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Arbeitszeit und Lohn.

Die Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände wendet sich in folgender sehr beachtlichen Publikation an die Oeffentlichkeit. Namentlich die an die Lohn­politik geknüpften Betrachtungen dürften auch für den Handwerker von großem Interesse sein.

Nach Inkrafttreten der Hochofenverordnung zu§ 7 der Ar­beitszeitverordnung, die für gewisse Arbeitergruppen den Ueber­gang vom Zweischicht zum Dreischichtsystem vorschrieb, war die Frage akut geworden, ob den Arbeitern die bislang im Zwei­schichtensystem für 10 Stunden Lohn erhielten, für die nunmehr eintretende Achtstundenschicht der gleiche Schichtlohn zuzuge= stehen sei. Wir haben erfahren, daß der Reichs- und Staats­kommissar Mehlich als Schlichter für den Bezirk von Arbeit. Nordwest folgenden Schiedsspruch hierzu gefällt hat:

,, Die Lohngrundlagen der mit 8stündiger Schicht Arbei­tenden( Tarif- oder Grundlohn, Akkord oder Prämiensäge) sind vom 1. Juni 1925 an in dem Maße verhältnismäßig zu erhöhen, als eine Verkürzung der Arbeitszeit stattgefunden hat."

Als die deutsche Wirtschaft im November 1918 gezwungen wurde, den unorganischen Uebergang zum schematischen Acht­stundentag zu vollziehen, wurde gleichzeitig die Uebernahme des durch die Arbeitszeitverkürzung eintretenden Lohnausfalles auf die Achtstundenschicht zugesagt. Es ist im Laufe der letzten Jahre wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Preis­steigerungen seit Kriegsende und die damit geförderte Inflation ganz gewiß erheblich mit darauf zurückzuführen ist, daß eine durch Arbeitszeitverkürzung veranlaßte Verringerung der Güter­erzeugung gleichzeitig mit einer weiteren Verteuerung der Pro­duktion durch diese Lohngarantie verbunden war, daß also Min­

dem eingangs erwähnten Schiedsspruch des sozialdemokratischen Schlichters Mehlich im Bezirk Rheinland- Westfalen ihre Beträf­tigung finden.

Während die Politik unserer Vereinigung wie der wirtschaft­lichen Verbände angesichts der ernsten Lage mehr als je darauf gerichtet ist, die Steigerung des Reallohnes durch Produktions­und Preisverbilligung und nicht durch Nominallohnerhöhungen sicherzustellen, während also die Wirtschaftspolitik des deutschen Unternehmertums mit dem Blick auf das Gesamtinteresse eine gründliche Abkehr von allen jetzt für falsch erkannten Maß­nahmen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik anstrebt und da­mit der Arbeiterschaft zu auskömmlichem Stundenlohn die Ar­beitsstellen sichert, finden wir in dem von uns mit Recht ver­urteilten Vorgehen der Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage erneut den Beweis, daß nicht höhere Wirtschaftseinsicht und Ein­stellung auf die Gesamtlage von Staat, Wirtschaft und Volk, son­dern starrer Dogmatismus und Schematismus deren Einstellung beherrscht.

Alle nach der Revolutionszeit unter gewerkschaftlich- soziali­stischer Führung begangenen Fehler sollen auf dem Gebiet der Sozialpolitik und im besonderen der Arbeitszeit und Lohnpolitik offenbar in 2. Auflage durchgeführt werden. Dagegen haben wir uns mit allem Nachdruck und mit allem besorgten Appell an die Einsicht der Oeffentlichkeit zu wehren. Die Allgemeinheit sollte doch nachgerade erkannt haben, daß eine neue Arbeitszeit­verkürzung mit gleichzeitiger Lohnsteigerung den Anstoß zu wei­terer Teuerung und zu ernsten Wirtschaftskrisen geben muß. Wir halten es für notwendig, daß bei der sich hier offenbar wieder anbahnenden so überaus gefährlichen Entwicklung seitens der deutschen Arbeitgeberschaft nichts unterbleibt, um vor aller Oeffentlichkeit auf diese Gefahren hinzuweisen.

derproduktion und Ueberteuerung der Produktion gemeinsam die Ausstellung Handwerk und Gewerbe" in Hanau. Preisschraube andrehen und so Anlaß zu den immer schneller werdenden gemeinsamen Drehungen der Lohn- und Preisschraube gaben.

