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so wäre zweifellos im Laufe eines Jahres ausgiebige Gelegen­heit gewesen, die errechneten und fälschlich als Gewinn bezeich­neten 3109 M unterzukriegen. Es wäre aber auch interessant, zu wissen, wieviel Miete für die Neuwohnungen bezahlt wird. Des weiteren ist zu beachten, daß für die Neuwohnungen keine Mietzinssteuer zu zahlen ist und daß trotzdem von den Bau­genossenschaften höhere Mieten erhoben werden, als sie den Hausbesitzern einschl. Mietzinssteuer vorgeschrieben wird. Ziehen wir einmal die bei Altwohnungen übliche Mietzinssteuer von den 3109 M ,, Gewinn" ab, dann wird sich dieser Gewinn in ein recht ansehnliches Defizit verwandeln.

Wenn der Herr Abg. Mann aus dieser für seine Zwecke eigens zurechtgemachten Aufstellung schlußfolgert: Wer ange­sichts solcher Abschlüsse Mietpreiserhöhungen für den Hausbesitz ferdert, handelt m. E. grob fahrlässig gegen die deutsche Volks­wirtschaft, so kann entweder Herr Abg. Mann feine Bilanz lesen, dann handelt er grob fahrlässig oder er macht bewußt falsche Angaben. Diese Verfehlung wiegt umso schwerer, weil sie von der Tribüne des Landtags herab verkündet wird, zu dem Zweck, den Hausbesitz noch mehr zu drosseln. Die Hausbesizer­Parteiangehörigen mögen einmal dem Herrn Abg. Mann an Hand ihrer Rentabilitätsberechnungen" nachweisen, welche Ge­winne sie gemacht haben. Es genügt für sie nicht, daß sie in Hausbesitzerversammlungen über die unzulängliche Miete sich beklagen, wenn ihre eigenen gewählten Genossen im Landtag und im Reichstag ihnen jede Hoffnung auf Besserung durch der­artig gemachte Aufstellungen nehmen. Wie es übrigens bei den Baugenossenschaften mit Altwohnungen in finanzieller Hinsicht aussieht, davon legen die Berichte verschiedener Genossenschaften ein untrügliches Zeugnis ab. Diese Berichte lauten ganz an­ders, als der von Herrn Abg. Mann vorgetragene, obwohl die Baugenossenschaften durchweg höhere Mieten erheben, als der Privathausbesig. Ich wäre dem Herrn Abg. Mann dankbar, wenn er mir eine lückenlose Abschrift des Jahresabschlusses seines Kronzeugen zugängig machen würde, damit ich ihm ein­mal die Sache erklären kann. Er kann nur dabei lernen, was er bei der nächsten Gelegenheit verwerten kann. Mit derartigem Bluff sollte man den Landtag nicht irreführen.

Jm weiteren Verlauf der Verhandlungen verlangte der Zentrumsabgeordnete Felder die allmähliche Aufhebung der Zwangswirtschaft. Aber für das Zentrum gilt die Mahnung. im gegebenen Moment Farbe zu bekennen. Die Wohnungs­zwangswirtschaft ist abbaubereit und wird nur noch von den Sozialdemokraten als Geschenk für ihre Wähler gehalten, so­weit sie Mieter sind.

Zum Kapitel, Wohnungsnot und Handwerkerfragen" sprach im weiteren Lauf der Verhandlungen Herr Abg. Haury. Wir lassen seine Ausführungen in ihrem wesentlichen Inhalt folgen:

,, Nun lassen Sie sich einiges sagen von einem, der mitten in der Wirtschaft drinsteht, der auch im Hausbesitz drinsteht, der aber objektiv urteilt, nicht egoistisch und einseitig, wie Sie, sondern vom Standpunkt aus, den Sie predigen: Jedem wohl und niemand wehe!"

( Fortsetzung folgt.)

Wie man billig zu einer Wohnung kommt.

Es handelt sich um eine sehr elegante Wohnung mit drei Zimmern, großer Küche und Speisekammer mit zwei Fenstern im ersten Stod eines Einfamilienhauses in bester Lage von Mainz, mit einem nutzbaren Flächenraum von 116 qm; dazu kommt ein geräumiger Haushaltungskeller von ca. 12 qm Flächenraum. Mitte Juni wurde dieser 1. Stock durch Wegzug von zwei Damen frei. Vor dem Auszug hatte das Wohnungs­amt einen Studienrat 3. auf die Wohnung aufmerksam gemacht, welcher dieselbe mit seiner Ehefrau sofort besichtigte, ohne aber zu dem im zweiten Stock wohnenden Hausbesizer hinaufzugehen und mit ihm wegen des Mietpreises usw. zu verhandeln, von .welchem Vorgang der Hausbesitzer keine Kenntnis hatte.- Nunmehr schrieb der Herr 3. einen sehr dringenden Brief an den Hausbesihet, er möge dem Wohnungsamt sofort mit­

