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steigt der Kurswert auf 2000, während der Realwert sich kaum für die zweiten 1000 neue Aktien aus. Hat nun jemand sein Leben lang schwer gearbeitet und für den ersparten Mehrwert sich das Miteigentum an einer Fabrik, einem Bergwerk, einem Schiff erkauft, dann erklärt man ihm auf einmal, daß sein. Eigen­tum ihm nicht mehr gehöre, sondern an andere noch einmal ver­geben worden sei.

Diesen grenzenlosen Betrug, der mit dem von der Person losgelösten Eigentum möglich ist, hat sich unser Staat durch seine Falschmünzerei bis zum Aeußersten zu Nutze gemacht. Er hat Millionen Deutscher um ihr von der Person losgelöstes Eigentum betrogen. Es ist kein Wunder, daß man ihm nun nicht mehr trauen will und sich mit dem Eigentumsbegriff bis in seine Tiefen auseinandersetzt. Wer einmal lügt, dem glaubt man eben nicht mehr, und der Staat wird sicher wieder und wieder den Steuerzahler, den Darlehnsgeber, den Rentenemp fänger, kurz jeden Eigentümer betrügen, solange nicht ein neuer Eigentumsbegriff im innersten Gefühl der Menschen gefestigt ist.

Jetzt tritt auch noch das Gutachten auf den Plan und will mit den Mitteln der Loslösung das deutsche Nationaleigentum in fremden Besitz überführen, sodaß es höchste Zeit wird, daß sich unser Volk in seiner Gesamtheit mit dem Begriff vom Eigen­tum auseinandersetzt. Theorien sind genug entstanden. Sie gehen aber alle nicht vom Kern aus, nämlich daß sich der Be­griff des Eigentums aus den Bedürfnissen der Rasse entwickeln muß. Kommunisten und Sozialisten wollen das Eigentum allen denen zuweisen, die daran arbeiten. Das wäre wieder eine Loslösung von der Persönlichkeit mit allen schädlichen Folgen. Es wird dabei der für das Eigentum Verantwortliche verwech­selt mit denen, welchen er verantwortlich ist. Letztere können nicht die Eigentümer sein. Außerdem ist der Kreis der am Eigentum arbeitenden zu eng. Nicht nur ihnen, sondern dem ganzen Volk, das von dem industriellen Eigentum" leben muß, ist der Eigentümer verantwortlich.

Deshalb muß das Eigentum an die Persönlichkeit geknüpft bleiben. Nur sie kann sich der im Eigentum liegenden Verant­wortung bewußt sein und im Hinblick auf dieselbe zur Rechen­schaft gezogen werden. Ihre Verantwortlichkeit wächst dem Volke gegenüber mit der Größe ihres Besizes, sodaß z. B. der großindustrielle Besitz auch der in seinen willkürlichen Privat­interessen beschränkteste, und sein schönstes Recht, seine Pflicht gegenüber dem Volk und der Rasse sein muß. Mit anderen Wor­ten: Mit der Größe des Eigentums wird das Recht zur Pflicht.

So muß es Stadien des Eigentumsbegriffes geben, vom freien Besitz bis zum Besitz des Staates, die in ihren persön lichen Rechten immer mehr beschränkt sind, bis diese ganz auf­hören und zu Pflichten werden. Erst wenn der Grundsatz, daß Eigentum Pflicht ist, uns wieder in Fleisch und Blut über­gegangen ist, wird man das Eigentum des anderen wieder re­spektieren: der Staat das seiner Bürger, der Industrielle das seiner Geldgeber, das Volk das des fremden Volkes.

Theorien helfen also hier nichts. Der völkische Eigentums­begriff muß aus dem Chaos langsam wieder erstehen. Rasse und Volk sind der Maßstab für das Eigentum und das zu ihm gehörige Recht. Deutscher Grund und Boden, deutsche Schiffe und Bahnen, deutsche Bergwerke können nur Eigentum von Deutschen sein. Diese Dinge lassen sich nicht an das Ausland verpfänden. Wird Betriebskapital nötig, so darf dies nur in Form von Darlehen an Persönlichkeiten beschafft werden, nicht aber durch Loslösung des Eigentums von der Person und Ueber­tragung von lebenswichtigen Erbgütern der deutschen Nation an fremde Interessen.