Bei Durchführung der Arbeitszeitverlängerung nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch 1923 fing in Arbeiterkreisen die Erkenntnis an sich durchzusehen, daß mit längerer Arbeitszeit auch die zuverlässigste Möglichkeit zur Erhöhung des Nominal­schichtlohnes und damit des Reallohnes gegeben wäre, zumal wenn mit Vermehrung der Gütererzeugung auch eine Verbilli­gung der Produktion und Warenpreis eintrat. Auch heute bei der außerordentlich ernsten Lage aller Betriebe ist der Reallohn des deutschen Arbeiters mit weiterer Gütervermehrung und Pro­duktionsverbilligung und somit der längeren Arbeitszeit un­trennbar verbunden. Bei der heutigen finanziellen und betrieb­lichen Verfassung der Industrie würde eine erneute Verkürzung der Arbeitszeit mit gleichzeitiger Uebernahme des Lohnausfalles auf die bleibenden Arbeitsstunden schlechterdings als undurch­führbar bezeichnet werden können. Insofern sollte also die Er­haltung des Schichtlohnes ein weiterer Anlaß für die gesamte deutsche Arbeitnehmerschaft sein, neue Arbeitsverkürzung erst dann ins Auge zu fassen, wenn mit allmählichem Wiedererstarken unter Bildung neuer Kapitalreserven der Betriebe einwandfrei sichergestellt ist, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht auf Kosten des Produktionsstandes, der Rentabilität der Betriebe und der Kapitalbildung geht. Wenn die Gewerkschaften auch hier in demagogischer Propaganda die Ansicht verbreiten, daß die Arbeitgeberschaft bewußt den Lohn drücke, um dadurch die Ar­beitszeitverlängerung zu erzwingen, so beruht diese Vorstellung leider auf einer bedauerlichen Nichtachtung der tatsächlichen Ver­haltnisse.

Wir haben nun aus verschiedenen Anzeichen den Eindruck gewonnen, als würde das gegenwärtige Ziel der gewerkschaft­lichen Lohnpolitik darauf gerichtet sein, auch ohne neue Verteue­rung der Lebenshaltung( vergl. Entwicklung des Lebenshal tungsindex) Lohnerhöhungen in einem Ausmaß zu erreichen, die bei demnächst wieder durchgeführten Verkürzung der Arbeitszeit den in Frage kommenden Arbeitern den bisherigen Schichtlohn trotz des Ausfalls der Arbeitsstunden und etwaiger Ueberstunden­zuschläge sicherstellt. Es scheint, als sollte diese Vermutung in

Die in den Tagen vom 11. bis 20. Juli in Hanau a. M. in sämtlichen Räumen der Eberhardschule mit Freigelände statt­findende unter dem Protektorat des Oberpräsidenten der Pro­vinz Hessen- Nassau, Dr. Schwander, stehende Ausstellung Hand­werk und Gewerbe" hat eine hohe und eine kulturelle Bedeutung. Ueber 250 Aussteller mit selbstgefertigten handwerker­lichen Erzeugnissen zeigen der Oeffentlichkeit, daß das Hand­werk und Gewerbe trotz der Ungunst der Zeitverhältnisse gewillt und in der Lage ist, die ihm zufallenden Aufgaben am Wieder­ausbau unseres Wirtschaftslebens zu erfüllen. Die Ausstellung legt von dem Lebenswillen, der Rührigkeit und der Leistungs­fähigkeit des Handwerks in seinen mannigfachen Zweigen be= redtes Zeugnis ab und macht die Bevölkerung auf die Eigen­art handwerkerlicher Wertarbeit aufmerksam. Voll befriedigt werden die Besucher über das Gesehene und Gebotene die Aus­stellung verlassen. Die Eröffnung der Ausstellung erfolgte am Samstag, 11. Juli, vormittags 11 Uhr. Geöffnet ist die Aus­stellung täglich von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends, an Sonntagen von 8 Uhr vormittags ab. Während der Ausstel­lung finden eine Reihe Veranstaltungen statt; so am Samstag abend Begrüßungsabend, am Sonntag Tagung des Kurh.- Wald. Handwerkerbundes, mit einer großen öffentlichen Handwerker­fundgebung, am gleichen Tage Bezirkstagung der Schmiedeober­meister von Nassau, am Montag, 13. Juli, Tagung des Verbandes von Hessen- Nassau für das Schneiderhandwerk, am Sonntag, 19. Juli, großes Stenographen- und Schreibmaschinen­Wettschreiben, für das mehrere Preise gestiftet sind. Außerdem findet jeden Abend Konzert mit bunter Bühne statt. Für letztere ist ein bedeutsames Kabarett- Trio gewonnen worden. Schließlich sei nochmals an die mit der Ausstellung verbundene Lotterie mit 1700 Gewinnen 1. Hauptgewinn eine Dreizimmer- Ein­richtung erinnert.

aller Art fertigt

Drucksachen die Albin Klein.

Druckerei

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