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Sonnabend, den 3. Juli 1926.

36 bis 40 Prozent bestimmt oder vorgesehen. Hessen hat ent­sprechend seiner Finanzlage nicht die zulässig niedrigste, aber auch nicht die zulässig höchste Belastung; fie entspricht etwa der preu­Bischen und der sächsischen, da Preußen und Sachsen vom 1. Juli ab 40 Prozent der Miete erheben.

2. Besteuerungsmaßstab

ist der Steuermert des Jahres 1914, wie er der Grundsteuer un­terliegt; die Borfriegsmiete wird bis jetzt nur in einem Lande der Steuer zugrunde gelegt. Die Aufstellung von Miettataftern ist auch in Hessen beabsichtigt, sobald Klarheit darüber besteht, ob und in welcher Form die Steuer für längere Zeit weiterbe­stehen muß. Wenn die Friedensmiete geringer ist als 5 Prozent lich.( Näheres fiehe unter Ziffer 4c).

3. Wer trägt die Steuer?

Nach dem Reichsgesez ist der Hauseigentümer der Steuer­schuldner; der Mieter hat die volle Miete zu zahlen, die Dom 1. Juli 1926 ab 100 Prozent der Friedensmiete betragen wird. Kann er die durch die Sondersteuer veranlagte Mieterhöhung nicht zahlen, so hat er um entsprechenden Ersatz beim Wohl­fahrtsamt nachzusuchen. Gleichen Anspruch hat der Hauseigen­tümer für seine eigene Wohnung, wenn er die volle Miete nicht tragen fann. Die Finanzämter haben mit diesen Gesuchen nichts mehr zu tun. In jedem Falle zahlt der Hausbesitzer die Steuer der Ersatz dafür wird ihm auch für die leyte Erhöhung der Steuer in der gleichfalls erhöhten Miete, soweit es sich um vermietete Räume handelt.

4. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Steuerfrei find alle Gebäude, die auch von der Grundsteuer befreit sind. Go läßt das Reichsgejek u. a. die Stenerfreiheit der landwirtschaftlichen Defonomie- Gebäude nicht aber auch der ge­werblichen Gebäude zu.

Im weiteren sind nachstehende Befreiungen und Ermäßigun­gen zulässig.

a) Einfamilienhäuser, die vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellt und damals mit nicht mehr als 20 Prozent des Friedens­wertes belastet waren, werden auf Antrag beim Finanzamt von der Steuer befreit, wenn sie nur vom Eigentümer be­wohnt werden( 3wangsvermietung zählt hierbei nicht mit) und wenn die Wohnfläche nicht mehr als 70 qm beträgt. b) War ein Haus am 31. Dezember 1918 unbelastet( also schul­denfrei) oder mit nicht mehr als 30 Prozent des Friedens­wertes belastet, dann wird die Steuer und zwar Staats- und Gemeindesteuer zusammen) auf Antrag herabgesetzt, und zwar bei unbelasteten oder nur bis zu 20 Prozent belasteten Grundstücken auf 1 Prozent des Friedenswertes, bei einer Belastung bis zu 30 Prozent auf 1,75 Prozent des Friedens­wertes. Der Hauseigentümer hat zu diesem Zwede eine Be­scheinigung an das Finanzamt abzugeben, die ihm von dem Amtsgericht fostenlos ausgestellt wird.

Beispiel: Auf einem landwirtschaftlichen Gesamtbesitz im Wert von 50 000 Mart lasteten vor dem 31. Dezember 1918= 10 000 Mart Sypothetschulden; das Wohnhaus ( ohne Dekonomiegebäude) hat 8000 Mart Steuerwert; mithin entfallen hierauf von der Schuld 1600 Mark; das sind 20 Prozent, mithin fann Ermäßigung der Steuer auf 1 Prozent des Wertes( 80 Mart für Land und Ge­meinde zusammen) verlangt werden.

