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Verordnung gegen die Kartellmißbräuche.

Die Tatsache, daß die vorstehende Verordnung in weiten Kreisen des Handwerks ihrem Wortlaut und ihrem Inhalt nach nicht genau bekannt und daß der Text nicht immer leicht zu beschaffen ist, hat uns veranlaßt, einige Hundert Exemplare von dieser Verordnung drucken zu lassen, Exemplare stehen, so= weit Vorrat reicht, zum Preis von 15 Pfg. zur Verfügung. Wir möchten bei dieser Veranlassung auch auf die Ausfüh­rungen des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht gelegentlich der Tagung des Reichsverbandes der deutschen Industrie in Köln hinweisen, auf Grund derer die Verordnung gegen die Kartell­mißbräuche vielleicht in nächster Zeit erhöhte Bedeutung ge= winnen könnte.

Steuern.

Einkommen- Körperschaftssteuervoranmeldungen. Nach§ 22 des Entwurfs des Steuerüberleitungsgesetzes haben Vermieter, Verpächter von Grundstücken, freie Berufe, Kapitalrentner und dergl. Voranmeldungen dann abzugeben, wenn der Ueberschuß der Einkünfte über die Werbungskosten im Vierteljahr den Be­trag von 500 Mart überstiegen hat. Es sind für diese Pflichten neue Vordrucke erschienen, die bei den Finanzämtern( einschl. der Erhebungsstellen) erhältlich sind.

Aufhebung der Reichsbeherbergungssteuer. Wie wir erfahren, sind im Steuerausschuß des Reichstages die§§ 25-29 des Um­satzsteuergesetzes gestrichen worden. Damit ist die Reichsbeher­bergungssteuer gefallen. Zu§ 44 des Umsatzsteuergesetzes ist der Antrag Nolte wegen des Verbotes der Erhebung gemeind­licher Umsatzsteuer angenommen worden, sodaß die Gemeinden in Zukunft die Herbergssteuer nicht mehr erheben dürfen. Die Gesetzesnovelle tritt mit dem 1. August in Kraft.

Bekanntmachungen.

Aufschriften auf Paketadressen. Mit Tintenschrift geschrie­bene Paketaufschriften auf nicht angefeuchteter Schreibfläche er­schweren das Verteilungsgeschäft, weil die mattglänzende Schrift, namentlich bei tünstlichem Licht, schwer zu lesen ist. Paketauf­schriften müssen daher, soweit Tintenstift verwendet wird, auf vorher angefeuchteter Schreibfläche hergestellt sein. Patete mit Aufschriften, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, werden von den Postanstalten zur Beseitigung des Mangels zurüdge­geben.

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Angabe des Bestimmungsortes auf Paketadressen. Mit Schreibmaschine geschriebene Paketaufschriften entsprechen in sehr vielen Fällen nicht den Anforderungen, die die Post zum Nutzen einer glatten Abwicklung des Paketverkehrs an sie stellen muß. Die Schrift ist zu klein, sodaß der Bestimmungsort nicht deut­lich genug hervortritt. Auf deutliche Angabe muß aber großer Wert gelegt werden, weil die Pakete im allgemeinen dem Auge nicht so nahe gebracht werden können, wie Briefsendungen, und weil die Bearbeitung der Pakete vielfach in Räumen( Bahn­postwagen, Bahnsteige usw.) vorgenommen werden muß, die nicht in allen Teilen voll beleuchtet sind. Fehlleitungen und Verzögerungen sowie Hemmungen im Postbetrieb sind die un­erwünschten Folgen schlecht lesbarer Aufschriften. Es ist daher nötig, zu den Patetaufschriften nur weißes Papier zu verwenden, die Aufschrift tlar und scharf mit einer Schrifthöhe von min­destens 3 Millimeter in Original- Typenschrift nicht als Durch­schlag herzustellen und den Bestimmungsort gesperrt zu schrei­ben und kräftig zu unterstreichen. Kopierbänder sind für die Herstellung der Aufschrift nicht geeignet, sondern nur schwarze Farbbänder, die eine glanzlose, farbensatte Schrift geben. Ab­sender von Paketen mit Aufschriften, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, laufen Gefahr, daß die Sendungen zurückge­wiesen werden.

Hausschlachtungen. Es ist, wie amtlich darauf hingewiesen wird, die Wahrnehmung gemacht worden, daß vielfach Fleisch und Wurst aus Hausschlachtungen verkauft wird, ohne daß die Schlachttiere der Schlachtvieh- und Fleischbeschau unterworfen waren. Es muß daher darauf hingewiesen werden, daß zu Hausschlachtungen verwendete Schlachttiere nur dann von der ausschließlich im Haushalt des Schlachtenden selbst zur Ver­vorgeschriebenen Untersuchung durch den zuständigen Fleischbe= schauer befreit sind, wenn das von ihnen gewonnene Fleisch ausschließlich im Haushalt des Schlachtenden selbst zur Ver wendung kommt. Soll dagegen Fleisch oder Wurst aus Haus­schlachtungen an Dritte verkauft werden, so ist der Schlachtende bei Strafvermeiden verpflichtet, das Tier der vorgeschriebenen Schlachtvieh- und Fleischbeschau zu unterstellen und zu dem Zweck vor der Schlachtung bei dem zuständigen Fleischbeschauer anzumelden.

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Schwielen in des Mannes Hand Finden Ehr im ganzen Land. Nichts in getan mit Meden, Was Großes nur erschafft, Und was allein heilt Schäden, Das ist die Tat und Kraft.

Geschäftliches.

Die Firma Ehrich u. Graez A.-G., Berlin, Herstel­lerin des weltbekannten Graezinlichtes ist auf der Deutschen Notbeleuchtung sowohl, als allgemeine Beleuchtung eingeführten Verkehrsausstellung mit ihren bei der Eisenbahn und Post als Petromax Petroleumstartlichtlampen, vertreten. Die einzelnen Lampentypen sind an einem Mast aufgehängt, der auf dem Ausstellungsbahnhof aufgestellt ist. Ferner zeigt die Fa. die von ihr hergestellte elektrische Waggonbeleuchtung, die in dem aus dem Betriebe gezogenen Wechselstromtriebwagen der Strecke Blankenese Ohlsdorf eingebaut sind.

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I. Internationale

Arbeiter Olympiade

olgehabt im

Stadion Frankfurt a. M. 24. bis 28. Juli

80 000 Mitwirkende aus 19 Staaten Zwei grosse Festzüge

Wettkämpfe und Spiele aller Art Ruderregatta und Lampionschwimmen Massenreigen von 1200 Radfahrern Lebendes Schachspiel in historischen Kostümen

Festspiel im Stadion, 1000 Mitwirkende Trommelschlag von 4000 Spielleuten Entscheidungs- Fussballspiel über die Olympiade- Meisterschaft

MAIN BELEUCHTUNG

2016

PodoW ob dob O