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nungsfürforge.

Verordnung

Nr. 27. Sonnabend, den 3. Juli 1926.

des Reichstredits zur Förderung des

leinwohnungsbaues.

Som 21. Juni 1926.

tfallende Anteil an dem vom Reich zur gsbaues bestimmten Kredit wird von der verwaltet und den Darlehensnehmern edingungen überlassen:

zunächst als Zwischentredit, jedoch grund­

er bis zu 7 Monaten gewährt.

dit ist vorbehaltlich anderweitiger Fest

om Tage der Auszahlung an zu verzin änger als 7 Monate in Anspruch genom Zinssatz zugunsten des Reiches von Mo Prozent, für das Jahr berechnet. dit darf nur zur Ermöglichung von ersten errichtende Kleinwohnungen verwendet

17 Monaten, von dem Tage der Auszah der Zwischenkredit durch eine erststellige bzulösen. Die Hessische Landesbant hat Iblauf von 7 Monaten den Zwischentredit rlehn umzuwandeln, dessen Rückzahlung

äzen geregelt wird,

eine erste Hypothet, die eine Beleihung Wertes des Grundstüdes darstellt, ge

Städte und Gemeinden die Ausbietungs gegen die Zusage des ersten Hypotheken­Hypothek im Falle der Zwangsversteige

ung mit Hilfe des Reichskredits gegebene Durchschnittsbetrag von 5000 Rm. nicht

Reichskredits dürfen nur solche Bauvor die nach Art und Größe den folgenden

nd ausnahmsweise auch solche Mittel­

n geltenden Bestimmungen Baudarlehen halten oder erhalten könnten, und bei ist, daß die Wohnungen nicht zu spetu­det werden.

dabei solche Bauvorhaben berücksichtigt, nheitliche Typenentwürfe, die nach den men Bauweise aufgestellt sind, mit Bau­Den, die nach den deutschen Baunormen

nen Kleinwohnungsbauten unter Jnan­kredits errichtet werden, müssen sich ver­hnungen oder Unterkunftsräume in an llen, um für solche Mieter, insbesondere

des Mieterschutzgesetzes ihre bisherige

n, Wohnraum zu beschaffen.

redite sind zur Rüdzahlung fällig:

d, daß der Kredit den Vorschriften zu­rden ist;

aben innerhalb der angegebenen Frist iggeſtellt wird;

nicht zum Wohnungsbau verwendet wird; pflichtungen unter Ziffer 3 und 4 nicht 3wangsversteigerungs- oder Konkurs

en Eigentümer des Grundstücks einge

s Zwischenkredits und der Rückzahlungs­an den Baugrundstücken eine erststellige im Sinne des Reichsgesetzes vom 23. latt 1 Seite 407) zugunsten des Staates agung hat in Goldmark, eine Goldmark n Feingold, zu erfolgen.( Verordnung ichsgeſetzbl. 1 Seite 415.)

t berechtigt, dieses hypothekarische Dar­Jahren seit der Bestellung zu kündigen zuzahlen.

Jms 3., 4. und 5. Jahre seit der Bestellung ist die freiwillige Rüdzahlung jedoch nur in Pfandbriefen der Anstalt, die das Darlehen gewährt hat, zulässig.

9. Anträge auf Gewährung eines Zwischenkredits aus den verfügbaren Reichsmitteln sind bei der Hessischen Landesbank in Darmstadt, Paulusplag 1, einzureichen.

Darmstadt, den 21. Juni 1926.

Der Hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft.

Raab.

,, Gießener Zeitung"

dentinnen gehören zur philosophischen, 10 zur medizinischen, 4 zur juristischen Fakultät.

Personalien, Studienrat Karl Schmidt von hier wurde zum Studienrat an der Studienanstalt i. E. in Gießen und der Studienassessor Dr. Ludwig Gebhardt aus Langen zum Studienrat an der hiesigen Oberrealschule ernannt.- Mit Wir tung vom 1. Auguft ds. Js. ist Vermessungsrat Alexander Lud­wig von hier in den Ruhestand versetzt worden.

