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vorteilen und kaufmännischen Verfahren, ein­fachen Körperberechnungen, einfachen Konstruk­tionsaufgaben.) Erdkunde:( 3iel Vertrautheit mit der allgemeinen Erd­So kunde, Gewinnung flarer räumlicher Vorstel­mlungen von den Verhältnissen der Erdoberfläche, soweit für Deutschland von Bedeutung und Schulung, im Lesen vom Atlas und Sonderkarten und in ihrer Benutzung im Gelände.) Kultur- und( Ziel: Die Kenntnis der inneren und äußeren die eigene Lebensführung auf eine gesunde und sittlich hohe Stufe zu heben.) Geschichte:( 3iel: Beherrschung der geschichtlichen Vorgänge, die auf die innere und äußere Entwicklung des deutschen Volkes von wesentlichem Einfluß ge= wesen sind. Der Kampf um den deutschen Volks­boden, Entwicklung des Bürgerstandes, Bauern= und Arbeiterstandes, Reichsverfassung, Entwick­lung des deutschen Heerwesens.)

Der Unterricht in der Mittelstufe ist die erste unmittelbare Vorbereitung für den späteren Beruf. Neben der Fortsetzung des Unterrichts mit höher gesteckten Zielen in denselben Fächern wie in der Unterstufe, wird noch in folgenden Fächern unter­richtet:

Wirtschafts- und Kulturgeschichte, Wirtschaftsgeographie,

Volkswirtschaftsleben,

Erweitertes Rechnen und Mathematik,

Stenographie, Maschinenschreiben und eine Fremdsprache je nach Wahl( Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch.). In der Oberstufe teilt sich der Unterricht, der auf die mitt­lere Beamtenlaufbahn und auf faufmännische Fähigkeit vor­bereitet. Es treten zu den in der Mittelstufe gegebenen Fächern hinzu:

Staats- und Verwaltungskunde, Physik und Chemie,

Schön- und Kunstschrift,

Kaufmännische Buchführung und kaufmännischer Schrift­verkehr,

Handels- und Gesetzeskunde.

Der Unterricht in der Oberstufe schließt mit einer Prüfung ab. Das Bestehen der Prüfung gibt ein Anrecht auf Bewer­bung um Beamtenstellen der Gruppe VII. Sie ist damit als gleichwertig mit der Reife für Unterprima anerkannt.

Den Vertretern von Handel, Bank- und Industriekreisen wird das Beiwohnen solcher Prüfungen empfohlen.

B. Heeresfachschulen für Gewerbe und Technik und Heeres­handwerkerschulen.

Bei allen technischen Truppenteilen befinden sich Heeres­fachschulen für Gewerbe und Technik mit besonderen Lehrwerk­stätten; für die Infanterie, die Fahrtruppen und Teile der Ar­tillerie besteht in Ulm a. d. D. eine Heereshandwerkerschule, auf welche die für die Weiterausbildung im Handwerk in Betracht tommenden Heeresangehörigen vom 4. Dienstjahr ab jährlich 12 Wochen abkommandiert werden. Ziel der Ausbildung auf der Heereshandwerkerschule ist die Ablegung der Gesellen- und Meisterprüfung. Zu diesem Zwecke bestehen daselbst muster­gültige Lehrwerkstätten für die verschiedenen Berufe, in erster Linie für Schreiner, Schlosser, Mechaniker, Klempner, Schmiede, Schuhmacher, Sattler, Schneider usw. Hauptwert wird auf die praktische Arbeit in den Werkstätten gelegt, daneben findet an 3 oder 4 Halbtagen in der Woche theoretischer Unterricht statt. Die einzelnen technischen Truppen haben ihre besonderen Lehrpläne. Die Schulen bei den Kraftfahrtruppen bilden Ma­schinenschlosser und Elektromechaniker und in der Oberstufe Ma­schinentechniker aus. In den Schulen der Nachrichtentruppen werden Elektromechaniker und Elektro- Installateure ausgebil­det. Die Schule bei den Pionieren dient der Ausbildung von Handwerkern der Eisenberufe und des Hoch- und Tiefbaues, in der Oberstufe werden Maschinentechniker, sowie Hoch- und Tief­bautechniker ausgebildet. Aehnlich ist die Ausbildung der Ar­tillerie.

Für den größeren Teil der Unterrichtsteilnehmer aller Heeresfachschulen für Gewerbe und Technik ist das zu erstrebende Ziel die Ablegung der Gesellen- und Meisterprüfung. Diese Prüfungen finden unter Mitwirkung der örtlichen Handwerks­kammer nach den vom Reichswehrministerium hierher ergange­nen Prüfungsbestimmungen statt; lettere sind im Benehmen mit dem Deutschen Handwerkskammertag aufgestellt worden. Bei der Tagung des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks in Berlin wurde dem Reichswehrministerium die Unterstützung Neben durch sämtliche Handwerks- Organisationen zugesagt. theoretischer Schulung wird das Hauptgewicht auf die Werk­stattätigkeit gelegt.

Die Begabteren der Unterrichtsteilnehmer haben in den Oberstufen ihrer Heeresfachschulen für Gewerbe und Technik Ge­legenheit, sich zu mittleren Technifern auszubilden. Die An­erkennung der Abschlußprüfungen dieser Schüler durch die übrigen in Frage kommenden Behörden wird demnächst er= folgen.

C. Heeresfachschule für Landwirtschaft.

Die Heeresfachschule für Landwirtschaft verfolgt den Zweck, Unteroffiziere und Mannschaften, die aus der Landwirtschaft hervorgegangen sind, theoretisch und praktisch so auszubilden, daß sie später praktische Landwirte( Siedler) oder Beamte bei Der landwirtschaftlichen Körperschaften usw werden können. Unterricht beginnt mit dem 7. Dienstjahr. Bis dahin besuchen die Unteroffiziere und Mannschaften, welche später den land­wirtschaftlichen Beruf ergreifen wollen, den Unterricht in der Unterstufe der Heeresfachschule für Verwaltung und Wirtschaft, um die Kenntnisse in den Elementarfächern zu befestigen und zu vertiefen.

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Die Heeresfachschule für Landwirtschaft gliedert sich in fol­gende Stufen:

7.- 11. Dienstjahr: landwirtschaftliche Fachschule,

12. Dienstjahr: landwirtschaftliche Sonderkurse. Der Unterricht in der landwirtschaftlichen Heeresfachschule lehnt sich aufs engste an die landwirtschaftliche Praris an. Durch zeitweise Kommandierung ist den Teilnehmern Gelegen­heit zu geben, auf dem Lehrgut Ludwigshöhe, auf dem Trup­penübungsplatz Münsingen sich praktisch zu betätigen. Die Einrichtung weiterer Lehrgüter ist geplant. Die Stoffe, welche in der landwirtschaftlichen Fachschule durchgenommen werden,

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