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Schwächere Auslandsmeldungen wirkten zum Teil etwas preis­drückend.

Viehmarkt. Der Handel war nur vereinzelt etwas leb­hafter. Bei Rindern zogen die Preise auf verschiedenen Märk­ten um 1-5 Pfg. je Pund an; Kälber und Schafe gaben etwas nach; Schweine wurden durchschnittlich etwas teurer.

Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt behielt eine freundliche Grundtendenz bei, wenigstens soweit äußerlich Merkmale eine Beurteilung zulassen. In den meisten Berufsgruppen nahm die Zahl der Erwerbslosen und der verfügbaren Arbeitssuchenden ab. Jm Ruhrrevier erfolgte neuerdings die Entlassung von einigen tausend Arbeitern und Angestellten. Die Mitteldeut­schen industriellen Verbände haben zum 15. Mai in einem er­heblichen Teil der Betriebe Feierschichten eingelegt.

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Ausland. Der Wert der englischen Einfuhr im April be­trug 110 358 208 Pfund Sterling, was eine Zunahme um 24 194 200 Pfund gegenüber dem April des Vorjahres bedeutet. - Ein Dekret der argentinischen Regierung gestattet ab 10. Juni die Ausfuhr von Gold. Die brasianische Baumwoll­ernte wird auf 120-130 000 Ballen geschätzt.

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Hausbesitz und Aufwertung.

Von Stadtrat Josof Humar( München).

In den letzten Monaten und Wochen des Ringens um die Lösung des Aufwertungsproblems, die praktisch, wie an dieser Stelle immer betont wurde, nur in einem Kom­promiß zwischen Schuldner- und Gläubigerinteressen ge­funden werden konnte, ist neben den laut tönenden Stim­men der von der Inflationsverelendung hart getroffenen Gläubiger manchmal die Kehrseite der Frage: die Be­trachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen der erhöhten Auswertungssätze nicht genügend gewürdigt worden. Ins­besondere die Rückwirkung auf den Hausbesiz, der durch Zwangswirtschaft und Hauszinssteuer Sonderregelungen unterworfen ist, die auf der Voraussetzung seiner Infla­tionsentschuldung aufgebaut sind, verlangt eine rechtzeitige Beachtung und eine Einstellung der Gesetzgebung auf die veränderte Aufwertungslage. Auch hier wird es schwer sein, ideale Lösungen zu finden, auch hier wird praktisch aus der Abwägung der Interessen der Mittelweg eines Kom­promisses unvermeidlich sein. Wir haben einen führenden Fachmann gebeten, in dem folgenden Artikel insbesondere die Auswirkungen auf den Hausbesitz darzulegen. Wir glauben, daß diese Gesichtspunkte nicht vernachlässigt werden dürfen, wenn nicht wirtschaftlicher Schaden und neues Un­recht entstehen soll. Red.

Die der Aufwertungsfrage in den letzten Wochen durch die Reichsregierung und den Aufwertungsausschuß zuteil gewordene Behandlung hat die Gewißheit gebracht, daß auch diese An­gelegenheit den Weg des Kompromisses gehen wird. Kom= promißlösungen aber sind das steht unumstößlich festim mer mit vielen teils großen, teils kleinen Unzulänglichkeiten behaftete Verlegenheitsprodukte, bei deren Schaffung Rechts­und Vernunftgründe parteiaktischen Erwägungen untergeordnet werden müssen. Offen bleibt stets nur die Frage, Opfer des politischen Schachers sind und inwieweit man sich am Volkswohl und an der Volkswirtschaft versündigt. Nun schnei­det kaum eine andere Frage in die Gesamtwirtschaft sowohl wie in die Einzelwirtschaften so tief ein als die Aufwertung, und es konnte daher von den politischen Parteien auch nichts Unheilvolleres und in ihren Auswirkungen Verhängnisvolleres unternommen werden, als auch die Auswertungsfrage zum Tummelplatz politischer Leidenschaften bei den letzten Wahlen zu machen. Durch die uferlosen Versprechungen, bei denen sich einzelne Parteien in einer Weise überboten, die sich nur undeut­lich von der Manier der Jahrmarktsanreißer unterscheidet, wurde bereits der Keim gelegt zu den Früchten, die nunmehr ihrer Reife entgegengehen. Die seinerzeit ausgestellten Wechsel müssen honoriert werden, um die Wähler bei Stimmung und bei der Parteifahne zu halten. Wer für die Kosten aufkommt - das ist eine Sorge, die sich andere machen können.

