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Dienstag den 21. Juli 1925

Wohnungsnot im Hessischen Landtag.

Nun hat auch der hessische Landtag seine Wohnungsnot- Debatte gehabt. Anlaß dazu bot während der Etatsberatung das Ka­pitel ,, Ministerium für Arbeit und Wirtschaft". Die Linke be= nutzte diese Gelegenheit, die in letzter Zeit auch aus ihren eige­nen Reihen start angefochtene Wohnungszwangswirtschaft zu verteidigen. Was ihr Wortführer, der Abg. Mann( Soz.), zu dieser Frage vorbrachte, war mehr als dürftig und unterschied sich in nichts von den obligatorischen Parteiversammlungsreden. Keine Spur von Objektivität, dagegen Mieterschutz und Zwangs= wirtschaft um jeden Preis. Dem Hausbesitzer keinen Pfennig, das war die Tendenz der Mann'schen Ausführungen. Er be­rief sich einangs seiner Ausführungen darauf, daß die Zwangs= wirtschaft schon von verschiedenen Armeekorps eingeführt worden sei. Nun lassen sich aber Maßnahmen, die 7 Jahre nach Be­endigung des Krieges getroffen werden, beim besten Willen nicht rechtfertigen mit Maßnahmen, die während eines 4jährigen Krieges getroffen worden sind, mag man selbst über die Not­wendigkeit von damals geteilter Meinung sein.

Der Redner machte dann die alte Rechnung wieder auf, in­bezug auf die Miete bei heutigen Neubauten, wo eine Drei­Zimmerwohnung 1680 M tosten müsse mit Rücksicht auf die heu­tigen Baukosten und Zinsen. Nach Angabe des Redners liegen die Baukosten 100% über den Preisen von 1914. Er wird auch zugeben müssen, daß die Löhne im Baugewerbe um weit mehr als 100% gegen 1914 gestiegen sind. Ist da nicht die Frage be= rechtigt, warum angesichts dieser gewaltig gesteigerten Löhne die Miete noch 20% unter dem Sag von 1914 gehalten wird? Und es ist weiter die Frage berechtigt, wenn seitens der Sozial­demokraten zugegeben wird, daß die Baukosten um 100% ge= stiegen sind, warum man die Reparaturzuschläge nicht auch mindestens um diesen Sah erhöht? Ist es nicht ein schreiendes Unrecht, daß man dem Hausbesizer zumutet, daß er von 80% der Fiedensmiete die ums Doppelte gestiegenen Reparaturkosten bezahlen soll, die doch zu mindestens 75% aus Arbeitslöhnen bestehen. Auf der einen Seite verweigert man dem Hausbe­sitzer die Mittel zur Instandsetzung und auf der anderen Seite gibt man sie aus für unproduktive Erwerbslosenfürsorge. Der Redner verweist auf eine Denkschrift der Vereinigung deutscher Arbeitgeber, worin es heißen soll, daß durch die zu erwartende Mietpreissteigerung bei Aufhebung der Wohnungszwangswirt­schaft die Lage noch schwieriger würde. Daß die Industrie gern bereit ist, auf Kosten der Hausbesizer die Löhne niedrig zu halten, ist für uns fein Geheimnis und dieser innere Beweg­grund dürfte auch dem Herrn Abg. Mann nicht ganz unbekannt sein. Wenn es aber gerade paßt, benutzt die Sozialdemokratie auch die Industrie als Kronzeugen.

Die Hauptsorge des Abg. Mann ist, daß durch eine Er­höhung der Mieten das arbeitslose Renteneinkommen des ent­schuldeten Hausbesitzes erhöht würde( und der nicht entschulde­

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ten und ehemals nicht verschuldeten? D. R.).

Redner verstieg sich dann zu dem etwas merkwürdigen Satz, daß jede(!) Erhöhung der Miete nur tragbar sei, wenn sie voll dem Wohnungsneubau zugeführt würde. Herr Mann dunkel ist der Rede Sinn! Entweder ist eine Mieterhöhung tragbar, oder sie ist nicht tragbar. Für welchen Zweck sie ver­wandt wird, ob sie, um mit dem Abg. Mann zu sprechen, das arbeitslose Renteneinkommen des Hausbesitzers erhöht, oder dazu dient, Beamte zu bezahlen, die Baupläne machen, hat mit der Tragfähigkeit nicht das geringste zu tun. Es ist aber so, wie ich in der letzten Nummer an dieser Stelle ausgeführt habe, daß die Mieterhöhungen nach Ansicht der Regierung und der mit ihr eng liierten Sozialdemokratie immer tragbar sind, wenn sie den Zwecken des Fiskus dienen.

Wie wenig notwendig die Erhöhung der Grundrente sein soll, versuchte der Redner mit dem Jahresabschluß eines ihm bekannten mehrfachen Häuserbesitzers darzulegen. Es kann sich ( Herr nach allem nur um eine Baugenossenschaft handeln. Mann ist bekanntlich Macher der Gießener Baugenossenschaft.) Der Redner nennt( nach dem Volksfreund") einige Zahlen aus dem Jahresabschluß. Als Aktivposten stehen 118 Woh­nungen mit 205 000 M zu Buch; darunter sind 42 Altwohnungen und 76 neue Wohnungen. Als Passivposten stehen dem gegen­über bei 30prozentiger Aufwertung für Hypotheken, Eigenkapi= tal usw. 81,155 M. Als Reserve für etwaige weitere Erhöhungen der Aufwertung stehen rund 68 000 M zur Verfügung, daneben noch etwa 24 000 M Reservefonds. Für etwaige Reparaturen und Straßenkosten 25 000 M, für Reparaturen( bei 118 Woh­nungen! D. R.) 4100 M, an Gewinn 3109 M, obwohl für Ver­waltungskosten annähernd 1500 M in Rechnung gestellt sind." Aus dieser mysteriösen Aufstellung konnte ich sowohl als auch andere Sachverständige nicht klug werden, ich stelle sie deshalb zur öffentlichen Diskussion. Vielleicht findet sich unter unseren 10 000 Lesern einer, der auf Grund dieser Aufstellung in das Geheimnis des Herrn Abg. Mann eindringen kann. Kein ver­nünftiger Mensch, ausgenommen vielleicht der Herr Abg. Mann mit seinen Parteifreunden, wird aus dieser Aufstellung ersehen können, daß der Hausbesitz dieser Baugesellschaft rentiert. Der Wert der 118 Wohnungen wird mit 205 000 M angegeben, es tommt also auf jede Wohnung ein Durchschnittswert von 1737 M. Zu diesem Ergebnis kann man nur kommen, wenn man, selbst schon zu Friedenszeiten, einen Teil des Baukapitals geschenkt erhalten hat. Mieteinnahmen sind überhaupt keine angegeben, ebenso feine Steuern, die übrigen Ausgaben recht mangelhaft. Eine Rentabilitätsberechnung läßt sich aber nur aufstellen, wenn man die Erstellungskosten weiß und wenn man die Mieteinnahme weiß. Die Berechnung ist aber auch sonst durchaus irreführend, da fast zwei Drittel der 118 Wohnungen Neuwohnungen sind, für die naturgemäß z. 3t. noch keine In­standsetzungskosten verwandt zu werden brauchen. Wenn es sich bei den 118 Wohnungen um lauter Altwohnungen handelte.