Der ordentliche Professor für englische Philologie an un­serer Universität Dr. Wilhelm Horn hat den an ihn ergangenen

Die öffentlichen Sparkassen im Freistaat Heffen Ruf als Ordinarius an die Universität Breslau 1. Ottober 1926

und die öffentliche Lebensversicherung.

Um die Spartätigkeit der Einwohner des Freistaates Hessen auf dem Wege über die Lebensversicherung zu fördern, hat der Hessische Sparkassen- und Giroverband in Darmstadt in seiner Mitgliederversammlung am 31. März ds. Js, den Beitritt als Gründungskörperschaft zur Hessen- Nassauischen Lebensversiche rungsanstalt in Wiesbaden beschlossen. Die Hessen- Nassauische Lebensversicherungsanstalt in Wiesbaden ist auf öffentlich- recht= licher Grundlage von den beiden Bezirksverbänden des Regie­rungs- Bezirks Wiesbaden und Kassel, die auch die unbeschränkte Haftung für die Verpflichtungen der Anstalt übernommen haben, in den Jahren 1913 bezw. 1918 für die preußische Pro vinz Hessen- Nassau gegründet worden. Durch den Beitritt des Hessischen Spartassen und Giroverbandes in Darmstadt und demnächst auch der Hessischen Landesbank und der Hessischen Kom­munalen Landesbank in Darmstadt als Gründungskörperschaft wird die Hessen- Nassauische Lebensversicherungsanstalt in Wies­baden zu einer Groß- Hessen- Nassauischen Lebensversicherungs­anstalt, Deffentliche Bersicherungsanstalt für den Freistaat Hessen und die preußische Provinz Hessen- Nassau erweitert. Die er= weiterte Anstalt gilt damit als einheimische( Hessische) öffent­liche Lebensversicherungsanstalt.

Berson hat der Schultheiß nichts einzus ihm aus manchen Gründen er, Hans vermöglich iſt, und weil die Sybille ihn o einem einzigen Kinde tut man gerne il er Protestant ist, darum ist die Affäre , ganz aussichtslos."

Die Aufnahme der Lebensversicherung durch die öffentlichen Spartassen in Hessen gehört ohne weiteres zu deren Aufgaben­freis. Die Lebensversicherung an sich ist nur eine besondere Art des Sparens mit dem in der jetzigen Wirtschaftszeit besonders bedeutungsvollen Moment, des regelmäßigen Sparzwanges. Die neue Tätigkeit unserer hessischen Sparkassen verdient daher umso größeren Erfolg, als die aus Hessen mit Hilfe der Lebensver­ficherung aufkommenden Kapitalien nur den Eingesessenen in Form von Hypotheken usw. durch die Sparkassen wieder zuge= führt werden, was für den weiteren Aufbau unserer heimischen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung sein wird.

Hinsichtlich der Erfolge der öffentlichen Lebensversicherungs­anstalten in Deutschland sei bemerkt, daß diese nach vorläufigen Feststellungen im Jahre 1925 einen Antragszugang von 386 Millionen Goldmark Versicherungssumme erzielten. Dieser Zu­gang übersteigt den des Jahres 1924 noch um 62 Millionen Mark. Der gesamte Antragszugang seit Stabilisierung der Währung erreichte bisher die Höhe von rund 850 Millionen Mark. Mit diesen Erfolgen steht die öffentliche Lebensversiche= rung an der Spitze aller Deutschen Lebensversicherungsunter­nehmungen.

igen folgte dieser Rede. In der Seele es wie eine Grabesglode: Vorbei, vor­edanken kam er darauf zu, wohin man 1 will er sich erheben und dem Amtmann ng sagen, da mischt sich die Amtmännin esten Lächeln in dem rundlichen, rosigen verwundert: ,, Ja, aber warum soll denn sein? Wenn doch der junge Geselle hier rklich von Herzen lieb hat, so braucht er Willen zu tun, dann kann er sofort mit gehen und ſich kopulieren lassen."

so kindlich zuversichtlich, als handelte n und ſelbſtverſtändlichsten Spaziergang

Lokales. Sonntagsgedanken.

angenommen.

