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ft für das deutsche Bolt, die es sich zur berparteilich sachlich und in flarer, ein rgerlichen und weltpolitischen Erziehung Ergänzt wird der Inhalt durch lleinere Sparte 3ur Zeitgeschichte" und eine

ner Deutscher Universitäts- und Hoch­sgabe für das Sommerhalbjahr 1926. Quellen herausgegeben von Otto Schrös de- Verlag Kurt Schmersow, Kirchhain RM. 4. Nachdem infolge der Absatz der Inflationszeit feine neue Ausgabe ben sich Herausgeber und Berleger in Aufgabe unterzogen, das schmude Wert­bearbeitung wieder der Deffentlichkeit ichlein ist bei seiner außerordentlichen Serbreitung zu wünschen.

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32

Albin Klein Giessen, Neuewer 82

39. Jahrg.

Samstag, den 26. Juni 1926.

Nr. 26.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­Jendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Drud, Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postscheckkonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Der Eindruck des Volksentscheids.

14,4 Millionen ,, Ja".

Nach genauen Feststellungen weist das vorläufige amtliche Gesamtergebnis 14,4 Millionen Ja- Stimmen auf.

Am Montag wurde für den Volfsentscheid folgendes Ge­jamtergebnis für das Reich amtlich festgestellt:

Ja: 14 440 779.

Mein: 584 672.

Ungültig: 559 307.

Stimmberechtigt: 39 687 848.

In Prozenten umgerechnet ergibt sich im Reiche, daß rund

36 Prozent der Wahlberechtigten für Ja gestimmt haben.

Der Reichstag nach dem Volfsentscheid. Mann lann wahrlich nicht behaupten, daß im Reichstag, der am Montag wieder zusammengetreten war, um die letzten noch seiner harrenden Aufgaben vor dem Sommer

zu erledigen,

irgendwie etwas von einer Siegerstimmung zu verspüren war. Man legte sich sowohl rechts wie links Zurüdhaltung auf. Denn es herrscht fein Zweifel darüber, daß das Ergebnis, mie es der Sonntag mit sich gebracht hat, zwar eine sehr deutliche Ab­lehnung für die Fürstenenteigner bedeutet, den bürgerlichen Parteien aber trotzdem sehr ernsthaft vor Augen führt, welch eine Politik innerer Zerrissenheit sie bisher getrieben haben, und daß es die allerhöchste Zeit ist, im Bürgertum den einigenden Gedanken wieder hervorzuholen, wenn man nicht eines Tages der zusammengeschlossenen Linten doch zu einem endgültigen Siege verhelfen will.

Die Reichsregierung tut alles, um die beschleunigte Verabschie= dung des Fürstenabfindungsgesetzes durchzusetzen.

Ob dies möglich sein wird, hängt lediglich von der Stimmung der Fraktion ab. Man kann im allgemeinen sagen, daß nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl eine allgemeine Ent­spannung eingetreten ist, die sich nunmehr auch im Reichstag geltend macht. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, daß Rechtssachverständige einen Weg ausfindig machen, damit das Gesetz mit einer einfachen Mehrheit verabschiedet werden kann.

Zum Volksentscheid in Hessen,

zweds Auflösung des hessischen Landtages, erläßt der Hessische Wirtschafts- und Ordnungsblod( Sess. Land­bund, Deutsche Volkspartei, Deutschnat. Volkspartei) folgende Kundgebung an das hessische Volk:

,, Unserer Aufforderung, durch Auflösung des Hessischen Landtags und Befragung des Volkes die von den linksradikalen Kräften der hessischen Regierung verschuldete Mizwirtschaft un­möglich zu machen, ist das hessische Volk in einem über unser Er­warten weit hinausgehenden Umfang gefolgt. Wir wissen genau, daß zahllose Wähler, insbesondere viele, die im Beamtenver­hältnis oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber staatlichen Machthabern sich befinden, nur aus Furcht vor den zu erwarten­den Vergeltungsmaßnahmen, sich nicht durch Einzeichnung in die Listen an der Bewegung beteiligen tonnten. Aber auch sie zählen wir zu den Mitkämpfern für eine bessere Verwaltung, ge­Jündere Steuerpolitit und für eine saubere Personalpolitik im hessischen Staat.

