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in den internationalen Luftverkehr einbezogen worden. Am 1. Mai tritt eine Erhöhung der Personentarife auf der Reichs­bahn um rund 10 Prozent ein.

Arbeitsmarkt. Die Lage für männliche und weibliche Ar­beitskräfte hat sich wieder leicht gebessert. Die Zahl der Ar­beitsuchenden hat abgenommen, während die offenen Stellen zu­nahmen. Die Lohnbewegungen sind nicht nur nicht zur Ruhe gekommen, sondern da und dort sogar bedeutende Verschärfungen der Wirtschaftskämpfe angekündigt worden.

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Ausland. Die ungarische Regierung will bis zum 1. Juli eine Valutareform durchführen, und die neue Valutaeinheit dem österreichischen Schilling gleichsetzen. Wegen der schwierigen Geldmarktlage will eine ganze Reihe Warschauer Banken ihre Geschäfte liquidieren. In den Kreisen der französischen Textil­industrie machen sich lebhafte Bioteste geltend über gewissc Be­stimmungen des provisorischen Handelsabkommens zwischen. Frankreich und Deutschland. Dem englischen Kabinett wird eine stattliche Hilfeleistung für die Eisen-, Stahl- und Schiffbau­industrie vorgeschlagen. Von Newyork ist ein neuer Franken­sturz gemeldet worden. Die Diamantenproduktion in der süd­afrikanischen Union für 1924 wird mit 2,44 Mill. Karat ange­geben.

Die Mietenfreigabe

für Gewerberäume in Württemberg.

Das württembergische Innenministerium hat mit Wirkung vom 1. April 1925 ab die Zwangswirtschaft über die gewerb­lichen Räume, soweit die Friedensmiete 1700 Mart pro Jahr übersteigt, aufgehoben, sodaß für diese Räume der Zustand der freien Wirtschaft wieder hergestellt ist.

Die dortige Hausbesizer- Organisation ersucht die Mit­glieder dringend keine Kündigungen vorzunehmen ohne vor­herige Rücksprache mit der Geschäftsleitung. Diese Maßnahme und ein besonnenes Maßhalten seitens der Hausbesitzer, auch wenn triftige Gründe eine Kündigung rechtfertigen, ist durch­aus am Blaze. Die Freigabe der Gewerberäume ist versuchs­weise vorgenommen worden und würden Maßenkündigungen unweigerlich die Wiederaufhebung nach sich ziehen. Diejenigen Hausbesizer, die die erste Gelegenheit zur Kündigung benutzen, würden unseren Gegnern, den Befürwortern der Zwangswirt­schaft, in die Hände arbeiten und das von der Hausbesitzeror­ganisation mühsam Errungene sabotieren. Denn wenn die Zustände für die Geschäftswelt unhaltbar würden, würde die Regierung dazu übergehen, die alten Zustände wieder her­zustellen. Wenn es in Württemberg dazu kommen müßte, so würde das nicht ohne Rückwirkung sein auf etwaige Auf­hebungsabsichten im ganzen übrigen Deutschland, und wir würden in unserer Arbeit um Monate, wenn nicht um Jahre zurückgeworfen,

Nachdem seither seitens der Mieterschaft in württember­gischen Blättern gegen die Aufhebung Sturm gelaufen und die Regierung beschworen wurde, die Freigabe wieder aufzuheben, welche Versuche an dem gesunden Sinn der Hausbesitzer seither gescheitert sind, wird die Agitation auch in außerwürttember­gische Blätter getragen. Aus dem Inhalt der Zuschriften läßt sich erkennen, daß sie von einer Stelle ausgehen, daß also der Kampf gegen die Freigabe der gewerblichen Räume or­ganisiert ist.

So veröffentlicht z. B. die Frankfurter Zeitung" in einer ihrer letzten Ausgaben eine derartige Zuschrift aus Württem­berg folgenden Inhalts:

Am 1. April wurde durch eine Verordnung des würt­tembergischen Innenministers Bolz der Mieterschutz für gewerbliche Räume mit einer Miete von über Mark 2000 aufgehoben. Praktisch bedeutet diese Maßregel, daß alle Gewerbetreibenden, die irgend ein. nennenswertes Geschäft haben, davon betroffen werden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine entscheidende Besserung der Wohnungs­verhältnisse in Württemberg nicht früher eintreten wird, als im übrigen Reiche, selbst wenn Württemberg mit dem Beispiel der Aufhebung des Mieterschutzes, die den Mieter

