Nr. 15.
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39. Jahrg.
Samstag, den 17. April 1926.
Nr. 16.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Big. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd. sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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Sonntagsgedanken.
Und wieder ist Frühling. Vom blauen Himmel lacht golden die Sonne über die erwachende Welt, ein Meer von Blumen schmüdt die Mutter Erde, Urmächtigkeit des Lebens erzeugt und gestaltet, denn der ewige und allmächtige Schöpfer hat wieder sein Werde gesprochen.
Und wieder ist Sonntag. Ueber Wald und Flur liegt Frie den. Drüben am Waldrand zieht eine frohe Schar Wandervögel durch den frohen Morgen. Jugend und Lenz find ihre Begleiter. Einer schlägt die Laute und die anderen singen. Und in den Frühlingssonntag flingt und jubelt es hinein:„ Bin ein fahrender Gesell, tenne teine Sorgen
Im Walde lagern sie dann, schauen den mächtigen hohen Dom und fingen dem Erbauer ein Loblied. Wohl den Meister will ich loben, solang' noch mein' Stimm' erschallt.
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Solches Wandern kann zum Gottesdienst werden, wenn wir draußen im großen Gottesgarten die Sprache des Schöpfers hören. Wer im frommen Gedenken an jene Allmacht durch den Frühling wandert, wer aus den jubilierenden Liedern der Vögel ein Loblied für den Allerhöchsten vernimmt, wer in dem Sprossen und Blühen die Allgewalt des Schöpfers spürt, wer selbst ein Frühlingslied singt dem Höchsten zur Ehre, für den ist jeder Frühlingstag ein Sonntag, jedes Wandern ein Gottesdienst. In der blühenden Welt soll der Mensch lernen, sein Schauen und Bewundern in Andacht, in Gebet und heilige Lieder zu übersetzen. Wie im Gotteshause, so soll der Mensch auch bort im großen Dome der Natur den König und Herrscher der Welt loben und preisen.
Waldfried.
40 Millionen Wohnungsbaukredit. Berlin, 16. April. Von dem zur Förderung des Kleinwohnungsbaues bewilligten Kredit von 200 Millionen Reichsmart bat der Reichsfinanzminister die ersten 40 Millionen zu dem Zinssatz von 6% Prozent bereitgestellt. Der Bauherr erhält dieJen Zwischenkredit von vermittelnden Anstalten zu einem Zinsfatz von 7% Prozent.
Die wirtschaftlichen Spizenverbände für Aufhebung der Preistreibereiverordnung.
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Aus Anlaß der kürzlich stattgefundenen Beratungen im Reichstag über den Etat des Reichswirtschaftsministeriums haben sich die wirtschaftlichen Spizenverbände abermals Reichswirtschaftsministerium und Reichsjustizministerium ge wandt, um mit allergrößtem Nachdruckt ihre Forderungen auf völlige Beseitigung der Preistreibereigesetzgebung zu wiederholen. In dem Schreiben wird auf die früheren Vorstellungen und die dabei abgegebenen Begründungen verwiesen. Nach wie Dor wird festgestellt, daß auf dem Gebiet des Warenverkehrs nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen von wirtschaftlich völlig untergeordneter Bedeutung Gegenstand der Anwendung der Preistreibereigesetzgebung ist. Es sei heute augenscheinlicher als je, daß die Warenpreisgestaltung durch die Preistreibereigesetzgebung nicht die geringste Einwirkung erfahren fönne.
Die Wirtschaft habe ein großes Interesse daran, daß die Preistreibereiverordnung wirklich beseitigt werde, denn das Fortbestehen dieser Vorschriften mit ihren ungeheuerlichen Strafbestimmungen schaffe, auch wenn diese nur in wenigen Einzelfällen zur Anwendung gelangen, eine dauernde Rechts= unsicherheit und damit eine starke Beunruhigung der Wirtschaft. Jmmer noch müsse der Gewerbetreibende damit rechnen, z. B. durch böswillige Schuldner in ein Ermittlungsverfahren hineingezogen zu werden.
Im Interesse der gesamten Wirtschaft und nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher wäre es zu wünschen, wenn endlich die Aufhebung der Preistreibereiverordnung erfolgte.