Die medizinische Fakultät unserer Universität hat den Geh. Regierungsrat Dr. med. vet. h. c. Erwin Wehrle in Berlin zum Doktor der Medizin ehrenhalber, und die veterinärmedizinsche Fakultät hat den Geh. Regierungsrat Prof. Dr. med. Ludwig Haendel in Berlin zum Doktor der Tierheilkunde ehrenhalber promoviert.

* Straßensperrung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Krosdorferstraße zwischen der Rodheimerstraße und dem Verbindungsweg zwischen Krofdorfer und Schützenstraße von Donnerstag, den 1. Juli 1926 ab bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksverkehr gesperrt. Der Verkehr wird durch die Schützen­straße umgeleitet.

* Lotterie. Der Minister des Innern hat den Vertrieb der 4. Geldlotterie zur Wiederherstellung der Frauenkirche in Eß­lingen für ganz Hessen zugelassen.

Am Sonntag will nicht nur des Menschen Leib der Ruhe pflegen, auch die Seele will Sonntagsruhe, Sonntagsfrieden ge­nießen. Da soll sie an ihren Gott denken und an gute Werke, die ihr Erholung sind. Da ist es dein Mitmensch der neben Gott deiner Liebe bedarf. Nie gab eine Zeit so viel Gelegenheit zu deiner Seele Sonntagsdienst, als unsere Tage deutscher Trüb­sal. Auf allen Wegen und Gängen begegnet uns die Not, irgendein Mitmensch, der Hilfe sucht und Tröster. Wechsle mit einem einsamen ernsten Sonntagswanderer, dessen Mienenspiel dir Leid und Kummer verrät, einen freudlichen Gruß, einen lieben Blid, eine kleine Frage, und in sein umdunkeltes Herz sendest du so einen Lichtstrahl. Wenn du deiner Worte Balsam fühlst, wenn die Tränenperlen Leid und Weh von deines Nächsten Herzen rinnen und dein Blid abgrundtiefen Jammer sieht, dann gehe nicht weiter, sondern tröste, helfe.

Wegen Vornahme von Weißbinderarbeiten wird hiermit die Durchgangsstraße Burggraben" von heute ab bis auf wei­teres für jeglichen Fuhrwertsverkehr gesperrt.

Ist es ein Suchender nach Brot, so wird er dir danken für eine milde Gabe. Doch frage ihn, warum er hungert! Und du wirst so oft erfahren, daß er nicht Brot will, sondern Arbeit. Weil er Kinder hat, die leben wollen, weil er sich der Ruhe schämt, wenn andere sich plagen, weil er an sein Vaterland denkt, das auch durch seiner Hände Arbeit gesunden soll.

* Aufgehoben wurde die vom Polizeiamt Gießen unterm 24. April angeordnete Sperrung des Riegelpfades zwischen Ludwig und Liebigstraße.

* Kreis- Obst- und Gartenbauverein Gießen. Die auf Sonn­tag, den 4. Juli ds. Js., nachmittags 2,30 Uhr angesagte Ver­jammlung in Lich findet nicht statt.

Gib dir die Mühe und sorge für ihn. Du wirst ein Plätzchen für ihn finden oder erbitten, wo er fein Almosen mehr braucht, wo er sich rühren und schaffen kann. Siehe, das ist mehr Almosen, als wenn du Brot in seine schielige Hand legst und weitergehst. Das eine erhebt, das andere verlegt. Und du gibst einer welt­fremden Seele wieder den Glauben an die Menschen und damit neues Hoffen, neues Leben.

Das ist auch Gottesdienst am Sonntag.

Von unserer Universität.

Im Sommer- Semester 1926 sind an der hessischen Landes­Universität 1357 Studierende, darunter 80 Studentinnen, im­matrikuliert. Davon sind 735 Hessen und 622 Nichthessen. Zu der Zahl der Studierenden kommen 29 immatrikulierte Hörer, 2 Hospitantinnen, 155 Gasthörer( innen), sodaß sich die Gesamt­zahl der Besucher der Universität auf 1543 stellt.

