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In der

erlitten. Rumänien hat die bis jetzt verbotene Zuckerausfuhr wieder freigegeben und den Ausfuhrzoll bedeutend erhöht.- Der polnische Ausfuhrzoll für künstliche Futtermittel, Kleie, Gerste und Hafer ist um 50 Prozent erhöht worden. Ukraine sollen bis zur nächsten Ernte infolge der Mißernte 600 000 Pud Mehl eingeführt werden. Die Maisernte in der südafrikanischen Union verspricht gut zu werden. Auf dem ame= rikanischen Getreidemarkt haben zahlreiche Getreidefirmen wegen des Zusammenbruches der Getreidepreise ihre Zahlungen einge­stellt. In der Mandschurei ist der Ernteertrag im Jahre 1924 weiter gestiegen. Während im Jahre 1923 1,8 Millionen Ton­nen für die Ausfuhr frei wurden, sollen 1924 2,7 Millionen frei werden. Die diesjährige australische Weizenernte soll 160 Millionen Bushels betragen, d. h. 36 Millionen mehr als im Vorjahre.

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Deutschlands wirtschaftliche Aussichten.

Aus parlamentarischen Kreisen wird uns geschrieben: Es ist wenig in Deutschland beachtet worden, daß die öffent­liche Meinung in England sich höllisch darüber aufregte, daß eine britische Reederei einen nicht einmal sehr umfangreichen Schiffbauauftrag nach Deutschland gab. Sogar der schwerfällige Apparat des englischen Handelsamtes( Board of Trade) wurde in Bewegung gesetzt, um nach den Gründen dieser ungewöhn­lichen Erscheinung zu forschen. Wäre umgekehrt ein deutscher oder sonst ein festländischer Autfrag nach England gelegt wor­den, so hätte die britische Presse das für ganz in Ordnung ge= funden. Was die Hauptsache ist, der deutsche Erfolg wurde ohne weiteres auf Dumpingkosten gebucht, d. h., den angeblich unzulänglichen Löhnen in Deutschland zugeschrieben. Indessen hat das englische Handelsamt gerade diese Behauptung nicht bestätigen können. Leider hat sich nicht in Erfahrung bringen lassen, um welchen Betrag die deutsche und die britische Offerte voneinander abwichen. Die in beiden Fällen verrechnete Lohn­summe ist dabei sicher nicht entscheidend gewesen. Daß die Löhne in Deutschland nominell niedriger sind als in England. und in den Vereinigten Staaten, trifft zu. Es trifft aber auch zu, daß die Lebenshaltungskosten an sich in den angelsächsischen Ländern höher sind, sodaß nominell höhere Löhne nicht auch unbedingt eine stärkere Kaufkraft bedeuten. Läßt sich das Pro­duktionsproblem, so wie es für Deutschland gestellt ist, dadurch lösen, daß Löhne und Gehälter hinaufgesetzt werden? Massen­produktion bedingt Massenabsaz, der wieder die wachsende Kauf­fraft der Massen voraussetzt. Soweit es sich um einen Vergleich zwischen Deutschland und England handelt, ist zu beachten, daß England, die Bereinigten Staaten und Frankreich im Verhält­nis zu Deutschland reiche Länder sind. Das Produktionsproblem ist für England ein anderes als für Deutschland, wo es zugleich das Einkommensproblem ist. Das gesamte Volkseinkommen Deutschlands muß in der Hauptsache durch die Produktion auf­gebracht werden. Und zwar durch die Produktion von Halb­und Fertigwaren. Wir verfügen weder über große Mengen von Rohstoffen für die Ausfuhr noch über den inländischen und ausländischen Reichtum, aus dessen Zinsen die Lebensunter­haltungskosten des ganzen Volkes mit zu decken wären. Wenn England morgen seine gesamte Handelsflotte, seine gesamte Ka­pitalsanlagen im In- und Ausland verliert, so wird das Pro­duktionsproblem auch für das Inselreich ein ganz anderes Ge= wicht gewinnen. Weil im verarmten Deutschland das Volks­einkommen durch den Wert der Gesamtproduktion bestimmt wird, dashalb ist auch das Einzeleinkommen ganz und gar ab­hängig von der Größe und dem Umfang der Produktion. Es würde also auch durch eine Erhöhung der Löhne nicht mehr Kaufkraft geschaffen, da der Wert der Geldzeichen von der Wirt­schaftsseite her bestimmt wird. Der Einwand, daß höhere Löhne zu größerer Nachfrage und damit zu einem starken Anreiz auf die Produktion führen müsse, übersieht, daß Löhne in allen Fällen einen Teil der Produktionskosten bilden, woraus folgt, daß höhere Löhne sich sofort in höheren Preisen auswirken. Dies gilt wenigstens dann, sofern der Wert der Gesamtproduk­tion nicht ausreicht, um die angemessenen Lebenshaltungskosten zu decken, wozu in Deutschland aber auch die Kosten des ver­