Aus dem Reichswirtschaftsrat.
Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates beschloß mit allen gegen eine Stimme, sich gegen die Wiedereinführung der sogenannten Sommerzeit auszusprechen, da er die Gründe, die gegen die Einführung sprechen, für durchschlagender hält, als die Gründe, die dafür sprechen.
Der Ausschuß beschäftigte sich weiter mit den Beschlüssen seines Unterausschusses über Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes zur Förderung des Preisabbaues. Der Ausschuß stimmte dem Beschluß seines Unterausschusses zu Artikel 2( Maßnahmen gegen die Ringbildung) zu, wonach der Ausbau der Kartellverordnung zu einem Gesetz empfohlen wird.
Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfes( Unterstellung der Zwangssyndikate unter die Kartellverordnung) wurde der Beschluß des Unterausschusses angenommen, wonach der Wirtschaftsminister jederzeit Beschlüsse der Zwangskartelle beanstanden kann.
Angenommen wurde eine Entschließung, die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Regelung der Kohlenwirtschaft so zu ändern, daß dafür gesorgt wird, daß eingetragene Genossen schaften und deren Zentralen auf Verlangen von den Kohlensyndikaten zu den vom Reichstohlenrat festgesetzten Brennstoffverkaufspreisen ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindest= Derkaufspreisen direkt mit Brennstoffen beliefert werden.
Drud, Berlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postshedtonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.
Außerdem nahm der Ausschuß zur Frage der Preissenkung mit großer Mehrheit nachstehende Entschließung an:
,, An dem Problem der Preissenfung unmittelbar mitzuarbeiten, ist nicht nur Sache der Produktionskräfte der Wirtschaft, sondern auch Sache der Auftraggeber, und sofern öffentliche Verwaltungen als Auftraggeber auf dem Wirtschaftsmarkt erscheinen, auch Sache der Behörden. Die Behörden und öffentlichen Dienststellen sollen es sich darum angelegen sein laſſen,
1. ihre Aufträge nicht stoßweise, sondern unter jeweiliger Berüdsichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt herauszubringen;
2. bei Ausschreibung öffentlicher Aufträge alles zu vermeiden, was eine überflüssige Belastung des Auftragnehmers mit unnötigen Geschäftsuntosten herbeiführt, wie z. B. Aufforderung von übermäßig vielen Anbietern, ungenaue Ausschreibungsunterlagen, Anfertigung von Plänen und Berechnung durch die Anbieter, Hereinholen von Angeboten lediglich zum Zwede der Kostenorientierung der Beamten, und anderes mehr;
3. Aufträge herauszubringen, die den Arbeitsmarkt für längere Produktionsperioden beschäftigen( langfristiges Wohnungsbauprogramm usw.) und ihm die Möglichkeit des Serienbaues nach festen Normen und Typen gewähren."
Kreditversorgung des Handwerks.
Vom Reichsverband des deutschen Handwerks wird uns geschrieben:
In verschiedenen Tageszeitungen erschien fürzlich eine Notiz, worin über angebliche Verhandlungen zwischen dem Reich und den Ländern wegen Beschaffung von Krediten für das Handwerk berichtet wurde. Hiernach sollten die Länder veranlaßt werden, die Sparkassen in den Dienst der neuen Kreditaktion zu stellen. Diese Mitteilung ist alsbald vom Reichswirtschaftsminister dementiert worden. Im Haushaltsausschuß des Reichstags ist ferner vor einigen Tagen beraten worden über einen Antrag auf Kreditgewährung von Reichs wegen an den gewerblichen Mittelstand in Höhe von 150 Millionen Reichsmart. Dieser Antrag mußte schließlich von den Antragstellern selbst als aussichtslos zurüdgezogen werden.