189

Nach den Fächern studieren 319 Rechtswissenschaft, Philologie, 158 Medizin, 121 Staatswissenschaften, 112 Land­wirtschaft, 110 Veterinärmedizin, 85 Chemie, 77 Forstwissen= schaft, 66 Mathematit, 65 Naturwissenschaft, 35 Theologie und 20 Pharmazie.

wehrte ernsthaft ab:, Liebe Frau, ich Affäre etwas zu leicht nimmst. Und es geprüft werden, von einer Kirche in die unsre Kirche ist doch viel ehrwürdiger. hundert Jahre alt, die neue noch keine wahr, und der Unterschied zwischen beiden ir haben einen Gott, einen Heiland, eine der Hauptunterschied aber ist der, wir heiligen Vater, die Protestanten haben rediger ist ein Päpstlein. Darum ist bei enn die vielen Päpste sind immer wider

ist Friede, weil der eine Papst, der Nach­vertreter des Heilandes, alles anordnet,

ne untertan sind.( Fortsegung folgt.)

Unter den nichthessischen Studierenden sind 439 Preußen, 30 Bayern, 21 Badener, 17 Sachsen, 8 Thüringer und 6 Würt­temberger. Unter den ausländischen Studierenden sind die Lettländer mit 15 und die Rumänen mit 16 Studierenden am stärksten vertreten.

Von den 80 immatrikulierten Studentinnen haben 47 die hessische, 23 die preußische Staatsangehörigkeit. 66 der Stu­

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Nr. 27.

Gießen. Am Sonntag, den 27. Juni, fand der Balleitag der Ballei Oberhessen des Jungdeutschen Ordens" auf dem Forse hause Glaubzahl bei Nidda statt. Als Sammelpunkt war Ridda den einzelnen Bruderschaften vorgeschrieben. Von allen Rich­tungen und aus allen Teilen unserer Heimatprovinz kommend trafen sie dort im Laufe des Vormittags ein. Bei strahlender Sonne und unter den Klängen der Riddaer Feuerwehrkapelle zog dann die Ballei nach dem in prachtvollen Hochwalde liegen­den Forsthause Glaubzahl. Dort befann der Ballaitag in her­fömmlicher Weise mit einem Gottesdienst, in dem Pfarrer Dr. Henmann- Bodheim in ernsten Worten über Deutschtum und Evangelium" sprach. Am Nachmittag sprachen Landwirt Bruder Reuter aus Dornholzhausen und der Komtur der Ballei Oberhessen, Major a. D. Wichert Büdingen. In sportlichen Spielen war dann der Jugend und auch den Aelteren Gelegen­heit geboten, ihr Können und ihre Kräfte zu zeigen. Gegen Abend zogen die Bruderschaften geschlossen über Bad Salzhausen nach Nidda zurück, um von da aus zu Fuß oder mit der Bahn die Heimat zu erreichen.

Letzte Nachrichten.

Die Fürstenabfindung von den Sozialdemokraten abgelehnt.

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat am 1. Juli in später Abendstunde beschlossen, die Regierungsvorlage über die Fürstenabsindung abzulehnen. Damit ist das Gesetz gescheitert. Der Beschluß der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion auf Ablehnung des Fürstenabfindungsgesetzes wurde mit 73 gegen 38 Stimmen gefaßt. Hiermit sind alle weiteren Verhand lungen mit den Regierungsparteien über diese Frage erledigt. Der Fraktionsvorsitzende Wels wird am Freitag bei der dritten Beratung des Gesetzes den ablehnenden Standpunkt der sozial­demokratischen Fraktion begründen und die Auflösung des Reichstags beantragen.

* Vom Verkehr. In der Zeit vom 1. bis 15. 6. 1926 wurden folgende Anzeigen wegen Zuwiderhandlungen durch Fahrzeug­führer bezw. Kraft und Radfahrer gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften erhoben: 13 Anzeigen wegen Fahrens zur Nachtzeit ohne hellbrennende Laterne, 32 Anzeigen wegen Fahrens cuf Bürgersteigen, 7 Anzeigen wegen Fahrens mit übermäßiger Ge­schwindigkeit, 3 Anzeigen wegen Fahrens ohne die rechte Stra= Benseite einzuhalten, 7 Anzeigen wegen Fahrens durch gesperrte Straßen und 3 Anzeigen wegen sonstiger Zuwiderhandlungen in verkehrspolizeilicher Hinsicht.

