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Donnerstag, den 19. März 1925.

Nr. 33.

Hie katastrophale Wohnungsnot!- Hie trotzdem keine Wohnungsnot! Die Wohnungszwangswirtschaft ist schuld an der Wohnungsnot!

Mit dem Thema Die katastrophale Wohnungsnot in Gie­ßen" beschäftigte sich am 3. März eine Mieterversammlung zu Gießen.

Nach einleitenden Worten des Versammlungsleiters legte der Referent des Abends, Reallehrer He bermehl, der Ver­sammlung drei Fragen vor: 1. Gibt es eine Wohnungsnot oder nicht? 2. Hat man etwas dagegen getan? 3. Soll und muß etwas dagegen geschehen? Während vor dem Kriege im Reiche jährlich rund 200 000 Wohnungen gebaut wurden, seien seit 1919 fast gar keine errichtet worden; die nach dem Kriege einsetzende Vermehrung der Familien steigerte die Wohnungsnot noch mehr, und trotzdem werde von den Hausbesitzern behauptet, es be= stehe Ueberschuß an Wohnungen. In Wirklichkeit fehlen in Gießen für 2000 Personen Wohnungen. Der Wohnungsnot habe man nicht durch Bau neuer Wohnungen gesteuert, sondern durch Beschlagnahme von Wohnungen oder Teilung solcher, dabei sei aber sehr wenig herausgekommen. Die Kapital­knappheit und in Verbindung damit der hohe Zinsfuß verhin­derten in erster Linie das Bauen, dazu komme weiter, daß das Bauen jetzt 80 Prozent teurer sei wie früher. Eine Erhöhung der Miete, wie sie die Hausbesitzer fordern, bedeute bei etwa Milliarden Mieteingang im Deutschen Reiche unter Zu­grundelegung von nur 1 Prozent Erhöhung eine Belastung von 50 Millionen. An der Diskussion beteiligte sich Stadtverord­neter Mann( Soz.). Er forderte, daß nur Kleinwohnungen gebaut und der volle Ertrag der Sondersteuer zum Bau solcher verwendet werden sollen. Das Bauen müsse der Spekulation entzogen und in die Hände der Stadt oder der Genossenschaften gelegt werden. Stadtverordneter Fischer( Dem.) legte dar, daß die Beseitigung der Zwangswirtschaft eine Verschlechterung der Lebenshaltung zur Folge habe. Ein weiterer Redner for­derte Beteiligung der Stadt durch Lieferung billigen Holzes und Herstellung von Steinen durch Arbeitslose.

Es wurden zwei Entschließungen genommen, in denen es u. a. heißt:

An den Deutschen Reichstag. Unter keinen Umständen darf an einen Abbau der Mieterschutzgesetzgebung gedacht werden. Außerdem erheben Mieter und Wohnungslose entschieden Einspruch gegen eine Erhöhung der Mieten auf die Friedenshöhe. Eine nur 1prozentige Erhöhung bedeutet für die deutsche Mieterschaft eine Belastung von 50 Millionen Gold­mark. Zugleich fordern die Wohnungslosen und die Mieter­schaft an Stelle der Sondersteuer eine gestaffelte Vermögens­und Einkommensteuer. Wir fordern aufs Entschiedenste, daß, wenn eine Hauszinssteuer erhoben werden soll, sie voll und ganz zum Bau neuer Wohnungen verwendet wird."

In der zweiten Entschließung heißt es u. a.: An die Gießener Stadtverwaltung.

Woh­

nungslose und Mieter erheben scharfen Protest gegen die Fest­setzung der Mieten in den neuen Häusern( das sind städtische Häuser. Die Red.) am Riegelpfad. Es ist nicht angängig, daß man die Bewohner neuer städtischer Häuser verschieden behan­Die Versammlung erwartet, daß die Berechnung dieser Mieten erneut einer Prüfung unterzogen wird, bei welcher eine Verzinsung der Gelder aus der Sondersteuer nicht in Rechnung gestellt werden darf. In einer Zeit, wo wegen der Kapital­knappheit und wegen des hohen Zinsfußes die private Wirt­schaft nicht zu bauen imstande ist, hat die Stadt die Verpflich­tung, die Erstellung von Wohnungen selbst zu übernehmen. Im übrigen wird gefordert, daß die Stadtverwaltung durch Bereitstellung billigen Baugeländes und Verbilligung der Baustoffe( Selbsterzeugung von Backsteinen usw.) und verbilligte Holzlieferung die Erstellung von Eigenheimen den Selbstbauen­den ermöglicht."

Der 1. Vorsitzende des Gießener Hausbesitzerver­eins, Herr Launspach, sendet uns zu diesem verwirren­den Bericht folgende Richtigstellung, die der Gießener Anzeiger" zu veröffentlichen bis heute unterlassen hat:

,, Herr Hebermehl stellt die Behauptung auf, daß seit 1919 fast gar keine Wohnungen errichtet worden wären. Wir stellen demzufolge an Herrn Hebermehl die Anfrage, ob er denn seit einer Reihe von Jahren die Augen verschlossen ge­halten hat, um nicht zu sehen, daß seit genannter Zeit ganze Straßenzüge und neue Stadtteile in Gießen entstanden sind, die bis heute 686 neue Wohnungen umfassen, währenddem die Einwohnerzahl seit 1914 nur um etwa 1400 Personen ge­wachsen ist und somit auf jede neu geschaffene Wohnung 2 Personen kommen. Weiter sollen nach den Ausführungen des Herrn Hebermehl 2000 Personen wohnungslos sein. Wenn sich diese Behauptung auf die Liste des Wohnungsamtes stützen sollte, so ist ihr keinerlei Wert beizumessen, da an dieser Liste, wie überall, das einzig Wahre ist, daß sie niemals als Beweis zutreffend sein wird. Die Berechnung, was 1 Prozent Mieterhöhung ausmachen würde, wollen wir als Privatver­gnügen des Herrn Hebermehl gelten lassen; wir könnten aber gerade so gut Herrn H. vorrechnen, wie viel er von seinem Wohnungsgeldzuschuß, den er als Beamter vom Staat erhält. gegenüber der gezahlten Miete übrig behält.

Der Wunsch, die Zwangswirtschaft zu verewigen, ent­springt keiner wirtschaftspolitischen Einsicht, sondern lediglich dem Verlangen, recht billig wohnen zu können. Es erübrigt sich daher, auf Grund aller gemachten Erfahrungen, heute noch darüber zu streiten, welchen Segen gerade die Woh­nungslosen durch eine Verewigung der Wohnungszwangs­wirtschaft zu erwarten haben.