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39. Jahrg.
Samstag, den 7. August 1926.
Nr. 32.
Gießener Zeitung
Erscheint: Samstags.
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Pig. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdlendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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Zuschußbedarf des Reiches im 1. Vierteljahr 1926.
Nach der vom Reichsfinanzministerium herausgegebenen Uebersicht über die Reichseinnahmen- und Ausgaben im ersten Bierteljahr des Finanzjahres 1926( April bis Ende Juni) be: liefen sich, in Millionen Reichsmart ausgedrüdt, im ordentlichen Haushalt die Einnahmen auf 1524, die Ausgaben auf 1601. Mit hin war ein tassenmäßiger Zuschuß von 77 erforderlich. Dagegen ergibt sich infolge der in den Haushalt jetzt eingestellten Ueberschüsse aus den Jahren 1925 und 1924 ein etatmäßiger Ueberschuß von 14,8. Jm außerordentlichen Haushalt beliefen sich die Einnahmen auf 0,6, die Ausgaben auf 116,5.
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Fürstenenteignung.
In einem hessischen Sonntagsblatt war zu lesen: Die Regierung von Sachsen hatte einen jüdischen Berliner Rechtsanwalt beauftragt, ein juristisches Gut
Frisur, besond. Bubiko achten darüber anzufertigen, ob für den sächsischen Staat
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eine Pflicht zur Abfindung des sächsischen Königshauses bestünde. Der Rechtsanwalt berechnete für dieses Gutachten zunächst ein Honorar von nicht weniger als 770 000 Mart. Die Barsumme, die in den Auseinandersetzungsverträgen dem ehemaligen sächsischen Königshause zugesprochen wurde, betrug ganze 300 000 Mart. Das war aber selbst den in Aneignungsfragen recht weitherzigen Genossen zu happig, die rote Regierung weigerte sich, zu zahlen. Der Rechtsanwalt aber bestand auf seinem Anteil an der Fürstenenteignung in hartnädiger Weise und leitete gegen den sächsischen Staat Klage ein. Nach langem Prozessieren ist es zu einem Vergleich gekommen, wonach der Rechtsanwalt ,, nur" 100 000 Mart bekommt. Seinen Löwenanteil an der Fürstenenteignung hat er also sicher.
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Sozial. Kommunistischer Gemeindebeschluß. Das thüringische Städtchen Eisenberg hat eine sozialistisch- kommunistische Mehrheit. Diese ist jetzt dazu übergegangen, durch Gemeinderatsbeschluß eine Generalumtaufe von Straßen vorzunehmen. Die Wilhelmstraße wurde in Adolf- Geyer- Straße, die Morikitraje in August- Bebel- Straße umgetauft. Aus der Adelheid straße wurde eine Friedrich- Ebert- Straße, aus der Bismardstraße eine Walther- Rathenau- Straße. Die Agnesstraße heißt fünftig Rosa- Luxemburg- Straße und die Ernststraße wird in Karl Liebknecht- Straße umbenannt. Nun wird man ja wohl erleben können, daß bei jeder Aenderung der Mehrheit die Straßenschilder gewechselt werden. An den Straßennamen erkennt dann der Fremde schon die regierenden Herren. Freude aber werden am meisten die Schilderfabrikanten haben.