Bemerkt wird, daß das Reichsgesetz für schuldenfreie oder geringe belastete Gebäude weitergehende Ermäßigungen zuläßt. In der hessischen Verordnung hat man zunächst noch davon ab­gesehen, diese Vergünstigung in vollem Umfange zu übernehmen, einmal weil bei der gegenwärtigen Finanzlage des Landes eine weitergehende Ermäßigung ohne Erhöhung anderer Steuern nicht möglich war, und zum anderen, weil es sich hier um Haus­eigentümer handelt, die ohnehin meist schon dadurch im Vorteil gegen andere sind, daß sie von der letzten Steuererhöhung nicht betroffen werden, u. schließlich weit diese Art der Vergünstigung in anderen Fällen nicht zulässig ist, in denen eine Rücksichtnahme mindestens ebenso berechtigt wäre. Hier muß das Reichsgesetz Aenderungen treffen. Man hofft, daß die Möglichkeit gegeben wird, hier noch im Laufe dieses Steuerjahres weitergehende Erleichterungen zu gewähren. Hervorgehoben sei, daß dieses abgesehen von der Bestimmung des§ 11 Ziffer 5 Absatz 5 des Reichsgesetzes vom 10. August 1925, die aber auf Grund einer Weisung an die Finanzämter im Einzelfall Berücksichtigung fin­den soll der einzige Fall ist, in dem eine vom Reichsgesetz zu­

gewesen, die mit dem fremden Schustergesellen nur so viel Worte wechselte, wie unumgänglich nötig waren.

Jetzt aber fragte sie ihn nach Herkunft und Heimat, nach Schicksal und Leben, nach Weg und Ziel. Ob er sich in Holz­hausen ansässig machen wolle?

,, Nun ja, fügte sie mit liebenswürdigem Lächeln hinzu, ,, man hört ja, daß er hier ein Schätzlein gewonnen hat. Das wird ihn wohl in Holzhausen festhalten."

Hans Heeger gab auf alle Fragen offenen Bescheid. Ja, die Freundlichkeit der Frau gewann ihm das Herz ab.

An irgend eine hinterhältige Absicht dachte er als grund­ehrlicher Mensch nicht. Darum tam ihm bei den letzten Worten der

wie er meinte glückliche Gedanke, die Frau Amtmännin um Beistand zu bitten. Er erzählte also, wie seine Werbung abgelehnt worden sei und bat in wohlgesetzten Worten, ob die hochwohlgeborene Frau Amtmännin nicht ihren Gemahl be stimmen forne, beim Schultheißen ein gutes Wort einzulegen. ,,, nehme er eine Weile Platz, ich will den Herrn Amtmann herüberrufen, das wird er gerne fun!"

Sie ging und kam nach einer Weile mit ihrem Gatten zurüd.

Hans Heeger erhob sich und grüßte bescheiden den Verüden­träger.

Behalte er nur Platz, sagte der Amtmann leutselig ,,, was mir meine Frau erzählt hat, das läßt sich nicht so rasch im Stehen abmachen."

Und der Herr Amtmann Stubenrauch begann nun seiner­seits zu fragen. Er erkundigte sich vor allem nach dem Ver mögensstand des jungen Mannes; das war ihm besonders wissenswert. Da konnte ihm Hans Heeger nun flaren Bescheid geben. Der Oheim in der Heimat habe das ganze Besitztum an einen Mann verkauft, der an das niederländische Heer Schlacht­vieh geliefert habe. Der lege nun das Himmelgeldspiel, das er verdient habe, in Land an und habe ihm zweitausendsieben. hundert Gulden bezahlt. Die wären in Frankfurt bei dem Kaufmann Porsch jeden Tag greifbar.