Wir danken allef, die durch Einzeichnung ihres Namens sich mannhaft für unsere Sache und gegen den herrschenden Partei­Ilüngel bekannt haben. Mizwirtschaft, verfehlte Steuerpolitik, parteipolitische Einflüsse in Verwaltung und Stellenbesetzung sind der Ursprung unserer Bewegung. Gegen die Wirkungen dieser Entartung vernünftiger Staatspolitik wendet sich unser Kampf. Gesunde Steuerpolitit, Reinlichkeit in Verwaltung und Sparsamkeit in allen Zweigen des öffentlichen Dienstes find unsere Ziele.

Das Ergebnis des Volksbegehrens mar ein gewaltiges Be­tenntnis der weitesten Kreise unseres Volkes gegen das jetzige System und für unseren Kampf. Der nächste Schritt wird die Boltsentscheidung sein, nachdem die Linksparteien es abgelehnt haben, freiwillig dem hessischen Volke durch Verfassungsänderung die Kosten einer Volksabstimmung zu ersparen und den Weg zur Abgabe des Stimmzettels frei zu machen. Haltet euch bereit, bis der Augenblic fommt, wo eine machtvolle Kundgebung des hessischen Volkes durch Volksabstimmung die Auflösung des Landtags erzwingt. Der Kampf geht weiter, bis das Ziel er= reicht ist."

Aus dem Reichstag. Reichswohnungsfürsorgefonds.

Den Ländern sind Mittel zur Gewährung von Darlehen an Kriegsopfer bei Wohnungsbauten zur Verfügung gestellt wor­den. In Betracht kommen nur besondere Fälle, insbesondere Kriegsblinde oder Kriegsopfer, die an Tuberkulose leiden. An­träge beliebe man an das Hess. Arbeitsministerium zu richten und auch nur dann, wenn dringend eine Alleinwohnung beschafft werden muß in angegebenen Fällen.

Aenderung der Fürsorgepflicht- Verordnung. Der Reichstag hat nach langem Streit, im Verlauf dessen

Die Abstimmung in Hessen.

Auch das hessische Volt hat seinen Willen kundgegeben. Der Sonntag wurde noch von den Linksparteien benutzt, um Stim mung zu machen und erinnerten an die Wahl. Die Wahl ver lief überall ruhig.

Das Abstimmungsergebnis: Stimmberechtigt am 20. 6. 1926 waren 871 799 abgegebene Stimmen 374 141

davon stimmten mit Ja" 348 940

und mit Rein" 15 606.

Ungültig waren 10 234.

( Gießener Tageblatt)

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Der Staat

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Staatsformen

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Staatsbürgerpflichten.

Einige Leitsäge.

1. Der Staat ist seinem Wesen nach die Organi sation einer Menge von Menschen durch eine mit Auto­rität und Macht bekleidete Obrigkeit, welche die Masse der Untertanen regiert und leitet. Gehören die Staats­angehörigen von Natur zusammen( gleiche Abstam­mung, gleicher Volksgeist) als Glieder des gleichen Vol­les, so ist der Staat ein Nationalstaat. Staatsange­hörige können aber auch mit der Macht des Eroberers zusammengehalten werden.

2. Zum Wesen des Staates gehört auch eine Verhältnis der Obrigkeit zu den Untertanen, sondern auch der private Verkehr der Staatsangehörigen unter­einander geregelt und der einzelne gegen Gewalt und Uebergriffe der anderen geschützt wird. Die Aufgabe des Staates ist also in erster Linie die Schaffung einer bestimmten Ordnung, Sicherung der Bürger, ihres Le­bens und ihres Eigentums sofern sich der Staat hierauf beschränkt, ist er Polizeistaat. Der Staat ist heute mehr als je auch Kulturstaat als solcher hat er das wirtschaftliche und geistige Leben des Volkes zu organisieren. Er schafft Verkehrseinrichtungen, schließt Handelsverträge, überwacht das Schulwesen und unter­stützt Wissenschaft und Kunst. Bei höher entwickelten Völkern darf sich der Staat nicht mit der Polizeigewalt begnügen, er hat in weitgehendem Maße Kulturarbeit zu leisten.

