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daß eine Einzellösung auf dieser Grundlage auch die berechtigten Interessen des Gläubigers verletzt, letzten Endes also doch zu einer wirklich gerechten Lösung nicht führt. Der Wunsch nach einer allen Teilen gerecht werdenden Lösung begegnet auch anderen Schwierigkeiten. Es wird von seiten der Betroffenen darauf hingewiesen, daß vielfach während des Krieges privatrechtliche Schulden zu dem Zwecke gemacht sind, oder die sonst mögliche Tilgung solcher Schulden unterlassen ist, lediglich, um aus patriotischen Gründen Kriegsanleihe zu zeichnen. Ebenso haben zahlreiche Sparer, die andernfalls Hypotheken erworben hätten, aus. gleichen Gründen Kriegsanleihe gezeichnet. Wird die Kriegsanleihe geringer aufgewertet als die privatrechtlichen Schulden, so bleibt demnach in allen diesen Fällen, die sich im einzelnen kaum erfallen lassen, eine schwere Ungerechtigkeit zuungunsten der Inhaber der Kriegsanleihe. Ob aber eine Aufwertung der Kriegsanleihe in gleicher Höhe wie der privatrechtlichen Schulden aus außen- und innenpolitischen Gründen möglich sein wird, kann doch recht zweifelhaft sein.
Ganz besondere Schwierigkeiten stehen einer nach allen Seiten gerechten Lösung in der Frage der Rüdwirkung entgegen. In zahlreichen Fällen haben geschäftlich nicht erfahrene Kreise des Mittelstandes, besonders in den Jahren 1922 und 1923, sich der Autorität des Reichsgerichts zähneknirschend beugend, die wertlosen Zahlungen als Erfüllung ihrer Forderungen ange: nommen und ohne Vorbehalt Löschung bewilligt. Die Gerech= tigkeit fordert, daß ihnen im Rahmen des Möglichen geholfen wird. Denkt man diese Fälle im einzelnen durch, so ergeben sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten, vor allem, wenn auf seiten des Schuldners oder des Gläubigers inzwischen ein Wechsel eingetreten ist, wenn z. B. der nachträglich zur Aufwertung Gezwungene inzwischen das Haus, ebenfalls zum Inflationspreis, aslo zu einem geringen Goldpreis, verkauft hat, während auf der anderen Seite die Frage der Zession der Hypotheken besondere Schwierigkeiten bereitet. Wer Hypotheken abgetreten hat, hat sie freiwillig verkauft und muß die Folgen tragen. Wie häufig aber sind die Fälle, wo eine solche Zession einer gekündigten Hypothek auf Wunsch des Schuldners an irgendeinen Dritten an Stelle der Löschungsbewilligung erklärt wurde. Andererseits sind Fälle denkbar, in denen der Käufer den früher belasteten Gegenstand zum vollen Wert an den Verkäufer bezahlt hat. Wird hier der Käufer zur nachträglichen Auswertung verpflichtet, so tritt nachträglich durch Gesetz eine Erhöhung des Kaufpreises ein, ohne daß festgestellt werden kann, ob der Käufer zu diesem erhöhten Preise das Grundstück überhaupt erworben hätte. Es ließen sich diese Beispiele leicht vermehren. Auch hier wird also wahre Gerechtigkeit nur nach Ueberwindung sehr bedeutender Schwierigkeiten zu finden sein.
Es soll mit diesen Ausführungen beleuchtet werden, wie in der Praxis einer für alle Teile Gerechtigkeit schaffenden Lösung der Frage sehr große Schwierigkeiten entgegenstehen, über die man sich nicht ohne weiteres hinwegtäuschen darf. Die hier gestellte Aufgabe ist gesetzestechnisch und wirtschaftlich vielleicht die schwerste, die jemals einer Regierung und einem Parlament gestellt worden ist. Die Aufgabe der Deutschnationalen Volkspartei wird es sein, die Gesichtspunkte in Treu und Glauben nach beiden Seiten, d. h. nach der des Schuldners ebensosehr wie nach der des Gläubigers, geltend zu machen und damit die Voraussetzung zu einer wirtschaftlichen Gesundung der beteiligten Kreise zu schaffen.
Abnahme der Arbeitsunfälle.
