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möge ihres Selbstverwaltungsrechtes solche Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Innungsmitglieder fassen kann, sofern die Fachzeitung den gemeinsamen berufsständischen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen des Gewerbes und seiner einzelnen Fachgruppen Rechnung trägt. Der Vorgang ist kurz folgender:
Die Gruppe der Haarformer innerhalb der Friseurinnung Augsburg hatte sich geweigert, den Innungsbeitrag, in dem der Bezugspreis des Fachorganes(„ Süddeutsche Friseurpost", München) enthalten war, ganz zu bezahlen, unter Hinweis darauf, daß die„ Friseurpost" die Interessen der Haarformer nicht genügend pflege. Der Stadtrat Augsburg hatte sich entsprechend dem Gutachten der Handwerkskammer auf den Standpunkt gestellt, daß das Friseurgewerbe in Augsburg technisch und wirtschaftlich als einheitlich anzusehen sei, und daß die Innung berechtigt sei, durch ordnungsmäßigen Innungsbeschluß ihren Mitgliedern den Pflichtbezug einer Fachzeitung aufzuerlegen und auch den Bezugspreis der Zeitung in den Innungsbeitrag einzurechnen. Auf die Beschwerde der Haarformergruppe hin stellte sich die Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, auf den entgegengesetzten Standpunkt. Wenn sie auch grundsätzlich das Recht der Innungen, ihren Mitgliedern den Pflichtbezug von Fachzeitungen aufzuerlegen, nicht bestritt, so glaubte sie doch, in dem vorliegenden Falle der Beschwerde der Haarformer stattgeben zu müssen, weil angeblich die fragliche Fachzeitung die Sonderinteressen der Haarformergruppe nicht genügend berücksichtige. Die Friseurinrung hat daraufhin Einspruch beim Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe eingelegt, worauf die nachstehend im Wortlaut mitgeteilte Entschließung ergangen ist:
,, Die in der Regierungsentschließung vom 24. November 1924 Nr. VII 7768 getroffene Entscheidung ist nach§ 96 Abs. 7 G. O. ungültig. Die Beschwerde der Pflichtinnung der Friseure Augsburgs wird daher kostenfällig zurückgewiesen.
Sollte die Jnnung in neuerlicher Beschlußfassung an der Einführung des Pflichtbezuges einer Fachzeitschrift fest= halten, so hätten die Aufsichtsbehörden bei Würdigung einer etwaigen Beschwerde davon auszugehen, daß das Friseurgewerbe technisch und wirtschaftlich auch das„ Haarformen" umfaßt und bei der Einheit des Gewerbes die Jnnung befugt ist, kraft ihres Selbstverwaltungsrechtes für ihre Mitglieder eine Fachzeitung zu halten, die den ge= meinsamen berufsständischen, fachlichen und wirtschaftlichen Belangen des Gewerbes und seiner einzelnen Fachgruppen Rechnung trägt."
Lokales.
Erhebung über Stellenlosigkeit der Angestellten
am 16. Juli 1925.
Dem Reichstag liegt ein Ausschußantrag vor, die Reichsregierung zu ersuchen, mit Rücksicht auf die katastrophalen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt der Angestellten eine Erhebung zu veranstalten, aus der die Zahl der stellenlosen Angestellten, gegliedert nach Berufsart, Geschlecht, Lebensalter, Berufsalter, Familienstand und Dauer der Stellenlosigkeit hervorgeht. Tag der Eehebung, deren Durchführung der Reichsarbeitsverwaltung obliegt, ist der 16. Juli 1925. Sie soll in der Weise vor sich gehen, daß an dem genannten Stichtage jeder bei einem öffentfichen Arbeitsnachweis oder bei einem Angestelltenverband ge= meldeten stellenlose Angestellte einen bei den vorgenannten StelTen erhältlichen Fragebogen persönlich ausfüllt. Wer im einzelnen von der Erhebung erfaßt werden soll, und wie die Aus= füllung des Fragebogens vorzunehmen ist, ergibt sich aus den auf dem Fragebogen befindlichen Erläuterungen. Die auf dem Fragebogen verlangten Angaben sollen nicht für Zwecke der Steuer, der Erwerbslosenfürsorgekontrolle oder ähnliche, außer= halb des Erhebungszieles liegenden Zwecke ausgewertet werden. Es liegt im Interesse auch derjenigen stellenlosen Angestellten, welche weder bei einem öffentlichen Arbeitsnachweis, noch bei
einem Angestelltenverband eingetragen sind, sich an der Erhebung zu beteiligen und zu diesem Zwecke unter Vorlage von Ausweispapieren über ihre Angestellteneigenschaft und ihre Stellenlosigkeit am 16. Juli bei dem öffentlichen Arbeitsnachweis ihres Wohnorts oder Aufenthaltsortes einen Fragebogen in Empfang zu nehmen und nach Ausfüllung dort wieder ab= zuliefern.
Bostschalterverkehr. Zur glatten und raschen Abfertigung an den Postschaltern kann das Publikum im eigenen Interesse viel beitragen, wenn es die nachstehenden Regeln beachtet: 1. Wähle für deine Postgeschäfte möglichst nicht die Hauptverkehrsstunden. 2. Klebe auf alle freizumachenden Sendungen die Marken vor der Einlieferung auf, wozu du bei Briefsendungen, Postanweisungen und Zahlkarten verpflichtet bist. 3. Schreibe zu Wert- und Einschreibsendungen einen Einliefe= zungsschein mit Tinte vorher aus. 4. Halte das Geld abgezählt bereit. Lege bei gleichzeitiger Ein- oder Auszahlung von drei und mehr Postanweisungs- und Zahlkartenbeträgen sowie beim Einkauf von drei oder mehr verschiedenen Sorten von Wertzeichen eine aufgerechnete Zusammenstellung der zu zah= lenden Beträge vor. 5. Benuge bei eigenem stärkeren Verkehr die besonderen Einrichtungen( Posteinlieferungsbücher und -verzeichnisse, Selbstvorbereitung von Paketen und Einschreto= briefen).
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Notiz.
Bei der Prüfung der Maschinen für die Landwirtschaft er= hielt die Motorenfabrik Deutz Aktiengesellschaft, Köln- Deutz, für ihre Motoren- Bauart MA die Große Medaille der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz. Bei der Prüfung wurde hervorgehoben, daß der Motor die geeignete Maschine des Landwirtes sei im Hinblick auf die einfache Bedienung, leichte Aufstellungsmöglichkeit, wirtschaftliche Arbet und nedrigen Anschaffungspreis.
I. Internationale
Arbeiter Olympiade
im
Stadion Frankfurt a. M. 24. bis 28. Juli
aus 19 Staaten
80 000 Mitwirkende Zwei grosse Festzüge
Wettkämpfe und Spiele aller Art Ruderregatta und Lampionschwimmen Massenreigen von 1200 Radfahrern Lebendes Schachspiel in historischen Kostümen
Festspiel im Stadion, 1000 Mitwirkende Trommelschlag von 4000 Spielleuten Entscheidungs- Fussballspiel über die Olympiade- Meisterschaft
MAIN BELEUCHTUNG