Falls es bei den bekannten Beschlüssen des Ausschusses sein Bewenden haben sollte, kann lediglich ein einziger vernünftiger Grundsaz als durchgesezt registriert gelten: die generelle Auf­wertung anstatt des verfochtenen individuellen Ausgleichs, der in dem nunmehr aus der deutschnationalen Reichstagsfraktion ausgeschiedenen Abg. Dr. Best seinen fanatischsten Anwalt hatte. Hoffentlich bleibt in diesem Punkte die Reichsregierung fest. Denn wenn schon einmal durch die Gesetzgebung regelnd ein­gegriffen wird, so verbietet sich eine auf den Einzelfall und das richterliche Ermessen abgestellte Lösung oder die Auswertung ins Ungewisse" von selbst. Obschon aus rein praktischen Er­wägungen nur der auch von der Regierung aus der Dritten Steuernotverordnung übernommene Modus der generellen Auf­wertung verblieb, mußte aber auch schon diese Selbstverständ­lichkeit mit weitgehenden Konzessionen erkauft werden.

Für das Abweichen von dem ursprünglichen Aufwertungs­satz mit 15% in Form der vorgeschlagenen Zusazaufwertung in Höhe von 10%( soweit die Hypotheken innerhalb der ersten Werthälfte dinglich gesichert waren), war doch die hauptsäch­lichste Triebfeder das Bestreben, den vielversprechenden" Par­teien eine Brücke zur generellen Aufwertung zu schlagen. Die ,, regierungsstüzenden" Parteien erzwangen aber zunächst eine durchgängige 25prozentige Aufwertung ohne Rücksicht auf den Rang der Schuld. Daß man sich aber auch damit nicht zufrieden gab, beweisen die bis in die jüngsten Tage erneuten Attacken für eine 40- bis 50prozentige Aufwertung, denen man durch vermutlich bestellte Entschließungen aus dem Lager der Spa­rer die nötige Resonanz zu geben versuchte.

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Bei dieser Rekordsucht der Parteien hinsichtlich der Auf­wertungshöhe aber übersteht man vollkommen, die Kehrseite der Medaille zu beachten. Denn darüber darf man sich nicht täuschen, daß man auf der einen Seite durch die Aufwertung von Papiermarkansprüchen in Goldmark also durch die Be­seitigung der Auswirkung der Inflation- nicht neue Werte schaffen kann, ohne auf der anderen Seite in gleichem Umfange Verpflichtungen aufzuerlegen. Damit aber entsteht die Frage: sind diejenigen, zu deren Lasten die Aufwertung primär geht, also vornehmlich Hausbesitz und Landwirtschaft, in der Lage, diese Verpflichtungen zu tragen, und wie wirkt sich die Last auf die Allgemeinheit aus?

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Das im städtischen Hausbesiz investierte Vermögen wurde von Helfferich auf 120 Milliarden Goldmark geschätzt, also auf ein Dritel des gesamten deutschen Nationalvermögens. Bei Zugrundelegung einer 75prozentigen Verschuldung handelt es sich um rund 90 Milliarden Vorkriegshypotheken, wovon viel­leicht 10% getilgt sein mögen, so daß rund 80 Milliarden auf­wertungsfähige Hypotheken laufen. Eine 25prozentige Auf­wertung schafft demnach 20 Milliarden Hypothekenschulden, die nicht nur verzinst, sondern auch- und zu einem großen Teil an einem Fälligkeitstermin zurückbezahlt werden sollen. Die bis 5% steigende Verzinsung erfordert jährlich eine Gold­milliarde, was eine 20prozentige Erhöhung der Friedensmieten bedeutet. Muß auch der Hausbesitz in erster Linie als Schuld­ner für den Zinsendienst aufkommen, so fällt dieser letzten Endes doch auf die Allgemeinheit zurück. Nur der Umstand, daß diese Folgeerscheinung geflissentlich übersehen wird, erklärt das Wettrennen der Parteien nach höherer Aufwertung, an dem auch die Sozialdemokratie regen Anteil nimmt, obgleich ste sonst standhaft und in Uebereinstimmung mit den Mieterorga nisationen jede Mietpreiserhöhung wütend bekämpft.

Nicht anders liegen die Dinge bei der Landwirtschaft, die sich zwar während der Inflation in ungleich stärkerem Maße als der städtische Hausbesiz entschuldete, was allerdings durch die geplante Rückwirkung der Aufwertung großenteils wieder ausgeglichen wird. Auch hier kann die aus der Aufwertung resultierende Zinsenverpflichtung nur in einer Verteuerung der landwirtschaftlichen Produkte und damit gesteigerten Lebens­haltungskosten ihren Ausfluß finden. Um die im Reichsparla­einflußreichere Landwirtschaft bei Laune und bei der Stange zu halten, warf man ihr einen Köder in Gestalt der landwirtschaftlichen Zölle hin. Das mag zwar für die Land­wirtschaft ein Aequivalent sein eine Verteuerung des Kons sums bleibt dennoch die Folge.

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