Diese Vorgänge zeigen, daß hinsichtlich der flaren Erkenntnis des wirklichen Bedürfnisses einer planmäßigen Kreditpolitik für den gewerblichen Mittelstand noch weitgehende Unkenntnis und Unsicherheit auch in maßgebenden Kreisen vorhanden ist. Mit Recht haben sich der Reichswirtschaftsminister im Plenum des Reichstags und der Reichskommissar für das Handwerk im Haushaltsausschuß des Reichstags darauf bezogen, daß die Spigenverbände des Handwerks und der handwerklichen Genossenschaften Sonderkredite grundsäglich ablehnen. Der im Haushaltsausschuß des Reichstags gestellte Antrag auf einen Sonderkredit von 150 Millionen Reichsmart ist ohne Vorwissen des Reichsverbandes des deutschen Handwerks und ohne seine Mitwirkung eingebracht worden. Vom Standpunkt einer ihrer Verantwortlichkeit vor dem Berufsstande bewußten Berufsvertretung ist es bedauerlich, daß anstatt einer sachlichen Behandlung des Kreditproblems für das Handwerk ein in sich selbst aussichtsloser Antrag eingebracht worden ist.
Der Reichsverband des deutschen Handwerks lehnt staatliche Sonderkredite um deswillen ab, weil sie einmal aus einer fehler haften Konstruktion des Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft stammen und zum anderen die Betriebe zu einer wirtschaftlich ungünstigen Kreditaufnahme verleiten. Das Handwerk hat mit den Sonderkrediten bisher keine guten Erfahrungen gemacht. Zweifellos ist das Kreditbedürfnis im Handwerk nach wie vor groß. Die Gefahr des Verlangens wirtschaftlich ungünstiger Sonderkredite wird dadurch verstärkt, daß die Reichs= regierung immer wieder den Weg der Sonderkredite für andere Berufe beschreitet. Trotzdem ist sich das Handwerk in seinen leitenden Kreisen darüber klar geworden, daß die Hoffnungen, die auf Hilfe von außen gesetzt worden sind, regelmäßig enttäuscht wurden. Deswegen sind die Berufsvertretungen des Handwerks mit Nachdrud an der Arbeit, um im Wege der Selbsthilfe in Verbindung mit den gewerblichen Genossenschaften und den Sparkassen eine den Bedürfnissen des gewerblichen Mittelstandes entsprechende und die Befriedigung dieser Bedürfnisse sicherstellende Organisation des Kreditwesens für den Mittelstand zu schaffen. Die Lösung dieses Problems wird allerdings ohne die Mitwirkung staatlicher Faktoren nicht erfolgen können, und zwar um deswillen nicht, weil derzeit staatliche Kreditinstitute bei der ordentlichen Befriedigung des Kreditbedarfs im Handwerf eine wesentliche Rolle spielen. Bereits im Sommer vorigen Jahres hat der Reichstag einen Beschluß gefaßt, demzufolge die Regierung im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden des gewerblichen Mittelstandes und des gewerblichen Genossenschaftswesens weitere Maßnahmen erwägen soll, um dauernd im ordentlichen, d. h. den wirtschaftlichen Bedingungen angepaßten Wege die Regulierung des Kredits für den gewerblichen Mittelstand vorzunehmen. Bislang ist zur Ausführung dieses Beschlusses nichts geschehen. Wenn das Handwerk in later Erkenntnis der damit verknüpften wirtschaftlichen Schäden Sonderkredite ablehnt, so geht es dabei von der unbedingten Voraussegung aus, daß die Reichsregierung endlich in Verbindung mit den beruflichen Spizenverbänden an die grundsägliche Lösung des Kreditproblems für den gewerblichen Mittelstand herangeht.
( Gießener Tageblatt)
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Die neuen Steuermilderungen.
Das Gesetz über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage( Dom 31. März 1926) sieht folgende Gr leichterungen vor:
Die Umsagsteuer wird vom 1. April ab von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt. Die Lugusfteuer( Hersteller- und Kleinhandelssteuer,§§ 15, 24, und 38-40 des Umsatzsteuergesetzes) wird vom 1. April ab aufgehoben.
Die Vorauszahlungen am 10. April( Schonfrist 17. April) unterliegen noch den seitherigen Sätzen und zwar für die Umsag steuer 1 Prozent und für die Hersteller und Kleinhandelssteuer 7,5 Prozent. Bei Kaufverträgen, die vor dem 1. April abgeschlossen und in deren Kaufpreis die höheren Steuersätze enthal ten sind, hat der Empfänger ein Anrecht auf Milderung des Preises um den ermäßigten Steuerbetrag.