vogelfrei macht, vorangeht. Die einzige Wirkung, die sich bis jetzt äußert, ist eine in weiteste Kreise der Mieter hineingetragene Beunruhigung infolge der rücksichtslosen Ausnützung der Situation durch die Hausbesitzer. Der offene und versteckte Mietswucher fängt an, seine schönsten Blüten zu treiben, und es sind Fälle bekannt, daß große Aktiengesellschaften, welche weit über 100 Läden im Reiche und im Auslande besitzen, daran gehen, langjährige Mieter auf die Straße zu setzen, um ihre an und für sich schon folossalen Ladengeschäfte auf Kosten und unter Opferung der Existenz des Mieters zu vergrößern. Vernünftiger­weise kann der Abbau des Mieterschutzes nur nach Maß­gabe der Zunahme des neu erstellten Wohnraumes vor sich gehen. Von diesen Erwägungen läßt sich jedenfalls auch das Reich leiten und wird sich vor so gefährlichen Expe­rimenten in einer Zeit, in der unser ganzes Wirtschafts­leben darniederliegt, hüten. Die württembergische Regie­rung hat die Maßregel provisorisch", also gewissermaßen als Experiment auf Widerruf, erlassen. Es ist höchste Zeit, daß sie die, Versuchsmaßregel" aufhebt, ehe diese nicht wieder gutzumachendes Unheil anrichtet.

Die Frankfurter Zeitung", als Wirtschaftsorgan, bekundet jedoch einen weiteren Blick als der Einsendr anscheinend er­wartet hat, denn sie nimmt zu dem Inhalt in folgender Weise Stellung:

,, Wir können uns diesen Ausführungen nur teilweise anschließen. Es wäre sicherlich zweckmäßiger, eine so tief einschneidende Maßnahme nicht für ein einzelnes Land, sondern gleichzeitig für das ganze Reich durchzuführen, sonst riskiert man eine wirtschaftliche Benachteiligung der Ge­schäftskreise des betroffenen Landes gegenüber den Ge­schäftskreisen des übrigen Reiches. Aber daß man jetzt eine Aufhebung des Mieterschutzes in dem von Württem­berg vorgenommenen Umfang überhaupt noch nicht wagen dürfe, das will uns nicht einleuchten. Worauf will man denn noch warten? Freilich so kautelenlos wie Württem­berg dürfte man den Versuch nicht unternehmen. Man sollte Mietwucher durch eine klare Umschreibung des an­gemessenen Mietpreises verhindern, und für eine Ueber­gangszeit von etwa zwei Jahren Kündigungen nur in dem Umfange zulassen, als der Mieter durch sein Verhalten ( vertragswidrige Benutzung, Vernachlässigung, Zahlungs­verzug usw.) oder durch Verweigerung einer höheren Miete Anlaß dazu gibt."

Die Stellungnahme der Frkfrt. 3tg. zu der Frage der Frei­gabe der Gewerberäume kann in ihrem Grundgedanken auch von unserer Seite gebilligt werden. Württemberg ist in den Abbau­maßnahmen hinsichtlich der Zwangswirtschaft im Wohnungs­wesen in letzter Zeit bahnbrechend gewesen. Es hat für Woh­nungen von einem bestimmten Mietpreis an, der sich je nach der Größe der Gemeinden staffelt und in Stuttgart bei 1700mt. Friedensmiete beginnt, die volle Miete eingeführt. Es wäre richtig gewesen, wenn seitens des Reiches einheitliche Bestim= mungen in dieser Richtung für das ganze Reichsgebiet getroffen worden wären. Daß in dieser Beziehung noch nichts geschehen ist, trotz der Bemühungen nicht nur der Hausbesitzerorganisation sondern auch namhafter Vertretungen anderer Wirtschaftsverbän­de, Handelskammern, Handwerkskammern usw. und prominen ter Persönlichkeiten im Wirtschaftsleben ist lediglich der bekann= ten Indolenz der Reichsregierung gegenüber dem Hausbesitz zuzuschreiben.

Daß die Aufhebung der Zwangsbestimmungen für die seit­herigen Nuznießer der Zwangswirtschaft eine Härte in ihrem Sinne mit sich bringt, ist keine Frage, sie war aber auch schon vor dem Kriege vorhanden und wird sich auch niemals besei­tigen lassen, wenn man die Freizügigkeit und die Entwicklung von Handel und Gewerbe nicht vollständig unterbinden will. Mit Recht fragt die Frankfurter Zeitung: Worauf will man denn noch warten? Das Geschäftsleben in einer Stadt spielt sich in der Hauptsache in einem gewissen Umkreis, dem e- schäftszentrum ab. Ein größeres Bedürfnis nach neuen Läden wird wohl kaum bestehen. Die Errichtung von neuen Läden hängt aber eng zusammen mit der Frage des Mietpreises. Ist

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