Die hessischen Geschichtsvereine zur Fürstenhetze. Gelnhausen. Der Landesverein für hessische Geschichte und Landeskunde, hat in Gelnhausen seine Jahrestagung abgeholten. Bei der Erstattung des Jahresberichts wurde u. a. erwähnt: Die in der letzten Zeit anläßlich der Verhandlungen über die Abfindung der Fürstenhäuser nicht selten gehässigen Angriffe der Linkspresse auf die hessischen Landgrafen fanden beim Vorstand wie bei den übrigen Mitgliedern des Vereins lebhafteste Beachtung. In einem ganz besonders krassen Falle hat der Vorstand auch einen Schritt zur Richtigstellung unternommen, nämlich als die Welt am Montag" einen von Brunner längst als Fälschung erwiesenen Brief Landgraf Friedrichs II. neuerdings mit entsprechendem Kommentar abgedruckt, in dem der Landgraf angeblich sein ,, Mißfallen" darüber ausdrückt, daß von einem nach Amerifa transportierten hessischen Truppenteil so wenige seiner Landeskinder gefallen seien, weil infolgedessen weniger englische Werbungsgelder in seine Tasche slössen. Der Vorstand schickte der Redaktion unter Hinweis auf den Brunnerschen Aufsatz eine Berichtigung zu, die denn auch von der„, Welt am Montag" abgedrudt worden ist, aber an so versteckter Stelle, daß gewiß niemand sie gelesen hat. Daraus ergab sich, daß es gegenüber einer übelwollenden Presse ziemlich zwecklos sei, den Kampf gegen die Verleumdung namentlich Friedrichs II., wegen seines sogenannten„ Soldatenhandels" aufzunehmen, und man hat daher von ähnlichen Schritten in der Folgezeit abgesehen. Einsichtige und wahrheitsliebende Geschichtsforscher glauben ohnedies nicht mehr an jene Verleumdungen, und Leute, die sich aus parteipolitischen Gründen nicht belehren lassen wollen, wird man ohnedies nicht zu einer gerechten Beurteilung jener einzig aus den Anschauungen ihrer Zeit heraus zu würdigenden Vorgänge befehren können."
Die Kosten des Voltsentscheides für die Sozialdemokratie. Wie der Vorstand der sozialdemokratischen Partei im ,, Vorwärts" bekanntgibt, hat der Volksentscheid der Partei 2042 055,91 Mark gekostet.
Reichsschulgesetz im Herbst?
Aus guter Quelle will der„ Schwäbische Merkur" vom 8. Juli 1926 erfahren haben, daß das Reichsministerium des Innern dem Reichstag sofort nach seinem Wiederzusammentritt im Herbst den Reichsschulgesetzentwurf vorlegen werde. Nachdem dieses heiße Eisen immer und immer wieder auf die lange Bank geschoben worden ist, glaubt man nicht eher an die Richtigkeit der Sache, bis man das berühmte Gesetz schwarz auf weiß vor sich liegen sieht.
Der Nachfolger Bünders.
Infolge der Ernennung des Ministerialdirektors Pünder zum Staatssekretär der Reichskanzlei ist die Stelle des Ministerialdirektors in der Reichskanzlei frei geworden. Dem Vernehmen nach kommt für diesen Rosten der bisherige Ministerialrat der Reichskanzlei, Offermann, in Frage.
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Was die Statistik sagt.
Nach einer soeben erschienenen Veröffentlichung des Statistischen Reichsamtes ergibt sich für die 45 größten deutschen Städte folgendes Bild: 16. 6. 1925 1. 12. 1910
Landrat Schaible freigesprochen. Landrat Schaible aus Karlsruhe, der während seines Ferienaufenthaltes in Paris wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung angeklagt worden war, ist heute vom Gericht, nachdem der Staatsanwalt die Anklage zurückgezogen hatte, freigesprochen worden.