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teilen, daß er ihm( dem Herrn 3.) die Wohnung zugesagt habe, was derselbe auch voreilig und ohne Ueberlegung sowie in fal­schen Voraussetzungen erledigte. Nach einigen Tagen stellte sich dann dieser schlaue Studienrat beim Hausbesitzer vor und fragte nach dem Mietpreis, worauf er die Antwort erhielt, daß das Wohnungsamt denselben laut vorliegendem Dokument im Januar 1924 auf eine Friedensmiete von 1500 M geschäzt habe. Darauf erklärte Herr 3., das könne und werde er nicht bezahlen, das würde ja den dritten Teil seines Gehaltes ausmachen. Kurz und gut, eine endgültige Einigung über den Mietpreis fam nicht zustande, und so wurde vorläufig bis Ende September ein Mietpreis von 1200 M vereinbart, während der Herr 3. das Mieteinigungsamt anrief und eine neue Einschätzung beantragte. Die Unterzeichnung des in Mainz allgemein üblichen Mietver­trages hat Herr 3. verweigert unter der Begründung, derselbe sei veraltet und verstoße gegen die guten Sitten! Es bleibt dem Urteile der Oeffentlichkeit überlassen, ob die ganze Handlungs­weise des Herrn Studienrates eine seinem Stande würdige und angemessene ist. Am 29. November 1925, nachmittags, emp­fing der Herr 3. in seiner Wohnung einen auch dem Hausbesitzer bekannten Herrn Architekten L. vom Mieteinigungsamt, und was die beiden verhandeletn, ist unbekannt. Kurz und gut, die neue Einschätzung fand später statt und die Friedensmiete wurde von 1500 M auf 1100 M heruntergesetzt. Abgesehen von diesen Tatsachen hat sich der Herr 3. durch einen den Hausbesitzer be= leidigenden Brief und verschiedene Schikanen, sowie durch Aenderungen in der Küche und Wohnung, welche er, ohne vor­her zu fragen, ausführen ließ, sehr unangenehm bemerkbar ge­macht. U. a. hat Herr 3. in der Wohnung, ohne den Haus­besitzer zu befragen und das Elektrizitätswerk zu benachrichtigen, zu den vorhandenen 2 elektrischen Steckkontakten weitere 3 Stück anbringen lassen und nachher dem Elektrizitätswerk gegenüber behaupetet, sämtliche Steckkontakte seien von den Vorbewohnern vorhanden gewesen, was nachweislich auf unwahr= heit beruht, alsdann hat Herr 3. den Installateur, welcher die Kontakte angebracht hat, veranlaßt, seine unwahren An­gaben dem Elektrizitätswerk gegenüber, als der Wahrheit ent= sprechend zu bestätigen, worüber ein Brief des Elektrizitätswerks vorliegt. Wegen Zahlung der Sondersteuer mußte der Haus­besitzer gerichtliche Klage erstreben, da der Herr 3. dieselbe ratenweise innerhalb 8 Monate abzahlen wollte usw. Also größte Vorsicht von solchen Hausgenossen sei jedem Hausbesitzer dringend geraten. Ein Hausbesizer.

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Die alten und neuen Hausbesitzer. Gegenüber den in der Oeffentlichkeit so viel besprochnen Be­mühungen der ehemaligen Hauseigentümer auf Rückgängig­machung der in den letzten Jahren geschlossenen Kaufverträge ist der Standpunkt der Erwerber bisher kaum bekannt geworden. Und doch wäre dies dringend zu wünschen. Die Annahme, daß die Oeffentlichkeit bei dem Streit neutral sei, ist nämlich nicht richtig. Diese vermeintliche Neutralität wird schon durch den Jrrglauben verhindert, daß die Gegenseite nur Ausländer seien. Daß schon von vornherein ein großer Teil der Häuser von In­ländern erworben wurde, und daß eine große Anzahl der Ob­jette späterhin in die Hand Reichsdeutscher zurückgelangte, ist den Uneingeweihten meist völlig unbekannt.

Die Außenstehenden sind auch meist nicht davon unterrichtet, wie wenig sich die Ansprüche der Veräußerer mit den Geboten des Anstandes und der Moral vereinbaren lassen; ganz be= sonders in dem häufigsten Falle der versuchten Anfechtung des Verkaufs, nämlich beim sogen. Schwarzvertrage, wo der Ver langt hat, und nunmehr auf Grund dieses selben Sachverhalts fäufer durchweg die Unterbezifferung seinerseits geradezu ver­die Uebertragung rückgängig zu machen sucht. Die durch die Unkenntnis der Oeffentlichkeit begründete Gefahr ungerechter Beurteilung wird gesteigert durch die Tatsache, daß die Ver­äußerer sich zusammengeschlossen haben und, gestützt auf zahl­reiche Anhänger, eine lebhafte Propaganda entfalten. Soll also das Gleichgewicht wieder hergestellt und für die Außen­

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