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Samstag, den 20. November 1926.
Nr. 47.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdlendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Warum stimmt das Zentrum beim Voltsentscheid mit Nein?
Der Werbeausschuß der Zentrumspartei gibt im Mainzer Journal" in elf furz formulierten Puntien Aufschluß, warum das Zentrum beim Boltsentscheid am 5. Dezember mit„ Nein" stimmt. Diese Punkte lauten:
Wir stimmen mit Rein:
1. Weil wir unsere Landtagsfraktion gegen jedes Mißtrauen, das von Neidern tommt, schützen müssen.
2. Weil uns die chriftliche Weltanschauung höher steht, als die materialistische.
3. Weil sich in einem halben Jahre der Landtag von selbst auflöst, und daher jede gewaltsame Auflösung Unsinn ist.
4. Weil wir unsere Wähler nicht unnötig an die Wahlurne rufen wollen.
5. Weil wir dem hessischen Staat alle unnötigen Kosten er= sparen wollen.
6. Weil der W. und O. Blod durch den Volksentscheid seinen Machthunger stillen will.
7. Weil der W.. und O. Blod, wenn er an der Regierung gewesen wäre, auch die von dem deutschnationalen Reichsfinanzminister a. D. von Schlieben festgesetzten Steuern hätte einziehen müssen.
8. Weil wir uns von dem Rechtsblod fein Diktat wollen aufdrängen lassen.
9. Weil wir unsere politische Ehre nicht aufgeben wollen.
10. Weil wir einen neuen politischen Kulturkampf von unserer Kirche fernhalten wollen.
11. Weil wir immer noch Parteidisziplin halten wollen.
Tagesnachrichten.
Das Arbeitslosen- Versicherungsgesetz ist im Reichsrat angenommen worden.
Die angestrebte große Koalition, d. i. eine Reichsregierung, bestehend aus Sozialdemokraten, Zentrum, Demokraten und Deutsche Volkspartei, hat Aussicht, zustande zu kommen..
Baul Lensch, einer der befähigsten Männer in der sozialdemokratischen Partei, ist am Mittwoch gestorben. Er war einer derjenigen, der den Verhältnissen Rechnung zu tragen wußte, der nicht alles nach der Schablone und durch die Parteibrille beurteilte.
In Sachsen wird für die neue Regierung seitens der sozialdemokratischen Partei, welche durch die letzten Wahlen die meisten Sitze bekommen hat, der frühere Unterrichtsminister Fleißner als Ministerpräsident in Vorschlag gebracht.
Der demokratische Reichsparteitag findet am 27. und 28. November in Berlin im Reichstagsgebäude statt. Die Reichsminister Dr. Külz und Dr. Reinhold werden sprechen.
Das Linienschiff„ Hannover" ist auf seiner Weltreise am 16. November von Ponte de Praia in See gegangen.
Der deutsche Reichsmarine- Schultreuzer„ Emden" ist am 17. November in La Coruna eingetroffen. Derselbe wird alle Weltteile besuchen.
In England wird der Bergarbeiterstreit fortgesetzt, obgleich die Regierung bemüht ist, eine Einigung herbeizuführen.
Frankreich will, daß die Militärkontrolle über Deutschland ständig bleiben soll. Dem widersetzt sich natürlich die deutsche Regierung und wird dabei von England unterstützt.
In den zu Polen gekommenen oberschlesischen Gemeinden haben bei den kürzlich stattgefundenen Gemeindewahlen die Deutschen 335 Sitze und die Polen nur 265 Sitze errungen.
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erworben wird. Auch die übrigen Eigentumsarten des bürgerlichen Rechts Eigentum nach Bruchteilen, gütengemeinschaftliches Eigentum, Eigentum der Erbengemeinschaft genügen.
Es reicht jedoch auch aus, wenn mit der Kapitalabfindung die Anwartschaft auf ein durch eine gemeinnügige Siedlungsund Baugenossenschaft zu erstellendes Wohnhaus erworben wird, sofern nur sichergestellt ist, daß durch Abschluß entsprechend langer Mietverträge, durdy Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit zugunsten der Versorgungsberechtigten oder auf sonstige Weise die Gewähr dafür geboten ist, daß derjenige, der die Kapitalabfindung beansprucht, auf dem von ihm zu erwerbenden Grund und Boden jeßhaft bleibt und das Grundstück dauernd erhalten wird.