Die Gesellschaftssteuer und die Grunderwerbssteuer wird bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und bei Sanierungen ermäßigt, die Grunderwerbssteuer insbesondere auch bei Ver schmelzungen von Genossenschaften, wobei Grundstücke übergehen. Die Zuschläge zur Grunderwerbssteuer und die Wertzuwachs steuer dürfen hierbei nicht erhoben werden. Diese Erleichterungen finden nur dann Anwendung, wenn die Steuerschuld in der Zeit Dom 1. September 1925 bis zum 30. September 1927 entstanden ist. Erstattungen finden nicht statt, soweit die Steueranteile be reits den Ländern oder Gemeinden zugeflossen sind.
Die Bermögenssteuer für 1926 wird nicht besonders veran lagt. Wegen der durchschnittlichen Niederung der Vermögenswerte wird nur% des Jahresbetrags für 1925 erhoben. Die am 15. Mai 1926 vorgesehene Zahlung auf die Vermögenssteuer 1926 fällt aus. Der Tarif des neuen Vermögenssteuergesetzes wird für die kleinen Vermögen ermäßigt. Die Möglichkeit einer Neuund Nachfeststellung des Vermögens sind erweitert worden( stehe auch Artikel Vermögenssteuer).
Die Einkommensteuer ist in Zukunft wie seither am 10. April, 10. Juli, 10 Oktober und 10. Januar vorauszuent richten( Schonfrist 7 Tage), solange ein Steuerbescheid für 1925 nicht zugestellt ist. Handwerker, die mit den Landwirten veran lagt wurden, haben Vorauszahlungen erst wieder am 15. Mai in Höhe von einem Biertel der zuletzt festgestellten Steuerschuld zu entrichten. Bei den übrigen bemißt sich die Höhe der Vorauszahlungen nach dem etwa zugestellten Vorauszahlungsbescheid, oder wie seither auf Grund des Umsages. Wer eine Einkommens erklärung abgegeben hat( Buchführende Handwerker), kann nach ndem Steuertarif die Steuer für 1925 berechnen und einstweilen ein Viertel vorausentrichten.( Vergl. die Darlegungen in ber vorhergehenden Nummer dieser Zeitung).
Aufgehoben find ferner die Weinsteuer und die Salzsteuer. Die Schaumweinsteuer hat eine Ermäßigung erfahren.
Die Gewerbesteuer für 1926.
Da die Beratungen über den hessischen Staatsvorschlag noch nicht zu Ende geführt sind, wurde das vorjährige Finanzgeset auf die ersten zwei Monate des Rechnungsjahres 1926 erstrect. An Gewerbsteuer sind zu zahlen bis zur Zustellung der auf Grund eines noch ergehenden Gesetzes zu errechnenden Steuerbescheide zweimonatliche Vorauszahlungen in Höhe von je etn Sechstel für das Steuerjahr 1925 fällig gewesenen Gewerbesteuer. sammengefaßter staatlicher Steuerzettel, der die Gewerbesteuer, Es ergeht in Kürze an jeden Steuerpflichtigen ein gu die Grund- und Sondersteuer enthält. Bis zur Zustellung dieses Steuerbescheides brauchen Zahlungen auf diese Steuer nicht ge leistet zu werden.
Sondergebäudesteuer für 1926.
Nach der neuen Verordnung vom 10. März 1926 beträgt die staatliche Sondergebäudesteuer 127% Reichspfennige für je 100 Mart des Friedensgebäudewertes. Wegen der starken Er höhung des staatlichen Steuersatzes sind die Gemeinden und die Gemeindeverbände in ihren Ausschlagsägen auf zusammen höchstens 68,7 Pfennig für je 100 Mart Friedensgebäudewert beschränkt. Das 1. Ziel der staatlichen Steuer soll bereits am 25. April mit Schonfrist bis zum 2. Mai fällig sein. Demnach müßten die Steuerzettel bis zu diesem Termin bereits in den Händen der Steuerpflichtigen sein.
Ueber die Gebäudesondersteuer und die in der neuen Verordnung enthaltenen Abweichungen von den seitherigen Bestimmungen soll in der nächsten Nummer dieser Zeitschrift aus führlich berichtet werden.
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