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übrigen reichen Inhalt ist zu erwähnen.

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e und literarische Rundschau schließt das t eft und damit den 70. Jahrgang dieser liebten Zeitschrift für das deutsche Haus. er Sommermode bringt die soeben erschien leganten Welt" in effettvollen Aufnahmen

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39. Jahrg.

Samstag, den 7. August 1926.

Nr. 32.

Gießener Zeitung

Erscheint: Samstags.

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pig. monatlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Zuschußbedarf des Reiches im 1. Vierteljahr 1926.

Nach der vom Reichsfinanzministerium herausgegebenen Uebersicht über die Reichseinnahmen- und Ausgaben im ersten Bierteljahr des Finanzjahres 1926( April bis Ende Juni) be: liefen sich, in Millionen Reichsmart ausgedrüdt, im ordentlichen Haushalt die Einnahmen auf 1524, die Ausgaben auf 1601. Mit hin war ein tassenmäßiger Zuschuß von 77 erforderlich. Dagegen ergibt sich infolge der in den Haushalt jetzt eingestellten Ueber­schüsse aus den Jahren 1925 und 1924 ein etatmäßiger Ueber­schuß von 14,8. Jm außerordentlichen Haushalt beliefen sich die Einnahmen auf 0,6, die Ausgaben auf 116,5.

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Fürstenenteignung.

In einem hessischen Sonntagsblatt war zu lesen: Die Regierung von Sachsen hatte einen jüdischen Ber­liner Rechtsanwalt beauftragt, ein juristisches Gut­

Frisur, besond. Bubiko achten darüber anzufertigen, ob für den sächsischen Staat

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eine Pflicht zur Abfindung des sächsischen Königshauses bestünde. Der Rechtsanwalt berechnete für dieses Gut­achten zunächst ein Honorar von nicht weniger als 770 000 Mart. Die Barsumme, die in den Auseinander­setzungsverträgen dem ehemaligen sächsischen Königs­hause zugesprochen wurde, betrug ganze 300 000 Mart. Das war aber selbst den in Aneignungsfragen recht weit­herzigen Genossen zu happig, die rote Regierung wei­gerte sich, zu zahlen. Der Rechtsanwalt aber bestand auf seinem Anteil an der Fürstenenteignung in hartnädiger Weise und leitete gegen den sächsischen Staat Klage ein. Nach langem Prozessieren ist es zu einem Ver­gleich gekommen, wonach der Rechtsanwalt ,, nur" 100 000 Mart bekommt. Seinen Löwenanteil an der Fürstenenteignung hat er also sicher.

Drud. Verlag und Expedition: Gießen, Südanlage 21 Fernsprecher Nr. 1362 Postschecktonto Nr. 8437 Amt Frankfurt a. M.

Sozial. Kommunistischer Gemeindebeschluß. Das thüringische Städtchen Eisenberg hat eine so­zialistisch- kommunistische Mehrheit. Diese ist jetzt dazu übergegangen, durch Gemeinderatsbeschluß eine Gene­ralumtaufe von Straßen vorzunehmen. Die Wilhelm­straße wurde in Adolf- Geyer- Straße, die Morikitraje in August- Bebel- Straße umgetauft. Aus der Adelheid straße wurde eine Friedrich- Ebert- Straße, aus der Bis­mardstraße eine Walther- Rathenau- Straße. Die Agnes­straße heißt fünftig Rosa- Luxemburg- Straße und die Ernststraße wird in Karl Liebknecht- Straße umbenannt. Nun wird man ja wohl erleben können, daß bei jeder Aenderung der Mehrheit die Straßenschilder gewechselt werden. An den Straßennamen erkennt dann der Fremde schon die regierenden Herren. Freude aber wer­den am meisten die Schilderfabrikanten haben.