Der Antrag auf Kapitalabfindung ist an das zuständige Versorgungsamt oder die zuständige Bezirksfürsorgestelle zu rich ten. Beteiligt bei der Prüfung des Antrags ist auch die Hauptfürsorgestelle, die insbesondere die Nützlichkeit der beabsichtigten Verwendung des Kapitals zu prüfen hat. Die endgültigle Entscheidung trifft das Hauptversorgungsamt. Die ordnungsmäßige Verwendung des Kapitals wird überwacht. Sie ist durch die Form der Auszahlung Zahlung nach Maßgabe des Fortschreitens des Baues, Sicherungshypothek und in der Regel durch Maßnahmen gegen die alsbaldige Weiterveräußerung Vorkaufsrecht, Rücklaufsrecht zu sichern. Auch ist es zulässig. die Weiterveräußerung und Belastung des auf Grund der Kapitalabfindung erworbenen Grundstücs bis zu fünf Jahren von der Bewilligung der Genehmigung der zuständigen Behörde ab= hängig zu machen. Endlich besteht die Möglichkeit, die Kapitalabfindung zurüdzuverlangen, wenn das Geld nicht innerhalb bestimmter Frist ordnungsmäßig verwendet oder wenn der Zwed der Verwendung vereitelt wird.
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In den meisten Fällen wir die Kapitalabfindungssumme leineswegs ausreichend sein, um die Baukosten sicherzustellen. Es wird deshalb auf eine weitere Möglichkeit der Geldbeschasfung verwiesen: Das Reichsgesetz über die Bereitstellung von Kredit zur Förderung des Kleinwohnungsbaues vom 26. März 1926 setzt den Reichsarbeitsminister in die Lage, an die Länder Darlehn zu geben, um die Gewährung von Zwischenkrediten auf erste Hypotheken zu fördern. Diese Reichsmittel für Zwischen= kredite werden nur gegeben zur Errichtung von Kleinwohnungen. Hierbei sollen insbesondere auch Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene in erster Linie berücksichtigt werden. Die Gewährung refolgt durch die vorhandenen Kreditanstalten, in erster Linie Hypothekenbanken und sonstigen Realkreditanstalten, die berechtigt sind, Pjandbriefe auszugeben.
Die Realkreditanstalten erscheinen bei der Durchführung der Kreditaktion als Beauftragte der Länder. Der Zwischenkredit wie der erste Hypothekenkredit sind auf Grund eines Vertrages an den Bauherrn weiterzugeben. Tunlichst soll schon der Vertrag für Gewährung des Zwischentredits die Bedingung enthalten, zu denen das hypothetarische Darlehen gewährt wird. Die Beleihung tann bis zu 60 Prozent des Wertes des Grundstüds erfolgen und soll in der Regel gewährt werden, wenn Länder und Gemeinden die Ausbietungsgarantie übernehmen gegen die Zusage des ersten Hypothekengläubigers, die erste Hypothet im Falle der Zwangsversteigerung stehen zu lassen. Der Zinssatz beträgt 6,75 Prozent; an Verwaltungskosten darf ein Zuschlag von 0,5 Prozent nicht überschritten werden, so daß der Satz 7,25 Prozent beträgt. Es ist besonders vorge sehen, daß mit Mitteln des Reichstredits nur solche Bauvorhaben gefördert werden, die gewissen Richtlinien entsprechen. In Frage kommen nur Kleinwohnungen, bei denen Gewähr ist, daß die Wohnungen nicht zu spekulativen Zweden verwendet werden. Um die Baukosten niedrig zu halten, sollen ferner die Gemeinden Baugelände möglichst aus eigenem Besitze zur Ver
Kapitalbeschaffung für Siedlungszwecke. fügung stellen, ebenso bei der Berechnung des Bodenpreises, der
Bereits während des Krieges wie auch nach dem Kriege wurde besonderer Wert darauf gelegt, Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen Eigenheime zu verschaffen, oder ihnen bei Errichtung von Eigenheimen weitestgehend behilflich zu sein. In nachstehendem soll kurz ausgeführt werden, welche Mittel und Wege zur Kapitalbeschaffung für Siedlungszwede jetzt in Frage kommen.
Zunächst wäre auf die Kapitalabfindung hinzuweisen. Nach § 72 des R. V. Ges. tönnen die Personen, die auf Grund dieses Gesetzes Anspruch auf Versorgungsgebührnisse haben, zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes durch Zahlung eines Kapitals abgefunden werden. Eine Kapitalsabfindung kann auch dann gewährt werden, wenn Versorgungsberechtigte zum Erwerb eigenen Grundbesitzes einem gemeinnützigen Bau- und Siedlungsunternehmen beitreten wollen.
