Wir fordern, daß der Staat und die Gemeinden alle Wohnungen, die durch errichtete Neubauten frei werden, in erster Linie den Wohnungslosen zur Verfügung stellt, und daz weiterhin zur Beschaffung der fehlenden Wohnungen die Son dersteuern restlos zu Neubauten verwandt werden."
Anmerkung der Redaktion: Aus den Hebermehlschen Ausführungen und aus den zwei Entschließungen leuchtet so recht der Gedanke an das eigene Jch heraus. Ist es nicht geradezu beschämend, ja ein Frevel am ganzen deutschen Volke, wenn wegen der einprozentigen Mieterhöhung,( die auf den Kopf pro Jahr durchschnittlich nur 1 Mark ausmacht, die Beibehaltung der Wohnungszwangswirtschaft gefordert wird und dadurch die Erwerbsmöglichkeit fast der ganzen Arbeiterschaft stark beeinträchtigt wird.
Keine Wohnungsnot!
Schon wiederholt ist in der„ Hess. Hausbesizer- Zeitung" die Behauptung:„ Es gibt so gut wie keine Wohnungsnot!" aufgestellt worden. Seitens der Mieter, besonders u. a. vom Gießener Mieterverein, und auch auffallender Weise von vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und von Regierungen wurde unsere Behauptung als unzutreffend hingestellt. Heute sind wir nun in der Lage, folgende
einwandfreie Feststellungen
zu veröffentlichen, die klar besagen, daß es so gut wie gar feine Wohnungsnot geben würde, wenn die Wohnungszwangs= wirtschaft schon längst beseitigt wäre, denn dann hätte das private Bauen ohne Zweifel sofort eingesetzt und es wären heute genügend neue Wohnungen vorhanden. Man sagt in Mieterkreisen allgemein: ,, Bauen können heute nur das Reich, die Länder und die Gemeinden; den Privatleuten gibt die Kapitalnot feine Möglichkeit!" Die nachstehende Erklärung einer Schweizer Genossenschaftsbank sagt aber, daß Baugelder zur Verfügung ständen, wenn, wie gesagt, die Wohnungszwangswirtschaft nicht wäre. Die Handwerkskammer in Darmstadt veröffentlichte schon am 1. September 1924 diese Erklärung. Sie lautet:
Ein südddeutscher Handwerksmeister, der ein Geschäftshaus mit 5 Mietparteien besitzt, dessen Steuerwert 100 000 Goldmark beträgt, wandte sich an eine Schweizer Genossenschaftsbank, um eine Hypothek von 5-6000 Franken zu erhalten. Er erhielt darauf die nachstehende Antwort:
„ Im Besitze Ihres geehrten Schreibens teilen wir Ihnen betr.„ Hypothekengelder nach Deutschland" mit, daß zu= folge der Wirtschaftsverhältnisse durch die deutschen Vorschriften und Schikanen, insbesondere aber auch durch die dritte Steuernotverodnung nicht daran zu denken ist, daß sich in der Schweiz noch Leute finden, die unter den obwaltenden Umständen noch Gelder nach Deutschland ausleihen. Nach den Richtlinien der schweizerischen Finanzinstitute haben wir zu stoppen, bis im geschäftlichen Vertehr wieder Treu und Glauben zur Geltung gelangt sein werden. Wohl fallen die schweizerischen Kriegs- und Vorfriegsforderungen nicht unter die dritte Steuernotverordnung sondern unter das Deutsch- schweizerische Zusazabkommen von München. Aber solange selbst die deutsche Regierung durch Geseze, wie die dritte Steuernotverordnung, gegen die elementarsten Grundsäge von Recht und Gerechtigkeit, gegen Treu und Glauben verstößt, solange wird jeder Schweizer sich hüten, Geld nach Deutschland zu geben."
*
-
Inwieweit die„ Wohnungsnot" tatsächlich besteht ver: ursacht durch die Wohnungszwangswirtschaft!- zeigen nachstehende weiteren einwandfreien Feststellungen.