30, Gießener Zeitung"

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gelassene Steuerermäßigungsvorschrift vom Lande Hessen bis jezt nicht voll übernommen worden ist.

c) Beträgt die Friedensmiete weniger als 5 Broz des Steuer­wertes, dann fann die Steuer auf Antrag herabgesetzt werden. Beispiel: Friedenswert 100 000 Mart, tatsächliche oder amtlich anerkannte oder nachträglich( etwa mit Hilfe des Wohnungsamtes vom Finanzamt festgesette) Friedens­miete 3000 Mart, das find nur 3 Prozent des Steuer­wertes. Die staatliche Steuer kann in diesem Falle auf 26 Prozent der Friedensmiete herabgesezt werden. Die Bedingung, daß auch die Gemeinde eine verhältnis­mäßige Herabjegung zugestehen muß, ift fallen gelassen worden, für die Fälle, in denen die Höhe der Friedensmiete zweifelsfrei feststeht.

d) Eine Steuerermäßigung tritt auf Antrag ein, wenn Miet­räume ohne Verschulden des Mieters leer stehen.

e) Die Vergünstigung unter c wird für Hotel- und Pensionsbe­triebe in Kurorten, die nicht das ganze Jahr über regelmäßig in Betrieb find, in der Weise gewährt, daß als Miete die reine Mieteinnahme von den Zimmern( aljo ohne Erjaz für Bedienung, Mobilar und Wäsche) einschließlich des Miet­wertes der vom Betriebsinhaber benukien Wohnung, ange­nommen wird; beträgt diese Summe weniger als 5 Prozent des Steuerwertes, dann kann Ermäßigung beansprucht werden f) Werden gewerblich genugte Gebäude infolge von Betriebs­einschränkungen oder ungünstigem Geschäftsgang gegenüber der Vorkriegszeit erheblich geringer ausgenugt, dann kann beim Finanzamt Ermäßigung der Stener beantragt werden. g) Auf Antrag des Steuerschuldners ist die Steuerschuld in Höhe der auf die vermieteten Räume entfallenden Steuer zu er­lassen, wenn die Unmöglichkeit der Einziehung der Miete glaubhaft gemacht wird.

5. Zahlungserleichterungen.

a) In Fällen starter Verschuldung oder bei geringfügigen Jahreseinnahmen fann die Steuer für lange Zeit gestundet werden. Diese Stundung fann äußersten Falles bis zu einem Besitzwechsel gewährt werden, wenn eine Sicherheitshypothet bestellt oder in anderer Weise Sicherheit geleistet wird.

b) In Fällen, in denen Einsprüche erhoben oder Steuerermäßi­gungen verlangt oder Mietzuschüsse für Mieter oder Haus­befizer beim Wohlfahrtsamt beantragt werden, kann für die beiden ersten Ziele auf Antrag erleichterte Stundung gewährt werden.

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Der Amtmann nichte jetzt doppelt so wohlwollend; der Ge­selle stieg in seiner Achtung.

..Ich habe", begann er und sah Hans Heeger bedeutsam an, ,, mit dem Schultheißen Peter Michel schon einmal von ihm ge= sprochen, es schien mir aber, als ob die Abweisung der Bewer­bung einen andern Grund hätte als den, daß er hier in Holz hausen heimatfremd ist. Doch habe ich natürlich damals nicht näher nachgeforscht. Ich werde ihn heute oder morgen zu mir citieren und für seine Sache ein gutes Wort einlegen. Dessen fann er gewiß sein. Doch muß ich ihn bitten, daß er niemandem gegenüber ein Wort davon redet, daß ich meinen Einfluß als Amtsperson für seine Privataffäre einsetze. Das ist ansonsten nichts usus,( Gebrauch), und nur weil er in seinem Handwerk so tüchtig ist und wider die Zigeuner tapfer gestritten und hin­terher so jämmerlich gelitten hat, will ich eine Ausnahme von der Regel machen. Komme er also morgen, wenn die Abend­glode geläutet hat, wieder!"

Mit herzlichen Dankesworten entfernte sich Hans Heeger; natürlich saß er am folgenden Tage zur angegebenen Zeit wieder auf dem nämlichen Stuhle.