Die Abfindungssumme beträgt ein Vielfaches der im Zeitpunkt der Anerkennung zuständigen Versorgungsgebührnisse und richtet sich nach dem Lebensalter des Versorgungsberechtigten. Um den mit der Abfindung vom Gesetz beabsichtigten 3wed zu erreichen Siedlung und Seßhaftmachung auf eigener Scholle zu fördern, wird als regelmäßige Voraussetzung der Gewährung der Abfindung verlangt, daß entweder ein bebautes Grundstück bereits vorhanden ist, das erweitert oder sonst wirtschaftlich gestärkt werden soll, oder daß für die baldige Errichtung eines neuen Wohnhauses Gewähr gegeben ist. Grundsätzlich mus es sich dabei um eigenen Grundbesig handeln. Dem wird es jedoch gleich geachtet, wenn das Eigentum im Wege des Erbbaurechtes, der Erbpacht oder in Form eines Rentenguts
Anliegerbeiträge, Straßenbau- und Verwaltungskosten weitestgehend Rüdsicht auf die Gemeinnüßigkeit der Siedlung nehmen.
Eine weitere Quelle zur Beschaffung von Baugeldern sind die sog. Hauszinssteuerhypotheken, die vor allem auch Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen vorzugsweise gewährt werden sollen. Das Darlehen ist vielfach untündbares Tilgungsdarlehen. Der Beginn der Tilgung ist in vielen Fällen ein bis mehrere Jahre hinausgeschoben, der Tilgungssatz beträgt durchweg 1 Prozent. Die Verzinsung gestaltet sich äußerst vet= schiedenartig, es wird meistens ein Regelzins vorgeschrieben, der ohne Rücksicht auf die teilweise Tilgung für die ganze Dauer gleichmäßig festgesetzt ist. Es ist allerdings auch vorgesehen, daß der Zins bis auf 1 Prozent ermäßigt und unter Umständen gänzlich fallen gelassen werden kann. Ueber die Höhe des Darlehens sind in den einzelnen Ländern verschiedenartige Bestimmungen getroffen. Teilweise wird ein bestimmter Prozentjatz der Bautosten, teilweise ein bestimmter Prozentsatz der Gejamitoften, teilweise eine runde Summe als Höchstgrenze bezeichnet. Namentlich bei Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen wird eine Ueberschreitung der Höchstgrenze zugelassen. In Preußen, Bayern und Baden tann neben der Regelhypothef bei Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen auch eine Conder oder Zusazhypothet gewährt werden. Die HauszinsSteuerhypothet wird unter besonderen Bedingungen gegeben; bei Nichteinhaltung der Bedingungen ist das Darlehen zur fofoztigen Rüdzahlung fällig, andererseits ist überall auch festgelegt, daß der Darlehensnehmer in der Lage sein soll, durch Rüdzahlung der Hypothet sich von Bindungen zu befreien. In den meisten Ländern ist eine Verzinjung von 3 Prozent und eine
( Gießener Tageblatt)
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Toten Gedenktag.
Totensonniag! Auch dem Gedenken der Opfer des letzten Krieges foll er gewidmet sein. Denen, die ihr Bestes, ihr Leben, dem deutschen Volle opferten. Mit dieser Erinnerung treten wir an die Gräber unserer Gefallenen als Kamerad, Eltern, Geschwister, Verwandte, Freunde. Nicht allzuvielen ist es vergönnt, ihren Toten in heimischer Erde zu haben; viele liegen in den Gräbern, die ihnen Kameradenhand einst im Sturm der großen Stunde geschaufelt. Kein vand der Welt gibt es, in dem nicht deutsche Krieger aus Deutschlands größter Zeit schlummern und der Auferstehung entgegenharten. Go zahllos die Länder, so zahllos die Wunden, die in jede Familie geschlagen sind. Wunden, die heute wieder aufbrechen und den alten Schmerz um den Verlorenen weden.
