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Unterbringung ausscheidender Wehrmachtsangehöriger.

Sein oder Nichtsein des Deutschen Reiches

und damit

Gedeih oder Verderb der deutschen Wirtschaft

hängen von der

Zuverlässigkeit der deutschen Wehrmacht ab.

Eine zuverlässige deutsche Wehrmacht kann sich nur aus durchaus staatserhaltend gesinnten, pflichttreuen und streb­samen Männern zusammensetzen. Solche Leute verpflichten sich nur für den Heeresdienst und opfern damit 12 Jahre ihres Lebens den vaterländischen Interessen, wenn ihr Fortkommen nach treu abgeleisteter Dienstzeit auch sicher gewährleistet ist.

Wird die Frage der Versorgung nicht bald eine durchaus be friedigende Lösung finden, so muß als Folgeerscheinung ein­treten, daß der gute Ersaz fern bleibt.

Schon im alten Heere ging das Streben des längerdienen den Soldaten dahin, nach seiner Entlassung eine Beamtenstelle zu erhalten. Das Reich hat deshalb einen Teil der Beamten stellen den ausscheidenden Soldaten vorbehalten und ihnen durch Gesetz eine ausreichende Versorgung zugesichert. In­folge der noch länger dauernden Rückbildung des überladenen. Beamtenkörpers und der großen Zahl der in den Vormerkungs­listen der Behörden laufenden Anwärter, kann der Staat jetzt seine Zusicherung nicht halten. Die Anwärter müßten zu lange auf Anstellung warten. Der altgediente Soldat kann aber und will nicht warten, sondern will arbeiten und streben, um im Leben voran zu kommen. In richtiger Erkenntnis dieser Sach­lage haben die Spizenverbände der gesamten deutschen Wirt­schaft sich daher bereit erklärt, ausgeschiedene Soldaten in ihre Betriebe und Organisationen aufzunehmen.

Wenn auch durch den vielfach im Wirtschaftsleben notwen= dig gewordenen Personalabbau oft zahlenmäßig Ueberfluß an Arbeitskräften vorhanden ist, so sind erfahrungsgemäß charakter­lich einwandfreie, pflichtgetreue und strebsame Persönlichkeiten noch immer begehrt und gesucht.

Solche Persönlichkeiten besitzt das Reichsheer. Den durch die strenge 12jährige Schule der Ausbildung und Erziehung ge= gangenen ausscheidenden Soldaten ist Pflichttreue, Unterord­nung, Pünktlichkeit und Geradheit des Charakters voll zu eigen geworden.

Außerdem erhält der Soldat für den späteren Lebensberuf eine sich durch fast alle Dienstjahre hindurch erstreckende gründ­liche Fachausbildung, die je nach seinen Anlagen, Vorkennt­nissen oder Neigungen sich auf die kaufmännischen, volkswirt­schaftlichen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Fächer er­streďt.

Die am Ende der Ausbildungszeit von den Soldaten vor Vertretern der Behörden und Wirtschaft abzulegende Abschluß­prüfung gibt ein Bild des Kenntnisstandes, der demjenigen ähnlicher Fachschulen nicht nachsteht.

Die Fachausbildung des neuen Heeres darf unter keinen Umständen mit dem Militäranwärterunterricht des alten Heeres in Vergleich gezogen werden.

Die Frage der Versorgung des Soldaten kann nur gelöst werden, wenn alle maßgebenden Kreise des Wirtschaftslebens sich des Ernstes der Lage und der Wichtigkeit dieser Frage be­wußt sind und mithelfen, da sonst für Heer und Wirtschaft schwerwiegende Folgen eintreten können.

An das ganze deutsche Unternehmertum ergeht daher die dringende Bitte, schon aus Selbsterhaltungstrieb sich dieser vaterländischen und sozialen Pflichten bewußt zu sein und durch Einstellung ausgeschiedener und ausscheidender Wehrmachts­angehöriger sich und die Wehrmacht vor den Folgen der Unter­lassung dieser Fürsorge zu bewahren.

Um die Wirtschaft vor Fehlschlägen bei Einstellungen zu bewahren, wird Nachstehendes besonderer Beachtung empfohlen: Der Einstellung von ausgeschiedenen und ausscheidenden Wehrmachtsangehörigen soll stets die Anhörung der militäri­schen Dienststellen vorausgehen, welcher der Bewerber ange­hörte oder noch angehört.