Erfreulicherweise hat sich die Zahl der Betriebsunfälle in den letzten Jahren stark vermindert. Für die sämtlichen in die Unfallversicherung einbezogenen Betriebe belief sich die Zahl der Unfälle im Geschäftsjahr 1923 auf 459 579 gegen 637 370 im Jahre 1922. 346 950 der gemeldeten Unfälle tamen auf die gewerblichen und 80 215 auf die landwirtschaftlichen Berufsgenos senschaften. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ging der Anteil der gemeldeten Unfälle gegenüber dem Jahre 1922 von 44,62 auf 37,00 und bei den landwirtschaftlichen von 6,51 auf 5,66 vom Tausend der Versicherten zurück. Auf tausend Versicherte entfielen 1923 4,43 erstmalig entschädigte Verletzte, bei den gewerblichen Unfallberufsgenossenschaften und 2,29 bei
den landwirtschaftlichen Unfallberufsgenossenschaften gegen 4,61 bezw. 2,74 im Jahre 1922.
Die Abnahme der Unfälle im Jahre 1923 gegenüber dem Vorjahre, die aus diesen Ziffern zu ersehen ist, zeigt sich in besonders erfreulicher Weise in der Abnahme der Todesopfer, die im Jahre 1923 um 963 geringer war als im Jahre 1922. Jmmerhin betrugen sie auch im Jahre 1923 noch 7534. Es ist zu hoffen, daß die fortgesetzten Bemühungen der zuständigen Behörden, insbesondere der Reichsarbeitsverwaltung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch mehr als bisher über die vorhandenen Unfallgefahren und über die Schuhmaßnahmen aufklären werden. Wenn Behörde und Betrieb mit jedem Nachdruck, der der Bedeutung des Gegenstandes entspricht, die Betriebsbelegschaf= ten über die Unfallgefahren und ihre Verhütung immer wieder aufklären, wird die Zahl der Unfälle sich zweifellos noch weiter vermindern lassen.
Literarisches.
Karnevalslust ist dieses Jahr in alter Weise in Deutschland wieder erwacht und durchdringt auch das neueste Heft der„ Illustrierten Zeitung( J. J. Weber, Leipzig). Der so be= titelte einleitende Beitrag von Hans Ostwald weist auf die Daseinsberechtigung des Karnevals hin. Neben dem Faschingstreiben sind doch auch, dem Charakter der Zeitung entsprechend, alle aktuellen Vorkommnisse des In- und Auslandes zu ihrem Recht gekommen.
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Frühjahrs- und Sommer- Moden. Es bleibt bei der geraden, schlanken Linie auch für das Frühjahr und den Sommer 1925. So scheint es wenigstens bis jetzt, wenn nicht alle Anzeichen trügen. Wer sich eines zuverlässigen Ratgebers bedienen will, um zu jeder Tageszeit richtig angezogen zu sein, der wähle die bekann ten„ Beyers Mode Führer", die in zwei Ausgaben, Band 1,, Moden für Erwachsene" und Band 2,, Jungmädchen- und Kinderkleidung" etwa 500 Vorlagen der neuesten Haus-, Sport-, Reise- und Gesellschaftskleidung, sowie eine Fülle reizender jugendlicher Modelle bringen. Ein großer Schnittmusterbogen mit je 20 Modellen liegt jedem Bande bei. Band 1 enthält außerdem zwei wertvolle Gratisbeilagen, in Form eines Schnittes und Abplättmusters, beide für drei Modelle verwendbar. Die Führer sind überall für 1,50 M( Band 1) bezw. 1,40 M( Band 2) erhältlich, wo nicht, unter Nachnahme vom Verlag Otto Beyer, Leipzig T.
Abendstunde.
Hans Ludwig Rüh 1.
Küßt den Saum der müden Erde Leis der Sonne letzter Strahl, Seh ich, wie das Sein und Werde Lebt und stirbt in Berg und Tal.... Wie der Tag zur Ruh sich bettet In der Rosenwolken Flaum, Wie ein Fink verirrt sich rettet In den mondbescheinten Baum... O, dann geh' und spinne, webe Meine Seele mit Bedacht Tausend Fäden und erlebe Das Geheimnis dieser Nacht...
Geh' durch traute, stille Fluren,
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Alles
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Engel suchen deine Hand selbst die kleinsten Spuren Sind ja Gottes heil'ges Land. Laß des Abends weiches Klingen Ziehen in dein armes Herz, Salt' in seinen zarten Schwingen Still geborgen deinen Schmerz.
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Und den Wert solch' selt'ner Stunden, Die du Seele oft vermiß't, Hast du dann erst ganz empfunden, Wenn du für sie dankbar bist!