lorenen Krieges und der sogenannten Friedensverträge gehören. Für Deutschland ist die Hauptsache, zunächst einmal die Pro­duktion als solche zu steigern, da nur sie den Ausgleich der Produktionskosten schafft, der auch den vielberufenen Preis­abbau möglich macht, was allein zur Hebung der Kaufkraft der Löhne und alles einkommens führt. Die Steigerung der Pro­duktion ist vor allem die Voraussetzung dafür, um auf den Aus­landsmärkten unter erträglichen Bedingungen wieder festen Fuß fassen zu können. Die Gesamtproduktion der deutschen Wirtschaft beträgt heute nicht viel mehr als zwei Drittel der Vorkriegszeit, jedoch ist das Volkseinkommen nicht nur um die­sen Betrag der Minderproduktion gesunken, sondern vor allem. auch durch den Verlust der Hälfte des Volksvermögens. Endlich aber ist die Produktionskraft belastet durch die Sachlieferungen und Barzahlungen, die wir gemäß dem Londoner Abkommen zu Teisten haben.

Gerechte Aufwertung.

Gerechte Aufwertung im Rahmen des Möglichen ist die schwierigste und vielleicht wichtigste Aufgabe, die zurzeit den Reichstag beschäftigt. Eine für alle Teile wirklich gerechte und tragbare Lösung ist so außerordentlich schwer zu finden, weil etwa vier Jahre lang die Rechtsprechung jede Aufwertung ab= lehnte, ein Jahr jetzt die Steuernotverordnung in Kraft ist, fünf Jahre die Wirtschaft nach einer Richtung sich entwickelte, alle Rechtsgeschäfte nach einer Richtung abgeschlossen wurden usw., die nachträglich als unhaltbar und unmöglich erkannt und an­erkannt ist. Um das so entstandene Chaos zu beseitigen, gibt es zwei Wege: der eine ist, unter Abschätzung der Leistungs­fähigkeit wirtschaftlich im allgemeinen einen bestimmten Satz der Aufwertung zum mindesten grundsätzlich, schematisch festzu­setzen, der zweite geht dahin, die Entscheidung in jedem Einzel­falle dem Richter oder einer richterlichen Aufwertungsstelle zu überlassen. An sich bietet der zweite Weg vielleicht eine größere Gewähr für eine gerechte Lösung. Es wird hiergegen jedoch der ernste Einwand erhoben, daß er die wirtschaftliche Verantwor­tung für die Lösung der Aufwertungsfrage vom Gesetzgeber weg auf den Richter schiebt. Diese Veranwortung ist eine ungeheure; denn die Oeffentlichkeit, auch die durch die Geldentwertung Ge­schädigten, müssen sich klar darüber sein, daß grundlegende Fehler bei Lösung dieser Frage für die Zukunft Deutschlands, vor allem auch der deutschen Währung verhängnisvoll sein können. Auf der anderen Seite bestehen Bedenken, ob dem deutschen Richter, der für derartige wirtschaftliche Fragen nicht vorgebildet und auf sie nicht eingestellt ist, diese Verantwortung anvertraut wer­den darf. Es wird auch darauf hingewiesen, daß die außer­ordentlich zahlreichen Streitigkeiten in Jahren nicht würden entschieden werden können und daß die einzelnen Entscheidungen vielfach auch in ihren Grundlagen voneinander abweichen wür­den, während es technisch unmöglich sein dürfte, eine einheitliche Oberstelle zu schaffen. Es würde also weder eine schnelle, noch eine einheitliche Lösung erreicht, was beides zur Erhaltung und Sicherung der Kreditgrundlage nötig sei. Ob, was vielfach unter Hinweis auf die Erfahrungen in Polen angenommen wird, in den meisten Fällen eine vergleichsweise Regelung eintreten würde, kann zweifelhaft sein; denn die Frage hat in anderen Ländern sowohl wirtschaftlich wie psychologisch nicht entfernt die gletuje Bedeutung erlangt wie in Deutschland. Die bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiet gegenseitiger Verträge lassen er­kennen, daß bei den Beteiligten die Neigung einer vergleichs­weisen Regelung nur insoweit besteht, als durch Gesetz oder Richterspruch wenigstens gewisse Kuytlinien für die Höhe der " ufwertung gegeben sind Es dürfte doch zu befürchten sein. daß sich bei einer sehr großen Anzahl von Einzelentscheidungen solche einheitlichen Richtlinien überhaupt nicht oder sehr spät bilden werden. Soll doch nach den vorliegenden Vorschlägen die wesentlichste Grundlage der Einzelentscheidungen der Wert des Vermögens oder des Pfandobjekts sein, das in den Händen des Schuldners erhalten ist. Es wird demgegenüber darauf hin­gewiesen, daß sich solche Werte heute vielleicht sehr schwer und in jedem Falle kaum einheitlich finden lassen, solange die jetzige anormale Steuer- und Zinsbelastung sowie Ertragsbeschränkung besteht. Es wäre nach dieser Auffassung daher leicht möglich,

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