Alle Dienststellen sind strengstens angehalten, ein rein sachliches, ungefärbtes Urteil über den Bewerber, dessen Fähig­

feit und etwaige Geeignetheit abzugeben.

Aufschluß über Vorbildung und Kenntnisse der Stellen­suchenden geben das Merkblatt über die wissenschaftliche und technische Weiterausbildung im Reichsheere und das von ihm bei der Abschlußprüfung erworbene, vorzuweisende Zeugnis.

Da die Leute den verschiedensten Berufen entstammen, wünscht ein Teil den früher gehabten Beruf, in dem er sich während seiner Dienstzeit auf der Heeresfachschule weiter ver­vollkommnet hat, wieder aufzunehmen. Andere wollen in ihrem früheren Beruf durch die im Fachunterricht erworbenen Kenntnisse eine gehobene Stellung bekleiden. Die meisten wol­Ten ihren früheren bürgerlichen Beruf wechseln und Stellen an= nehmen, für die sie sich nach ihren persönlichen Eigenschaften, ihrer beim Heere ausgeübten Sondertätigkeit, ihren im Heeres­fachunterricht erworbenen Kenntnissen besonders eignen.

Die ausgeschiedenen und ausscheidenden Wehrmachtsange= hörigen bieten, da sie meist nicht nur in der Front gedient, sondern auch irgend ein Amt bekleidet haben, der Wirtschaft eine sichere Gewähr für Vertrauenswürdigkeit. Da sie fast alle Vorgesetzte gewesen sind und im Alter von etwa 30 Jahren stehen, besitzen sie gereifte Lebensauffassung.

Vorgesetzte gewesen Bert

Unternehmen, welche gewillt sind, ausgeschiedene oder aus: scheidende Wehrmachtsangehörige einzustellen oder zur Einstel lung vorzumerken, werden gebeten, sich an den Standortfür­sorgeoffizier des nächsten Standortes oder an die Fürsorgeab teilung der 5. Division zu wenden. nainenspor

Fürsorgeabteilung der 5. Division, Stuttgart, Große Infanterie- Kaserne.

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Merkblatt

über die wissenschaftliche und technische Weiterbildung

im Reichsheere.

Durch das Wehrgesetz ist den Heeresangehörigen eine Bor bildung für den späteren Zivilberuf während ihrer Dienstzeit zugesichert. Diese hat den Zweck, den Ausscheidenden sofort nach ihrer Entlassung ein Unterkommen zu ermöglichen. Die Vorbereitung geschieht:

1. Durch Heeresfachschulen für Verwaltung und Wirtschaft für zukünftige Verwaltungsbeamte und Kaufleute.

2. Durch die Heeresfachschulen für Gewerbe und Technik für zukünftige technische Beamte und Stellen der Industrie als Techniker, Meister usw,

die Heereshandwerkerschulen für Meister- und Gesellen: prüfung.

3. Die Heeresfachschulen für Landwirtschaft für zunkünftige landwirtschaftliche Provinzial- und Privatbeamte, prat tische Landwirte.

Der Unterricht der Heeresfachschule für Verwaltung und Wirtschaft beginnt mit dem 4. Dienstjahr. Er gliedert sich in der a) Unterstufe vom 4.- 6. Dienstjahr b) Mittelstufe vom 7.- 10. Dienstjahr

c) Oberstufe vom 11.- 12. Dienstjahr Nach Besuch der Unter- und Oberstufe findet im 11. Dienst: jahr eine Abschlußprüfung statt.

A. Der Dienstuntterricht in der Unterstufe bezweckt eine Wiederholung des in der Jugend auf der Schule Gelernten und Hebung und Vertiefung der Allgemeinbildung. Er erstreckt sich auf:

in

Deutsch:( Ziel: Völlige Beherrschung der Rechtschreibung und Zeichensetzung, Fähigkeit, die Gedanken münd lich und schriftlich klar, wohlgeordnet und sprach richtig auszudrücken. Einige Bekanntschaft mit dem Entwicklungsgang der deutschen Sprache und vaterländischen Literatur.)

Rechnen:( Ziel: Sicherheit und Gewandtheit im münd lichen und schriftlichen Rechnen mit ganzen Zah len, Dezimalzahlen und Brüchen, in der Prozent und Zinsrechnung, in der Schluß-, Mischungs­und Gesellschaftsrechnung, Effekten- und Wechsel­diskontrechnung, in der Anwendung von Rechen

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