Heute ist dieser gesunde Eigentumsbegriff noch bei unserer Landwirtschaft vorhanden. Sie muß auch heute der Vorkämp= fer sein und darf dem Dawes- Gutachten und der Versuchung durch ausländische Kredite nicht erliegen. Aber auch in der In­dustrie und im Handel muß der Eigentumsbegriff neu aufgebaut werden. Dann erst können wir die Konsequenzen aus der Li­quidation des Eigentums von Deutschen im Auslande nach dem Kriege ziehen und den ausländischen Anteil an inländischem Eigentum in irgend einer Form ablösen, Deutschlands. Aecker

und Bergwerke, seine Bahnen und Häuser dem deutschen Volke zurückgeben und nach den Bedürfnissen der deutschen Rasse ver­walten.

Haftpflicht- und Unfallversicherung. Vertrauenssache.

Ein großer Teil des Publikums behandelt die Eindeckung seines Versicherungsbedürfnisses mit großer Läßigkeit und Gleich­gültigkeit; welche Gesellschaft beim Abschluß des Ver­sicherungsvertrags gewählt wird, entscheidet vielfach der Zufall ( der Besuch eines Agenten), allenfalls wird dort zugegriffen, wo die billigste Prämienberechnung aufgemacht wird.

Man handelt aber schon beim Kauf irgend eines Gebrauchs gegenstandes, 3. B. eines Anzugs, einer Uhr oder dergl., zweifel­los nicht immer richtig, wenn man nur die Billigkeit des Preises ausschlaggebend sein läßt. Wer indessen eine Maßnahme zum Schutz seines Eigentums trifft und der Versicherungsschutz bezweckt ja gerade den Schutz des Eigentums und des Vermögens des Versicherten handelt geradezu unklug, wenn er bei seiner Wahl nicht vorsichtiger zu Werk geht. Wer z. B. seinen Garten mit einem Zaun umhegt, der sollte nicht an einigen Latten oder einigen Zentimetern Stacheldraht sparen wollen, um schließlich Lücken zu lassen, die Tieren und Menschen einen Durch­schlupf ermöglichen.

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Wer versichert, will auch, wie dies schon im Wort liegt, Sicherheit für die Zukunft haben. Da muß er denn vor allem sein Augenmerk auf zwei Punkte richten: auf die finanzielle Sicherheit der Gesellschaft, die es verbürgt, daß sie in Zukunft nicht versagt, daß der erkaufte Schuh nicht etwa im Augenblick, wo es auf ihn ankommt, überhaupt wertlos wird, und auf die Güte der gebotenen Deckung, d. h. auf einen zureichenden Ver­sicherungsschutz und eine kulante, wohlerfahrene Schadenregu­lierung. Man wähle also eine alte, gut fundierte Gesellschaft, deren Schadenregulierung anerkannt liberal ist.

Wir haben mit dem Stuttgarter Verein, einem in der Haft­pflicht- und Unfallversicherung führenden Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen, der unseren Mitgliedern bei Abschluß derartiger Versicherungen mit dem Stuttgarter Verein die Prä­mien verbilligt und die Sicherheiten für eine kulante Schaden­regulierung noch verstärkt. Wir glauben unseren Mitgliedern damit einen Dienst erwiesen zu haben, wenn wir Ihnen durch den Hinweis auf dieses allgemein als vertrauenswürdig be­fannte Unternehmen die Auswahl der Versicherungsgesellschaft erleichtern und damit auch gleichzeitig in unserem Kreise eine gewisse Solidarität im Versichern herbeiführen.

Es wird auf das im Sonderdruck angefügte Rundschreiben an die Vorsitzenden der gewerblichen Organisationen verwiesen.

Die Industriebelastung.

Das Finanzamt Darmstadt versendet z. Zt. die Industrie­belastungsbescheide. In Frage hierfür kommen nur diejenigen Unternehmer, deren zur Vermögenssteuer veranlagtes Betriebs­vermögen den Betrag von 50 000 Mark überschreitet( s. Nr. 17 und 21 dieser Zeitschrift). Es empfiehlt sich, das bei der Ver­anlagung zur Vermögenssteuer festgestellte betriebsvermögen mit dem in dem Belastungsbescheid benannten Betrag zu ver­gleichen und die Berechnung nachzuprüfen; der Belastungs­prozentsaz ist auf 17,1% festgesetzt. Wenn diese Grundlagen stimmen, so ist gegen den Belastungsbescheid ein Einspruch un­statthaft. Den Belastungsbescheiden ist eine Einzelobligation über den Betrag, mit dem der Unternehmer belastet wird, bei­gefügt, die vor dem Finanzamt, oder sonst unter notarieller Beglaubigung zu unterzeichnen ist. Für die Unterzeichnung ist eine kurze Frist vorgeschrieben. Die in der Obligation genann ten Zins- und Tilgungsbeträge sind regelmäßig nicht voll von

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