Herr Stubenrauch empfing ihn mit großem Ernst, das Ant­litz seiner Frau war lauter Traurigkeit. Nachdem der Amt­mann mehrere Male voll Nachdruck und Bedenklichkeit mit dem Kopf genidt hatte, gleichsam um seine Rede im Voraus mit etlichen Ausrufezeichen zu versehen, sagte er mit dumpfer Stimme und schwerer Betonung: Geine Sache ist leider aus sichtslos, lieber junger Mann. Er weiß wohl, daß der Schult­heiß in den Schoß der alleinseligmachenden Kirche zurückgekehrt ift. Darum ist er voll Eifers für die heilige Mutter Kirche, die ihn, den verirrten Sohn, gnädig wieder aufgenommen hat. Es ist ihm ein hartes Herzeleid, nach der Konfession getrennt zu sein von Frau und Tochter. Das ist seine Hoffnung und seine Bitte zu Gott bei Tag und Nacht, daß doch die beiden endlich werden, wie er selbst. Darum ist es für ihn ganz unmöglich. einen Eidam zu nehmen, der ein Protestant ist. Er will seine Tochter mit dem Sohne des Gerichtsschöffen Feuerbach verehe

Wohnungsfürsorge.

Berordnung

Nr. 27.

über die Verwendung des Reichstredits zur Förderung des Kleinwohnungsbaues. Vom 21. Juni 1926.

Der auf Hessen entfallende Anteil an dem vom Reich zur Förderung des Wohnungsbaues bestimmten Kredit wird von der Hessischen Landesbank verwaltet und den Darlehensnehmern unter den folgenden Bedingungen überlassen:

1. Der Kredit wird zunächst als Zwischenkredit, jedoch grund­jäglich nur auf die Dauer bis zu 7 Monaten gewährt.

2. Der Zwischentredit ist vorbehaltlich anderweitiger Fest­jegung mit 7% v. H. vom Tage der Auszahlung an zu verzin­jen. Wird der Kredit länger als 7 Monate in Anspruch genom men, so erhöht sich der Zinssatz zugunsten des Reiches von Mo­nat zu Monat um je 1 Prozent, für das Jahr berednet.

3. Der Zwischenkredit darf nur zur Ermöglichung von ersten Hypotheken für neu zu errichtende Kleinwohnungen verwendet werden.

4. Nach Ablauf von 7 Monaten, von dem Tage der Auszah lung an gerechnet, ist der Zwischenkredit durch eine erststellige langfristige Hypothet abzulösen. Die Hessische Landesbank hat sich bereit erklärt, nach Ablauf von 7 Monaten den Zwischenkredit in ein langfristiges Darlehn umzuwandeln, dessen Rückzahlung nach besonderen Grundsätzen geregelt wird.

Für den Fall, daß eine erste Hypothet, die eine Beleihung von über 35 v. H. des Wertes des Grundstüdes darstellt, ge­währt wird, haben die Städte und Gemeinden die Ausbietungs garantie zu übernehmen gegen die Zusage des ersten Hypotheken­gläubigers, daß die erste Hypothet im Falle der Zwangsversteige rung stehen bleibt.

Die für eine Wohnung mit Hilfe des Reichstredits gegebene erste Hypothek darf den Durchschnittsbetrag von 5000 Rm. nicht übersteigen.

5. Aus Mitteln des Reichstredits dürfen nur solche Bauvor haben gefördert werden, die nach Art und Größe den folgenden Richtlinien entsprechen:

Sonnabend, ben 3. Juli 19

Jms 3., 4. und 5. Jahre seit de zahlung jedoch nur in Pfand Darlehen gewährt hat, zulässig. 9. Anträge auf Gewährung ei verfügbaren Reichsmitteln sind bei Sarmadt, Paulusplay 1, einzureid Sarmstadt, den 21. Juni 1926. Кааб. Der Hessische Minister für 2