953 103 600 291 607 592
1. Berlin
4 013 588
3 734 258
2. Hamburg
1 079 092
3. Köln
698 064
4. München
680 704
5. Leipzig
679 322
644 644
6. Dresden
618 684
608 841
7. Breslau
554 801
514 979
8. Essen
468 696
9. Frankfurt a. M.
461 849
410 214 414 576
10. Düsseldorf
431 096
358 728
11. Hannover
422 435
381 678
12. Nürnberg
392 494
342 142
13. Stuttgart
341 461
298 462
14. Chemnitz
331 641
301 295
15. Dortmund
320 256
16. Bremen
294 966
258 962 257 248
17. Magdeburg
292 296
279 629
18. Königsberg/ Pr.
279 880
245 994
19. Duisburg 20. Stettin
271 790
253 727
21. Mannheim
247 486
229 483 237 402 206 049
22. Kiel
213 587
226 560
23. Gelsenkirchen
207 153
24. Salle a. G.
193 722
191 378 180 843
25. Barmen
187 239
26. Altona
185 135
27. Rassel
171 483
28. Elberfeld
167 025
29. Augsburg
165 522
30. Bochum
156 762
31. Aachen
155 222
32. Braunschweig
146 654
33. Karlsruhe
145 694
34. Erfurt
134 973
187 342 172 628 153 196 170 195 147 530 136 931 156 824 143 522 134 411 123 548
35. Krefeld
130 425
129 406
36. Mühlheim/ Ruhr
127 195
113 627
37. Hamborn 38. Lübed
126 043
120 788
104 341 109 824
39. München- Gladbach 40. Plauen i. V. 41. Mainz
115 066
110 784
111 398
121 272
108 522
42. Münster i. W.
105 889
118 107 90 254
43. Oberhausen
105 121
44. Wiesbaden
102 557
109 002 83 301
45. Ludwigshafen
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94 667
( Gießener Tageblatt)
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Der Staat
Staatsformen
Staatsbürgerpflichten.
Einige Leitsätze.
1. Der Staat ist seinem Wesen nach die Organifation einer Menge von Menschen durch eine mit Autorität und Macht bekleidete Obrigkeit, welche die Masse der Untertanen regiert und leitet. Gehören die Staatsangehörigen von Natur zusammen( gleiche Abstam mung, gleicher Volksgeist) als Glieder des gleichen Voltes, so ist der Staat ein Nationalstaat. Staatsange= hörige fönnen aber auch mit der Macht des Eroberers zusammengehalten werden.
Insgesamt wohnten in den 45 Großstädten am 16. Juni 1925 16 619 402 Menschen, während am 1. Dezember 1910 nach dem Gebietsstand am 16. Juni 1925 in den Großstädten an ortsanwesender Bevölkerung 15 196 093 Personen gezählt wurden. Im ganzen hat die Wohnbevölkerung von 1925 gegenüber der ortsanwesenden Bevölkerung von 1910 um 9,37 v. 5. zugenom
men.
In der Reihenfolge der Großstädte sind Berlin und Samburg unbestritten an erster und zweiter Stelle geblieben. Köln ist gegenüber 1910 von der sechsten an die dritte, München von der fünften an die vierte und Essen von der neunten an die achte Stelle gerüdt. Leipzig hat seinen Platz an dritter Stelle abgeben müssen und sant an die fünfte Stelle. Dresden sank von der vierten auf die sechste und Frankfurt a. M. von der achten
auf die neunte Stelle. Hannover, das 1910 noch an zehnter Stelle stand, hat jetzt seinen Platz an Düsseldorf abgeben müssen.
Die stärkste Zunahme der Wohnbevölkerung 1925 gegenüber
2. Zum Wesen des Staates gehört auch eine Rechtsordnung im Inneren, durch die nicht nur das Verhältnis der Obrigkeit zu den Untertanen, sondern auch der private Verkehr der Staatsangehörigen untereinander geregelt und der einzelne gegen Gewalt und Uebergriffe der anderen geschützt wird. Die Aufgabe des Staates ist also in erster Linie die Schaffung einer bestimmten Ordnung, Sicherung der Bürger, ihres Lebens und ihres Eigentums sofern sich der Staat hierauf beschränkt, ist er Polizeistaat. Der Staat ist heute mehr als je auch Kulturstaat als solcher hat er das wirtschaftliche und geistige Leben des Volkes zu organisieren. Er schafft Verkehrseinrichtungen, schließt Handelsverträge, überwacht das Schulwesen und unterstützt Wissenschaft und Kunst. Bei höher entwickelten Völkern darf sich der Staat nicht mit der Polizeigewalt begnügen, er hat in weitgehendem Maße Kulturarbeit zu leisten.
der ortsanwesenden Bevölkerung 1910 hat Dortmund mit 23,67 D. H. zu verzeichnen. Es folgen dann Ludwigshafen mit einer Zunahme von 22,29 v. 5., Samborn mit 20,8 v. 5., Düsseldorf mit 20,17 v. 5. und Mannheim mit 20,11 v. H.
Die stärkste Abnahme hat in diesem Zusammenhang Plauen mit 8,14 v. 5. zu verzeichnen. Es folgen dann Mainz mit 8,09 v. H., Aach mit 1,02 v. 5. und Barmen mit 0,05 D. 5.