Wie viel junges Blut unseres Volkes ist doch in dem Weltbrande geflossen! Geopfert von denen, denen das Vaterland der Inbegriff ihres Seins und Denkens war. Und mögen Tausende mit anderen Gedanken in den großen Krieg gegangen sein, Millionen war das Vaterland der Leit- und Mahnruf. Für dieses Vaterland trugen sie die Mühen und Entbehrungen des Geistes und Körpers vier lange, harte Jahre. Vier Jahre standen sie in allen Teilen der Welt, der Unbill des Landes oder des Wetters preisgegeben, nur aufrecht gehalten von dem Gedanken, daß das deutsche Vaterland das Recht habe, dies zu plquez pou
massen des Ballans und der Alpen, der Sand asiatischer Wüsten, das Fieberflima Afrifas, die Wasserlöcher Flanderns dies alles nicht tonnte ihrem Glauben an das deutsche Volk Abbruch tun. Und dann, nachdem so viele in der blutgetränt ten grauen Uniform zu Boden gesunken waren, fam jener 11. November 1918, der allem Hoffen und Wünschen ein Ziel setzte. Und auch in dieser Stunde war sich das deutsche Heer seiner Pflicht bewußt. Es tam die Heimkehr in das Reich, das zerschlagen und in den Grundfesten wankend, eines neuen Hal tes bedurfte. Und die Männer der Front nahmen Feder und Hammer zur Hand und brachten Ordnung in das heimatliche Getriebe. Manch' stilles Gedenten grüßte die Toten, die auf den Schlachtfeldern oder in der Tiefe des Meeres die letzte Ruhe statt gefunden. Der Strom der Zeit ließ längeres Verweilen nicht zu. Und nun der Totensonntag! An diesem Tage sollen die toten Helden vor Volt und Vaterland treten und durch ihr Beispiel Anstoß zu neuem Leben geben. Wohl trauern wir um so manch' guten Kameraden, um den Sohn und Bruder, aber gedenken heißt nicht trauern. Unsere Herzen sollen aufwärts fliegen, versehen mit Trost und Mut. Das Gefühl darf den Willen nicht besiegen, denn nur der Wille kann unser Volk wieder in die Höhe bringen. Wir wollen uns wieder als deut sches Volk der Welt zeigen, als ein Stamm, der auch in seiner tiefsten Erniedrigung auf den alten Gott vertraut und vor wärts strebt. Aus der Vergangenheit müssen wir Kraft für die Seele schöpfen und die Seele soll bestimmend auf unsere Taten einwirken. Deutsch sei immer das, was du tust, deutsch dein Denken, Fühlen, Handeln auch in schweren Zeiten, in Not und Trübsal. Hier seien uns die Selden des verflossenen Krieges Vorbild und Leitstern unseres Handelns: das Vaterland über alles zu stellen. Nur Einordnung ins Ganze und Unterordnung im Ganzen fann den Weg zur Höhe bahnen.
Unter verantwortungsbewußten Führern stand das deutsche Heer und ließ fich in Kampf und Not leiten. Das eigene Ich trat zurüd, es war ausgelöscht, wenn die Stunde es forderte. Kein bänglich Zagen in der Gefahr, kein Weichen, wo es galt, erschüt terte die deutsche Front, der Wille zwang jeden auf seinen Platz, den ihm das Vaterland angewiesen. Und herrschte auch der Tod hier, er mußte jeben Schreden verlieren. Ein paar Mu tige nahmen ihm die Herrschaft und weiter ging das Ringen. Deutschland galt es zu schützen. Nach gewonnener Schlacht war Zeit, den Toten ihr Grab zu schaufeln. Und brachte der neue Tag neues Ringen, so waren die Taten von gestern Ansporn zu neuen Leistungen. Aus den vergangenen Stunden wurde die Kraft und der Mut zu neuem Ringen genommen.
Auch in unseren Tagen, die ein anderes Ringen als das von damals find, gilt es, die Weisheit vergangener Jahrhunterte zu nützen, Volt und Vaterland zum Wohle. Nur ies eine bringt uns weiter und nur dann hat auch der Einzelne Ge winn. Die Grundfesten des Reiches wollten unsere Toten des Weltkrieges schützen; daß sie dabei blieben, 1 gre zat, ift ihr Ruhm, der unvergänglich in die Jahrhunderte leuchtet und die Taten aller Zeiten und Böller überschattet. Wir beugen uns heute erneut vor dieser sittlichen Größe, der Verkörperung idealen Dentens.
Doch der Tag der Trauer muß auch der Tag der Hoffnung werben. Es gilt hohen Preis! Unser Vaterland wieder der Deutschen würdig zu sehen! Aller Neid und Haß, alles Unedle und Unreine, aller Kampf und Streit soll aus unseren Herzen schwinden. Vereint vom Hörjaal bis zum Schraubstod wollen wir zusammenstehen und einzig und allein das Wohl des Vaterlandes über unser Tun und Handeln stellen. Solches Tun ist der schönste Dant, ist die beste Erinnerung an unsere toten Hel, den. Gruß Euch daheim wie in fremder Erde! Hans Freund.
Vergeßt den 5. Dezbr. nicht!