Geltungsdauer der Pässe. Die Reichsregierung hat sich entschlos= sen, im Interesse der Erleichterung des Auslandsverkehrs die Geltungsdauer der Pässe von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen und Familienpässe fünftig auch für Einzelreisen der erwachsenen Paßinhaber zuzulassen.

* Aus der Heilstätte für Nerventrante. Am 17. Juli ds. Js. ist der leitende Arzt, Medizinalrat Dr. Albert Wagner dieser Anstalt in den Ruhestand getreten.

Ans Nah und Fern.

Großen- Bused. Der Gesangverein Gängerfranz" feierte am letzten Sonntag und Montag sein 25jähriges Jubiläum. Das Fest verlief in bester Weise und hatte viele Sangesfreunde der näheren und weiteren Umgegend in unseren Ort gelodt.

* Verband des hessischen Einzelhandels. Morgen, Sonntag, den 4. Juli, hält der Landesverband des hessischen Einzelhandels hier seinen diesjährigen Verbandstag ab. Ein Vortrag von Oberregierungsrat Dr. Tiburtius, Mitglied des Reichswirt­schaftsrates, über Die Bedeutung der Reparationsfrage des Dawes Vertrages für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für den Einzelhandel" ist vorgesehen.

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Oberst a. D. Bittor Schliephate. Vergangenen Mitt­woch wurde in Darmstadt unter starter Beteiligung von Ab­ordnungen aus Nah und Fern der verstorbene 1. Präsident der Kriegerkameradschaft Sassia" zur letzten Ruhe gebracht.

Weylar. Der jetzt sehr selten gewordene Fall, daß deutsche Kriegsgefangene in die Heimat zurückkehren, hat sich hier er­eignet. Der längst totgeglaubte Sohn des hiesigen Kaufmanns Hedrich ist zurückgekehrt. Er befand sich in Sibirien und hatte jahrelang keine Gelegenheit, ein Lebenszeichen von sich zu geben, oder seine Nachrichten gelangten nicht an seine Angehörigen.

* Geh. Reg.- Rat August Noad. Der langjährige Vor­sigende der Zentralstelle für die Gewerbe und langjähriger Vor­fizender des Verbandes deutscher Gewerbevereine, Geh. Regie­rungsrat August Road, ist gestorben.

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Bingen. Nach dem Muster Heidelbergs ist beabsichtigt, den Fremdenverkehr durch die Beleuchtung der Burg Rheinstein zu heben. Die erste derartige Beleuchtung am Rhein ist für heute Abend, den 3. Juli, vorgesehen.

Aus Rheinhessen. Die Traubenblüte hat jetzt fast überall eingesetzt. Es wäre zu wünschen, wenn nun die warmen Tage und das sonnige Wetter anhielten, damit die vom Frost ver­schonten Trauben einen einigermaßen guten Wein bringen.

Frankfurt. Zu dem Fest des Großbund der Frankfurter Sängervereinigung vom 3.- 5. Juli in der Festhalle zu Frant­furt a. M. ist ein Massen besuch zu erwarten, was sich bereits durch den starken Vorverkauf der Karten bemerkbar macht. Das Fest beginnt Samstag, den 3. Juli, 7Uhr abends, mit der großen Begrüßungsfeier in der Festhalle.

Kassel. Amtlich wird mitgeteilt, daß in den letzten drei Wochen in der Stadt Kassel verschiedene Typhuserkrankungen zu verzeichnen gewesen sind. In der Mehrzahl der Fälle soll die Anstedung während der Pfingstfeiertage durch den Genuß un­reinen Wassers bei Ausflügen eingetreten sein, während bei den übrigen die Anstedungsquelle mit Sicherheit nicht ermittelt wer­den konnte. Anlaß zur Beunruhigung soll nicht bestehen.

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