Die hessischen Geschichtsvereine zur Fürstenhetze. Gelnhausen. Der Landesverein für hessische Geschichte und Landeskunde, hat in Gelnhausen seine Jahrestagung abgehol­ten. Bei der Erstattung des Jahresberichts wurde u. a. er­wähnt: Die in der letzten Zeit anläßlich der Verhandlungen über die Abfindung der Fürstenhäuser nicht selten gehässigen An­griffe der Linkspresse auf die hessischen Landgrafen fanden beim Vorstand wie bei den übrigen Mitgliedern des Vereins lebhafteste Beachtung. In einem ganz besonders krassen Falle hat der Vorstand auch einen Schritt zur Richtigstellung unternommen, nämlich als die Welt am Montag" einen von Brunner längst als Fälschung erwiesenen Brief Landgraf Friedrichs II. neuer­dings mit entsprechendem Kommentar abgedruckt, in dem der Landgraf angeblich sein ,, Mißfallen" darüber ausdrückt, daß von einem nach Amerifa transportierten hessischen Truppenteil so wenige seiner Landeskinder gefallen seien, weil infolgedessen weniger englische Werbungsgelder in seine Tasche slössen. Der Vorstand schickte der Redaktion unter Hinweis auf den Brunner­schen Aufsatz eine Berichtigung zu, die denn auch von der, Welt am Montag" abgedrudt worden ist, aber an so versteckter Stelle, daß gewiß niemand sie gelesen hat. Daraus ergab sich, daß es gegenüber einer übelwollenden Presse ziemlich zwecklos sei, den Kampf gegen die Verleumdung namentlich Friedrichs II., wegen seines sogenannten Soldatenhandels" aufzunehmen, und man hat daher von ähnlichen Schritten in der Folgezeit abgesehen. Einsichtige und wahrheitsliebende Geschichtsforscher glauben ohnedies nicht mehr an jene Verleumdungen, und Leute, die sich aus parteipolitischen Gründen nicht belehren lassen wollen, wird man ohnedies nicht zu einer gerechten Beurteilung jener einzig aus den Anschauungen ihrer Zeit heraus zu würdigenden Vorgänge befehren können."

Die Kosten des Voltsentscheides für die Sozialdemokratie. Wie der Vorstand der sozialdemokratischen Partei im ,, Vorwärts" bekanntgibt, hat der Volksentscheid der Partei 2042 055,91 Mark gekostet.

Reichsschulgesetz im Herbst?

Aus guter Quelle will der Schwäbische Merkur" vom 8. Juli 1926 erfahren haben, daß das Reichsmini­sterium des Innern dem Reichstag sofort nach seinem Wiederzusammentritt im Herbst den Reichsschulgesetz­entwurf vorlegen werde. Nachdem dieses heiße Eisen immer und immer wieder auf die lange Bank geschoben worden ist, glaubt man nicht eher an die Richtigkeit der Sache, bis man das berühmte Gesetz schwarz auf weiß vor sich liegen sieht.

Der Nachfolger Bünders.

Infolge der Ernennung des Ministerialdirektors Pünder zum Staatssekretär der Reichskanzlei ist die Stelle des Ministerialdirektors in der Reichskanzlei frei geworden. Dem Vernehmen nach kommt für diesen Rosten der bisherige Ministerialrat der Reichskanzlei, Offermann, in Frage.

*

Was die Statistik sagt.

Nach einer soeben erschienenen Veröffentlichung des Statisti­schen Reichsamtes ergibt sich für die 45 größten deutschen Städte folgendes Bild: 16. 6. 1925 1. 12. 1910

Landrat Schaible freigesprochen. Landrat Schaible aus Karlsruhe, der während seines Ferienaufenthaltes in Paris wegen eines angeb­lichen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung angeklagt worden war, ist heute vom Gericht, nachdem der Staats­anwalt die Anklage zurückgezogen hatte, freigesprochen worden.