Die öffentlichen Sparkaffe

und die öffentliche Leb Um die Spartätigkeit der Einw auf dem Wege über die Lebensverf

e Sparkassen- und Giroverbe

Mitgliederversammlung am 31. Gründungskörperschaft zur Hessen­ngsanstalt in Wiesbaden beschlos Bebensversicherungsanstalt in Wies liber Grundlage von den beiden 2 ngs Bezirks Wiesbaden und Kass Haftung für die Verpflichtunger haben, in den Jahren 1913 bezw. vinz Hessen- Nassau gegründet word

fischen Sparkassen- und Girove demnächst auch der Hessischen Landest munalen Landesbank in Darmstadt wird die Hessen- Nassauische Lebensv baden zu einer Groß- Hessen- Naffa anstalt, Deffentliche Versicherungsan und die preußische Provinz Hessen weiterte Anstalt gilt damit als ei The Lebensversicherungsanstalt. Die Aufnahme der Lebensversid Spartassen in Hessen gehört ohne m trris. Die Lebensversicherung an sic des Sparens mit dem in der jezig bedeutungsvollen Moment, des regel mene Tätigkeit unserer hessischen Spa größeren Erfolg, als die aus Hesse herung aufkommenden Kapitalien Form von Hypotheken usw. durch führt werden, was für den weiteren Wirtschaft von erheblicher Bedeutu Hinsichtlich der Erfolge der öffe estalten in Deutschland sei bemerk Jestellungen im Jahre 1925 ein Millionen Goldmark Versicherungss gang übersteigt den des Jahres 1 Wart. Der gesamte Antragszuga Währung erreichte bisher die Mart. Mit diesen Erfolgen steht d mang an der Spize aller Deutsche nehmungen.

Kleinwohnungen und ausnahmsweise auch solche Mittel­wohnungen, die nach den geltenden Bestimmungen Baudarlehen aus Landesdarlehen erhalten oder erhalten fönnten, und bei denen Gewähr gegeben ist, daß die Wohnungen nicht zu speku lativen Zweden verwendet werden.

Besonders werden dabei solche Bauvorhaben berücksichtigt, bei denen bewährte, einheitliche Typenentwürfe, die nach den Grundsätzen einer sparjamen Bauweise aufgestellt sind, mit Bau­teilen ausgeführt werden, die nach den deutschen Baunormen gefertigt werden.

Gemeinden, in denen Kleinwohnungsbauten unter Jnan­spruchnahme des Reichskredits errichtet werden, müssen sich ver­pflichten, auch Ersatzwohnungen oder Unterkunftsräume in an gemessener Zahl zu erstellen, um für solche Mieter, insbesondere asoziale, die auf Grund des Mieterschutzgesetzes ihre bisherige Wohnung räumen müssen, Wohnraum zu beschaffen.

6. Die gewährten Kredite sind zur Rückzahlung fällig: a) wenn festgestellt wird, daß der Kredit den Vorschriften zu­wider verwendet worden ist;

b) wenn das Bauvorhaben innerhalb der angegebenen Frist nicht rechtzeitig fertiggestellt wird;

c) wenn das Darlehen nicht zum Wohnungsbau verwendet wird; d) wenn eine der Verpflichtungen unter Ziffer 3 und 4 nicht eingehalten oder das Zwangsversteigerungs- oder Konkurs verfahren gegen den Eigentümer des Grundstücks einge leitet wird.

7. Zur Sicherung des Zwischenkredits und der Rückzahlungs­pflicht gemäß Ziffer 1 ist an den Baugrundstücken eine erststellige wertbeständige Sypothef im Sinne des Reichsgesetzes vom 23. Juli 1923( Reichsgesetzblatt 1 Seite 407) zugunsten des Staates einzutragen. Die Eintragung hat in Goldmart, eine Goldmark gleich 1,2790 Kilogramm Feingold, zu erfolgen.( Verordnung vom 17. April 1924, Reichsgesetzbl. 1 Seite 415.)

8. Der Schuldner ist berechtigt, dieses hypothetarische Dar­lehen nach Ablauf von 2 Jahren seit der Bestellung zu fündigen und ohne Aufgeld zurückzuzahlen.

lichen. Wider seine Person hat der Schultheiß nichts einzu wenden, vielmehr wäre ihm aus manchen Gründen er, Hans Heeger, lieber, weil er vermöglich ist, und weil die Sybille ihn gern hat, na ja, und einem einzigen Kinde tut man gerne den Willen. Aber weil er Protestant ist, darum ist die Affäre sine spe( ohne Hoffnung), ganz aussichtslos."

