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Giessener Zeitung
( neueste Nachrichten)
mit
( Giesseuer Cageblatt)
Amts- u. Vereinsnachrichten
Bezugspreis:
60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362.
38. Jahrg.
Expedition: Südanlage 21.
Redaktion, Druck und Verlag:
Albin Klein in Gießen. Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
Anzeigenpreise:
30 mm breite Petitzelle, Auswärts 30 Goldpfg.
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90
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Reklamezeile
Samstag, den 14. Februar 1925.
Neuer Immobiliarkredit und ungelöschte
papiermarkhypotheken.
Von Syndikus Dr. Walter Stern, Mainz.
Die dringende Notwendigkeit für manche Grundstücksbesitzer, eine Goldhypothek aufzunehmen, scheitert zur Zeit häufig an den noch bestehenden Papiermarkhypotheken, deren Inhaber unter offensichtlicher Ausnutung der Notlage der Hausbesizer jede vernünftige Einigung ablehnen. So kommt es in der Praxis. nicht selten vor, daß selbst der Vorschlag 30 Prozent des Goldmarkbetrages und mehr für die Löschung der Hypothek zu be= zahlen, zurückgewiesen wird, obwohl die derzeitige gesetzliche Aufwertung von 15 Prozent noch nicht einmal einen Zeitwert von 10 Prozent in Gold darstellt. Wenn letzten Endes auch diese hartnäckigen Papiermarkgläubiger sich selbst mit diesem Verhalten schädigen werden, so ist doch im Interesse der Fortführung vieler Betriebe unbedingt eine sofortige Beleihungsmöglichkeit des Grundbesitzes ein unbedingtes Erfordernis. Die jetzige Lage führt entweder, und zwar sehr häufig, mangels der Möglichkeit, überhaupt eine Einigung zu erzielen, zu Verschleuderungen der Grundstücke und evtl. Ruin der betreffenden Betriebe, oder aber zur Billigung eines Aufwertungsbetrages, welcher nicht nur über die gesetzlich vorgeschriebene Quote weit hinausgeht, son-. dern eine direkte wirtschaftliche Unbilligkeit für den Schuldner darstellt.
Da leider wegen unserer unglücklichen politischen Verhältnisse die unbedingt erforderliche endgültige Regelung der ganzen Aufwertungsfrage immer noch auf sich warten läßt, und es unbestimmt ist, wann endlich die erforderliche Einigung zwischen den Parteien zu Stande kommt, möchte ich anregen, auf dem Verordnungswege mit sofortiger Wirkung festzulegen, daß auf jeden Fall die Papiermarkgläubiger zwecks Eintragung einer neuen, ihnen ja selbst zu Gute kommenden Belastung mit dem Range ihrer Forderung zurücktreten müssen. Als Aequivalent wäre ihnen à Konto der endgültigen Aufwertung 10 Prozent oder allenfalls 15 Prozent des Goldwertes ihrer Forderung zu bezahlen. Auf diese Weise bekämen die Gläubiger von vornherein einen Betrag in der Höhe des Gegenwertes der der= zeitig vorgesehenen gesetzlichen Aufwertungsquote und behielten darüber hinaus jede in Zukunft sich ergebende weitere Aufwertungschance. Um jedoch etwaigen Bedenken bezgl. der Sicherheit ihrer Forderung wegen des Rangverzichtes von vornherein aus dem Wege zu räumen, könnte zu dem Schuße der zurücktretenden Papiermarkforderung bestimmt werden, daß die vorgehende Goldmarkbelastung sich nicht über die Hälfte des der= zeitigen Grundstückswertes erstrecken darf.
Wir glauben, daß durch diese einstweilige Regelung den gerechten Ansprüchen aller Beteiligten in vollem Maße Rechnung getragen wird. Auf jeden Fall ist. dabei für den Grundstücks
besitzer die sofort erforderliche freie Bahn für die Aufnahme des
Goldhypothekarkredits, welcher naturgemäß 3. 3t. nur an erster
Stelle gewährt wird, geschaffen, ohne daß er, wie bisher, schutz
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Nr. 19.
los den häufig erpresserischen Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt ist. Andererseits ist der Gläubiger nach jeder Richtung sowohl bezgl. aller jetzigen wie etwaigen zukünftigen Aufwertungsansprüche gesichert.
Sollte die vorgeschlagene einstweilige Regelung im Wege einer Verordnung nicht durchführbar sein, so stellt mein Vorschlag jedenfalls eine Möglichkeit dar, welche den Parteien zwecks freiwilliger provisorischer Regelung anzuempfehlen ist.
Insbesondere wäre es Sache der Anwälte und Notare und aller mit der Beilegung von einschlägigen Fragen betrauter Personen, in dem Sinne dieser Anregung auf eine gegenseitige Verständigung von Schuldner und Gläubiger hinzuwirken, da hierdurch die Interessen beider in gerechter und praktischer Weise miteinander in Einklang gebracht werden.
Die neuen Aufwertungsgesehentwürfe.
Von G. Ziegler, Darmstadt.
Die Reichsregierung hat dem Reichsrat und dem vorläufigen Reichswirtschaftsrat die in Aussicht gestellten Gesezentwürfe
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