953 103 600 291 607 592

1. Berlin

4 013 588

3 734 258

2. Hamburg

1 079 092

3. Köln

698 064

4. München

680 704

5. Leipzig

679 322

644 644

6. Dresden

618 684

608 841

7. Breslau

554 801

514 979

8. Essen

468 696

9. Frankfurt a. M.

461 849

410 214 414 576

10. Düsseldorf

431 096

358 728

11. Hannover

422 435

381 678

12. Nürnberg

392 494

342 142

13. Stuttgart

341 461

298 462

14. Chemnitz

331 641

301 295

15. Dortmund

320 256

16. Bremen

294 966

258 962 257 248

17. Magdeburg

292 296

279 629

18. Königsberg/ Pr.

279 880

245 994

19. Duisburg 20. Stettin

271 790

253 727

21. Mannheim

247 486

229 483 237 402 206 049

22. Kiel

213 587

226 560

23. Gelsenkirchen

207 153

24. Salle a. G.

193 722

191 378 180 843

25. Barmen

187 239

26. Altona

185 135

27. Rassel

171 483

28. Elberfeld

167 025

29. Augsburg

165 522

30. Bochum

156 762

31. Aachen

155 222

32. Braunschweig

146 654

33. Karlsruhe

145 694

34. Erfurt

134 973

187 342 172 628 153 196 170 195 147 530 136 931 156 824 143 522 134 411 123 548

35. Krefeld

130 425

129 406

36. Mühlheim/ Ruhr

127 195

113 627

37. Hamborn 38. Lübed

126 043

120 788

104 341 109 824

39. München- Gladbach 40. Plauen i. V. 41. Mainz

115 066

110 784

111 398

121 272

108 522

42. Münster i. W.

105 889

118 107 90 254

43. Oberhausen

105 121

44. Wiesbaden

102 557

109 002 83 301

45. Ludwigshafen

101 869

94 667

( Gießener Tageblatt)

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Der Staat

Staatsformen

Staatsbürgerpflichten.

Einige Leitsätze.

1. Der Staat ist seinem Wesen nach die Organi­fation einer Menge von Menschen durch eine mit Auto­rität und Macht bekleidete Obrigkeit, welche die Masse der Untertanen regiert und leitet. Gehören die Staats­angehörigen von Natur zusammen( gleiche Abstam mung, gleicher Volksgeist) als Glieder des gleichen Vol­tes, so ist der Staat ein Nationalstaat. Staatsange= hörige fönnen aber auch mit der Macht des Eroberers zusammengehalten werden.

Insgesamt wohnten in den 45 Großstädten am 16. Juni 1925 16 619 402 Menschen, während am 1. Dezember 1910 nach dem Gebietsstand am 16. Juni 1925 in den Großstädten an orts­anwesender Bevölkerung 15 196 093 Personen gezählt wurden. Im ganzen hat die Wohnbevölkerung von 1925 gegenüber der ortsanwesenden Bevölkerung von 1910 um 9,37 v. 5. zugenom

men.

In der Reihenfolge der Großstädte sind Berlin und Sam­burg unbestritten an erster und zweiter Stelle geblieben. Köln ist gegenüber 1910 von der sechsten an die dritte, München von der fünften an die vierte und Essen von der neunten an die achte Stelle gerüdt. Leipzig hat seinen Platz an dritter Stelle abgeben müssen und sant an die fünfte Stelle. Dresden sank von der vierten auf die sechste und Frankfurt a. M. von der achten

auf die neunte Stelle. Hannover, das 1910 noch an zehnter Stelle stand, hat jetzt seinen Platz an Düsseldorf abgeben müssen.

Die stärkste Zunahme der Wohnbevölkerung 1925 gegenüber

2. Zum Wesen des Staates gehört auch eine Rechtsordnung im Inneren, durch die nicht nur das Verhältnis der Obrigkeit zu den Untertanen, sondern auch der private Verkehr der Staatsangehörigen unter­einander geregelt und der einzelne gegen Gewalt und Uebergriffe der anderen geschützt wird. Die Aufgabe des Staates ist also in erster Linie die Schaffung einer bestimmten Ordnung, Sicherung der Bürger, ihres Le­bens und ihres Eigentums sofern sich der Staat hierauf beschränkt, ist er Polizeistaat. Der Staat ist heute mehr als je auch Kulturstaat als solcher hat er das wirtschaftliche und geistige Leben des Volkes zu organisieren. Er schafft Verkehrseinrichtungen, schließt Handelsverträge, überwacht das Schulwesen und unter­stützt Wissenschaft und Kunst. Bei höher entwickelten Völkern darf sich der Staat nicht mit der Polizeigewalt begnügen, er hat in weitgehendem Maße Kulturarbeit zu leisten.

der ortsanwesenden Bevölkerung 1910 hat Dortmund mit 23,67 D. H. zu verzeichnen. Es folgen dann Ludwigshafen mit einer Zunahme von 22,29 v. 5., Samborn mit 20,8 v. 5., Düsseldorf mit 20,17 v. 5. und Mannheim mit 20,11 v. H.

Die stärkste Abnahme hat in diesem Zusammenhang Plauen mit 8,14 v. 5. zu verzeichnen. Es folgen dann Mainz mit 8,09 v. H., Aach mit 1,02 v. 5. und Barmen mit 0,05 D. 5.

