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Arbeitsmarkt. Die verhältnismäßig günstige Lage hat sich trotz der verschiedenen ungünstigen wirtschaftlichen Anzeichen nicht verschlechtert. Die Berichte lassen deutlich erkennen, daß die Lage des Arbeitsmarktes hauptsälich durch den Bedarf an Ar­beitskräften in den überwiegend landwirtschaftlichen Gegenden bedingt ist. In der mitteldeutschen Industrie wurden etwa 4000 Arbeiterentlassungen bekanntgegeben. Auch die oberschlesische Industrie geht jetzt zu umfangreichen Entlassungen über.

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Ausland. Die Wirtschaftslage in Deutsch- Desterreich zeigt eine leichte Besserung. Die Zahl der Arbeitslosen hat weiter abgenommen, die Exportindustrie ist besser beschäftigt.- In Bukarest wurde eine Flugzeugfabrik errichtet. In der letzten Maidekade ist in Polen eine bedeutende Besserung der Valuta eingetreten. Der Außenhandel der Schweiz zeigt im Mai einen stark steigenden Export. Die schon im Laufe des Mai begonnene erhebliche Abschwächung des Frankenkurses hat sich fortgesetzt. Die Maßnahmen der französischen Regierung gegen die Kapitalflucht sind ohne sonderlichen Erfolg geblieben.

Steuerpolitischer Protest

des Präsidium des Hansa- Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie. Das Präsidium des Hansa- Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie hat mit großer Sorge den bisherigen Verlauf der Beratungen der neuen Steuergesetze im Reichstag verfolgt. Das Präsidium stellt erneut fest, daß die grundsägliche finanz­politische Einstellung der Reichsregierung von einer für die Zukunft von Staat und Wirtschaft gleich gefahrvollen Ueber­schäzung der dauernden steuerlichen Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ausgeht und daß insbesondere durch die Zusammenwirkung in Reich, Ländern und Gemeinden der Wirt­schaft eine Belastung auf die Dauer auferlegt wird, die untrag­bar ist und den erhofften Steuerertrag in das Gegenteil ver­kehren müßte.

Das Präsidium des Hansa- Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie richtet deshalb an die Reichsregierung und den Reichstag die dringende Forderung, die Steuergesetze vor ihrer endgültigen Verabschiedung wesentlichen Abänderungen zu unterwerfen. Gegenüber den einzelnen Steuergesehen erscheint es dem Präsidium des Hansa- Bundes notwendig, nochmals auf folgende besonders wichtige Forderungen des Wirtschaftslebens mit allem Nachdruck zu verweisen:

Einkommensteuergesez.

werden. Die steuerliche Bevorzugung der Genossenschaften ge­genüber den übrigen privatwirtschaftlichen Unternehmungen ist ebenfalls unberechtigt. Das Sparkassenprivileg darf nur dem Sparkassengeschäft im engsten Sinne des Wortes zuerkannt werden. Das in der Gesetzesvorlage zum Ausdruck kommende Bestreben nach doppelter Erfassung ein und desselben Ertrages durch das gleiche Steuergesetz muß zurückgewiesen werden. Die Bedenken, die gegen eine Verbrauchsbesteuerung bestehen, sind bereits bei der Einkommensteuer hervorgehoben.

Vermögenssteuer- und Reichsbewertungsgesez.

Auch hier ist unbedingt die steuerliche Gleichstellung der in öffentlicher Hand befindlichen Erwerbsbetriebe mit den privat­wirtschaftlichen Unternehmungen herbeizuführen. Für die Sparkassen usw. gilt das gleiche, was gegenüber dem Körper­schaftssteuergesetz gesagt worden ist. Das Ziel des Reichsbewer­tungsgesetzes- Vereinheitlichung der Bewertungsmerkmale für die auf Vermögenswerten aufbauenden Steuern in Reich, Län­dern und Gemeinden wird begrüßt. Den Ländern und Ge­meinden können damit aber die im§ 4 vorgesehenen Ausnahme­möglichkeiten nicht zugebilligt werden. Die unterschiedliche Be­handlung zwischen den wirtschaftlichen Vermögenswerten in der Landwirtschaft einerseits und in Gewerbe, Handel und Indu­strie andererseits entbehrt einer zutreffenden sachlichen Begrün­dung. Hier ist die Gleichheit der Veranlagungsmerkmale her­zustellen, insbesondere ist für das Anlagevermögen von Gewerbe, Handel und Industrie§ 139, Absatz 2 der Reichsabgabenord­nung aufrecht zu erhalten. Die im Reichsbewertungsgesetz für die Bewertung bestimmter Vermögensgruppen vorgesehene Voll­macht an den Reichsfinanzminister muß abgelehnt werden. Vereinheitlichung und Klarheit des Steuerrechts ist nur herstell­bar, wenn das Gesetz selbst eindeutige und erschöpfende Auskunft über die für die Veranlagung maßgeblichen Rechtsbestimmungen bietet. Auch kann der Ueberorganisation der vorgesehenen Ver­anlagungsausschüsse nicht zugestimmt werden. Bei der Zusam= mensetzung dieser Ausschüsse ist den wirtschaftlichen Sachver ständigen die maßgebliche Stelle einzuräumen. Die fiskalischen Vertreter dürfen in diesen Ausschüssen in sich nicht die Funk­tionen von Anwälten des Staates und Richtern vereinen.