Die männerreichsten Städte sind nach dieser Veröffentlichung die Städte im Ruhrrevier, und zwar tommen auf 1000 männliche in Hamborn nur 8,92 v. 5. weibliche, in Duisburg 9,63 D. 5., Oberhausen 9,64 v. H., Gelsenkirchen 9,65 v. H., Bochum 9,77 D. H. und Mühlheim 9,99 v. H.
3. Zum Wesen des Staates gehört weiter die Vertretung gewisser realer Grundinteressen des Staates, des Interesses an seiner Selbständigkeit, an seinem Landbesitz, an seiner Macht, an seinem Wohlstand anderen Staaten gegenüber. So sagt man, es gibt Lebensfragen zwischen den Völkern, die nur durch äußere Machtmittel, letzten Endes durch den Krieg gelöst werden können. Nach dem furchtbaren Krieg mit soviel Opfern an Gut und Blut, sollte man von Krieg nicht mehr reden. Eine friedliche Verständigung der Natio= nen bedeutet einen politischen, wirtschaftlichen und mo= ralischen Fortschritt. Eine Versöhnung der Völker her= beizuführen, ist auch die christlichste Pflicht. Darum ist es Pflicht, einer internationalen Verständigung das Wort zu reden, darauf hin zu arbeiten, daß der Krieg aus der Menschheit verschwinde. Das Jdeal des ewigen Friedens wird erreicht, wenn sich die christlichen Völker auf die Pflichten und Aufgaben gegeneinander besinnen, wenn sich die Nationen zu gegenseitigem Schutz ihrer Entwicklungsfreiheit vereinigen. Bei Kulturvölkern sollte das nicht unmöglich sein. Kant( 1724 bis 1804) sagt:„ Vernunftwesen sollen ihr Zusammenleben nicht auf Gewalt und List, sondern auf Gerechtigkeit und Vernunft gründen."
Staatsformen: Eine allgemein gültige Staatsverfassung gibt es nicht. Die 3wedmäßigkeit einer Verfassung hängt von der geschichtlichen Entwicklung der geistigen und sittlichen Reife des betreffenden Volkes ab. Aristoteles( 384-22 v. Chr.), der einflußreichste Philosoph Griechenlands, der Lehrer Alexanders des Großen, teilt die Staatsformen in Monarchie, Aristotratie und Demokratie, je nachdem die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen liegt, oder einer gewissen bevorzugten Klasse, oder der Gesamtheit des Volkes zusteht. Eine Ausartung der Monarchie ist die Despotie ( Tyrannis), eine solche der Aristokratie ist die Oligarchie ( die Herrschaft weniger), die nur das Interesse der herrschenden Klasse berüdsichtigt, eine solche der Demokratie die Ochlokratie( Pöbelherrschaft). Eine wirkliche Staatsform ist die Ochlokratie nicht zu nennen, da sie wohl nur vorübergehend vorkommt, wenn anormale Zustände im Staatsleben herrschen( Räterepublik in München April Mai 1919). Jetzt pflegt man meist nur zwei Grundformen der Staatsverfassung zu unterscheiden, die monarchische und die republikanische, je nachdem die Staatsgewalt von einem einzelnen oder von der Mehrheit der Staatsangehörigen durch deren Organe ausgeübt wird.( Absolutismus, wo der Einzelwille herrscht, Parlamentarismus, wo der Mehrheitswille der Volksvertreter entscheidet.) Zwischen beiden Formen steht die tonstitutionelle Monarchie, in der der Regent bei Ausübung der Regierung an die Zustimmung der Voltsvertretung gebunden ist.
4. National ist der, der das Volf einen will, der die gegeneinander streitenden Kräfte versöhnend überall das Gemeinsame, alle Verbindende sucht und pflegt. National ist, wer den Interessen der Gesamtheit die eignen Interessen unterordnet. Das tut der rechte Er kann nie Interessenpolitiker sein, er muß Christ. ans Ganze denten. Gelbstlose Arbeit im Dienst für Volk und Vaterland ist wahres Christentum.
Von hier aus ergeben sich die Staatsbürgerpflichten für den rechten Christen.