Die hessischen Kreise hatten folgende Abstimmungsergeb Rechtsordnung im Inneren, durch die nicht nur das nisse: Kreis Gießen: Stimmberechtigte 64 086, Ja 21 241, Nein 682. Kreis Alsfeld: Stimmberechtigte 24 169, Ja 3467, Nein 119. Kreis Büdingen: Stimmberechtigte 27 390, Ja 7 456, Nein 210. Kreis Friedberg: Stimmberechtigte 57 581, Ja 24 946, Nein 1 169. Kreis Lauterbach: Stimmberechtigte 20 013, Ja 3009, Nein 102. Kreis Schotten: Stimmberechtigte 17 862, Ja 2 855, Nein 101. Kreis Darmstadt: Stimmberechtigte 98 960, Ja 36 514, Nein 2 276. Kreis Bensheim: Stimmberechtigte 44 422, Ja 17 346, Nein 971. Kreis Dieburg: Stimmberechtigte 41 037, Ja 15 888, Rein 754. Kreis Erbach: Stimmberechtigte 20 323, Ja 9 457, Nein 499. Kreis Gr.- Gerau: Stimmberechtigte 43 339, Ja 22 203, Nein 1 018. Kreis Heppenheim: Stimmberechtigte 32 097, Ja 13 852, Nein 653. Kreis Offenbach: Stimmberechtigte 115 006, Ja 77 467, Nein 3 100. Kreis Mainz: Stimmberechtigte 103 916, Ja 49 083, Nein 1966. Kreis Alzey: Stimmberechtigte 26 755, Ja 7 160, Nein 299. Kreis Bingen: Stimmberechtigte 29 460, Ja 7 838, Nein 420. Kreis Oppenheim: Stimmberechtigte 31 175, Ja 6 834, Nein 312. Kreis Worms: Stimmberechtigte 63 005, Ja 21 719, Nein 921.

Beim Volksentscheid in Gießen.

Viele Wahlberechtigte hatten es vorgezogen, den Tag über­haupt nicht in Gießen zu verbringen und waren an dem schönen Tag hinaus gewandert in die Natur.

Ergebnis aus Stadt und Kreis Gießen: Stimmberechtigte 64 086, ja 21 241, nein 682, ungültig 432. Zum Volksbegehren hatten sich 18 165 Personen eingetragen.

selbst ein formeller Einspruch des Reichsrats zu erledigen war, ein Gesetz über die Aenderung der Fürsorgepflicht- Verordnung angenommen. Der§ der Reichsfürsorgepflicht- Verordnung hat folgende Abänderung erfahren:

,, Gegen Ablehnung der Fürsorge sowie gegen Festsetzung ihrer Art und Höhe muß Beschwerde zugelassen werden.

Bei der Durchführung der Fürsorge muß wenigstens in einem Rechtszuge sowie bei der Aufstellung von Richtlinien und Richtsätzen die Beteiligung von Fürsorgeoerechtigten ge­sichert sein. An Stelle von Försorgeberechtigten können auch Vertreter derselben, insbsondere solche ihrer Vereinigungen oder von Vereinen, die Hilfsbedürftige betreuen, herangezogen werden."

Zur Anerkennung von Dienstbeschädigung. Die Erfahrung lehrt, daß sich abgewiesene Kriegsbeschädigte oft im Unklaren darüber sind, ob ihr Leiden als Dienstbeschädi­gung anerkannt ist oder nicht. Dies läßt sich aus den Bescheiden und Urteilen leicht feststellen. Es sind nämlich nur folgende Fälle möglich:

1. Jm Bescheid wird Dienstbeschädigung anerkannt, der An­trag aber abgelehnt, weil E. M. unter 25 Prozent. Dieses Anerkenntnis ist für den Fiskus bindend. Die Gerichte fön­nen davon icht abgehen.

2. Der Bescheid verneint die Dienstbeschädigungsfrage, lehnt außerdem den Antrag ab mangels 25 Prozent. Diese Ver­neinung der Dienstbeschädigungsfrage ist nicht rechtswirl­sam gegenüber dem Kläger, auch wenn dieser kein Rechts­mittel einlegt. Legt er solche ein( Berufung, Returs) und werden sie zurüdgewiesen, weil E. M. unter 25 Prozent, so bleibt die Dienstbeschädigungsfrage offen, kann also von neuem aufgerollt werden. Wird die Dienstbeschädigungs­frage bei. Erwerbsminderung unter 25 Prozent trotzdem von den Gerichten geprüft, so ist dies rechtlich zugunsten wie zuungunsten des Klägers unwirtjam. Die Dienstbeschädi gungsfrage bleibt weiterhin offen.

Zu beachten bleibt, daß, auch wenn Dienstbeschädigung rechts­träftig anerkannt ist, die Verwaltungsbehörde gemäß Personal­Abbau- Verordnung durch einen Berichtigungsbescheid die Rechts­kraft des die Dienstbeschädigung anerkennenden Bescheides auf heben kann. Wohlgemerkt: nur wenn es sich um einen Bescheid handelt. Ist die Dienstbeschädigung in einem Urteil rechtskräftig festgestellt, so ist für Berichtigungen im Sinne der P. A. V. kein Raum mehr.