Verkehrssteuern.

Mit allem Nachdruck ist die Einbeziehung des Abbaues der Umsatzsteuer der Aufhebung der erhöhten Umsatzsteuer und der Befreiung der Handelsvertreter und der freien Berufe von der Umsatzsteuer in die gegenwärtige gesamte Steuerreform mit­einzubeziehen.

Verbrauchssteuern.

Gegenüber der auch von der Reichsregierung als notwendig anerkannten allgemeinen Steuermilderung muß die im Wider­spruch hiermit beabsichtigte, einseitige außerordentliche Bela­stung des Brau- und Tabakgewerbes durch eine in ihrem Aus= maß sowohl für die betroffenen beiden Industrien als auch für den Konsum der breiten Massen und des Mittelstandes gänzlich untragbare Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer als mindestens zur Zeit verfehlt abgelehnt werden. Die Biersteuer ist jetzt schon doppelt so hoch wie vor dem Kriege und würde dann über die Weinsteuer, in Bayern sogar über die Seftsteuer fom­men. Daß die Tabakindustrie zur Zeit eine schwere Existenzkrise

Bei der Besteuerung der Einkommen ist unbedingt die Gleichmäßigkeit der Steuerbelastungen durch Rückkehr zur drei­jährigen Durchschnittsbesteuerung für die Zukunft schon jetzt ge= fehlich sicherzustellen. Durch ausreichende Steuerfreiheit der Zinserträge kleiner Sparer ist der Kapitalneubildung aus den gesunden Quellen des gesamten Volkseinkommens ein ausrei­chender Anreiz zu geben. Die Heranziehung von ausländischem Betriebskapital darf durch steuerliche Belastungen desselben nicht erschwert werden. Die Besteuerung nach dem Verbrauch ist abzulehnen. Allenfalls ist sie insoweit zuzulassen, als sie gegenüber Steuerpflichtigen angewandt wird, die nachweisbar falsche Veranlassungserklärungen abgegeben haben, und soweit sie nicht zur Doppelbesteuerung führt. Die Verbrauchsbesteu-| durchzumachen hat, ist allgemein bekannt. Unsere Bedenken erung bedeutet eine unbillige Vermögensminderungssteuer in einem Augenblick, wo man im Interesse der Hebung des Spar­finns mit Recht auf die Vermögenszuwachssteuer verzichtet. Die Begriffsbestimmung für die Einkommensteuerpflicht des Speku­Tationsgewinns und der Einnahme aus Veräußerungsgeschäf= ten hat klarer und einschränkender als in der Vorlage vorge= sehen zu erfolgen. Für die Lohnsteuererhebung ist den Unter­nehmungen eine den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Entschädigung zuzubilligen, die Lohnsteuerüberweisungen sollen monatlich einmal zu erfolgen haben.

Körperschaftssteuergesetz.

Die in öffentlicher Hand befindlichen Erwerbsunterneh­mungen müssen der Privatwirtschaft steuerlich gleichgestellt

werden noch durch die Tatsache erhöht, daß es sich hier um verpfändete Steuern handelt, gegen deren einseitige Erhöhung der Reichsfinanzminister selbst ursprünglich die schwersten Be­denken mit Recht geltend gemacht hat.

Finanzausgleich.

So sehr das Verantwortlichkeitsgefühl der Gemeinden für ihre Finanzen und eine größere Sparsamkeit gefördert werden müssen, ist doch die Einräumung eines unbegrenzten Zuschlags­rechts im Augenblick für die Wirtschaft untragbar. Mindestens müssen die Ergebnisse der ersten Veranlagung abgewartet wer­den. Der von der Reichsregierung in der amtlichen Begründung zum Einkommensteuergesetz zitierte Sazz Adolph Wagners, daß ,, eine Einkommensteuer nicht mehr als% des Einkommens be=

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