Auf die von dem Gießener Hausbesizerverein im„ Gießener Anzeiger" veröffentlichte Aufforderung zur Anmeldung dringlich Wohnungsuchender haben sich 337 Familien mit 1196
Personen gemeldet und eigenhändig nachstehende Angaben in die aufgelegte Liste eingetragen. Dieselben zusammengestellt, ergeben folgendes Bild:
Von diesen 337 Familien wohnen seither:
a) bei den Eltern und Verwandten 52169 Personen b) möbliert
c) in Untermiete d) in Dienstwohnungen e) in Tauschwohnungen
b) du Wohn
24
68
99
12
37
99
3
9
39
246 913
"
auß
zusammen 337= 1196 Personen
2 Familien haben keine Küche.
Von diesen 337 Familien haben sich beim Wohnungsamt Gießen weg Zuweisung einer Wohnung gemeldet
12 Familien im Jahre 1919
82
12
12
58
99
99
1920
39
91
1921
99
99
1922
" 9
99
63
$ 5
1923
29
99
33
"
1924
99
"
Sa. 337 Familien
Diese 337 Familien mit 1196 Personen wohnen gegenwärtig in 305 Zimmern, mithin durchschnittlich in einem 3immer 3,9, nach oben abgerundet 4 Personen.
Gesucht werden von diesen 337 Familien mit 1196 Personen 1176 3immer, zählen wir die von denselben bewohnten 305 Zimmer ab, dann fehlen 871 3immer. Dann entfallen auf 1 Person ungefähr 1 Zimmer( seither auf 1 Zimmer 4 Personen), d. h. wenn die fehlenden 871 Zimmer durch Wohnungswechsel oder durch Neubauten ersetzt würden.
Angenommen 1 Neubau für 3 Familien a 4 Zimmer sind gleich 12 Zimmer, in 871 geteilt, ergibt 72,6 Wohnhäuser. Belegen wir jedes Zimmer mit 2 Personen, so ergibt sich folgendes:
1 Neubau für 3 Familien a 4 Zimmer 72 Neubauten für 3 Familien a 4 Zimmer
12 3immer 864 Zimmer zusammen 876 Zimmer X 2 Zimmer
mithin wäre Raum für 1752 Personen gesucht werden aber Zimmer für nur 1196 Personen mithin mehr Zimmer für 556 Personen Demnach würden für 556 Personen mehr Zimmer vorhanden sein als gesucht werden. Hieraus ergibt sich, daß nicht 73 Neubauten oder Ersatzwohnungen, sondern nur 49,5 Neubauten erforderlich sind für je 3 Familien a 4 Zimmer.
Es bleibt noch festzustellen: Wieviel Wohnungen sind seit 1920 neugebaut, wieviel Wohnungen sind seit 1920 durch Wegzug fr geworden ind du Zuzug wieder besetzt worden.
Auch diese Feststellungen sind bereits gemacht, die, obgleich in Nr. 18 der„ Hess. Hausbesizer- Zeitung" vom 5. Januar 1925 schon einmal veröffentlicht, hier im Zusammenhang mit vorstehenden Unterlagen seitens der Mieter noch einmal wiederzugeben wohl wertvoll erscheint.
Die Wohnungsvermehrung ist seit 1914 in Gießen wie folgt vor sich gegangen:
a) durch Neubauten:
1919/1920/1921/1922/1923 3uf. 2
Wohnungen m. 1 Zimmer u. Küche 1 1.
"
-
-
26 37 2 22 87
" 1
"
"
"
"
1 30 76 15 19 141
〃
"
" 1
"
1
17 35 12 18 83
"
"
"
" 1
"
1
4
2 7 8 22
-11
"
"
"
3
1
"
"
"
"
" 1
"
11
" 1
1
"
"
"
" 1
4
〃〃〃〃〃
2345678E
=
,, mehr als 8 Zimm.
zusammen
4
4
78 153 42 67 344
nung
so sin
geger 1. A Stiege