Die männerreichsten Städte sind nach dieser Veröffentlichung die Städte im Ruhrrevier, und zwar tommen auf 1000 männ­liche in Hamborn nur 8,92 v. 5. weibliche, in Duisburg 9,63 D. 5., Oberhausen 9,64 v. H., Gelsenkirchen 9,65 v. H., Bochum 9,77 D. H. und Mühlheim 9,99 v. H.

3. Zum Wesen des Staates gehört weiter die Ver­tretung gewisser realer Grundinteressen des Staates, des Interesses an seiner Selbständigkeit, an seinem Landbesitz, an seiner Macht, an seinem Wohlstand ande­ren Staaten gegenüber. So sagt man, es gibt Lebens­fragen zwischen den Völkern, die nur durch äußere Machtmittel, letzten Endes durch den Krieg gelöst wer­den können. Nach dem furchtbaren Krieg mit soviel Opfern an Gut und Blut, sollte man von Krieg nicht mehr reden. Eine friedliche Verständigung der Natio= nen bedeutet einen politischen, wirtschaftlichen und mo= ralischen Fortschritt. Eine Versöhnung der Völker her= beizuführen, ist auch die christlichste Pflicht. Darum ist es Pflicht, einer internationalen Verständigung das Wort zu reden, darauf hin zu arbeiten, daß der Krieg aus der Menschheit verschwinde. Das Jdeal des ewigen Friedens wird erreicht, wenn sich die christlichen Völker auf die Pflichten und Aufgaben gegeneinander besin­nen, wenn sich die Nationen zu gegenseitigem Schutz ihrer Entwicklungsfreiheit vereinigen. Bei Kultur­völkern sollte das nicht unmöglich sein. Kant( 1724 bis 1804) sagt: Vernunftwesen sollen ihr Zusammen­leben nicht auf Gewalt und List, sondern auf Gerechtig­keit und Vernunft gründen."

Staatsformen: Eine allgemein gültige Staatsver­fassung gibt es nicht. Die 3wedmäßigkeit einer Ver­fassung hängt von der geschichtlichen Entwicklung der geistigen und sittlichen Reife des betreffenden Volkes ab. Aristoteles( 384-22 v. Chr.), der einflußreichste Philosoph Griechenlands, der Lehrer Alexanders des Großen, teilt die Staatsformen in Monarchie, Aristo­tratie und Demokratie, je nachdem die Staatsgewalt in der Hand eines Einzelnen liegt, oder einer gewissen bevorzugten Klasse, oder der Gesamtheit des Volkes zu­steht. Eine Ausartung der Monarchie ist die Despotie ( Tyrannis), eine solche der Aristokratie ist die Oligarchie ( die Herrschaft weniger), die nur das Interesse der herr­schenden Klasse berüdsichtigt, eine solche der Demokratie die Ochlokratie( Pöbelherrschaft). Eine wirkliche Staatsform ist die Ochlokratie nicht zu nennen, da sie wohl nur vorübergehend vorkommt, wenn anormale Zustände im Staatsleben herrschen( Räterepublik in München April Mai 1919). Jetzt pflegt man meist nur zwei Grundformen der Staatsverfassung zu unter­scheiden, die monarchische und die republikanische, je nachdem die Staatsgewalt von einem einzelnen oder von der Mehrheit der Staatsangehörigen durch deren Organe ausgeübt wird.( Absolutismus, wo der Einzel­wille herrscht, Parlamentarismus, wo der Mehrheits­wille der Volksvertreter entscheidet.) Zwischen beiden Formen steht die tonstitutionelle Monarchie, in der der Regent bei Ausübung der Regierung an die Zustim­mung der Voltsvertretung gebunden ist.

4. National ist der, der das Volf einen will, der die gegeneinander streitenden Kräfte versöhnend über­all das Gemeinsame, alle Verbindende sucht und pflegt. National ist, wer den Interessen der Gesamtheit die eignen Interessen unterordnet. Das tut der rechte Er kann nie Interessenpolitiker sein, er muß Christ. ans Ganze denten. Gelbstlose Arbeit im Dienst für Volk und Vaterland ist wahres Christentum.

Von hier aus ergeben sich die Staatsbürgerpflichten für den rechten Christen.