin, Am dunklen Anfang des Wortes Genossenschaft" steht das gemeinsame Arbeiten und das gemeinsame Genießen. Die Ge­nossenschaft ist nicht auf eine Zeit oder ein Volt beschränkt, die Genossenschaftsbewegung ist überall und allezeit Teilströmung der großen, die Geschichte der Völker bewegenden sozialen Strö mungen. So sind auch die Gilden und Innungen des deutschen Mittelalters echte Genossenschaften gewesen; heute verstehen wir unter Genossenschaften" Gemeinschaften von Personen der Massenschichten des gewerblichen Mittelstandes, der Bauern und der Arbeiter zur Verfolgung ihres wirtschaftlichen Zwedes als Erzeuger, Händler oder Verbraucher.

In den Genossenschaften nehmen die Massenschichten, die tragenden Grundstände des Voltes, die Bürger, Bauern und Arbeiter, ihr wirtschaftliches Schicksal in die eigene Sand, um im Bewußtsein ihrer Kraft und in Erkenntnis der durch die Nöte der Zeit gesetzten wirtschaftlichen Aufgaben Erwerb und Wirtschaft der Massenschichten zu sichern und auszubauen und damit die sichere Grundlage für wirtschaftliche Selbständigkeit soziale Unabhängigkeit und selbstbewußte Anteilnahme an der politischen Arbeit zu schaffen. Die Genossenschaften sind Gesell­schaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung von Erwerb oder Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemein schaftlichen Geschäftsbetriebes."

Was für die Genossenschaften im allgemeinen gilt, gilt auch für die Kreditgenossenschaften. Es sind Unternehmungen zweds Zusammenfassung der Mittelschichten des Volkes, nicht zum Zwede der Konzentration von Kapital wie bei der Aktienge= sellschaft, sondern um die in den Menschen und ihrer Leistungs­fähigkeit ruhenden Kräfte und Mittel zusammenzufassen und sie zu wirtschaftlichen Mächten zu gestalten. In den Kreditge= nossenschaften sind daher in erster Linie Personen, nicht Kapi­talien vereinigt. Die Genossenschaften als Unternehmungsformen der Massenschichten stehen so den Unternehmungsformen der Großwirtschaft, den Aktiengesellschaften und den Gesellschaften m. b. 5. gegenüber. Sammeln und summieren diese Geldſtüde, so sammeln und summieren jene Menschen. Die Masse mit ihrem Massenbedarf, mit ihrem vielen Wenig an Geld sichert ihren Geschäftsbetrieb, schafft ihnen das finanzielle Fundament. Die unbegrenzte Mitgliederzahl, das demokratische Prinzip, welches sich besonders darin äußert, daß jedem Genossen ohne Rüdsicht auf seine Kapitalbeteiligung nur eine Stimme zusteht, sind grundlegende Merkmale jeder Kreditgenossenschaft. Dabei bekämpfen die Genossenschaften nicht das Kapital oder den Ka­pitalismus, sondern nutzen und verwenden das Kapital. Das Wort: Nicht Kampf gegen das Kapital, sondern Kampf mit dem Kapital gegen Wucher und Ausbeutung" steht ungeschrieben über der Tür jeder Genossenschaft. Auch jeder einzelnen Kredit­genossenschaft. Ihre Aufgabe und ihre Bedeutung zugleich ist es, Menschen und Mittel zusammenzubringen, um die Möglich­feiten und Erträgnisse der Wirtschaft nicht nur den obersten Schichten der Wirtschaft und Gesellschaft zu überlassen, sondern In tausenden und abertausenden Kanälen über das ganze Volk in allen Schichten zu verbreiten und das Blut der Volkswirt schaft, das Geld, in feinen und feinsten Aederchen über den letz­ten Gewerbetreibenden und Bauern bis zum letzten Arbeiter und

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Gegen die Entscheidung über Einsprüche ist Berufung an den Oberbewertungsausschuß und gegen die Berufungsentschei: Zweigniederlg. FRANKFURT a/ M. Kaiserstr.23

dung Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof zulässig.