Die Zentrumsfraktion des Reichstages hat vorläufig von der Wahl eines neuen ersten Fraktionsvor figenden abgesehen, die durch die Uebernahme der Reichskanzler schaft durch Dr. Marz nahegelegt worden war. Man will die Wahl, wenn nötig, im Herbst vornehmen. Als Fraktionsvor­fizzende werden die Abgeordneten von Guerard und Stegerwald wie bisher fungieren.

3. Zum Wesen des Staates gehört weiter die Ver­tretung gewisser realer Grundinteressen des Staates, des Interesses an seiner Selbständigkeit, an seinem Landbesitz, an seiner Macht, an seinem Wohlstand ande­ren Staaten gegenüber. So sagt man, es gibt Lebens­fragen zwischen den Völkern, die nur durch äußere Machtmittel, letzten Endes durch den Krieg gelöst wer­den können. Nach dem furchtbaren Krieg mit soviel Opfern an Gut und Blut, sollte man von Krieg nicht mehr reden. Eine friedliche Verständigung der Natio­nen bedeutet einen politischen, wirtschaftlichen und mo­ralischen Fortschritt. Eine Versöhnung der Völker her­beizuführen, ist auch die christlichste Pflicht. Darum ist es Pflicht, einer internationalen Verständigung das Wort zu reden, darauf hin zu arbeiten, daß der Krieg aus der Menschheit verschwinde. Das Jdeal des ewigen Friedens wird erreicht, wenn sich die christlichen Völker auf die Pflichten und Aufgaben gegeneinander besin­nen, wenn sich die Nationen zu gegenseitigem Schutz ihrer Entwicklungsfreiheit vereinigen. Bei Kultur­völkern sollte das nicht unmöglich sein. Kant( 1724 bis 1804) sagt: Vernunftwesen sollen ihr Zusammen­leben nicht auf Gewalt und List, sondern auf Gerechtig­keit und Vernunft gründen."

Staatsformen: Eine allgemein gültige Staatsver­fassung gibt es nicht. Die Zwedmäßigkeit einer Ver­fassung hängt von der geschichtlichen Entwicklung der geistigen und sittlichen Reife des betreffenden Volkes ab. Aristoteles( 384-22 v. Chr.), der einflußreichste Philosoph Griechenlands, der Lehrer Alexanders des Großen, teilt die Staatsformen in Monarchie, Aristo­fratie und Demokratie, je nachdem die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen liegt, oder einer gewissen bevorzugten Klasse, oder der Gesamtheit des Volkes zu­steht. Eine Ausartung der Monarchie ist die Despotie ( Tyrannis), eine solche der Aristokratie ist die Oligarchie ( die Herrschaft weniger), die nur das Interesse der herr­schenden Klasse berüdsichtigt, eine solche der Demokratie die Ochlokratie( Pöbelherrschaft). Eine wirkliche Staatsform ist die Ochlokratie nicht zu nennen, da sie wohl nur vorübergehend vorkommt, wenn anormale Zustände im Staatsleben herrschen( Räterepublik in München April- Mai 1919). Jetzt pflegt man meist nur zwei Grundformen der Staatsverfassung zu unter­scheiden, die monarchische und die republikanische, je nachdem die Staatsgewalt von einem einzelnen oder von der Mehrheit der Staatsangehörigen durch deren Organe ausgeübt wird.( Absolutismus, wo der Einzel­wille herrscht, Parlamentarismus, wo der Mehrheits­wille der Volksvertreter entscheidet.) Zwischen beiden Formen steht die konstitutionelle Monarchie, in der der Regent bei Ausübung der Regierung an die Zustim­mung der Volksvertretung gebunden ist.

4. National ist der, der das Bolf einen will, der die gegeneinander streitenden Kräfte versöhnend über­all das Gemeinsame, alle Verbindende sucht und pflegt. National ist, wer den Interessen der Gesamtheit die eignen Interessen unterordnet. Das tut der rechte Christ. Er kann nie Interessenpolitiker sein, er muß ans Ganze denten. Selbstlose Arbeit im Dienst für Volk und Vaterland ist wahres Christentum.

Von hier aus ergeben sich die Staatsbürgerpflichten für den rechten Christen.