Ein schweres Schweigen folgte dieser Rede. In der Seele von Hans Heeger flang es wie eine Grabesglode: Vorbei, vor­bei!" Mit feinem Gedanken tam er darauf zu, wohin man

ihn haben wollte. Schon will er sich erheben und dem Amtmann Dank für seine Bemühung sagen, da mischt sich die Amtmännin ein. Mit dem harmlosesten Lächeln in dem rundlichen, rofigen diese Heirat unmöglich sein? Wenn doch der junge Geselle hier Angesicht, fragt sie ganz verwundert: Ja, aber warum soll denn seine Herzallerliebste wirklich von Herzen lieb hat, so braucht er doch nur dem Vater den Willen zu tun, dann tann er sofort mit ihr nach Obererlenbach gehen und sich topulieren lassen."

Ihre Stimme tlang so findlich zuversichtlich, als handelte es sich um den einfachsten und selbstverständlichsten Spaziergang von der Welt.

Der Amtmann aber wehrte ernsthaft ab: Liebe Frau, ich glaube doch, daß du die Affäre etwas zu leicht nimmst. Und es muß mit ernstem Mut geprüft werden, von einer Kirche in die andre überzutreten."

Aber, lieber Mann, unsre Kirche ist doch viel ehrwürdiger. Sie ist nahezu siebzehnhundert Jahre alt, die neue noch feine zwei Jahrhunderte."

Lotal Sonntagsge

Am Sonntag will nicht nur d pflegen, auch die Geele will Sonnta nießen. Da soll sie an ihren Gott die ihr Erholung sind. Da ist cs Gott deiner Liebe bedarf. Nie gab ja beiner Seele Sonntagsdienst, als jal. Auf allen Wegen und Gäng irgendein Mitmensch, der Hilfe sud einem einsamen ernsten Sonntags dir Leid und Kummer verrät, ei lieben Blid, eine kleine Frage, u sendest du so einen Lichtstrahl. W fühlt, wenn die Tränenperlen Leid berzen rinnen und dein Blid abgr gehe nicht weiter, sondern tröste, he

Ist es ein Suchender nach Bro eine milde Gabe. Doch frage ihn, wirit so oft erfahren, daß er nich Weil er Kinder hat, die leben wo hämt, wenn andere sich plagen,

denkt, das auch durch seiner Hände Gib dir die Mühe und sorge

für ihn finden oder erbitten, wo e o er sich rühren und schaffen tann als wenn du Brot in seine schielig Das eine erhebt, das andere verle fremden Seele wieder den Glaube

neues Hoffen, neues Leben.

Das ist auch Gottesdienst am

Von unserer U Im Sommer- Semester 1926 fi Universität 1357 Studierende, dar matrifuliert. Davon sind 735 Se der Zahl der Studierenden komme 2 Hospitantinnen, 155 Gasthörer( jahl der Besucher der Universität Rach den Fächern studieren Philologie, 158 Medizin, 121 Sto wirtschaft, 110 Veterinärmedizin, ait, 66 Mathematit, 65 Natura Unter den nichthessischen Stu 30 Bayern, 21 Badener, 17 Sachse temberger. Unter den ausländis Lettländer mit 15 und die Rumä tärliten vertreten. Bon den 80 immatritulierten

,, Run ja, das ist ja wahr, und der Unterschied zwischen beiden ift nicht allzu groß. Wir haben einen Gott, einen Heiland, eine Taufe, einen Himml; der Hauptunterschied aber ist der, wir haben einen Papst den heiligen Vater, die Protestanten haben viele Päpste. Jeder Prediger ist ein Päpstlein. Darum ist bei ihnen immer Streit, denn die vielen Päpste find immer wider einander; bei uns aber ist Friede, weil der eine Papst, der Nach­folger Petri, der Stellvertreter des Heilandes, alles anordnet, und die andern ihm gerne untertan sind.( Fortjehung folgt.)

20 Pharmazie.

hehe, 23 die preußische Staats